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Neutouren- und Sanierungsappell auf Basis der Ergebnisse vom 24. April überarbeitet

Auf Grundlage der Ergebnisse der Diskussion vom 24. April 2004 wurde der zuvor veröffentlichte Entwurf eines Neutouren- und Sanierungsappell für Niedersachsen (siehe unsere NewsMeldung vom 19.03.2004) überarbeitet und ergänzt.

Teilnehmer der Diskussionsrunde waren: Reinhard Arndt, Stefan Bernert, Olaf Böse, Peter Brunnert, Martin Falk, Joachim Fischer, Walter Frost, Richard Goedeke, Henning Gosau, Hans Grupe, Axel Hake, Oliver Hartmann, Markus Hutter, Ralf Kowalski, Rainer Leiwesmeier, Markus Mayer, Ole Radach, Uli Renger, Georg Schwägerl, Jörn Tölle, Horst Walter, Mathias Weck, Sven Wegener und Hans Weninger.

Nachfolgend nun der aktuelle Wortlaut des Appells, den wir hier zudem als Download zur allgemeinen Verfügung und Kenntnisnahme bereitstellen.

Neutouren- und Sanierungsappell für die Niedersächsischen Klettergebiete

1. Klettersportliche Tradition und Vielfalt der Stile

Die gewachsene klettersportliche Tradition in den niedersächsischen Klettergebieten soll, ebenso wie die darin enthaltene Vielfalt der Stile, erhalten bleiben. In erster Linie bedeutet dies, dass der Charakter bestehender Routen nicht verändert werden soll.

  
  •  
  • Kletterrouten mit „Abenteuercharakter“, also Routen, die ausschließlich oder zum Teil mit mobilen Sicherungsmitteln erstbegangen wurden, sollen nicht mit Haken nachgerüstet werden.

      
  •  
  • Technisch erstbegangene Kletterrouten sollen auch weiterhin technisch begehbar bleiben, wobei der Wert einer freien über dem einer technischen Begehung steht. Das heisst, dass bei technischen Begehungen keine Normalhaken geschlagen werden sollen, da solche geeignet sind den Charakter der Freikletterei zu verändern (z.B. Vergrößerung oder Entstehung neuer Griffe und Tritte).

      
  •  
  • Weder der Charakter noch die Schwierigkeit einer Kletterroute soll durch eine Sanierung oder die Einrichtung von Neutouren beeinträchtigt oder gar verändert werden.

    Von daher muss auch nach wie vor jeder Kletterer eigenverantwortlich für sich entscheiden, ob er den Gesamtanforderungen einer Route gewachsen ist und diese sicher begehen kann, oder nicht.

    2. Erstbegehungen/Neutouren

    Grundsätzlich hat jeder Erstbegeher das Recht seine Neutour in dem von ihm favorisierten Stil erstzubegehen und somit Zahl und Art der Haken, die er zur Absicherung seiner Erstbegehung verwendet und gegebenenfalls belässt, zu bestimmen. Durch das Einrichten und Erstbegehen einer Kletterroute erwirbt der Erstbegeher ein Recht daran, dass seine Kreation in dem von ihm belassenen Zustand erhalten bleibt.

    Angesichts der zunehmenden Routendichte ist jeder Erstbegeher vor der Einrichtung einer Neutour gehalten, sein Projekt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, ob seine Neutour bzw. die darin zu setzenden Haken geeignet sind benachbarte Routen zu beeinträchtigen. Bestehen entsprechende Bedenken, so soll der Erstbegeher das Projekt mit anderen Kletterern diskutieren und gegebenenfalls von seinem Erstbegehungsprojekt absehen.

    3. Sanierung von Kletterrouten

    Gegen den Willen des Erstbegehers soll der Charakter einer Kletterroute nicht verändert werden. Von daher obliegt das Umsetzen „verbohrter“ Haken, das Entfernen vorhandener Haken sowie das Anbringen zusätzlicher Haken grundsätzlich der Rücksprache mit dem Erstbegeher und dessen ausdrücklicher Zustimmung. Dies betrifft auch die Routen, deren Charakter sich im Laufe der Zeit (z.B. durch Griffausbruch) entscheidend verändert hat. Das Ersetzen von Sanduhren und Klemmkeilstellen durch Bohrhaken soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

    Kletterrouten, deren Charakter ohne Einverständnis des Erstbegehers verändert wurden, in denen also Haken umgesetzt, entfernt oder zusätzlich gesetzt wurden, sollen – sofern der Erstbegeher dies will – wieder in ihren ursprünglichen Charakter zurückgeführt werden.

    Kann die Meinung des Erstbegehers nicht eingeholt werden, sollen Vertreter der örtlichen Kletterverbände eine Entscheidung treffen. Bei dieser Entscheidung sollen die natürlichen Gegebenheiten, die klettersportliche Bedeutung und der Gesamtcharakter der Route berücksichtigt werden.

    Bei der Sanierung von Kletterrouten sind die vorgenannten Punkte grundsätzlich zu berücksichtigen. Zur Sanierung soll nur Material verwendet werden, das den gängigen Normen entspricht. Das Setzen der Haken soll fachgerecht ausgeführt werden.

    4. Rücksicht auf die Natur

    Jeder Erschließer und Sanierer ist gehalten Umlenkhaken anzubringen, insbesondere dann, wenn damit ein Aussteigen in Bereiche mit sensibler Vegetation vermieden wird. Das Ausputzen zusammenhängender Vegetationszonen zur Einrichtung von Neutouren soll, ebenso wie das Bohren, Schlagen und Anbringen künstlicher Griffe und Tritte, grundsätzlich unterbleiben und in einem solchen Fall von der Erstbegehung abgesehen werden.

    Vor der Erschließung einer Neutour soll der Erstbegeher sich über die für den jeweiligen Felsen eventuell bestehenden Kletterregelungen informieren und somit vermeiden, dass er seine Neutour in einem naturschutzfachlich kritischen oder sensiblen Felsbereich anlegt. Hierfür stehen ihm insbesondere Vertreter der Kletterverbände zur Verfügung, welche gegebenenfalls auch den Kontakt zu den zuständigen Behörden vermitteln können.

    Download:  „Neutouren- und Sanierungsappell Niedersachsen“  (pdf: 7 kb)

    Etwaige weitere Anmerkungen und gegebenenfalls daraus resultierende Diskussionen bitten wir im Forum bei www.KletternImNorden.de bekannt zu geben bzw. zu führen, damit die Sache übersichtlich bleibt.

    Des weiteren besteht bei KletternImNorden.de (NewsMeldung vom 13.05.2004) die Möglichkeit den Appell per Online-Unterschrift zu unterstützen.

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