28 Nov 2007 Regelungen für die Bodensteiner Klippen im Landkreis Goslar
Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung, mittels der die Schutzanforderungen für das FFH-Gebiet „Hainberg“ umgesetzt werden sollen, befindet sich bis auf weiteres noch in der Warteschleife. Unabhängig davon wurde mit der Fachbehörde vereinbart, dass zukünftig der aktuelle Status Quo gilt, entsprechend der im Mai diesen Jahres aktualisierten Kletterkonzeption. Status Quo heisst, dass an den bislang zum Klettern und Bouldern genutzten Felsen und Felsbereichen, dieses weiterhin getan werden kann und darf (siehe Karte). Für die rot dargestellten Felsen und Felsbereiche gilt Kletterverzicht.
Diese Regelung betrifft allein die Felsen im Landkreis Goslar, also die in der Karte farbig dargestellten Felsen südlich der Kreisgrenze (gepunktete Linie). Die grau eingefärbten Felsen liegen im Landkreis Wolfenbüttel und harren noch der Verhandlung. Die nachfolgende Karte wird auch Bestandteil der Landschaftsschutzgebietsverordnung sein. Die Verordnung nebst Karte wird zu gegebener Zeit beim Landkreis (www.landkreis-goslar.de) veröffentlicht. |
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