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Reinhäuser Wald – jetzt droht Klettersperrung

Der Umweltausschuss des Landkreises Göttingen hat am 03.02. beschlossen, den Entwurf für das LSG Reinhäuser Wald in das Beteiligungsverfahren zu geben. Inklusive Kletterverbot für die Felsen auf Privatgrund und trotz des Erlasses des Landwirtschaftsministeriums, das von den Landkreisen fordert, das Betretensrecht für das Klettern auch für Felsen auf Privatgrund so weit wie möglich auszulegen. Wie kam es dazu?

Die Vertreterin der Verwaltung Erste Kreisrätin Christel Wemheuer bezweifelte den Ausschussmitgliedern gegenüber sowohl die bindende Wirkung des Erlasses, den Sie zur Absichtserklärung herabstufte, als auch den Wirkungsbereich. Der Erlass spricht von „Klettern“, genauso wie alle anderen Gesetzes – und Verordnungstexte in Deutschland bisher auch, wenn Klettern mit Seil und Haken zur Sicherung gemeint ist. Genau das zweifelte Wemheuer an. Nach dem Göttinger Verordnungsentwurf ist verboten „Felsen (…) mit Hilfsmitteln (Haken, Seile) zu erklettern.“ Ob denn nun „Klettern“ im Erlass das gleiche wie „Klettern mit Seil und Haken“ im Verordnungstext ist, diese Frage hätte sie an das Landwirtschaftsministerium gestellt und würde nach erster mündlicher Auskunft eine für Sie günstige Stellungnahme erwarten. Mit diesem Winkelzug war die Aussagewirkung des Erlasses verpufft. Wenn ich mir ein Wort aussuchen sollte: Dreist!

Diese Argumentation, verbunden mit dem ausführlich dargestellten Zeitdruck unter dem die Verwaltung bei der Sicherung der FFH-Gebiete steht, führte trotz einiger Zweifel der Ausschussmitglieder und dem Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung mit den Kletterern inklusive Gutachten zum Votum für den jetzigen Entwurf.

Wie geht es jetzt weiter? Im Beteiligungsverfahren können die „Träger öffentlicher Belange“ eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben, die dann ggf. zu Änderungen führen, bevor die Verordnung am 22. Juni im Kreistag abgestimmt werden soll. An diesem Punkt standen wir schon einmal im Herbst 2012. Der Landessportbund ist im Beteiligungsverfahren eingebunden und unterstützt uns in unserem Kampf um das Recht zu Klettern auch an Felsen auf Privatgrund.

Am Rande der mit 70 Besuchern, davon 60 Kletternden sowie Grundbesitzern, Umweltschützern, Förstern, Journalisten außergewöhnlich gut besuchten Sitzung ergaben sich viele interessante Kontakte, die wir in Zukunft weiter vertiefen werden. Die Kreispolitiker zeigten sich sichtlich beeindruckt vom öffentlichen Interesse des Themas und der jungen, engagierten Kletterermenge, die in Göttingen auch eine erhebliche Wählerschaft darstellen. Der DAV Göttingen hat 3000 Mitglieder, dazu kommen eine große Anzahl kletternder Studenten. Am 11. September ist Kommunalwahl. Wir werde die Fraktionen im Kreistag bitten, ihre Haltung zum Verordnungsentwurf darzustelllen.

Eins ist klar. Das Ringen um den Reinhäuser Wald hat eben erst begonnen.

DAV und IG Klettern

Unser Schreiben an die Umweltausschussmitglieder findet ihr unter DOWNLOADS / POSITIONEN.

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