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Reinhäuser Wald: Aktueller Verordnungsentwurf zum LSG gekippt

Wieder eine überraschende Wendung im Reinhäuser Wald: Bereits zum zweiten Mal  unterbricht der Landkreis Göttingen das Verfahren, den Reinhäuser Wald als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Der Verordnungsentwurf wurde vom Umweltamt zurückgezogen. Als Grund werden die erheblichen Bedenken gegen die Verordnung benannt, die im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsferfahrens geäußert wurden.

IG und DAV hatten sich massiv gegen eine Sperrung der Felsen auf Privatgrund ohne naturschutzfachliche Grundlagenbewertung ausgesprochen. Von Seiten der Denkmalschutzbehörde wurden Bedenken geäußert, Klettern an den sensiblen Bodendenkmalen im Wendebachtal durch die Freistellungsregelung weiter zuzulassen. Etwa die Hälfte der bereits 2006 in der Klettervereinbarung geregelten Felsen auf Landesfläche müssten nach neueren Untersuchungen gesperrt werden. An den Wandbereichen oberhalb der wertvollen Bodenfunde seien teilweise steinzeitliche Ritzungen gefunden worden, die durch die Kletternutzung beschädigt werden könnten. Dies betrifft unter anderem die Knubbelwand und die Wampe.

Vertreter der großen Fraktionen im Kreistag haben uns versichert, bei Sperrungen von bereits geregelten Kletterfelsen müssten entsprechende Ausgleichsflächen an Felsen auf Privatgrund zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Aussage des Landwirtschaftsministeriums vom Januar 2016: „Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, das Klettern Teil des Betretensrechts gem. §23  Abs. 1 NWaldLG ist. Es bedarf nicht grundsätzlich der Zustimmung des Grundeigentümers, um in der freien Landschaft zu Klettern“.

Der Landkreis hat nun angekündigt, bezüglich weiterer naturschutzfachlicher Untersuchungen auf uns zuzukommen.

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