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Skandal im Göttinger Wald: Gutachten ausgesetzt!

Bei einem Routine-Telefongespräch wurde der IG Mitte Dezember mitgeteilt, dass die UNB Göttingen plane, das NSG Reinhäuser Wald (FFH-Gebiet 110) mit Kletterverbot für die Felsen auf Privatgrund durch den Kreistag zu bringen. Nur an Felsen auf Landesfläche soll klettern erlaubt sein. Das ist ein Bruch aller Absprachen mit den Kletterverbänden!

Zur Erinnerung: 2006 wurde nach konfliktreichem Start inklusive einer Kletterer-Demo vor dem Kreistag die „Vereinbarung zum Klettern im Göttinger und Reinhäuser Wald“ für die Felsen auf Landesgrund von Behörden und Kletterverbänden unterzeichnet. Diese sieht eine Ausweitung der Kletterregeln auf weitere Felsen (auch auf Privatgrund) vor. Trotzdem brachte die UNB 2012 einen NSG Voerordnungsentwurf auf den Weg, der Klettern nur an den Felsen der Vereinbarung von 2006 erlauben sollte – ein Bruch der Absprachen und des 2009 im Kreistag beschlossenen Sicherungskonzepts für das FFH Gebiet 110 Reinhäuser Wald, das ebenfalls eine Kletterergelung für die Felsen auf Privatgrund vorsieht. Durch massiven Widerstand der Kletterverbände konnte erreicht werden, das die Verordnung nicht im Kreistag Ende 2012 beschlossen wurde.

Anfang 2013 saßen Behördenvertreter, Grundeigentümer und Kletterverbände am runden Tisch, um das weiterere Vorgehen zu besprechen. Die Grundeigentümer standen dem Klettern mehrheitlich negativ gegenüber. Die UNB beschloss, 38 klettersportlich bedeutende Felsen auch ohne Zustimmung der Eigentümer naturschutzfachlich begutachten zu lassen, um eine Datengrundlage für eine Kletterregelung zu schaffen. Die Kosten sollten von Landkreis und Kletterverbänden gemeinsam getragen werden. Gleichzeitig versuchten die Göttinger Kletterer eine Zustimmung der Eigentümer zum Klettern zu erreichen, was leider nur teilweise gelang. Die Begutachtung sollte Anfang 2015 beginnen, damit schien alles auf einem guten Weg zu sein.

Das abgesprochene Vorgehen wurde nun durch die Behörde ohne Rücksprache mit uns gekippt! Hintergrund ist der massiver Zeitverzug bei der Umsetzung von FFH in Deutschland. Niedersachsen hat die Landkreise Mitte 2014 angewiesen bis 2018 alle FFH-Gebiete unter Schutz zu stellen. Da geht es natürlich am schnellsten und am billigsten, einfach die fertige Verordnung von 2012 durch den Kreistag zu bringen…

Die UNB Göttingen versucht nun schon zum dritten Mal eine kletterfeindliche Verordnung durchzupeitschen und bricht vorhandene Absprachen! Wir werden auf allen Ebenen,  lokal, im Land und im Bund das skandalöse Vorgehen der Behörde thematisieren und Widerstand entwickeln. Wir rufen Euch auf, mitzuhelfen, das Klettern im Reinhäuser Wald wie besprochen bei der Sicherung des FFH Gebiets 110 zu erhalten. Wir forden die Berücksichtigung unseres Betretensrechts. Dies ist in der Begründung zum Bundesnaturschutzgesetz 2002 und 2009 garantiert. Klettern zählt zum Betreten, das Betretensrecht ist ein abweichungsfestes Recht, das nicht durch landes- oder kommunales Recht geändert werden kann. Das Betretensrecht kann grundsätzlich nur aufgrund naturschutzfachlicher Notwendigkeiten aus Biotopschutz und FFH eingeschränkt werden, und dazu braucht es eine Grundlage, ein Gutachten. Wir fordern die Umsetzung dieser eindeutig formulierten Gesetzesinhalte bei der Sicherung des FFH Gebiets 110 Rheinhäuser Wald!

Wir werden Euch an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informieren und falls nötig, auch zu massenwirksamen Aktionsformen wie Demos, Mailaktionen, online-Petitionen, aufrufen. Wir sind selbst gespannt!

 

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