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Südlicher Ith:  Konkrete Regelungen zum Hakensetzen in Zone II und zum Vogelschutz festgelegt

Am 03. September 2009 wurden im Rahmen einer Ortsbegehung zwischen der Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden und unserer IG Klettern die Regelungen zum Hakensetzen an Felsen/Felsbereichen der Zone II und zum Artenschutz (Brutplatzschutz) besprochen und einvernehmlich festgelegt.

Auslöser für die Ortsbegehungen waren u.a. die im Frühjahr/Sommer 2009 bei www.kletternimnorden.de geführten Diskussionen über zusätzliche Haken sowie diverse neu gesetzte Haken an einigen Felsen in Lüerdissen und Holzen. Über beides waren die Behörden übrigens von einem Kletterer informiert worden.

Bedarf zur Konkretisierung der Vogelschutzregelungen bestand aufgrund mehrerer Verstöße, bei denen sich Personen spazierengehend oder kletternd in den abgesperrten Bereichen aufhielten. Von daher werden die Sperrbereiche zukünftig mit einem amtlichen Betretungsverbot belegt und entsprechend gekennzeichnet sein.

Die festgelegten Regelungen wurden schriftlich festgehalten. Sie sind im Detail dem behördlichen, von beiden Seiten unterzeichneten Protokoll zu entnehmen:

Südlicher Ith – Regelungen zum Hakensetzen und zum Vogelschutz (pdf: 23 kb)

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