10 Juli 2015 Termin am 14.07 zum Betretensrecht im Landwirtschaftsministerium (ML)
Am Rande der gelungenen Jubiläumsveranstaltung anlässlich der Umwandlung der Niedersächsischen Landesforsten zur Anstalt öffentlichen Rechts vor 10 Jahren hatten Barbara Ernst, Richard Goedeke und ich Gelegenheit, mit Staatssekretär Horst Schörshusen und Ministerialdirigent Dietrich Meyer-Ravenstein das Thema Betretensrecht und Klettern im Privatwald aufzugreifen.
Am 14.07. werden wir im Ministerium die Antwort bekommen, wie sich die Landesregierung zum Betretensrecht im Privatwald stellt. Bereits im Januar 2015 hatten wir um den Termin und die Rechtsauskunft im ML nachgesucht und die Ministerien über die sich verschärfenden Konflikte an den Bodensteiner Klippen und im Göttinger Wald informiert.
Klettern an Naturfelsen ist nach allemeiner Rechtsauffassung in Deutschland vom Betretensrecht gedeckt. Wie berichtet, stellt der Runderlass des ML vom Januar 2013 das Klettern im Privatwald unter Erlaubnisvorbehalt, der Eigentümer muss also um Erlaubnis gefragt werden. Wir halten den Erlass für rechtswidrig.
Der Landkreis Wolfenbüttel hat auf Antrag des Grundeigentümers Richert hat Klettern an den Bodensteiner Klippen verboten. Der Landkreis Göttingen blockiert mit Hinweis auf den Erlass die Umsetzung der mit uns beschlossenen Begutachtung der Felsen im Privatwald.
Wir hoffen, das sich die Landesregierung eindeutig positioniert und damit Fehlentwicklungen auf Landkreisebene korrigiert werden können!
Axel Hake, Vorsitzender IG Klettern Niedersachsen
Stefan
Posted at 11:19h, 20 JuliHallo Axel, ist bei dem Termin im ML eigentlich etwas belastbares (und hoffentlich positives) herausgekommen ?
Axel
Posted at 11:41h, 20 JuliHallo,
Das Gespräch im Landwirtschaftsministerium fand in angenehmer, konstruktiver und zielorientierter Atmosphäre statt. Ich möchte dem ML nicht vorgreifen; sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, werde ich sie hier veröffentlichen.
Axel Hake