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Uhu und Wanderfalke an „unseren“ Felsen

Wanderfalken und Uhus sind beeindruckende Vögel. Während der etwa 40-50 cm große Falke tagsüber am Ith und im Okertal über den Baumkronen und Felsköpfen auf Beutejagd geht, verschläft der mit bis zu 180 cm Flügelspannweite größte Eulenvogel Europas den Tag tief im Wald verborgen. Dass beide wieder an den Felsen von Harz, Weser- und Leinebergland brüten, kann uns freuen, denn sie waren in Niedersachsen zur Mitte des vorigen Jahrhunderts ausgestorben. Ursache war der Einsatz von Pestiziden, vor allem DDT in der Landwirtschaft, das sich über die Nahrungskette in den großen Greifvögeln anreicherte. 1972 wurde das Ausbringen von DDT in der Bundesrepublik verboten und der Bestand erholte sich durch Einwanderung und gezielte Auswilderungsaktionen. Die heute in Niedersachsen vorkommenden Uhus und Wanderfalken haben also einen Migrationshintergrund.

Der Uhu gilt in Niedersachsen mit 130 Brutpaaren inzwischen nicht mehr als gefährdete Art. Der Wanderfalke mit etwa 90 Brutpaaren ist in der aktuellen Roten Liste der Brutvögel noch als gefährdet eingestuft. Während in der übrigen Jahreszeit Uhu und Wanderfalke gut mit Menschen an den Felsen auskommen, reagieren die Vögel im Frühjahr sehr empfindlich auf Störungen des Brutplatzes und des Umfeldes. Schon geringe Irritationen können zum Aufgabe der Gelege führen. Daher ist der Schutz der Brutplätze besonders wichtig, damit der Bestand stabil bleibt. Weitere Faktoren für den Bruterfolg sind neben Störungen durch Menschen, Marder oder Waschbären die Verdrängung der Falken durch den größeren Uhu, das Nahrungsangebot und die Witterung.

Uhu und Wanderfalke sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Europäische Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. In Niedersachsen sind die Landkreise für die Umsetzung des Naturschutzes zuständig. Die Unteren Naturschutzbehörden legen die Schutzmaßnahmen fest. Unterstützt werden sie von ehrenamtlichen Vogelschützern der Staatlichen Vogelschutzwarte, die dem Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angegliedert ist.

In unseren Klettergebieten haben Kletterer von IG Klettern und DAV auch Aufgaben im Vogelschutz übernommen. Er ist neben Wegeinstandhaltung, Hakensanierung und Biotoppflege ein wichtiger Teil unserer Gebietsbetreuung. Die Vogelschützer verbessern potenzielle Brutplätze, errichten Absperrungen und überwachen den Bruterfolg. Das bedeutet eine Menge Arbeit, viele Vor-Ort-Termine und Kommunikationsaufwand. Lohn der Arbeit ist eine vertrauensvolle Kooperation von Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und Kletterern. Dies ermöglicht, dass nach Beendigung der Brut die Felsen noch vor Ende der halbjährlichen Sperrfrist am 31.07. jeden Jahres wieder für das Klettern frei gegeben werden können.

Daher haben wir alle ein Interesse daran, dass die Sperrungen eingehalten werden und Uhu und Wanderfalke sich an den Felsen zahlreich vermehren! Wir sind zu Gast an den Felsen. Pflanzen und Tiere leben dort aber das ganze Jahr und sind auf unsere Einsicht und Rücksicht angewiesen. Und es macht die Felsen auch für uns um eine Dimension reizvoller, wenn nebenan seltene Pflanzen und Tiere gedeihen.

Falls Du Interesse an der aktiven Naturschutzarbeit zum Erhalt unserer Klettergebiete hast, wende Dich an den Naturschutzreferenten deiner DAV-Sektion oder die IG Klettern.

Wir freuen uns auf Dich!

Axel Hake

 

Weitere Infos

Wanderfalke:

Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz §44 Abs. 1. Nr. 1-4. bzw. §7 Abs. 2 Nr. 13, 14, nach den entsprechenden Anhängen der EWG Vogelschutzrichtlinie.

Bis zu 40-50cm groß und etwas über 1kg schwer, ernährt sich überwiegend von Vögeln (Tauben, Drosseln, Stare usw.). Brütet hauptsächlich in Felsnischen und -Höhlen, an und auf Gebäuden. In anderen Bundesländern kommen auch Braumbruten vor. Der Bestand hat sich nach zeitweiligem Aussterben in Niedersachsen seit den 1970er Jahren mit inzwischen etwa. 90 Brutpaaren soweit erholt, das der Erhaltungszustand der Art als günstig eingestuft wird. Er ist in der aktuellen roten Liste in Niedersachsen (Stand 2015) als 3 =gefährdet geführt, in der vorhergehenden Liste von 2007 noch 2 = stark gefährdet (weitere Kategorien: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, R = extrem selten, G = Gefährdung anzunehmen).

Uhu:

Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz §44 Abs. 1. Nr. 1-4. bzw. §7 Abs. 2 Nr. 13, 14, nach den entsprechenden Anhängen der EWG Vogelschutzrichtlinie.

Maximal 70cm groß, 180cm Flügelspannweite, nachtaktiv. Nahrungsopportunist (Mäuse, Igel, Vögel usw.). In Niedersachsen vor allem Felsbrüter, wo Felsen fehlen, kommen auch Baum- und Bodenbruten vor. Der Uhu war in Niedersachsen zeitweilig ausgestorben, der heutige Bestand ist weitgehend stabil mit leichter Erholung, so dass er in der aktuellen roten Liste in Niedersachsen (Stand 2015) nicht mehr geführt ist, 2007 war er noch als 3 – gefährdet – eingestuft.

Veröffentlichungen:

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