01 Aug 2020 Urteil zum Klettern an den Bodensteiner Klippen im Landkreis Wolfenbüttel
DAV Nord und IG Klettern freuen sich mitteilen zu können, dass das Urteil im Prozess um das Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen / Landkreis Wolfenbüttel für uns sehr positiv ausgefallen ist.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob in der Verhandlung am 31.7.2020 den Kletterverbotsbescheid aufgrund des §31 Waldrecht (NWaldLG) aus dem Jahr 2015 auf.
Die vom Landkreis zur Beschränkung des Betretensrechts angeführten Gründe seien nicht stichhaltig und nicht ausreichend bewiesen.
Der Landkreis hatte in seinem Verbotsbescheid Gründe des Brandschutzes, der Sicherheit für Leib und Leben (brüchiger Fels und Gefährdung von Wanderern unter den Felsen), Beeinträchtigung bei der Waldbewirtschaftung, Schutz des Waldbesitzers vor Belästigungen und Schutz besonders geschützter Arten angeführt.
Der einzige Grund, der für die Sperrung als maßgeblich angesehen wurde, ist der Schutz besonders geschützter Arten. Zum Zeitpunkt der Verhängung des Kletterverbots 2015 lagen dem Landkreis jedoch keine ausreichenden Sachgründe für die Sperrung vor.
Nach dem von DAV und IG 2018 durchgeführten Gutachten wurden an Braungelber Wand und Gersfelsen besonders geschützte Arten von Moosen und Flechten gefunden, weshalb die Sperrung hier bestehen bleiben soll.
Die Kläger hatten weiter beantragt, dass der Landkreis den Grundeigentümer anweisen solle, die Kletterverbotsschilder zu entfernen. Hier wies das Gericht den Landkreis an, über die Schilder erneut zu entscheiden.
Hintergrund ist, dass nach der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung die Felsen derzeit gesperrt sind, auf Antrag das Klettern jedoch wieder zugelassen werden kann. Die Kletterverbände haben den Antrag auf Aufhebung für die naturschutzfachlich unkritischen Felsen im Februar 2020 gestellt, derzeit befinden wir uns in der Klärung noch offener Fragen.
Wir sind zuversichtlich, dass wir im Laufe des Jahres zu einer Kletterregelung für die Klippenkette, die Sofaklippe, Geroldstein, Schornstein und Hüttensporn kommen werden.
Der erste und wichtigste Schritt ist mit dem Urteil getan.
Bis dahin besteht das Kletterverbot nach der LSG-Verordnung weiter.
Wir bitten Euch, dies zu respektieren!
Die Felsen im Goslarer Teil (siehe Karte) können weiter beklettert werden.
PS: Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, werden wir es hier veröffentlichen; dies ist eine Zusammenfassung der in der mündlichen Urteilsbegründung vorgetragenen Entscheidungsgründe.
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