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Vereinbarung zum Klettern im GÖ-Wald wurde am 06. September unterzeichnet

Pressemitteilung des Landkreis Göttingen vom 08. September 2006

Landrat unterzeichnet Vereinbarung mit Klettersportlern und betroffenen Interessengruppen

Die „Vereinbarung zum Klettern im Göttinger und Reinhäuser Wald“ hat jetzt Landrat Reinhard Schermann mit den Niedersächsischen Landesforsten (Flächeneigentümerin), der Interessengemeinschaft (IG) Klettern, dem Deutschen Alpenverein und den im GUNZ (Göttinger Umwelt und Naturschutz-Zentrum) vertretenden Naturschutzverbänden abgeschlossen.

Der Kreistag hatte dem Vereinbarungsentwurf im Juli des Jahres zugestimmt. Die Unterzeichnung des Vertragswerks erfolgte vor Ort, am Fuße der Kletterfelsen „Knubbelwand“ und „Wampe“ im Reinhäuser Wald.

Die Vereinbarung sieht Regelungen für 30 Felsbereiche vor. Im Konsens wurden Bereiche festgelegt, die zum Klettern freigegeben sind, solche, die bedingt weiterhin beklettert aber nicht beworben werden dürfen und Bereiche, die für das Klettern tabu sind und an denen ggf. vorhandene Umlenkhaken (Sicherungshaken) durch die Kletterverbände entfernt werden müssen.

Schermann zeigte sich erfreut und erleichtert, dass es nach jahrelanger z. T. kontroverser Diskussion zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist. Denn in Anbetracht der auseinanderstrebenden Interessenlagen von Eigentümer, Naturschützern, Archäologen und Klettersportlern sei eine Regelung nur auf dem Kompromissweg möglich gewesen.

Der Landrat bedankte sich bei den Beteiligten für das wechselseitige Verständnis der unterschiedlichen Positionen. Als Durchbruch für die Vereinbarung bezeichnete er die Vorlage eines Kletterkonzeptes seitens der IG Klettern, das in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont abgeschlossen wurde.

Die Notwendigkeit der Vereinbarung ergab sich nach den Ausführungen von Schermann aus der zunehmenden Popularisierung des Klettersports und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Natur. Durch die Zementierung von Sicherungshaken in die Felsen, die Benutzung von Kreide zur Erhöhung der Griffigkeit mit der Folge einer Veränderung der chemischen Beschaffenheit der Oberfläche, entstanden Konflikte mit Eigentümern und Naturschutz.

Als ein Kernproblem für eine einvernehmliche Regelung erwies sich nach Angaben des Landrats, dass die interessantesten Felsbereiche im Landkreis Göttingen sich in den nach europäischen Recht geschützten „Flora-Fauna-Habitat-Gebieten“ Göttinger Wald und Reinhäuser Wald befinden. Für diese Gebiete sind Verschlechterungen unbedingt zu vermeiden und auch potentielle Standorte gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten sind zu schonen. Dabei ist nicht nur der Brutplatz von Wanderfalke, Fledermaus und Uhu von Belang, auch unter Moosen und Flechten, bekanntermaßen sensible Indikatoren für Umweltverhältnisse, finden sich viele sehr seltene oder bedrohte Arten.

Abschließend bedankte sich der Landrat bei allen Beteiligten für das vorliegende tragfähige Ergebnis, das unter der Moderation und Verantwortung von Kreisrätin Christel Wemheuer ausgehandelt wurde.

Quelle: www.landkreis-goettingen.de

Sobald die digitale Bearbeitung der Vereinbarung sowie der dazugehörigen Kletterkonzeption abgeschlossen ist, werden wir diese hier veröffentlichen (siehe Info vom 09.10.2006).

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