17 Dez 2004 Vereinbarung zum Klettern im Wesergebirge und Süntel wurde am 06. Dezember unterzeichnet
Auf der Paschenburg wurde am Montag den 06. Dezember die Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg, dem Deutschen Alpenverein und unserer IG Klettern unterzeichnet.
Die Konzeption regelt nicht nur das Klettern im FFH-Gebiet 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister“ sowie am Roten Stein, sondern auch das zukünftige Procedere hinsichtlich etwaiger zukünftiger Änderungen der beschriebenen Regelungen. Solche Änderungen und Anpassungen können z.B. aufgrund neuer naturschutzfachlicher Erkenntnisse erforderlich sein. Genauso ist es aber möglich von Seiten des Klettersports Neutouren an Felsen zu beantragen, für welche nun die Regelungen der Zone II (Status Quo) gelten. Das gleiche gilt für eine Erschließung neu entdeckter Kletter- und Boulderfelsen, also für solche Felsen, die in der Konzeption zur Zeit nicht enthalten sind. Die beantragten Änderungen sind dann von den Beteiligten gemeinsam zu prüfen und einvernehmlich zu bescheiden. Insofern ist die Konzeption also kein festes Konstrukt, sondern kann flexibel den Belangen des Naturschutzes und des Klettersports angepasst werden. Nach den Ortsbegehungen aller Felsen im September 2003, bei denen der Abgleich der Belange des Naturschutzes und des Klettersports erfolgte, wurde im Oktober mit der Ausarbeitung der Vereinbarung begonnen. Als Grundlage für diese diente der Leitfaden „Freiwillige Vereinbarungen“ des Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dieser Leitfaden befand sich damals noch im Entwurfs- bzw. Abstimmungsverfahren und wurde dann im Sommer 2004 veröffentlicht. Insofern ist die Vereinbarung zum Klettern im Wesergebirge und Süntel bundesweit die erste Konzeption, die auf Basis des BfN-Leitfadens entwickelt wurde. Das BfN hat daher auch den ganzen Prozess mit großem Interesse verfolgt und die Beteiligten hinsichtlich des eingeschlagenen, einvernehmlich-konstruktiven Weges bestärkt. Der im Winter 2003/2004 von der Bezirksregierung und unserer IG Klettern ausgearbeitete Vereinbarungsentwurf wurde dann im Januar diesen Jahres an alle anderen Beteiligten zur Stellungnahme und Abstimmung verschickt. Darüber hinaus wurde die Landesforstverwaltung bezüglich der Klarstellung haftungs- und betretungsrechtlicher Fragen eingebunden. Die Einarbeitung der Änderungswünsche und Ergänzungen erfolgte ebenfalls im Einvernehmen mit allen Beteiligten. Mit der Zustimmung durch den Kreisausschuss des Landkreises Hameln-Pyrmont am 23. November war die Konzeption dann unter Dach und Fach. Nach der Unterzeichnung der „Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel“ steht nun nicht nur die Umsetzung der Regelungen vor Ort an, sondern insbesondere auch die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, zu der sich die Unterzeichner verpflichtet haben. Diesen Verpflichtung können wir in puncto Internetpräsenzen bereits nachkommen und die Konzeption der breiten Öffentlichkeit zur Einsicht und zum Download zugänglich machen:
Wir bitten alle KlettererInnen sich mit der Konzeption und den in ihr beschriebenen Regelungen vertraut zu machen und vor Ort zu berücksichtigen. Die Umsetzung mittels Kennzeichnung und Darstellung der Regelungen in den Klettergebieten ist für 2005 vorgesehen. Wie uns von der Bezirksregierung Hannover kürzlich mitgeteilt wurde, steht die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Kamm des Wesergebirges“ unmittelbar bevor. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr rechtskräftig werden. Voraussichtlich wird auch die geänderte Verordnung für das NSG Hohenstein im Süntel nicht mehr all zu lange auf sich warten lassen. Des weiteren möchten wir Euch nicht vorenthalten, dass die Unterzeichnung der Vereinbarung nicht von allen in den Abstimmungsprozess involvierten Personen ausdrücklich begrüßt wird, wie der DeWeZet am 07. Dezember zu entnehmen war. Um Mißverständnissen vorzubeugen, haben wir dem Pressebericht einige Anmerkungen und Korrekturen angefügt:
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