26 Jan. 2005 Verordnungen über das LSG „Selter“ im Landkreis Hildesheim und die Naturdenkmale im Landkreis Holzminden sind seit Herbst 2004 rechtskräftig
Posted at 23:00h
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Allgemein
by Nik
Bereits vor der NSG-Verordnung „Kamm des Wesergebirges“ (siehe unser Info vom 22.12.2004) sind Ende letzten Jahres noch zwei weitere Verordnungen in Kraft getreten, die eine ganze Reihe von Kletterfelsen im Südlichen Ith sowie die Gebiete im Mittleren und Nördlichen Selter betreffen.
Nachfolgend stellen wir Euch die Verordnungen zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Berücksichtigung als Download zur Verfügung:
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