Verordnungen über das LSG „Selter“ im Landkreis Hildesheim und die Naturdenkmale im Landkreis Holzminden sind seit Herbst 2004 rechtskräftig
26. Januar 2005 •
Veröffentlicht von Nik •
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Bereits vor der NSG-Verordnung „Kamm des Wesergebirges“ (siehe unser Info vom 22.12.2004) sind Ende letzten Jahres noch zwei weitere Verordnungen in Kraft getreten, die eine ganze Reihe von Kletterfelsen im Südlichen Ith sowie die Gebiete im Mittleren und Nördlichen Selter betreffen.
Nachfolgend stellen wir Euch die Verordnungen zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Berücksichtigung als Download zur Verfügung:
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Kategorisiert in: Allgemein
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