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Zukünftige Regelungen für die Klettergebiete am Ith in Vorbereitung – Ortsbegehung des Selter gescheitert

    'Schaut mal, man macht gar nichts kaputt' sagte er und stapfte mitten durch die Botanik.
  Richard riskiert sein Leben für das Bröckelchen (Marienauer Klippen) – vergebens.
   

In den ersten beiden Septemberwochen wurden im Rahmen von Ortsbegehungen die zukünftigen Regelungen für die Klettergebiete im FFH-Gebiet Ith einvernehmlich festgelegt. Vertreten waren die Bezirksregierung Hannover als Obere Naturschutzbehörde, die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden sowie am nördlichen und mittleren Ith Vertreter der Forstbehörden. Von unserere Seite waren Jo Fischer und Cornelia Mutzenbecher sowie Richard Goedeke für den DAV dabei.

Ziel der Ortsbegehungen war es, die Belange des Naturschutzes und die des Klettersports gegeneinander abzugleichen und diesbezüglich einvernehmliche Regelungen zu finden. Im Ergebnis wurden großräumige Ruhezonen für die klettersportlich weniger interessanten Felsen und Gebiete vereinbart sowie differenzierte Regelungen für die Gebiete mit wichtigen Kletterfelsen. Zugleich wurden sämtliche tieferen Risse und Spalten erfasst, die potenziell als Winterquartier für Fledermäuse in Betracht kommen.

Bewertung und Zonierung eines Bisperoder Felsen    
Sechs Tage Arbeit: Regelungen für 13 Felsgebiete mit insgesamt mehr als 260 Klippen.  

Damit Ihr Euch ein Bild von den zukünftigen Regelungen machen könnt, haben wir diese in die Klettergebietsseiten für den  Ith  in erster Übersicht eingearbeitet. Die Zonierungen für die einzelnen Kletterfelsen befinden sich im Detail derzeit noch in genauem Abgleich, damit diese in der nun noch auszuarbeitende Vereinbarung entsprechend präzise und korrekt dargestellt werden.

Die Fotos wurden uns freundlicher Weise von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Hameln-Pyrmont zur Verfügung gestellt.

Die Ortsbegehungen zur Festlegung der Regelungen für die Felsen am Selter sollten Ende August stattfinden. Über die Vorbesprechung auf dem Parkplatz vor dem Pumpspeicherbecken kam das Ganze jedoch nicht hinaus. Die Forstgenossen und sonstigen Grundeigentümer waren in großer Zahl erschienen und hatten auch gleich ihren Anwalt mitgebracht. Diese sehen in der geplanten Vereinbarung eine offizielle Freigabe des Kletterns im Selter durch das Land Niedersachsen und waren von dieser Ansicht auch nicht abzubringen. Angesichts des massiven Widerstandes wurde daraufhin von den Ortsbegehungen abgesehen. Der Termin endete mit einer Besichtigung der Ultradächer, wobei wir erfuhren, dass sich die Forstgenossen eine gerichtliche Klärung auf die Fahne geschrieben haben. Eine solche hoffen sie durch amtsgerichtliche Untersagungsverfügungen zu erreichen, die denjenigen Kletterern ins Haus flattern sollen, die dort angetroffen werden.

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