Wir haben ihn, selbstredend über Umwege, aber wir haben ihn, den aktuellen Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet "Leinebergland" (pdf, 17 kb). Was das Klettern betrifft, so besagt diese Verordnung unter § 5 folgendes: § 5 Erlaubnisvorbehalt (1) ...