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Foto: Fchristian, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Der Göttinger Wald umfasst die Felsgebiete nördlich, östlich und südlich von Göttingen. Neben zahllosen kleineren und größeren Naturfelsen finden sich hier eine größere Anzahl von ehemaligen Steinbrüchen, in denen Buntsandstein zum Bau von Häusern, Kirchen und Klöstern abgebaut wurde.

 

Erst gegen Ende der 70er Jahre wurde das klettersportliche Potenzial des Göttinger Waldes richtig erkannt. Insbesondere die offengelassenen Steinbrüche bieten heute aufgrund ihrer Höhe und Gesteinsqualität zahlreiche Kletterrouten von überregionaler Bedeutung. Neben Ith, Selter und Okertal zählt der Göttinger Wald zu den bedeutendsten Klettergebieten in Norddeutschland.

 

Naturschutzverordnungen und Vereinbarungen

Weite Teile des Göttinger Waldes wurden 2004 als LSG „Leinebergland“ ausgewiesen. In diesem liegen die FFH-Gebiete 138 „Göttinger Wald“ und 110 „Reinhäuser Wald“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet V19 „Unteres Eichfeld“. Etwa zu gleichen Teilen befinden sich die Waldflächen des GÖ-Waldes in öffentlichem- und in Privatbesitz.

 

Um einerseits den Schutz der Felsen und der Brutplätze zu gewährleisten, andererseits den Interessen des Klettersports zu genügen, wurde 2006 eine Vereinbarung mit der Landesforstverwaltung und dem Landkreis Göttingen unterzeichnet. Im Vorfeld wurden eine ganze Reihe von Felsen und Steinbrüchen gutachterlich untersucht und für diese konkrete Kletterregelungen ausgearbeitet. Die Regelungen sind in der Kletterkonzeption als Bestandteil der Vereinbarung fixiert.

 

Die großen Steinbrüche im Wendebachtal konnten 2017 durch Vereinbarung mit der Grundeigentümerfamilie von Uslar-Gleichen für das Klettern gesichert werden.

 

Im südlichen Bereich des Göttinger Waldes östlich und südlich von Reinhausen liegt das FFH-Gebiet „Reinhäuser Wald“, das nach drei Anläufen Ende 2017 als LSG ausgewiesen wurde. Ein großer Teil der in der Vereinbarung 2006 geregelten Kletterfelsen wurden in diesem Zusammenhang aus Bodendenkmalschutzgründen gesperrt (siehe „Archäologie“). Leider stellen die 9 nach naturschutzfachlicher Begutachtung freigegebenen keinen nennenswerten Ersatz dar.

 

Im FFH-Gebiet „Göttinger Wald“, 2018 als LSG gesichert, wurden im Weißwassertal einige Naturfelsen für das Klettern freigegeben.

 

Ein echter Ersatz für die im „Reinhäuser Wald“ für das Klettern verlorenen Felsen sind 16 Steinbrüche und Felsen auf Landesfläche im LSG „Leinebergland“, die 2019 vom Landkreis für das Klettern freigegeben wurden.

Regelungen

Die aktuellen Kletterregelungen sind den oben aufgeführten Gebietsseiten zu entnehmen. Für die mit gekennzeichneten Klettergebiete und -felsen gilt Kletterverbot; die mit gekennzeichneten können beklettert werden.

 

Im LSG „Leinebergland“ steht das Klettern „mit Hilfsmitteln, wie das dauerhafte Anbringen von Haken und Ösen“ (Text der Verordnung) unter Erlaubnisvorbehalt. Klettern mit Seil ohne neue Haken und Ösen anzubringen (also Zone 2), müsste also erlaubt sein. Die Felsen, die das betrifft, mit einem gelben Punkt gekennzeichnet.

 

Des weiteren bitten wir alle Kletterer sich an die nachfolgend genannten Regelungen zu halten:

Vogelschutz im Göttinger Wald – Sperrungen ab 01. Februar

 

Im Göttinger Wald sind aus Vogelschutzgründen in jedem Jahr einige Felsen ab dem 01. Februar für das Beklettern ganz oder teilweise gesperrt. Sperrungen von Brutfelsen ab 01. Februar im Gebiet von Ebergötzen und im Gartetal. Bitte Ausschilderung beachten! Nicht bebrütete Felsen werden nach Abstimmung mit dem zuständigen Beauftragten für Vogelschutz vorausichtlich im April wieder freigegeben, die übrigen nach dem Ausfliegen der Jungvögel (Ende Juni bis Ende Juli).

Archäologie

Bei vielen Naturfelsen im Göttinger Wald handelt es sich um kulturhistorisch wertvolle Bodendenkmale, die dem Denkmalschutz unterliegen. Unter den ausgeprägten Felsdächern lagerten und siedelten seit der Altsteinzeit immer wieder Menschengruppen und hinterließen Knochen, Steinwerkzeuge und andere Artefakte. Gemäß dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz dürfen diese Denkmale nicht zerstört, gefährdet oder so verändert oder von ihrem Platz entfernt werden.

 

Eingriffe in die Bodensubstanz sowie Veränderungen von Felsstrukturen sind dem entsprechend verboten! Wir bitten Euch daher dieses strikt zu berücksichtigen und uns zu informieren, falls Ihr von solchen Vorkommnissen erfahrt.

 

Nähere Informationen zur kulturhistorischen Bedeutung der Felsen erhaltet Ihr auf der Homepage von Dr. Klaus Grote, dem Archäologen i.R. des Denkmalschutzamtes Göttingen (Stichworte „Abris“ und „Mesolithikum“).

 

Informationen

Weiterführende Informationen zum Göttinger Wald (z.B. zu Unterkünften, Gastronomie und einiges mehr) finden sich unter den nachfolgend sowie den in den Gebietsseiten aufgeführten Links: