Liebe Klettergemeinde, das Landwirtschaftsministerium hat in einem Erlass an die Landkreise eine sehr wichtige Positionierung zum Klettern herausgegeben. Darin wird klargestellt: Klettern gehört zum Betretensrecht. Private Grundeigentümer haben nicht das Recht, Klettern einfach zu verbieten. Weiter heißt es sinngemäß: Klettern auf Privatgrund darf nur eingeschränkt werden, wenn die...