Verordnungen über das LSG „Selter“ im Landkreis Hildesheim und die Naturdenkmale im Landkreis Holzminden sind seit Herbst 2004 rechtskräftig
Bereits vor der NSG-Verordnung "Kamm des Wesergebirges" (siehe unser Info vom 22.12.2004) sind Ende letzten Jahres noch zwei weitere Verordnungen in Kraft getreten, die eine ganze Reihe von Kletterfelsen im Südlichen Ith sowie die Gebiete im Mittleren und Nördlichen Selter betreffen. Nachfolgend...