Pünktlich wie jedes Jahr beginnt am 01.03. die gesetzliche Frist, in der im Wald besondere Brandschutzbestimmungen gelten, und zwar bis zum 31. Oktober. In Niedersachsen stehen diese im Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002: § 35 Schutz vor Brandgefahren (1) 1...