Heute hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig überraschend die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 25.4. abgesagt bzw. verschoben. In der schriftlichen Begründung hat sie dafür zwei Gründe genannt: Die Klageberechtigung der Kletterverbände wird bezweifelt. Privatpersonen, die durch das Kletterverbot in ihren Rechten beeinträchtigt sind, wären hingegen...