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Liebe Freude des alpinen Schrifttums,

damit der Klemmkeil auch dieses Jahr wieder pünktlich in der Vorweihnachtszeit zu Euch kommt, braucht die Redaktion noch Beiträge und Bilder von schönen, weniger schönen, völlig unschönen, skurrilen, bewegenden und herzzerreißenden Erlebnissen aus der norddeutschen und weltweiten Kletterdimension.

Hast Du eine Idee? Dann bring sie schnell zu Papier oder halte sie digital fest und sende sie bis zum 15.11. an derklemmkeil@aol.com.

Wir freuen uns darauf!

Eure RedaKKtion Axel undStefan

Reinhäuser Wald / Landkreis Göttingen:

Am 16.10. behandelte der Umweltausschuss des Landkreis als einen zentralen Punkt den Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald.

Kletterverbände, Grundeigentümer und Niedersächsische Landesforsten brachten erhebliche Kritik gegen einzelne Inhalte der Verordnung vor, die sich in einem Punkt zusammenfassen lassen: Die Untere Naturschutzbehörde geht in vielen Bestimmungen deutlich weiter als es das Naturschutzrecht und die Niedersächsischen Walderlasse verlangen und legen dafür keine ausreichende Begründung vor, sie überdehnt damit Ihren Ermessensspielraum.

Ein Kritikpunkt ist, das im Gutachten, das die Kletterverbote begründet, ganze Felsensembles pauschal wegen des Fundes einer Roten-Liste-Art zur Sperrung vorgeschlagen werden, ohne die konkreten Fundorte zu benennen und Zonierungslösungen zu erwägen. Sowohl von der Forst als auch von IG Klettern und DAV wurde weiter kritisiert, das im aktuellen Entwurf Verschärfungen der Verbote stehen, die zu einer Neuauslegung im Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange führen müssten.

Dies sind:

  • Die Aufnahme des flächendeckenden Verbots des Boulderns (war bisher nicht verboten),
  • das ganzjährige Verbot des Bekletterns von Brutfelsen (in anderen Klettergebieten mit befristeter Sperrung geregelt), sowie
  • ein temporäres Verbot der forstlichen Nutzung im Umkreis von 300 Meter von Brutplätzen bestimmter Arten.

Für diese Verschärfungen müssten die Betroffenen Gelegenheit bekommen, Stellungnahmen abzugeben.

Da eine Neuauslegung das Ziel, die VO am 08. November im Kreistag beschließen zu lassen erheblich verzögern könnte, wurden diese Punkte sehr kontrovers auch mit der Kreispolitik diskutiert. Ein Beschluss zum Verordnungsentwurf soll auf der nächsten Umweltausschussitzung am 01.11. um 16 Uhr gefasst werden, zu der wir Euch herzlich einladen.

Insgesamt verlässt der Landkreis Göttingen zum wiederholten Mal die niedersachsenweit etablierte und 2002 einstimmig vom Landtag beschlossene Kompromisslinie zwischen Naturschutz und Natursport Klettern mit ihren anerkannten Instrumenten einer Zonierungslösung der Felsen für den Schutz der Vegetation und befristeter Sperrungen für den Artenschutz der Greifvögel.

Wir werden dem Landkreis eine Vorschlag mit Veränderungen machen, um die Verordnung auch für uns zustimmungsfähig zu machen:

  • Benennung der konkreten Fundorte der Rote Liste Arten an den Felsen
  • Neubewertung des Gutachtens mit Zonierungslösung
  • Begutachtung der Boulderfelsen, die nun auch gesperrt werden sollen

 

Hainberg / Landkreis Wolfenbüttel:

Die Verordnungsgebung zum LSG Hainberg, das ein pauschales Kletterverbot enthält, ist nach Abgabe der Stellungnahmen von DAV und IG Klettern im Mai 2017 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ins Stocken geraten. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde hat sich die Kartierungsgrundlage, das Basisgutachten des FFH-Gebiets in Teilen als unzutreffend herausgestellt, weshalb die Waldlebensraumtypen neu kartiert werden müssen.

IG Klettern und DAV hatten in ihrer Stellungnahme kritisiert, das sich aus dem Basisgutachten kein Kletterverbot herleiten lasse und keine weitere Gutachtengrundlage vorliege würde, die die Felsen differenziert betrachten würde. Die ergänzende Kartierung könnte ebenfalls zu einer Neueröffnung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens führen.

Der Landkreis hat 2016 auf Antrag des Grundeigentümers ein Kletterverbot am Hainberg ausgesprochen. IG Klettern und DAV haben dagegen beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage eingereicht, die aufschiebende Wirkung gegen das Kletterverbot hat. Derzeit darf am Hainberg also geklettert werden. Das Gericht teilte unterdessen mit, das die Hauptverhandlung erst im Jahr 2018 stattfinden wird.

Am Mittwoch tagt der Umweltausschuss des Landkreises Göttingen um 16 Uhr im Kreistagsgebäude Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Ein Punkt der Tagesordnung ist der Entwurf der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald. Vermutlich wird der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für den Kreistag aussprechen.

Die Verordnung enthält ein weitgehendes Kletterverbot für Naturfelsen. 7 von 12 bisher bekletterten und 30 von 39 aus unserer Vorschlagsliste sollen gesperrt werden. Das Verbot stützt sich auf ein Felsgutachten, das unseres Erachtens sehr tendenziös und in einigen Punkten wissenschaftlich angreifbar ist. Diese sind:

  • Das Gutachten schließt grundsätzlich eine Feinzonierung (Zone I, II, III) aus. Es schlägt bei Funden streng geschützter Pflanzen eine Totalsperrung vor, nicht nur Teilsperrung, wie es in Niedersachen in allen anderen Klettergebieten praktiziert wird.
  • Die konkreten Auswirkungen des Kletterns auf die Felsen und die Vegetation wurden nicht untersucht.
  • Die 39 untersuchten Felsen wurden nicht im Kontext der über 1000 vorhandenen im Göttinger Raum beurteilt.-
  • Die vermuteten Auswirkungen des Kletterns auf Gesamtpopulation der Rote Liste Arten ist daher völlig spekulativ.
  • Es wird behauptet, die Kletterer würden die Felsen nicht finden, und um Verwechslungen auszuschließen, werden Felsen zur Sperrung vorgeschlagen.

Die Verbote des Umweltamtes Göttingen aufgrund des Gutachtens sind unangemessen und unverhältnismäßig:

  • Zur Erreichung des Schutzziels muss die Behörde immer das mildeste Mittel wählen. Die Behörde überschreitet mit der Totalsperrung ihren Ermessensspielraum.
  • Es wurde keine angemessene Abwägung zwischen den Interessen der Klettererholung und des Naturschutzes vorgenommen, da den Vorschlägen des Gutachtens zu 100% gefolgt wurde.
  • Einige Felsen sollen nicht aus naturschutzfachlichen, sondern denkmalschutzrechtlichen Gründen gesperrt werden. Die Vermischung von denkmalschutzrechtlichen und Inhalten in einer Naturschutzverordnung scheint uns verwaltungsrechtlich fragwürdig.

Entgegen dem ersten Entwurf, der in die öffentliche Beteiligung gegeben wurde, soll nun auch das Erklettern ohne Hilfsmittel wie Seil und Haken verboten werden. Nach Verständnis der Behörde könnte dies auch Bouldern betreffen. Falls dem so ist, bedeutet es eine ERHEBLICHE SCHLECHTERSTELLUNG des Kletterns, was zu einer erneuten öffentlichen Auslegung führen müsste.

Die Kritik am Gutachten und Verordnungsentwurf haben wir in einer Stellungnahme zu VO-Entwurf zum Ausdruck gebracht, den ihr auf der Seite des DAV-Nord http://www.dav-nord.org/ unter NATURSCHUTZ / RECHTLICHES einsehen könnt.
Bitte kommt zahlreich, um unserer Forderung den Entwurf in der vorliegenden Form nicht anzunehmen Nachdruck zu verleihen.

Weitere Infos zur Sitzung findet Ihr hier: LK GÖ Infos zur Umweltausschusssitzung am 18.10.2017

Die B240 über den Ith zwischen Eschershausen und Capellenhagen muss saniert werden – auch ohne Ithtunnel.Es sind zwei Bauabschnitte geplant.
Die Lüerdisser Kippen, das EPZI und der Zeltplatz der JDAV sind in der Bauzeit jeweils nur von einer Seite zu erreichen.

1. Bauabschnitt Nord – Ithkuppe bis Capellenhagen:
Vollsperrung des Abschnitts für ca. 3 Monate bis Mitte Januar. Bereits ab Weenzen soll die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Es wird eine Umleitung von Elze über Alfeld und Grünenplan nach Eschershausen ausgeschildert.
Alternativ bietet sich die Fahrt von Coppenbrügge über den Lauensteiner Pass auf die Westseite des Ith und weiter nach Eschershausen an.

2. Bauabschnitt Süd – Ithkuppe bis Escherhausen:
Ab nächstem Frühjahr soll der südliche Teil der B240 für ca. 6 Monate gesperrt werden. Der Zeltplatz und die Lüerdisser Klippen sind bis zum Herbst nur von Norden über Capellenhagen zu erreichen.
In der Winterzeit zwischen den Bauabschnitten soll die Ithstraße voll befahrbar sein.

Das Wetter wird dieses Wochenende…naja, nordisch by nature, da ist es nicht schlimm, wenn man auf der GÖ-WALD-PARTY 2017 abgefeiert hat und am Sonntag doch nicht an den Fels kommt. Was erwartet uns dieses Jahr?

Tagsüber: Wir möchten euch am 09.09. wieder zur sandigsten aller Kletter- und Tanzveranstaltungen nach Thalwenden / Thüringen einladen. Und damit euch nicht langweilig wird, haben wir uns natürlich auch wieder extra für euch ein besonderes Schmankerl ausgedacht.

In diesem Jahr gibt es für euch eine harte Prüfung zu meistern! Unser ultimativer „Göcathlon“ (Wiesental-Zehnkampf) wartet auf euch und euren Seil- und Mattenpartner und fordert den / die ganzen KlettererIn in euch. Dabei steht weniger das schwere Anreißen im Vordergrund, sondern vielmehr lebenswichtige Fertigkeiten rund um den Klettersport im weitesten Sinne. Der Umgang mit dem Clipstick oder das Erkennen von archäologischen Funden sollten beispielsweise beherrscht werden. Ein harten Brocken großer Spaß für KlettererInnen aller Könnensstufen! Anmelden könnt ihr euch als Zweier-Team ab 11 Uhr an der Kaffeebar im Wiesental, da gibt es dann auch nähere Details, Spielregeln etc. Bis 17 Uhr müsst ihr dann abgeliefert haben. Die vier besten Teams kommen ins Shootout-Finale, das Abends auf der Party ausgetragen wird und dürfen sich wieder auf coole Sachpreise freuen.

Abends: Anfang des Jahres hat der Besitzer des Campingplatzes seine Hütte umgebaut und die Seitenwände geschlossen, so dass es nun regensicher und warm ist und wir diesmal eine richtige Tanzfläche haben. Also kommt das Tanzbein schwingen! Die Musikauswahl pendelt wie üblich um Indie / Rock / Elektro / Swing / Balkan / Cumbia, je nachdem wer gerade am Plattenteller steht.

Essenstechnisch: Tagsüber wird zentral im Wiesental wieder die Kaffeebar mit bestem Outdoor-Latte-Macchiato und selbst gebackenem Kuchen aufgebaut. Abends gibt´s Pizza aus dem Holzofen (kann nach eigenem Gusto zusammengestellt werden): fleischig € 8.- / vegetarisch € 7.- Vom Grill: Thüringer Bratwurst mit Salatbeilage € 3.50 / Steak mit Salatbeilage € 5.50 Getränke: Bitte verzichtet darauf, eigene Getränke ins Partyzelt mit zu bringen, es ist für alles gesorgt und die Preise sind sehr freundlich gerechnet…

Und sonst? Filmvorführung: Was kann härter sein als „Hard Grit“? Vielleicht nur der norddeutsche Granit? Der Okertaler Kletterfilm-Klassiker „Harz Grit“ zeigt Szenen aus dem Land der Wollsackverwitterung, des Fichtendickichts und der blutenden Hände. Dazu gibt es die passenden T-Shirts zu erwerben.

Kommt vorbei und feiert mit uns!

Das GöWaldPartyTeam“