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2018 ist ein schlechtes Jahr für die Bruten des Uhu. Wegen der feuchten Wetterereignisse diesen Winter und Frühling gibt es wenig Mäuse, und daher verzichten viele Uhupaare dieses Jahr auf die Bruten und die Aufzucht von Jungen. Niedersachsenweit gibt es daher nur etwa 30 % der üblichen Bruten.
Hoffen wir, das diese erfolgreich sind und viele der Jungvögel auch das Erwachsenenalter erreichen.

Die bisher gesperrten Felsen in Lüerdissen, Bisperode, Kanstein und im nördlicher Selter (Fredener Klippen) können ab sofort wieder beklettert werden.

Heute hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig überraschend die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 25.4. abgesagt bzw. verschoben.

In der schriftlichen Begründung hat sie dafür zwei Gründe genannt:

  1. Die Klageberechtigung der Kletterverbände wird bezweifelt. Privatpersonen, die durch das Kletterverbot in ihren Rechten beeinträchtigt sind, wären hingegen klageberechtigt. Die Kammer empfiehlt daher einen Klägerwechsel.
  1.  Die Kammer hat erhebliche Zweifel, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, um ein Kletterverbot nach §31 NWaldLG zu verhängen. In der Sache gibt uns die Kammer also Recht. Sie empfiehlt, die Frage des Kletterns an den Felsen des Hainberg im Rahmen des anstehenden FFH-Verfahrens zu regeln und die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Gutachtens abzuwarten.

Das wäre ganz in unserem Sinne. Wir rechnen damit, das im Herbst, wenn die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen, ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wird.

Bis dahin klären wir die Frage des Klageberechtigung und tauschen ggf. den Kläger aus. Es ist doch überraschend, was in der Welt der Juristerei so alles passiert…

Euer Vorstand

 

Liebe Leute,

es ist soweit: Am Mittwoch, den 25.4 um 9 Uhr wird im Verwaltungsgericht Braunschweig, am Wendentor 7, 38100 BS im Sitzungssaal 1 über das Kletterverbot an den Klippen am Hainberg verhandelt.

Die 5. Kammer wird entscheiden, ob der Landkreis Wolfenbüttel 2016 das Klettern auf Antrag des Grundeigentümers zu Recht untersagt hat. Der DAV Landesverband Nord und die IG Klettern hatten dagegen geklagt.

Wir sind sehr gespannt und laden Euch alle ein, an der öffentlichen Verhandlung teilzunehmen.

Dieses Frühjahr wird das FFH-Gebiet für die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erneut naturschutzfachlich untersucht. Die erste FFH-Basiskartierung aus dem Jahr 2011 hat sich als zu ungenau erwiesen. Die Untersuchung umfasst auch die Felsen am Hainberg sowie deren Erhaltungszustand als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Der DAV hat wie mit dem Landkreis abgesprochen eine vertiefte Begutachtung der klettersportlichen Einflüsse auf die Felsen in Auftrag gegeben. Mit Ergebnissen kann allerdings erst im Spätsommer gerechnet werden.

Erstbegeher-Urgestein und Führerautor Arne Grage übernimmt von Hans Weninger und Karsten Graf die Kommission Sanierung und Sicherheit, kurz „Hakenkommission“.

Die Kommission, ein offenes Forum von engagierten Kletterern und Erstbegehern, beschäftigt sich mit der Sicherheit der Kletterrouten in unseren Gebieten. Hier werden Hakensanierungen, Nachsicherungen, ggf. auch der Rückbau von Haken beschlossen und umgesetzt.

Grundlage der Entscheidungen ist der Neutouren- und Sanierungsappell, den Ihr unter Gebietsbetreuung / Sanierung und Sicherheit findet.

Wünsche und Anmerkungen zu Routen können mit dem Kontaktformular an die Kommission übermittelt werden.

Wir danken Hans und Karsten für die bisherige engagierte Arbeit!