Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

Der neue Kletterspot am Sösestausee wird sehr gut angenommen – das freut uns und die Gemeinde Osterode, die die Einrichtung der Kletterrouten vorgeschlagen hatte.

Leider sind die Parkbuchten am Steinbruch gefährlich nahe der Kurve, die auch von Motorradfahrern gerne mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren wird.

Um Unfällen vorzubeugen wird das zuständige Ordnungsamt an den Parkbuchten Parkverbotsschilder aufstellen und bittet in Zukunft die Parkplätze an der Dammkrone vom Stausee oder weiter in Richtung Riefensbeek / Kammschlacken zu nutzen.

Vielen Dank für Euer Verständnis und weiterhin viel Spaß beim Klettern!

Am Sösestausee nahe Osterode kann man an Grauwacke klettern, einzigartig im Harz!

Hallo Felsfreund°innen,

da das Himmelfahrtwochenende in Ith und Okertal sicher voll werden wird, haben wir hier einen Alternativvorschlag:
Der Steinbruch am Sösestausee nahe Osterode im Südharz.
Es gibt 10 Routen zwischen 5  und 7+, das reicht sicher für einen Klettertag.

Der Steinbruch wurde auf Initiative der Tourismusförderung in Osterode eingerichtet.
Die Absicherung mit Bohrhaken ist gut, norddeutschlandtypisch aber nicht übersichert. Keile benötigt man nicht.

Da das Grauwackegestein sich ab und zu noch veränderlich zeigt, kann ein Helm hilfreich sein.

Anfahrtsbeschreibung, Topo und weiter Infos findet ihr hier im pdf:
Der Steinbruch am Sösestausee

Und nun viel Spaß am Fels!

Liebe Leute, 

die JDAV Nord und die AG Ith öffnen ab Mittwoch den 20.05. den Ithzeltplatz wieder.

Wir hoffen, dass sich damit die angespannte Lage insbesondere auf den Parkplätzen unserer Klettergebiete entspannen wird.

Aufgrund der Corona-Lage sind bei der Übernachtung auf dem Ithzeltplatz folgende wichtige Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten:

  • Es besteht Reservierungspflicht! Unangemeldete müssen leider abgewiesen werden.
  • Anmelden könnt Ihr Euch wie üblich auf der Internetseite der JDAV Nord.
  • Die Nutzung des Zeltplatzes ist nur gestattet, wenn Kassierer*innen der AG Ith auf dem Platz sind.
  • Bitte habt zur Identifizierung einen Ausweis dabei.
  • Gruppen mit mehr als 5 Personen können leider nicht übernachten.
  • Tagesgästen ist es nicht gestattet, die Sanitäranlagen zu nutzen.
  • Die Nutzung des Zeltplatzes ist derzeit auf 100 Personen beschränkt.
  • Der Aufenthalt auf dem Zeltplatz ist nur Personen gestattet, die keine Symptome einer COVID 19 Infektion zeigen oder in letzter Zeit mit einer entsprechenden Person in Kontakt waren.
  • Von der AG Ith ausgehängten Hinweisschildern (z.B. zur Einhaltung der Hygienestandards) ist Folge zu leisten.
  • Alle offiziellen Regelungen vom Land Niedersachsen zur Bekämpfung der Corona Pandemie sind verpflichtend einzuhalten.
  • Diese Regelungen gelten auch für die Übernachtung auf dem Parkplatz.

Gäste, die sich nicht an die hier aufgelisteten Regelungen halten, können vom Zeltplatz verwiesen werden.

Die AG Ith ist verpflichtet die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren. Bitte beachtet die Regeln, damit der Zeltplatz geöffnet bleiben kann.

Die JDAV Nord als Träger des Platzes und die AG Ith, die den Platz organisiert, bauen auf Eure Unterstützung bei der Einhaltung der Regeln.

Wir bitten Euch, mit der gelockerten Situation verantwortungsvoll umzugehen, um eine erneute Schließung zu vermeiden!

Alle Infos, das Reservierungsformular und aktuelle Meldungen findest du unter

Info Ithzeltplatz – JDAV Nord
 

Die Landesjugendleitung Nord und die AG Ith

Ende April habe ich auf dem Gipfel der Osterklippe in den Bodensteiner Klippen zwei Gipfelhaken gesetzt – einen am vorderen Gipfelblock und einen am nördlichen, der auch zum Abseilen geeignet ist. Ich war sehr überrascht, als Richard Goedeke mir eine Woche später mitteilte, da habe jemand einen „Blitzableiter“ am Gipfelblock installiert.

Diese Installation habe ich entfernt – sie war zwar nach bestem Wissen und Gewissen zusammengebaut, aber nicht aus normgerechten Material und ästhetisch zumindest fragwürdig (siehe oben).

Daher unsere Bitte: Verbastelt nichts an den Felsen – Wenn ihr Bedarf nach weiteren Abseilpunkten oder Haken habt bzw. unsichere fixe Sicherungen entdeckt, gebt diese Info an die Kommission „Sanierung und Sicherheit“- die kümmert sich darum. Wir haben die bisher eingegangenen Infos abgearbeitet und werden demächst mal darüber berichten.

Hier findet ihr das Kontaktformular:
Kontaktformular Hakenkommission

Infos über die Kommission findet ihr hier:
Info Hakenkommission

Beste Grüße und viel sicheren Spaß am Fels,
Axel

Das Frühjahr lockt viele von uns mit prächtigstem Wetter in die Wälder – und erfreulicherweise ist das in der Corona-Zeit nicht verboten. Grund genug, hier die allgemeinen Regeln für das Verhalten im Wald (und am Fels, der per Gesetz zum Wald gehört) darzustellen, an die wir uns gerne halten wollen.

Recht zum Betreten
Jeder Mensch darf die freie Landschaft betreten und sich dort erholen.
Anmerkung: In Schutzgebieten kann aus Naturschutzgründen das freie Betreten eingeschränkt sein, zum Beispiel dürfen die Wege nicht verlassen werden. Das ist im Ith und im Nationalpark Harz so.
Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.
Anmerkung: DAV und IG Klettern sind gemeinnützige Vereine und die Kletterkurse nicht öffentlich oder gewerbsmäßig, daher zulässig. Kurse kommerzieller Anbieter oder von Kletterhallen dagegen müssen bei der Forst und der Naturschutzbehörde beantragt werden.

Rücksichtnahme
Wer Grundstücke im Rahmen betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigen, gefährden oder belästigen. Radfahrerinnen und Radfahrer haben besondere Rücksicht auf andere Personen zu nehmen.
Anmerkung: Auch wiederkehrendes lautes Rufen oder Musik kann eine erhebliche Belästigung darstellen, daher auch mit Lärm sparsam umgehen!

Zelten
In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.
Anmerkung: Campieren ohne Zelt ist nicht verboten, in den meisten Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten aber untersagt.

Schutz vor Brandgefahren
In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Wer in Wald, Moor, Heide oder in gefährlicher Nähe davon ein Feuer angezündet hat, hat es zu überwachen. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.
Das Grillen ist nur auf Grillplätzen gestattet, die die waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat.
Anmerkung: Kocher zählen ebenso wie Rauchen oder Grillen zu Feuer.

Setz- und Aufzuchtzeit / Anleinpflicht für Hunde
In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. In Niedersachen herrscht vom 1. April bis zum 15. Juli Leinenzwang für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.
Anmerkung: Den letzten Satz bitte ernst nehmen! Lasst Eure Hunde anderswo frei laufen, um Ärger zu vermeiden! Im NSG Ith und Nationalpark Harz herrscht ganzjährig Leinenzwang.

Allgemeiner Artenschutz
Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Anmerkung: Daher sollten Kletterrouten, in denen sich Vogelnester, Siebenschläfer o.ä. befinden, abgesperrt werden. Das kann jeder tun, zum Beispiel durch einen Zettel am Einstieg und Hinweis an DAV Nord oder IG Klettern.

Besonderer Artenschutz (Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten)
Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.
Anmerkung: Aus diesem Grund sperren wir in Zusammenarbeit mit dem Vogelschutz die Brutfelsen der besonders geschützten Wanderfalken und Uhus vom 1.2. bis 31.7. großräumig ab.

Drohnen
Der Betrieb von Modellfluggeräten ist außerhalb von Schutzgebieten erlaubt, in Landschafts- und Naturschutzgebieten verboten.
Anmerkung: Das betrifft alle niedersächsischen Klettergebiete außer dem Kahleberg/Dögeroder Klippen.

Bitte beachtet die Regeln und sprecht andere freundlich an, die das nicht tun!

Und dann ist da noch die ewige und leidige Parkplatzfrage. Leute, ihr geht doch in die Natur um Euch zu bewegen. Wenn die Gefahr besteht, Landwirte, Forstfahrzeuge oder Anwohner zu beeinträchtigen, bewegt Euch doch bitte von einem weiter entfernten, dafür aber unkritischen Parkplatz zu den Felsen!

Die Textstellen sind dem „Niedersächsischen Waldgesetz“ (NWaldLG), dem „Bundesnaturschutzgesetz“ (BNatSchG) und dem „Bundesjagdgesetz“ (BJagdG) entnommen und für unser Verständnis gekürzt und zusammengefasst.