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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Aufgrund der vermutlich im Widerspruch zum Landtagsbeschluß vom November letzten Jahres stehenden naturschutzfachlichen Planungen bezüglich der NSG-Ausweisungen von Hohenstein, Ith und Selter, fragte die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Anfang Mai die Landesregierung an:

1. Wie ist der Stand der NSG-Ausweisungen bzw. der Überarbeitung bestehender Schutzgebietsverordnungen in den oben genannten und weiteren Gebieten, wo derzeit Klettersport ausgeübt wird, im einzelnen?
2. Welchen Stellenwert und welches Potential für Tourismus, Naherholung und die Stärkung der Regionalentwicklung sieht die Landesregierung beim Klettersport in Niedersachsen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten für Niedersachsen, den Klettersport und andere Natursportarten über freiwillige Vereinbarungen mit den entsprechenden Verbänden naturverträglich zu regeln?

Heute Vormittag, im Zuge der dieswöchigen Plenarsitzung (TOP 39), war es soweit und der neue niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP / MdL) antwortete im Namen der Landesregierung.

Herr Sander schickte seinen Antworten auf die einzelnen Fragen folgendes voraus:

 „Die Kletterkonzeption für die Mittelgebirgsfelsen Niedersachsens ist wertvolles Material für die Naturschutzverwaltung. Sie ist eine geeignete Grundlage um daraus mit weiteren Überlegungen und Erkenntnissen eigenständige Lösungen zu entwickeln und diese dann mit den Betroffenen zu erörtern. Ziel ist es, zu tragfähigen kooperativen Lösungen zu kommen, die den verschiedenen Belangen Rechnung tragen. […]

 Aufgrund der im jeweiligen Einzelfall sehr unterschiedlichen fachlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse ist es nicht möglich, zu landesweit einheitlichen Vorgaben zu kommen. Es sind differenzierte Lösungen zu entwickeln. Die Bezirksregierungen sind gebeten, einen gemeinsam mit dem DAV (Anm.: und natürlich auch uns!) erarbeiteten Zeitplan zur Entwicklung von Lösungen bis Anfang Juni 2003 vorzulegen.“

Die vollständigen Texte von Anfrage und Antworten sind den nachstehenden Dateien zu entnehmen.

Mündliche Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (07.05.03) zu:
  Klettersportregelungen im Weserbergland
Landtagsdrucksache Drs. 15-0111, s. Nr. 13 (pdf: 72 kb)
Antwort und Position der Landesregierung (16.05.2003) zu:
  „Klettersportregelungen im Weserbergland“
(pdf: 7 kb)

Die Gemeinden Salzhemmendorf und Coppenbrügge machen sich zur Zeit intensiv Gedanken um die touristische Entwicklung ihrer Region. Das sie dieses zurecht tun, belegen auch die Aussagen von Fachleuten, denn das Entwicklungspotential ist grandios, allein aufgrund der zahlreichen vorhandenen Sehenswürdigkeiten, Erlebnismöglichkeiten und der landschaftlichen Attraktivität. Insbesondere wird dabei auch der Natursport ins Auge gefasst, wobei die beiden Gemeinden über den viel zitierten „Tellerrand“ schauen, denn die angrenzenden Gemeinden und Landkreise sollen einbezogen werden.

Angesichts des grossen Interesses kam die Initiative des Instituts für Landschaftspflege und Naturschutz (ILN) der Universität Hannover genau zur rechten Zeit. Vier Studentinnen beschäftigten sich im Rahmen einer Studienarbeit ein halbes Jahr lang mit den Möglichkeiten, wie die Natursport- und Naturerlebnisarten Wandern, Radwandern, Mountainbiken und Klettern in den beiden Gemeinden und darüber hinaus positiv entwickelt werden können.

Am 16. April stellten sie ihre Konzepte und Ideen einer breiten Öffentlichkeit in Lauenstein vor. Die Resonanz bei den Gemeindevertretern war gross. Und auch die Medien (Presse und Rundfunk) waren zahlreich vertreten und brachten in ihren Tageszeitungen und Sendungen am Osterwochendende grössere Berichte, von denen wir Euch erstere nicht vorenthalten wollen:

Deister-Weser-Zeitung (19.04.2003)
„Natursport am nördlichen Ith ist eine Chance für den Tourismus“ (jpg: 202 kb)
Hannoversche Allgemeine Zeitung (19.04.2003)
„Natursport soll Tourismus am Ith ankurbeln“ (jpg: 140 kb)

 

In den letzten Jahren sind Zecken zu einer wahren Plage in Wald, Feld und Flur geworden. Insbesondere viele der Forstbeamten und Waldarbeiter wurden von diesen mit Borreliose infiziert. Ging man vor einigen Jahren noch davon aus, dass jede 20te Zecke Träger des Borreliose-Erregers ist, tendiert man heute dazu, dass jede 2te die spiralförmigen Bakterien in ihrem Körper aufweist.

Die Zecken sitzen auf Gräsern, Sträuchern und in dichtem Unterholz und lassen sich beim Vorbeigehen abstreifen. Unter anderem sind wir KletterInnen daher ebenfalls besonders gefährdet. Rechtzeitiges Entfernen der Tiere, d.h. innerhalb von 12-24 Stunden soll in der Regel ausreichen. Hierzu sollte man sich jedoch unbedingt einer Zeckenzange bedienen, die es in jeder Apotheke gibt.

Nähere Informationen über die kleinen Viecher und was man gegen sie tun kann, haben wir für Euch in Vorbereitung. Wir werden diese als Info-Broschüre (pdf-Datei) hier zum downloaden bereitstellen. Damit Ihr Euch aber schon jetzt gut informieren könnt: Die besten Internetseiten über die kleinen Blutsauger und die von ihnen verbreiteten Viren (Borreliose, FSME) bietet die Fa. Baxter.

Auf Einladung der nun nicht mehr amtierenden Regierungspräsidentin Frau Kruse gab es Ende Februar einen Gesprächstermin bei der Bezirksregierung Hannover. Diskutiert wurde insbesondere das weitere Vorgehen bezüglich des Klettersports in den FFH-Gebieten „Wesergebirge/Süntel“ und „Ith“. Resultat: Zumindest will man mehr Felsen zum Klettern freilassen als ursprünglich geplant – wie auch immer das gemeint sein mag. Auf Vorschlag der Behörde soll das Ganze bei gemeinsamen Ortsbegehungen im Mai diesen Jahres diskutiert und geprüft werden. Der Selter wurde nur am Rande andiskutiert. Zu einer Besprechung des dortigen Vorgehens kam es dabei nicht.

Nach Telefonaten Mitte dieser Woche zwischen Richard Goedeke und dem Dezernatsleiter für Naturschutz wurde der Beginn der Ortsbegehungen auf Mitte Mai konkretisiert. Zugleich wurde vereinbart, dass hierzu die Kletterkonzeption Niedersachsen als Grundlage herangezogen wird.

Anfang der 90er Jahre war es der Biotopschutz, mit dem wir uns auseinander setzen mussten, heute ist es der Schutz der FFH- und Vogelschutzgebiete. Hierbei handelt es sich um Gebiete, die aufgrund ihrer schützenswerten Tier- und Pflanzenarten (s. Anhänge der FFH-Richtlinie) sowie Lebensräumen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind und von den Mitgliedsstaaten zur EU nach Brüssel gemeldet werden müssen. Bislang wurden zwei Meldelisten (Tranche 1 und Tranche 2) bei der EU eingereicht. Da mit den darin enthaltenen Gebieten der vorgesehene, prozentuale Anteil dieser Gebiete an der Landesfläche (10 %) bislang noch nicht erreicht wurde, wird in den Bundesländern derzeit an einer 3. Tranche gearbeitet.

Nach den Vorgaben der EU, ist der Schutz der FFH-Gebiete bis Mitte 2004 umzusetzen. Umsetzung heisst, dass die Schutzziele zum Erhalt der Arten und Lebensräume in die bestehenden Verordnungen aufzunehmen ist. Dies wiederum bedeutet, dass die Verordnungen der entsprechenden Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) novelliert werden müssen. Bei Gebieten mit besonderem Wert für den Naturschutz können darüber hinaus Neuausweisungen zu Naturschutzgebieten erfolgen.

Bei unseren diesbezüglichen Recherchen im letzten Jahr, stellte sich heraus, dass die allermeisten und bedeutendsten unserer Klettergebiete sich in FFH- und z.T. auch Vogelschutzgebieten (VSG: GÖ-Wald, Nationalpark Harz) befinden. Daraufhin haben wir uns mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt, um die verordnungsrechtlichen und zeitlichen Planungen in Erfahrung zu bringen. Nach dem aktuellen Sachstand der Verhandlungen sehen diese wie folgt aus:

FFH/VSG betroffenes Klettergebiet derzeitiger
Schutzstatus
Planung der Behörden
FFH „Süntel, Wesergebirge, Deister“ Luhdener Klippe,
Westendorfer Klippen,
Schaumburger Klippen
LSG NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
FFH „Süntel, Wesergebirge, Deister“ Hohenstein NSG NSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
FFH „Ith“ Ith (gesamt) LSG NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Mitte 2004)
FFH „Südlicher Selter“ Selter (gesamt: Delligsen bis Bruchhof) NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Mitte 2004)
Bockshorn NSG-Ausweisung mit Kletterregelung (Abschluss: nach Mitte 2004)
FFH „Hainberg“ Bodensteiner Klippen (gesamt) LSG LSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: ?)
FFH und VSG „Nationalpark Harz“ Hausmanns- und Rabenklippen Nationalpark eventuell Novellierung Nationalparkgesetz (?)
(Abschluss: ?)
FFH „Gipskarst bei Bad Sachsa“ Römerstein LSG, direkt an ein NSG grenzend NSG-Erweiterungen bzw. LSG-Novellierung
(Abschluss: ?)
FFH „Göttinger Wald“
FFH „Reinhäuser Wald“
VSG „Unteres Eichsfeld“
Göttinger Wald (gesamt: Burg Hardenberg bis Reiffenhausen) LSG LSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
Wir werden diese Übersicht fortlaufend aktualisieren. (Stand: 03.07.2003)

Wie leicht nachvollziehbar ist, haben wir in den nächsten 2 Jahren alle Hände voll zu tun. Gespräche mit den zuständigen Behörden finden zur Zeit statt oder sind in Planung. Unserer Kletterkonzeption hat mittlerweile allgemeine Anerkennung gefunden und dient somit als Grundlage für die Regelung des Klettersports in Niedersachsen.

Auf unserer nächsten Mitgliederversammlung am 24. April 2004 werden wir Euch ausführlich über den Stand der Dinge und unsere Aktivitäten informieren.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links findet Ihr die Verordnungen, Karten und Erläuterungen der Fachbehörden zu den bestehenden und geplanten Schutzgebieten – zumindest soweit diese online sind.

Info-Links: 
Bezirksregierung Hannover=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Hannover=http:>
  • FFH- und Vogelschutzgebiete im Reg.Bez. Hannover (Natura 2000-Gebiete)=http:>
  •  
    Bezirksregierung Braunschweig=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Seit ca. Mitte 2002 keine Informationen zu den Schutzgebieten mehr verfügbar
  •  
  • FFH-Richtlinie der EU (dt., html)
  • Vogelschutz-Richtlinie der EU (dt., pdf: 267 kb)