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Am 8.11.2017 hat der Kreistag Göttingen die seit 7 Jahren diskutierte Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald (FFH-Gebiet 110) verabschiedet. Einige Tage zuvor war die Vorlage nach kontroverser Diskussion im Umweltausschuss mit 6 zu 3 Stimmen durch SPD und GRÜNE gegen die CDU beschlossen worden. Damit sind 8 der wichtigsten Kletterfelsen der Region gesperrt, das Bouldern verboten und die bundesweit akzeptierte und erfolgreich umgesetzte Zonierung pauschal verworfen. Im Vorfeld wurden 37 Felsen begutachtet, von denen wegen der sehr restriktiven Auslegung des Naturschutzes nur 9 weniger bedeutende zum Klettern freigegeben wurden.

Die Kletterregelungen im Überblick:

  • Bouldern ist verboten (ohne vorherige Begutachtung der Boulderfelsen).
  • 8 klettersportlich bedeutende Felsen, die seit der Klettervereinbarung 2006 freigegeben waren, fallen aus Denkmalschutzgründen (Fundstätten unter den Felsen) weg: Nachbarkanzel, Kavernenwand, Wellenwand, Gnom, Eisenwand, Koloss, Wampe, Knubbelwand.
  • Bedeutende Felsen außerhalb der Kletterregelung von 2006, die gesperrt wurden: Freie Klippe (wegen Denkmalschutz), Versteckte Wand, Campingfels, Zyklopenwand, Scholle, weitere.
  • Einige der schönsten Türme im Saugrund fallen weg: Teufelsturm, Engelsturm, Lettenwand, Kasten.
  • 9 Felsen kommen hinzu: 5 Türme: Weihnachtsturm, Grüner Klapptisch, Statist, Zufallsscheibe, Champion. Diese werden aus kletterethischen Gründen nur mit mobilen Sicherungen ohne Haken beklettert. 4 Massivfelsen: Rechte Schwarze Wand, Freie Klippe Steinbruch, Zeltplatzwand und Erster Hintermann. Klettersportlich von untergeordneter Bedeutung.
  • Durch die wegfallende Zonierung werden Neutouren an bisher zonierten Felsen möglich, z.B. an den Zwergen, Echsenwand, Quacken.
  • Felsen mit Brutplätzen von Wanderfalke oder Uhu werden von 01.02. bis 30.09. gesperrt.

Die gesamte Verordnung findet ihr hier: Veröffentlichungsblatt des Landkreises.

Insgesamt halten wir die Regelungen der Verordnung für unangemessen hart. Die Abwägung der Interessen des Naturschutzes und der Erholung, zu der Klettern gehört, ist unseres Erachtens unangemessen verlaufen. Die Untere Naturschutzbehörde ist den Empfehlungen des Gutachters zu 100% gefolgt, ohne selbst eine Kompromisslösung in Erwägung zu ziehen, was der gesetzmäßige Auftrag der Behörde gewesen wäre. Sie hat damit ihren Planungsspielraum und ihr Ermessen überdehnt bzw. komplett an den Gutachter delegiert. Weiter kritisieren wir, dass die verabschiedete Verordnung in Teilen deutlich von der im Beteiligungsverfahren diskutierten Version abweicht.

Warum manche Felsen mit Kulturdenkmalfunden gesperrt wurden, während andere frei bleiben, wurde nicht begründet.

Ebenso wie andere betroffene Grundeigentümer prüfen wir rechtliche Schritte gegen die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald.

Weitere Infos zum Thema auf der Seite des DAV Göttingen: VO LSG Reinhäuser Wald und des DAV Landesverbandes: DAV Landesverband Nord

Axel Hake

Liebe Freude des alpinen Schrifttums,

damit der Klemmkeil auch dieses Jahr wieder pünktlich in der Vorweihnachtszeit zu Euch kommt, braucht die Redaktion noch Beiträge und Bilder von schönen, weniger schönen, völlig unschönen, skurrilen, bewegenden und herzzerreißenden Erlebnissen aus der norddeutschen und weltweiten Kletterdimension.

Hast Du eine Idee? Dann bring sie schnell zu Papier oder halte sie digital fest und sende sie bis zum 15.11. an derklemmkeil@aol.com.

Wir freuen uns darauf!

Eure RedaKKtion Axel undStefan

Reinhäuser Wald / Landkreis Göttingen:

Am 16.10. behandelte der Umweltausschuss des Landkreis als einen zentralen Punkt den Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald.

Kletterverbände, Grundeigentümer und Niedersächsische Landesforsten brachten erhebliche Kritik gegen einzelne Inhalte der Verordnung vor, die sich in einem Punkt zusammenfassen lassen: Die Untere Naturschutzbehörde geht in vielen Bestimmungen deutlich weiter als es das Naturschutzrecht und die Niedersächsischen Walderlasse verlangen und legen dafür keine ausreichende Begründung vor, sie überdehnt damit Ihren Ermessensspielraum.

Ein Kritikpunkt ist, das im Gutachten, das die Kletterverbote begründet, ganze Felsensembles pauschal wegen des Fundes einer Roten-Liste-Art zur Sperrung vorgeschlagen werden, ohne die konkreten Fundorte zu benennen und Zonierungslösungen zu erwägen. Sowohl von der Forst als auch von IG Klettern und DAV wurde weiter kritisiert, das im aktuellen Entwurf Verschärfungen der Verbote stehen, die zu einer Neuauslegung im Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange führen müssten.

Dies sind:

  • Die Aufnahme des flächendeckenden Verbots des Boulderns (war bisher nicht verboten),
  • das ganzjährige Verbot des Bekletterns von Brutfelsen (in anderen Klettergebieten mit befristeter Sperrung geregelt), sowie
  • ein temporäres Verbot der forstlichen Nutzung im Umkreis von 300 Meter von Brutplätzen bestimmter Arten.

Für diese Verschärfungen müssten die Betroffenen Gelegenheit bekommen, Stellungnahmen abzugeben.

Da eine Neuauslegung das Ziel, die VO am 08. November im Kreistag beschließen zu lassen erheblich verzögern könnte, wurden diese Punkte sehr kontrovers auch mit der Kreispolitik diskutiert. Ein Beschluss zum Verordnungsentwurf soll auf der nächsten Umweltausschussitzung am 01.11. um 16 Uhr gefasst werden, zu der wir Euch herzlich einladen.

Insgesamt verlässt der Landkreis Göttingen zum wiederholten Mal die niedersachsenweit etablierte und 2002 einstimmig vom Landtag beschlossene Kompromisslinie zwischen Naturschutz und Natursport Klettern mit ihren anerkannten Instrumenten einer Zonierungslösung der Felsen für den Schutz der Vegetation und befristeter Sperrungen für den Artenschutz der Greifvögel.

Wir werden dem Landkreis eine Vorschlag mit Veränderungen machen, um die Verordnung auch für uns zustimmungsfähig zu machen:

  • Benennung der konkreten Fundorte der Rote Liste Arten an den Felsen
  • Neubewertung des Gutachtens mit Zonierungslösung
  • Begutachtung der Boulderfelsen, die nun auch gesperrt werden sollen

 

Hainberg / Landkreis Wolfenbüttel:

Die Verordnungsgebung zum LSG Hainberg, das ein pauschales Kletterverbot enthält, ist nach Abgabe der Stellungnahmen von DAV und IG Klettern im Mai 2017 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ins Stocken geraten. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde hat sich die Kartierungsgrundlage, das Basisgutachten des FFH-Gebiets in Teilen als unzutreffend herausgestellt, weshalb die Waldlebensraumtypen neu kartiert werden müssen.

IG Klettern und DAV hatten in ihrer Stellungnahme kritisiert, das sich aus dem Basisgutachten kein Kletterverbot herleiten lasse und keine weitere Gutachtengrundlage vorliege würde, die die Felsen differenziert betrachten würde. Die ergänzende Kartierung könnte ebenfalls zu einer Neueröffnung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens führen.

Der Landkreis hat 2016 auf Antrag des Grundeigentümers ein Kletterverbot am Hainberg ausgesprochen. IG Klettern und DAV haben dagegen beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage eingereicht, die aufschiebende Wirkung gegen das Kletterverbot hat. Derzeit darf am Hainberg also geklettert werden. Das Gericht teilte unterdessen mit, das die Hauptverhandlung erst im Jahr 2018 stattfinden wird.

Am Mittwoch tagt der Umweltausschuss des Landkreises Göttingen um 16 Uhr im Kreistagsgebäude Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Ein Punkt der Tagesordnung ist der Entwurf der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald. Vermutlich wird der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für den Kreistag aussprechen.

Die Verordnung enthält ein weitgehendes Kletterverbot für Naturfelsen. 7 von 12 bisher bekletterten und 30 von 39 aus unserer Vorschlagsliste sollen gesperrt werden. Das Verbot stützt sich auf ein Felsgutachten, das unseres Erachtens sehr tendenziös und in einigen Punkten wissenschaftlich angreifbar ist. Diese sind:

  • Das Gutachten schließt grundsätzlich eine Feinzonierung (Zone I, II, III) aus. Es schlägt bei Funden streng geschützter Pflanzen eine Totalsperrung vor, nicht nur Teilsperrung, wie es in Niedersachen in allen anderen Klettergebieten praktiziert wird.
  • Die konkreten Auswirkungen des Kletterns auf die Felsen und die Vegetation wurden nicht untersucht.
  • Die 39 untersuchten Felsen wurden nicht im Kontext der über 1000 vorhandenen im Göttinger Raum beurteilt.-
  • Die vermuteten Auswirkungen des Kletterns auf Gesamtpopulation der Rote Liste Arten ist daher völlig spekulativ.
  • Es wird behauptet, die Kletterer würden die Felsen nicht finden, und um Verwechslungen auszuschließen, werden Felsen zur Sperrung vorgeschlagen.

Die Verbote des Umweltamtes Göttingen aufgrund des Gutachtens sind unangemessen und unverhältnismäßig:

  • Zur Erreichung des Schutzziels muss die Behörde immer das mildeste Mittel wählen. Die Behörde überschreitet mit der Totalsperrung ihren Ermessensspielraum.
  • Es wurde keine angemessene Abwägung zwischen den Interessen der Klettererholung und des Naturschutzes vorgenommen, da den Vorschlägen des Gutachtens zu 100% gefolgt wurde.
  • Einige Felsen sollen nicht aus naturschutzfachlichen, sondern denkmalschutzrechtlichen Gründen gesperrt werden. Die Vermischung von denkmalschutzrechtlichen und Inhalten in einer Naturschutzverordnung scheint uns verwaltungsrechtlich fragwürdig.

Entgegen dem ersten Entwurf, der in die öffentliche Beteiligung gegeben wurde, soll nun auch das Erklettern ohne Hilfsmittel wie Seil und Haken verboten werden. Nach Verständnis der Behörde könnte dies auch Bouldern betreffen. Falls dem so ist, bedeutet es eine ERHEBLICHE SCHLECHTERSTELLUNG des Kletterns, was zu einer erneuten öffentlichen Auslegung führen müsste.

Die Kritik am Gutachten und Verordnungsentwurf haben wir in einer Stellungnahme zu VO-Entwurf zum Ausdruck gebracht, den ihr auf der Seite des DAV-Nord http://www.dav-nord.org/ unter NATURSCHUTZ / RECHTLICHES einsehen könnt.
Bitte kommt zahlreich, um unserer Forderung den Entwurf in der vorliegenden Form nicht anzunehmen Nachdruck zu verleihen.

Weitere Infos zur Sitzung findet Ihr hier: LK GÖ Infos zur Umweltausschusssitzung am 18.10.2017

Die B240 über den Ith zwischen Eschershausen und Capellenhagen muss saniert werden – auch ohne Ithtunnel.Es sind zwei Bauabschnitte geplant.
Die Lüerdisser Kippen, das EPZI und der Zeltplatz der JDAV sind in der Bauzeit jeweils nur von einer Seite zu erreichen.

1. Bauabschnitt Nord – Ithkuppe bis Capellenhagen:
Vollsperrung des Abschnitts für ca. 3 Monate bis Mitte Januar. Bereits ab Weenzen soll die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Es wird eine Umleitung von Elze über Alfeld und Grünenplan nach Eschershausen ausgeschildert.
Alternativ bietet sich die Fahrt von Coppenbrügge über den Lauensteiner Pass auf die Westseite des Ith und weiter nach Eschershausen an.

2. Bauabschnitt Süd – Ithkuppe bis Escherhausen:
Ab nächstem Frühjahr soll der südliche Teil der B240 für ca. 6 Monate gesperrt werden. Der Zeltplatz und die Lüerdisser Klippen sind bis zum Herbst nur von Norden über Capellenhagen zu erreichen.
In der Winterzeit zwischen den Bauabschnitten soll die Ithstraße voll befahrbar sein.