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Ende 2019 konnte der Nutzungsvertrag mit der Forst für neue Felsen im Landschaftsschutzgebiet Leinebergland abgeschlossen werden, der die Zuwegung und Haftung für Schäden aus Totholz regelt.
An einigen dieser Felsen besteht nach der Trockenheit letztes Jahr eine Gefahr durch herabstürzendes Totholz.
Daher verzichten wir derzeit auf das Klettern an diesen Felsen und fordern Euch auf, das ebenfalls zu tun:

– Weißwassertalwände
– Hördelbrunnenwand
– Klappenhauwand
– Bärentalwand, linker Wandteil
– Westliche und östliche Helletalwand
– Flache Wand
– Benniehäuser Wand
– Wächter
– Zwerge

Die Göttinger Gebietsbetreuergruppe regelt gerade die Entfernung der Gefahr durch zertifizierte Forstarbeiter.
Wir informieren Euch, sobald die Felsen wieder gefahrlos beklettert werden können.

Liebe Freundinnen und Freunde,

in diesen schwierigen Zeiten ist es oft nicht einfach das Richtige zu tun. 
Können wir noch Klettern gehen? Wenn ja, wie sollten wir uns dabei verhalten? Oder sollten wir freiwillig verzichten?

Der DAV Nord, die JDAV Nord und die IG Klettern haben eine gemeinsame Position zum Klettern unter den aktuellen Kontaktbeschränkungen der Corona-Krise entwickelt.

Wir hoffen, dass die Beschränkungen geeignet sind, die Ansteckungskurve mit dem Corona-Virus wirkungsvoll zu verflachen, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und uns alle gesund zu halten.
Sollte das nicht der Fall sein, werden wir diese Position entsprechend der geänderten Lage anpassen.

Klettern unter den Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie

Erklärung von DAV Nord, JDAV Nord und IG Klettern Niedersachsen

Wir sind uns vermutlich einig: Alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sollten ergriffen und konsequent umgesetzt werden.

Neben Maßnahmen, um das Gesundheitssystem für die kommende Flut der Intensivpatienten fitzumachen, ist die weitgehende Einschränkung physischer Kontakte die wichtigste. Und die einschneidendste für unser alltägliches Leben.

Für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gelten unter anderem folgende Regeln zur Kontaktbeschränkung:

  • Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen, die nicht einem Haushalt angehören, sind verboten.
  • Gruppenbildung ist verboten.
  • Fast alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens sind geschlossen, darunter auch Sportstätten.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Der Gesetzgeber hofft, und wir mit ihm, dass diese Maßnahmen ausreichen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht.

Wir sollten uns unter allen Bedingungen, auch im Sport, an diese Regeln halten!

Was bedeuten die gesetzlichen Regeln für das Klettern in unseren Klettergebieten im Weser- und Leineberglandbergland, Göttinger Raum, West- und Ostharz?

  • Die Felsen sind bei uns keine Sportstätten im Sinne des Gesetzes, sondern gehören zur freien Landschaft und dem Wald. Das Betreten ist weiterhin erlaubt.
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, auch Klettern, sind erlaubt. Sportausübung mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ODER einer weiteren nicht dem eigenen Haushalt angehörenden Person ist erlaubt.
  • Im zweiten Fall ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Gruppenbildung ist absolut verboten.

Was sagen DAV Nord, JDAV Nord und IG Klettern dazu?

Wir vertrauen dem Gesetzgeber, dass die in Abstimmung mit Virologen, Medizinern, Krisenmanagern getroffenen Maßnahmen die richtigen sind, um nach derzeitigem Ermessen die Ausbreitung des Virus in der gewünschten Art zu verlangsamen.

Wir vertrauen Euch Bergsportelnden und Kletternden, dass Ihr um Euch selbst und Eure Mitmenschen zu schützen, die Gebote und Verbote einhaltet.

Das bedeutet konkret:

  • Wir appellieren an Euch, alles zu unternehmen, um die Regeln der Kontaktbeschränkung umzusetzen. Im Zweifelsfall muss man auf den geliebten Sport verzichten und etwas anderes tun!
  • Bouldern allein oder mit einem (gleichbleibenden) Partner mit Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin möglich.
  • Seilklettern mit Partner mit 1,5 Metern Abstand ist erlaubt, aber sicher schwierig in der Realität umzusetzen. Wir vertrauen, dass Ihr alles tut, um den Abstand zu wahren.
  • Dreimal die Woche mit unterschiedlichen Partnern loszuziehen ist sicher nicht im Sinne der Kontaktbeschränkung und sollte unterbleiben.
  • Wir empfehlen die Verwendung des jeweils eigenen Seils, da u. a. das Seil beim Clippen durchaus in den Mund genommen wird und eine Virenübertragung nach sich ziehen kann; bittet verwendet eure eigenes Sicherungsmaterial, z. B. Exen.
  • Vermeidet Gruppenbildung und haltet Abstand!
  • Wir empfehlen, wie in anderen Lebenslagen auch, nach dem Klettertag das gründliche Händewaschen.
  • Unfälle beim Klettern passieren. Rettungseinsätze mit vielen Beteiligten und Infektionsrisiko und eine das Gesundheitssystem belastende Versorgung können die Folge sein. Die Betrachtung des Unfallrisikos bekommt also in diesen Tagen die neue Perspektive der Solidarität. Bitte habt das bei Eurer Planung im Hinterkopf.

Bitte haltet Euch an die Regeln und weist andere daraufhin, wenn sie es nicht tun sollten.

Sinn der Maßnahmen ist die Kontaktbeschränkung, nicht das Sportverbot – Klettern kann bei Einhaltung der notwendigen Regeln am Naturfels nach eigenem Ermessen weiterhin ausgeübt werden. Im Zweifelsfall muss aber vom Klettern Abstand genommen werden!

Wir wünschen Euch und Euren Lieben Gesundheit und Gelassenheit in dieser schwierigen Zeit und hoffen Euch alle, wenn die Krise überwunden ist, gesund am Fels wiederzutreffen.

Der DAV Nord, die JDAV Nord und die IG Klettern Niedersachsen

Hier findet Ihr eine gut leserliche Zusammenfassung der Regeln für Sachsen-Anhalt, die analog auch in Niedersachen gelten:
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/Presse_Corona/26_03_2020/26_03_2020_verstaendliche_Erklaerung___ueberarbeitete_Endfassung__1_.pdf

Hier findet ihr die Verordnung für Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856.html

Und hier Informationen vom DAV Bundesverband:
https://www.alpenverein.de/in-der-corona-krise-keine-bergtouren-aber-in-bewegung-bleiben_aid_34793.html

Liebe Freunde des Kletterns und Zeltens,


aufgrund der aktuellen Lage rund um den Corona-Virus wird der Ithzeltplatz bis auf weiteres geschlossen.
Bitte beachtet das Verbot und stellt Euch nicht einfach so auf den Platz.
Denkt an Eure Gesundheit und an die eurer Mitmenschen und verlangsamt den Prozess der Ansteckung durch Verminderung Eurer Sozialkontakte.
Auf ein baldiges Wiedersehen auf dem Platz, bleibt gesund!

Eure IG Klettern, der DAV Landesverband Nord und die JDAV Nord

Die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim und der DAV Landesverband und IG Klettern schließen den Vertrag über das Klettern am Thüster Berg mit allen Naturschutzregeln ab.

Zur Freude aller Beteiligten konnte am 26. Februar in Hameln die Klettervereinbarung unterzeichnet werden. Bei der Ausarbeitung hat sich einmal mehr die inzwischen jahrzehntelange gute Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzbehörden der Landkreise und den Kletterverbänden bewährt.

Neben anderen Naturschutzregeln wurde die Zonierung für alle Felsen festgeschrieben. Im Landschaftsschutzgebiet und dem darin enthaltenen FFH-Gebiet gilt an den Felsen des Kanstein und der Levedagser Klippen überwiegend Zone 2 (Klettern auf bestehenden Routen).
An den Felsen außerhalb des LSG (Bockshorn, Marienhagener Steinbrüche) sind weiterhin Neutouren möglich. Damit sind die naturschutzfachlich sensiblen Bereiche geschützt, die anderen können weiter beklettert werden.

Die Klettervereinbarung findet ihr hier:

https://ig-klettern-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-02-09-Vereinbarung-Thüster-Berg-final.pdf

Dem Anlass entsprechend waren die Unterzeichnenden guter Laune.
Von links nach rechts: Harald Baumgarten (Leiter Untere Naturschutzbehörde Hameln-Pyrmont), Laura Kristin Rahier (Mitarbeiterin in der Naturschutzbehörde), Barbara Ernst, Andreas Manz (Dezernatsleiter Erneuerbare Energien / Umwelt / Wirtschaft), Axel Hake.

In Hildesheim haben wir den Vertrag am 2.3. unterzeichnet, daher sind Walter Hansen (Dezernent für Bildung, Bau, Verkehr und Umwelt des Landkreises Hildesheim) und Martina Stübe (Mitarbeiterin der Naturschutzbehörde) nicht im Bild.

Wir können nur schützen, was wir kennen und be-greifen.

Gerade dazu kann Klettern einen wichtigen Beitrag liefern!