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Hallo  Interessierte am Klettern an den Bodensteiner Klippen,

der Landkreis Wolfenbüttel hat uns soeben per mail informiert, dass die Infoveranstaltung am 04.07. nicht öffentlich ist.

Zitat: „Wir möchten gezielt einen ausgewählten Kreis vorab über unsere Planungen informieren.“

Wir werden die Interessen des Klettersports dort vertreten und bitten Euch, von der Teilnahme abzusehen.

Über die Ergebniss informieren wir selbstverständlich.

Da das Wetter tagsüber nicht gerade zum Klettern einlud, fanden am 18.06. nur 22 Kletterer den Weg zur Mitgliederversammlung der IG auf dem Ith-Zeltplatz. Die Stimmung war trotzdem gut und es wurden viele aktuelle Themen rund um Klettern und Naturschutz besprochen. Bei den Klettergebieten ging es am ausführlichsten um die Bodensteiner Klippen, wo inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Vorgehen des Landkreises Wolfenbüttel eingereicht wurde.

Auf Antrag von Axel Hake wurde beschlossen, dass die IG außerordentliches Mitglied des Landessportbundes werden soll, um diesen sehr nützlichen Kontakt zu pflegen.

Daniel Dammeier bereitet die Jubiläumsfeierlichkeiten „25 Jahre IG Klettern Niedersachsen“ am 6. August im EPZI in der Nähe des Ith-Zeltplatzes vor und freut sich, wenn sich noch UnterstützerInnen melden.

Der Vorstand inklusive Kassenwart wurden entlastet und wiedergewählt. Neu gewählt wurde Ansgar Weingarten aus Göttingen als weiterer stellvertretender Vorsitzender.

Karsten Graf wird Hans Weninger für das kommende Jahr als Ansprechpartner der Hakenkommission vertreten.

Ansgar Weingarten

Anmerkung zum Bild: Konzentriertes Zuhören. Ansgar in der Mitte mit aufgestütztem Kinn weiß noch nichts von der kommenden Aufgabe… Herzlich Willkommen im IG-Team!

Während der Konflikt um das Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden werden muss, trifft der Landkreis Wolfenbüttel Vorbereitungen, den Flora-Fauna-Habitat-Schutz durch Novellierung der bestehenden Landschaftschutzgebietsverordnung von 1975 umzusetzen.

Der Landkreis hat private Flächeneigentümer, Forstgenossenschaften, Feldmarksinteressenschaften, Gemeinden, DAV und IG Klettern zu einer Infoveranstaltung eingeladen, auf der die Untere Naturschutzbehörde das Vorhaben darstellen wird.

Unter anderem werden beabsichtigte Verbote und eine Änderung der Grenze des Schutzgebiets erläutert: Die beiden Jagdhütten westlich der Sofaklippe lagen vollständig im LSG und waren bei der FFH-Meldung 1999 im FFH-Gebiet enthalten. Nach der aktualisierten Karte wurde das Privathaus von Herrn Richert nach Abriss der Jagdhütte und erheblich vergrößertem Neubau aus dem FFH-Gebiet herausgenommen. Nach Aussage des NLWKN sei es ein übliches Vorgehen, Flächen, auf denen bestehende Nutzungen nicht im Einklang mit den Schutzzielen von FFH stehen, aus dem Schutzgebiet herauszunehmen. Interessant ist, das das Grundstück zum Zeitpunkt des Neubaus 2008 noch im FFH-Gebiet lag. Sachen gibt´s…

In der Grafik seht Ihr links eine Karte aus der FFH-Basiskartierung von 2011 (FFH-Gebietsgrenze violett) und rechts die aktuelle Karte des NLWKN vom Mai 2015 (FFH rot schraffiert).

Die Infoveranstaltung findet am Montag, den 04.07. um 18 Uhr im Gasthaus Woltmann in Baddeckenstedt statt.

Vermutlich wird der Abend für viele, die am Klettern in den Bodensteiner Klippen interessiert sind, sehr spannend werden.

Übrigens: Durch die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die Wirkung des Kletterverbots bis zur endgültigen Entscheidung aufgehoben:

„Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO)“.

 

Der DAV hat in Zusammenarbeit mit Alex Megos und der IG Frankenjura einen schönen Clip über Klettern und Naturschutz erstellt.

Hier ist er zu sehen:

http://www.viddler.com/v/a75235ee

Klar, das der Alex denkt, Franken ist das geiste Klettergebiet der Erde; er kennt ja den Norden nicht 😉

Viel Spaß beim Anschauen!

Wieder eine überraschende Wendung im Reinhäuser Wald: Bereits zum zweiten Mal  unterbricht der Landkreis Göttingen das Verfahren, den Reinhäuser Wald als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Der Verordnungsentwurf wurde vom Umweltamt zurückgezogen. Als Grund werden die erheblichen Bedenken gegen die Verordnung benannt, die im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsferfahrens geäußert wurden.

IG und DAV hatten sich massiv gegen eine Sperrung der Felsen auf Privatgrund ohne naturschutzfachliche Grundlagenbewertung ausgesprochen. Von Seiten der Denkmalschutzbehörde wurden Bedenken geäußert, Klettern an den sensiblen Bodendenkmalen im Wendebachtal durch die Freistellungsregelung weiter zuzulassen. Etwa die Hälfte der bereits 2006 in der Klettervereinbarung geregelten Felsen auf Landesfläche müssten nach neueren Untersuchungen gesperrt werden. An den Wandbereichen oberhalb der wertvollen Bodenfunde seien teilweise steinzeitliche Ritzungen gefunden worden, die durch die Kletternutzung beschädigt werden könnten. Dies betrifft unter anderem die Knubbelwand und die Wampe.

Vertreter der großen Fraktionen im Kreistag haben uns versichert, bei Sperrungen von bereits geregelten Kletterfelsen müssten entsprechende Ausgleichsflächen an Felsen auf Privatgrund zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Aussage des Landwirtschaftsministeriums vom Januar 2016: „Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, das Klettern Teil des Betretensrechts gem. §23  Abs. 1 NWaldLG ist. Es bedarf nicht grundsätzlich der Zustimmung des Grundeigentümers, um in der freien Landschaft zu Klettern“.

Der Landkreis hat nun angekündigt, bezüglich weiterer naturschutzfachlicher Untersuchungen auf uns zuzukommen.