31 Juli 2017 Vogelschutz 2017: Alle Sperrungen aufgehoben
Ab morgen, 01.08. ist die Sperrfrist zum Schutz der Nistplätze gesetzlich geschützter Vogelarten beendet und alle derzeit gesperrten Felsen sind wieder freigegeben.
Viel Spaß am Fels!
Ab morgen, 01.08. ist die Sperrfrist zum Schutz der Nistplätze gesetzlich geschützter Vogelarten beendet und alle derzeit gesperrten Felsen sind wieder freigegeben.
Viel Spaß am Fels!
Hallo IG´ler und Freunde des naturverträglichen Klettersports,
unsere alljährliche Mitgliederversammlung, zu der wir Euch hiermit herzlich einladen, findet dieses Jahr statt am:
Samstag, den 24. Juni 2016 um 18 Uhr
In der Hütte auf dem Ithzeltplatz
Auf dem Ith, D-37632 Eschershausen
Die Tagesordnung und der Tätigkeitsbericht für das letzte Jahr geht den Mitgliedern per Mail zu.
Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Euer zahlreiches Erscheinen!
Euer Vorstand
Axel Hake, Daniel Dammeier, Ansgar Weingarten
160 Kinder und Betreuende der Jugend des DAV aus ganz Norddeutschland haben sich am letzten Wochenende zum dritten Pfingstjugendtreffen auf dem Ith getroffen. Es wurde geklettert, gespielt, in Höhlen abgeseilt, nachts gewandert, Workshops veranstaltet. Die neue Landesjugendleitung mit Wiebke, Peter und dem Orga-Team stellte ihr Organisationstalent unter Beweis, so dass niemand hungerte oder sich langweilen musste. Als Backup für die Organisation, Mahlzeiten und schlechtes Wetter stand wieder die Halle des EPZI von Daniel Dammeier zur Verfügung.
Da an einigen Wegen zu den Felsen der Zahn der Zeit wieder ordentlich genagt hatte, packten alle beim Wegebau mit an, so dass nach ein paar Stunden gemeinsamer Arbeit viele Eichenstufen im Boden versenkt und wilde Wege mit Ästen verlegt und ungangbar gemacht waren. Das Wetter hat sich mit viel Sonnenschein für den emsigen Arbeitseinsatz bedankt.
Vielen Dank an alle, die organisiert, geholfen und gemeinsam geschwitz haben!
Wieder liegt ein neuer Verordnungsentwurf für das Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald vor. In diesem wurden die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Felsgutachtens verarbeitet, das klären sollte, an welchen Felsen im FFH-Gebiet 110 ohne Schäden für die Natur geklettert werden kann. Das kümmerliche Ergebnis: Nur an 9 Felsen der 37 begutachteten, nämlich am
darf geklettert werden. Alle anderen Felsen der Gutachtenliste sollen gesperrt werden, darunter Schlageterstein, Winterklippe, die hohen Türme im Saugrund und die großen Felsen in Reiffenhausen. 8 bisher bekletterte Felsen fallen aus Denkmalschutzgründen wegen Abris weg: Nachbarkanzel, Kavernenwand, Wampe, Knubbelwand, Wellenwand, Koloss, Eisenwand und Gnom. Dies würde einen sehr herben Verlust an Kletterfläche bedeuten.
Am Dienstag, den 23.05.2017 findet um 19 Uhr im Dorfgemeinschftshaus Reinhausen eine Informationsveranstaltung des Landkreis Göttingen zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald statt.
Neben Fragen zur forstlichen Nutzung wird sicher das Felsgutachten besprochen. Der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz bittet um rege Beteiligung an der Veranstaltung. Zeigt euer Interesse an dem Thema, stellt Fragen, seid dabei!
Der AKN wird die Ergebnisse des Gutachtens genau prüfen und die Stellungnahme zum Verordnungsentwurf entsprechend abfassen.
Im Verfahren um das Kletterverbot des Landkreises Wolfenbüttel hat die IG Klettern und der Landesverband des Deutschen Alpenvereins dem durch das Verwaltungsgericht Braunschweig angebotenen Mediationsverfahren zugestimmt. Wir sind gespannt, ob der Landkreis Wolfenbüttel sich ebenfalls gesprächs- und kompromissbereit zeigt.
Denn gleichzeitig hat der Landkreis am 28.03. den Entwurf der Verordnung des Landschaftsschutzgebiets „Hainberg, Wohldenberg, Braune Heide, Klein Rhüdener Holz und angrenzender Landschaftsteile“ vorgelegt, der die bestehende aus dem Jahr 1975 ersetzen wird. Im Entwurf ist unter „§4 Verbotenen Handlungen (3) 12. „Das Klettern und Bouldern auf sämtlichen Felsen“ verboten. Die Kletterverbände werden hierzu Stellung nehmen.
Der Landkreis zeigt sich also fest entschlossen, entweder im Rahmen des Gerichtsverfahrens oder durch die Verordnung das Klettern am Hainberg auch ohne hinreichende naturschutzfachliche Grundlage zu verbieten. Ein Gutachten zur Beurteilung der Folgen des Klettersports auf die Felsen im FFH-Gebiet Nr. 120 liegt bis heute nicht vor.
Zu Eurer Info: Da unsere Klage gegen das Kletterverbot nach §80 Verwaltungsgerichtsordnung „aufschiebende Wirkung“ hat, darf derzeit an den Felsen der Bodensteiner Klippen weiter geklettert werden.