Posted at 20:07h
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Allgemein
by Axel Hake
Wieder liegt ein neuer Verordnungsentwurf für das Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald vor. In diesem wurden die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Felsgutachtens verarbeitet, das klären sollte, an welchen Felsen im FFH-Gebiet 110 ohne Schäden für die Natur geklettert werden kann. Das kümmerliche Ergebnis: Nur an 9 Felsen der 37 begutachteten, nämlich am
- Quacken im Bürgertal,
- 1. bis 5. Zwerg im Schlosstal,
- Wegelagerer, Echsenwand, Leichter Wand im Leuchtetal,
- Weihnachtsturm am Bendixkopf,
- Grünem Klapptisch im Hubental,
- Statist, Zufallsschiebe, Zufallswand im Borntal,
- Champion im Saugrund,
- Steinbruch der Freien Klippe bei Groß Schneen,
- Rechter schwarzer Wand bei Ischenrode,
- Zeltplatzwand im Haupttal,
- 1.Hintermann im Tal der Könige
darf geklettert werden. Alle anderen Felsen der Gutachtenliste sollen gesperrt werden, darunter Schlageterstein, Winterklippe, die hohen Türme im Saugrund und die großen Felsen in Reiffenhausen. 8 bisher bekletterte Felsen fallen aus Denkmalschutzgründen wegen Abris weg: Nachbarkanzel, Kavernenwand, Wampe, Knubbelwand, Wellenwand, Koloss, Eisenwand und Gnom. Dies würde einen sehr herben Verlust an Kletterfläche bedeuten.
Am Dienstag, den 23.05.2017 findet um 19 Uhr im Dorfgemeinschftshaus Reinhausen eine Informationsveranstaltung des Landkreis Göttingen zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald statt.
Neben Fragen zur forstlichen Nutzung wird sicher das Felsgutachten besprochen. Der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz bittet um rege Beteiligung an der Veranstaltung. Zeigt euer Interesse an dem Thema, stellt Fragen, seid dabei!
Der AKN wird die Ergebnisse des Gutachtens genau prüfen und die Stellungnahme zum Verordnungsentwurf entsprechend abfassen.