Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

Die Defizite bei den niedersächsischen FFH-Gebietsmeldungen beschäftigen nun schon seit Jahren die EU, die Bundesregierung, die niedersächsische Landesregierung nebst Landtag sowie die hiesigen Umwelt- und Naturschutzverbände. Die von der EU festgesetzte Meldefrist (1998) ist seit langem überschritten und wegen der zudem mangelhaften Meldungen läuft seit April 2003 ein Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland. Von daher droht eine Strafzahlung in zweistelliger Millionenhöhe und zusätzlich Buß- bzw. Zwangsgelder in sechsstelliger Größenordnung (bis zu 900.000 Euro pro Tag ! – was dem Sparkurs von Bund und Land nicht gerade entgegen kommen dürfte), sofern bis zum 19. Februar diesen Jahres keine ausreichende Nachmeldung erfolgt.

Wie die niedersächsischen Defizite bei den FFH-Gebietsmeldungen im einzelnen aussehen, darüber kann man sich im Internet beim BUND-Landesverband Niedersachsen informieren, der eine „Bewertung der niedersächsischen FFH-Meldung unter Einbezug der für die Kabinettssitzung am 24.01.2006 vorgesehenen Nachmeldevorschläge“ veröffentlicht hat. Im Rahmen dieser Kabinettssitzung wurde von der Landesregierung dann auch die Meldung weitere FFH-Gebiete beschlossen. Damit ist das Thema aber voraussichtlich immer noch nicht durch, denn Opposition und Naturschutzverbände bezweifeln stark, dass diese Nachmeldung von der EU als ausreichend beurteilt wird.

Laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 24.01.2006, die im Anschluss an die Kabinettssitzung veröffentlicht wurden, sah es zunächst so aus, als wären keine weiteren Klettergebiete von den aktuellen Nachmeldungen betroffen. Ihnen war lediglich zu entnehmen, dass „Flächen am Kleinen Deister in der Region Hannover und am Thüster Berg im Landkreis Hildesheim als FFH-Gebiete gemeldet werden, um dortige Höhlen zu schützen“. Doch dann erschien am 02. Februar in der DeWeZet der nachfolgende Bericht:

War das nun eine Ente oder gab es noch weitere Nachmeldungen nach dem 24. Januar? Ein Telefonat mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont brachte erste Klärung. Nicht im Landkreis Hildesheim sondern im Landkreis Hameln-Pyrmont hätte es heißen müssen und das FFH-Gebiet hat den Namen „Kanstein im Thüster Berg“. Die Gebietsgröße war leider nicht in Erfahrung zu bringen, auch nicht auf der Internetseite des Umweltministeriums, wo bis dato keine Informationen über die aktuellen Nachmeldungen eingestellt wurden. Auf der Homepage des BUND-Landesverbandes fand sich dann die o.g. Bewertung der niedersächsischen FFH-Gebietsmeldungen, in der auch der Gebietsvorschlag „Kanstein“ gelistet ist. Doch das war nicht das einzige, denn zum FFH-Gebiet „Klippenbereiche im Südlichen Selter“ steht dort: „Vorbehalt Grenzen (bei Meldung Defizite behoben)“.

Gab es zudem am Selter irgendwelche Veränderungen? Ein weiteres Telefonat brachte Licht ins Dunkel und förderte die neuen Sachverhalte zu Tage. Unsere Klettergebiete betreffend sehen die aktuellen Nachmeldungen demnach wie folgt aus:

FFH-Nr. 453 (neu)  „Kanstein im Thüster Berg“
Betroffene Klettergebiete: Kanstein (komplett), Salzhemmendorfer Wände (komplett, außer Bockshorn), Levedagser Klippen (komplett, außer Zirkus)
FFH-Nr. 169 (Ergänzg.)  „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald“
Betroffene Klettergebiete: Esbecker Klippen (komplett), Südliche Fredener Klippen (komplett)

Unklar ist, wie das Ganze weitergeht, denn angesichts etwaiger noch vorhandener Defizite kann bei entsprechenden Nachmeldungen noch das ein oder andere Klettergebiet betroffen sein. Sofern es zugleich zu irgendwelchen Rücknahmen kommt, fällt womöglich auch das ein oder andere Gebiet wieder heraus. Allerdings ist laut aktueller BMU-Pressemitteilung vom 17. Februar unser Bundesumweltminister optimistisch, dass die EU-Kommission nach Prüfung der nun vorgelegten Nachmeldungen das Verfahren gegen Deutschland einstellt. Wir dürfen gespannt sein.

Es ist wie mit diesem einen Waschmittel: „FFH, da weiss man was man hat“. Bleibt nur zu hoffen, dass das Ganze demnächst tatsächlich zum Abschluss kommt, damit alle Betroffenen endlich wissen wie sie dran sind.

Unter dem folgenden Link findet Ihr den aktuellen Stand der FFH-Meldungen und sonstiger behördlicher Planungen, soweit diese unsere Klettergebiete betreffen:

Klettergebiete und Naturschutz

Aus Vogelschutzgründen sind in diesem Jahr wieder einige Felsen und Steinbrüche ab dem 01. Februar für das Beklettern ganz oder teilweise gesperrt.

Sperrungen von Brutfelsen
ab 01. Februar 2006
in folgenden Gebieten:

Mittlerer Ith (Bremke)
Südlicher Ith (Lüerdissen)
Harz (Innerstetal, Okertal, Eckertal, Wurmberg)
Solling (Hardegsen)
Göttinger Wald (Ebergötzener Gebiet, Gartetal)

Bitte Ausschilderung beachten !

Nicht bebrütete Felsen werden vorausichtlich im April wieder freigegeben, die bebrüteten nach dem Ausfliegen der Jungvögel (Ende Juni bis Ende Juli).

 

Am ersten Tag des Jahres traten die Nationalparkgesetze der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Kraft. Nur wenige Tage später, am 05. Januar, erfolgte in Wernigerode die Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages, welcher die verwaltungstechnische Umsetzung der Fusion in den gemeinsamen Nationalpark Harz regelt. Damit war der Zusammenschluß der beiden ehemaligen Nationalparke „Harz“ und „Hochharz“ zum gemeinsamen „Nationalpark Harz“ vollzogen.

Von wenigen Punkten abgesehen, sind die beiden neuen Nationalparkgesetze nahezu identisch. Einen für das Klettern relevanten Unterschied gibt es jedoch. Im niedersächsischen Gesetz sind die seit jeher bestehenden Regelungen wortwörtlich übernommen worden, so dass uns der Status Quo erhalten bleibt. Das Gesetz sagt hierzu in der Anlage 5:

Anlage 5:  Weitere Freistellungen für teilflächenbezogene Maßnahmen und Nutzungen

Abweichend von den Verboten des § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und den Beschränkungen des Betretensrechts nach § 6 Abs. 1 und 3 sind folgende Handlungen erlaubt:

6.  das Klettern auf naturverträgliche Weise an den Hausmanns- und den Rabenklippen im Eckertal

Im Gegensatz dazu, wurde vom Land Sachsen-Anhalt die im bisherigen Gesetz unter § 9 (Betretungsrecht) zu findende Regelung, nämlich dass „das Klettern an als solchen gekennzeichneten Kletterfelsen auf eigene Gefahr erlaubt ist“, nicht übernommen. Zum Klettern findet sich im gesamten neuen Nationalparkgesetz kein Wort. Da es bis dato nie eine Kennzeichnung der Kletterfelsen gegeben hat und auch nicht der Wege und Pfade, die zu ihnen führen, ist somit – streng genommen – seit dem 01. Januar das Klettern im sachsen-anhaltinischen Teil des Nationalparks verboten, denn das Betreten ist laut § 6 (Betreten) „nur auf entsprechend kenntlich gemachten Wegen, Loipen und sonstigen Flächen erlaubt“. Ob dieses so vom Gesetzgeber beabsichtigt war oder nicht, konnten wir noch nicht in Erfahrung bringen.

Nach den bislang bestehenden Absprachen konnte im Nationalpark „Hochharz“ – auch ohne der entsprechenden Kennzeichnung – jedenfalls an den Felsen der Feuersteingruppe und der Vogelherdklippe bei Schierke sowie an den Paternosterklippen bei Ilsenburg geklettert werden. Angesichts des neuen Gesetzes stellt sich nun die Frage, ob diese Felsen weiterhin beklettert werden dürfen oder ob es nun zu Anzeigen kommt, wenn dort jemand angetroffen wird. Nach einer ersten vorläufigen Auskunft der Nationalparkverwaltung, soll letzteres nicht der Fall sein und die bisherige Regelung bis auf weiteres wohl Bestand haben.

Um die Rechtslage bezüglich des Kletterns im sachsen-anhaltinischen Teil zu klären, sind unsererseits nun nähere Gespräche mit der Nationalparkverwaltung vorgesehen. Zugleich wollen wir dabei in Erfahrung bringen, ob nun mit einem völligen Kletterverbot zu rechnen ist oder nicht. Sofern es kein Verbot geben soll, gilt es zu klären, ob das Klettern dort im bisherigen Umfang erfolgen darf und wie es zukünftig einen rechtlich abgesicherten Rahmen erhalten kann.

Wer sich selber ein Bild von der neuen Rechtslage machen will: Die Gesetzestexte finden sich im Internet beim:

Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS):

NationalparkG Harz Niedersachsen (NPGHarzNI) (html)

 http://www.lexonline.info/lexonline2/live/voris/
 – kostenloser Bereich – Verwaltung – Umweltschutz – Naturschutz – NPGHarzNI

oder auch hier bei uns in Form einer Abschrift (pdf, 82 kb)

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt:

Gesetz über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ (html)

 http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2544
 – Service – Recht und Gesetz – Landesrecht – Volltextsuche – Suchbegriff: „Nationalpark“

   
Wegebau am Mauerhakenmassiv am 17. September 2005
Vereinte Frauenpower – da staunt die Männerwelt.
Und da kommt das Ding hin, zur Trassierung des Wandfusses.
Unser Präsi rackert sich ab, und die anderen …
Der Einsatz endete dann im Regen, was jedoch niemanden
davon abhielt bis zum Schluss dabei zu bleiben.
Alle Fotos:  Gentiana Wenzel

Im Laufe diesen Jahres wurden von uns einige Felsen und Felsbereiche im Südlichen Ith eingerichtet, die sich gut als Anfänger- und Kursfelsen eignen. Sämtliche Routen an diesen Felsen wurden saniert und mit Umlenkhaken ausgestattet. Zudem wurden in den schlecht absicherbaren Routen – in Abstimmung mit den Erstbegehern, sofern diese bekannt waren – zusätzlich Zwischenhaken angebracht und somit ein von vielen gewünschtes Angebot für Vorstiegsübungen geschaffen. Dennoch sollte auch hier keinesfalls auf Klemmkeile und Schlingen zur zusätzlichen Absicherung verzichtet werden.

Es handelt sich um die Felsen Nordwestlicher Buchenschluchtfels (NW-Wand), Mauerhakenmassiv, Probierstein, Biwakwand (rechter Teil) in Lüerdissen sowie die bisher unbekletterte Untere Steinbruchwand in Holzen. Letztere firmiert jetzt aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Parkplatz unter dem Namen „Parkplatzwand“. Einige dieser Felsen bzw. Felsbereiche waren in der Kletterkonzeption zum Verzicht vorgeschlagen, stehen uns aber – nach dem Ergebnis der Ortsbegehungen vom September 2004 – zukünftig wieder bzw. weiterhin zur Verfügung.

Beim letzten Wegebautermin des Jahres, am 17. September, wurden abschließend die Zugänge zur NW-Wand des Nordwestlichen Buchenschluchtfelsen und zum Mauerhakenmassiv angelegt und deren Wandfußbereiche hergerichtet. Somit ist nun auch in diesen neuen Bereichen eine naturverträgliche Lenkung der klettersportlichen Nutzung gegeben.

Die Topos nebst Routenlisten über die neueingerichteten Felsen und Felsbereiche findet Ihr unter den folgenden Links:

  Lüerdissen

 
  • NW-Buchenschluchtfels
  •  
  • Mauerhakenmassiv
  •  
  • Probierstein
  •  
  • Biwakdach
  •   Holzen

     
  • Parkplatzwand
  • Herzlichen Dank an diejenigen, die bei der Arbeit geholfen haben. Ihnen und allen anderen wünschen wir nun viel Spaß beim Klettern dort.

    Es sind noch keine 4 Monate seit der Landtagswahl in NRW und dem damit verbundenen Regierungswechsel vergangen, da tun sich in unserem Nachbarland auch schon ungeahnte Perspektiven für den Klettersport auf. Worum es geht erfahrt Ihr im nachfolgenden Artikel, der am 13. August in der Westfalenpost abgedruckt war.

    Westfalenpost, 13.08.2005 (Abschrift)

    Altkreis. (rah)  Klettern in Nordrhein-Westfalen?

    Noch Anfang der 90er Jahre war diese Frage zumindest in Kletterkreisen über die Landesgrenzen hinaus schnell beantwortet: Die Bruchhauser Steine sind der ideale Ort. Im Jahr 1992 verschwand dieses beliebte Ziel allerdings ganz von der Bildfläche. Die Landesregierung verbot das Klettern.

    Jetzt plant die mit rund 50 000 Mitgliedern bundesweit agierende „Interessengemeinschaft Klettern“ eine Wiederbelebung des Outdoor-Sportes im Hochsauerland. Mit dem Konzept „Kletterarena Hochsauerland“ soll er eine Renaissance erleben. Mitinitiator und Motor dieses Projektes ist der Koordinator NRW der IG Klettern, Paul H. Steinacker. Er ist zurzeit damit beschäftigt, neben den Bruchhauser Steinen mögliche neue Klettergebiete im Hochsauerland zu finden.

    Heiße Kandidaten neben den Bruchhauser Steinen sind insbesondere der Steinbruch am Iberg sowie der laut Steinacker für Jugendgruppen ideale Bruch an der Bundesstraße 236 zwischen Züschen und Hallenberg. Um diese Gebiete, die die Bruchhauser Steine unter anderem entlasten sollen, zu öffnen, seien aber noch die Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern erforderlich.

    Export in die Pfalz

    „Zurzeit sind in Nordrhein-Westfalen fast alle Felsen für das Klettern gesperrt. Die Folge ist, dass die Kletterer aus ganz Nordrhein-Westfalen jedes Wochenende in andere Regionen wie die Pfalz exportiert werden. Dies wollen wir wieder ändern. Insbesondere die sinnvolle Jugendarbeit in den Kletter-Sektionen könnte wieder aufgebaut werden“, sagt Paul H. Steinacker, der bis vor wenigen Monaten kaum Chanen für das Klettern im Sauerland gesehen hatte.

    Jetzt spürt er aber Rückenwind. Schließlich habe er positive Rückmeldungen von den Städten Olsberg und Winterberg bekommen und auch der politische Wechsel in Düsseldorf sei ein wichtiger Schritt. „Die Städte und Tourismus-Organisationen sind von der Kletter-Idee begeistert. Auch die Politiker in Düsseldorf, denen die Konzeption vorliegt, haben ihre Unterstützung zugesagt. Natürlich muss auch die Bevölkerung dahinter stehen.“ Das Klettern sei „die ideale Abrundung des touristischen Angebotes im strukturschwachen Hochsauerland und in einem touristischen Gesamtkonzept eine wichtige Komponente“.

    Kein Konfrontationskurs

    Bewusst ist Paul H. Steinacker schon, dass es durchaus Gegenwind aus den Umwelt- und Naturschutz-Organisationen mit ernst zu nehmenden Argumenten geben könnte. Einen Widerspruch zwischen Naturschutz und Klettern sieht er aber nicht. „Im Gegenteil, die Kletterer haben von sich aus ein hohes Interesse am Naturschutz. Freiwillige Müllsammel-Aktionen in den Klettergebieten oder die Übernahme von Patenschaften durch alpine Verbände sind beste Beispiele dafür.“

    Auf Konfrontationskurs zu den Naturschutz-Organisationen möchte man ohnehin nicht gehen. Man setzt vielmehr auf gemeinsame Gespräche und Konzepte, um ideale Lösungen zu finden. Steinacker betont: „Alle Gebiete müssen durch ausgewiesene Zustiege, Rucksackplätze und Beschilderungen gesichert werden. Trittsensible Felsköpfe, Ausstiege und Wandzonen dürfen nicht beklettert werden und können entsprechend markiert und gesichert werden. So können auch erosiongefährdete oder mit empfindlichen Pflanzen bedeckte Areale geschützt werden.“ Ein Beispiel seien die Bruchhauser Steine. „Selbst wenn dort 80 Prozent der Felsen gesperrt würden, könnten rund 90 Prozent der ausgewiesenen Touren dennoch beklettert werden.“

    Und seit Erscheinen des Artikels konnte das Projekt von den Aktiven bereits weiter vorangebracht werden. Zur Zeit laufen Gespräche auf allen Ebenen und die nähere Begutachtung von einigen der in Betracht kommenden Objekte auf ihre klettersportliche Eignung. Dass es sich dabei um durchaus lohnende Geschichten handelt, dürften die nachfolgenden Bilder verdeutlichen:

    100 Meter hoch und Fels vom Feinsten – Südnorwegen und Grimsel lassen Grüßen

    FREE NRW !!!