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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Zukünftig werden wir jährlich 3 Sicherungsseminare (SiSe) anbieten, in denen wir interessierten Kletterern/innen die wichtigsten Grundlagen für die eigenverantwortliche Selbstabsicherung von Kletterrouten an den Felsen in Niedersachsen vermitteln.

Zu diesem Angebot haben wir uns aufgrund der jedes Jahr zu verzeichnenden Kletterunfälle und Nachfragen Einzelner entschlossen. Wir betonen ausdrücklich, dass es sich bei den Sicherungseminaren nicht um Kletterkurse handelt. Ziel der Seminare ist in erster Linie, die Unfallzahlen und die schwere von Unfällen zu minimieren.

Die Sicherungsseminare werden von Mitgliedern der IG Klettern Niedersachsen geleitet, die zugleich ausgebildete Fachübungsleiter (FÜL Klettern, Sportklettern, Bergsteigen) sind. Die Teilnehmerzahl pro Fachübungsleiter beträgt mindestens 3 bis maximal 6 Personen.

Unsere Sicherungsseminare richten sich an Personen, die bereits über grundlegende Klettererfahrung verfügen, d.h. an künstlichen Kletteranlagen oder in gut mit Haken gesicherten Kletterrouten Vorstiegserfahrung gesammelt haben und zumindest über Grundkenntnisse der allgemeinen Sicherungstechnik verfügen. Das Mindestalter für die Teilnahme ist 18 Jahre. Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Von unserer Seite wird keine Ausrüstung für die Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Es ist daher von jedem die persönliche Kletterausrüstung mitzubringen (u.a. Klettergurt, Seil, Kletterschuhe, Expreßschlingen, Klemmkeile, Helm etc.). Es besteht Helmpflicht. Die persönliche Ausrüstung darf keine Mängel aufweisen. Aus haftungsrechtlichen Gründen sind zudem etwaige Gesundheitsprobleme anzugeben. Das entsprechende Teilnehmerformular (s.u.) ist ausgefüllt mitzubringen und vor Ort bei der Seminarleitung abzugeben.

Von den Seminarteilnehmern wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben, durch die lediglich die dem Verein entstehenden Kosten gedeckt werden sollen. Die Gebühr beinhaltet die Aufwandserstattung für die FÜL sowie die mit der Organisation und Koordination der Seminare verbundenen Kosten für den Verein. Sie ist vor Ort in bar zu entrichten.

Weitere Informationen:
  • Info Sicherungsseminar
  • Teilnehmerformular
  • Koordination und Anmeldung:
    Angie Faust
    Hahnenstr. 9
    30167 Hannover
    Tel.: 0511 / 171 02
    Mail: angie_faust(at)yahoo.de

    Die SiSe-Termine für 2006 sind: 02. April, 25. Juni und 26 August (Änderungen vorbehalten).

    Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spass und Erfolg.

    Am kommenden Mittwoch, den 08. März wird erstmalig der IG-Klettern-Stammtisch im Escaladrome stattfinden. Zukünftig werden wir dort regelmäßig am 2. Mittwoch jeden Monats für alle Interessierten persönlich erreichbar und ansprechbar sein. Jedermann und -frau, ob Mitglied oder nicht, ist herzlich willkommen.

    Wer auch immer Fragen, Anregungen und Kritik zu den Klettergebieten Niedersachsens und unseren Aktivitäten hat kann sich in lockerer Atmosphäre direkt an uns wenden. Die Termine der monatlichen Treffen könnt Ihr hier in Erfahrung bringen.

    Wir sehen uns, im Escaladrome

    Die Defizite bei den niedersächsischen FFH-Gebietsmeldungen beschäftigen nun schon seit Jahren die EU, die Bundesregierung, die niedersächsische Landesregierung nebst Landtag sowie die hiesigen Umwelt- und Naturschutzverbände. Die von der EU festgesetzte Meldefrist (1998) ist seit langem überschritten und wegen der zudem mangelhaften Meldungen läuft seit April 2003 ein Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland. Von daher droht eine Strafzahlung in zweistelliger Millionenhöhe und zusätzlich Buß- bzw. Zwangsgelder in sechsstelliger Größenordnung (bis zu 900.000 Euro pro Tag ! – was dem Sparkurs von Bund und Land nicht gerade entgegen kommen dürfte), sofern bis zum 19. Februar diesen Jahres keine ausreichende Nachmeldung erfolgt.

    Wie die niedersächsischen Defizite bei den FFH-Gebietsmeldungen im einzelnen aussehen, darüber kann man sich im Internet beim BUND-Landesverband Niedersachsen informieren, der eine „Bewertung der niedersächsischen FFH-Meldung unter Einbezug der für die Kabinettssitzung am 24.01.2006 vorgesehenen Nachmeldevorschläge“ veröffentlicht hat. Im Rahmen dieser Kabinettssitzung wurde von der Landesregierung dann auch die Meldung weitere FFH-Gebiete beschlossen. Damit ist das Thema aber voraussichtlich immer noch nicht durch, denn Opposition und Naturschutzverbände bezweifeln stark, dass diese Nachmeldung von der EU als ausreichend beurteilt wird.

    Laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 24.01.2006, die im Anschluss an die Kabinettssitzung veröffentlicht wurden, sah es zunächst so aus, als wären keine weiteren Klettergebiete von den aktuellen Nachmeldungen betroffen. Ihnen war lediglich zu entnehmen, dass „Flächen am Kleinen Deister in der Region Hannover und am Thüster Berg im Landkreis Hildesheim als FFH-Gebiete gemeldet werden, um dortige Höhlen zu schützen“. Doch dann erschien am 02. Februar in der DeWeZet der nachfolgende Bericht:

    War das nun eine Ente oder gab es noch weitere Nachmeldungen nach dem 24. Januar? Ein Telefonat mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont brachte erste Klärung. Nicht im Landkreis Hildesheim sondern im Landkreis Hameln-Pyrmont hätte es heißen müssen und das FFH-Gebiet hat den Namen „Kanstein im Thüster Berg“. Die Gebietsgröße war leider nicht in Erfahrung zu bringen, auch nicht auf der Internetseite des Umweltministeriums, wo bis dato keine Informationen über die aktuellen Nachmeldungen eingestellt wurden. Auf der Homepage des BUND-Landesverbandes fand sich dann die o.g. Bewertung der niedersächsischen FFH-Gebietsmeldungen, in der auch der Gebietsvorschlag „Kanstein“ gelistet ist. Doch das war nicht das einzige, denn zum FFH-Gebiet „Klippenbereiche im Südlichen Selter“ steht dort: „Vorbehalt Grenzen (bei Meldung Defizite behoben)“.

    Gab es zudem am Selter irgendwelche Veränderungen? Ein weiteres Telefonat brachte Licht ins Dunkel und förderte die neuen Sachverhalte zu Tage. Unsere Klettergebiete betreffend sehen die aktuellen Nachmeldungen demnach wie folgt aus:

    FFH-Nr. 453 (neu)  „Kanstein im Thüster Berg“
    Betroffene Klettergebiete: Kanstein (komplett), Salzhemmendorfer Wände (komplett, außer Bockshorn), Levedagser Klippen (komplett, außer Zirkus)
    FFH-Nr. 169 (Ergänzg.)  „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald“
    Betroffene Klettergebiete: Esbecker Klippen (komplett), Südliche Fredener Klippen (komplett)

    Unklar ist, wie das Ganze weitergeht, denn angesichts etwaiger noch vorhandener Defizite kann bei entsprechenden Nachmeldungen noch das ein oder andere Klettergebiet betroffen sein. Sofern es zugleich zu irgendwelchen Rücknahmen kommt, fällt womöglich auch das ein oder andere Gebiet wieder heraus. Allerdings ist laut aktueller BMU-Pressemitteilung vom 17. Februar unser Bundesumweltminister optimistisch, dass die EU-Kommission nach Prüfung der nun vorgelegten Nachmeldungen das Verfahren gegen Deutschland einstellt. Wir dürfen gespannt sein.

    Es ist wie mit diesem einen Waschmittel: „FFH, da weiss man was man hat“. Bleibt nur zu hoffen, dass das Ganze demnächst tatsächlich zum Abschluss kommt, damit alle Betroffenen endlich wissen wie sie dran sind.

    Unter dem folgenden Link findet Ihr den aktuellen Stand der FFH-Meldungen und sonstiger behördlicher Planungen, soweit diese unsere Klettergebiete betreffen:

    Klettergebiete und Naturschutz

    Aus Vogelschutzgründen sind in diesem Jahr wieder einige Felsen und Steinbrüche ab dem 01. Februar für das Beklettern ganz oder teilweise gesperrt.

    Sperrungen von Brutfelsen
    ab 01. Februar 2006
    in folgenden Gebieten:

    Mittlerer Ith (Bremke)
    Südlicher Ith (Lüerdissen)
    Harz (Innerstetal, Okertal, Eckertal, Wurmberg)
    Solling (Hardegsen)
    Göttinger Wald (Ebergötzener Gebiet, Gartetal)

    Bitte Ausschilderung beachten !

    Nicht bebrütete Felsen werden vorausichtlich im April wieder freigegeben, die bebrüteten nach dem Ausfliegen der Jungvögel (Ende Juni bis Ende Juli).

     

    Am ersten Tag des Jahres traten die Nationalparkgesetze der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Kraft. Nur wenige Tage später, am 05. Januar, erfolgte in Wernigerode die Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages, welcher die verwaltungstechnische Umsetzung der Fusion in den gemeinsamen Nationalpark Harz regelt. Damit war der Zusammenschluß der beiden ehemaligen Nationalparke „Harz“ und „Hochharz“ zum gemeinsamen „Nationalpark Harz“ vollzogen.

    Von wenigen Punkten abgesehen, sind die beiden neuen Nationalparkgesetze nahezu identisch. Einen für das Klettern relevanten Unterschied gibt es jedoch. Im niedersächsischen Gesetz sind die seit jeher bestehenden Regelungen wortwörtlich übernommen worden, so dass uns der Status Quo erhalten bleibt. Das Gesetz sagt hierzu in der Anlage 5:

    Anlage 5:  Weitere Freistellungen für teilflächenbezogene Maßnahmen und Nutzungen

    Abweichend von den Verboten des § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und den Beschränkungen des Betretensrechts nach § 6 Abs. 1 und 3 sind folgende Handlungen erlaubt:

    6.  das Klettern auf naturverträgliche Weise an den Hausmanns- und den Rabenklippen im Eckertal

    Im Gegensatz dazu, wurde vom Land Sachsen-Anhalt die im bisherigen Gesetz unter § 9 (Betretungsrecht) zu findende Regelung, nämlich dass „das Klettern an als solchen gekennzeichneten Kletterfelsen auf eigene Gefahr erlaubt ist“, nicht übernommen. Zum Klettern findet sich im gesamten neuen Nationalparkgesetz kein Wort. Da es bis dato nie eine Kennzeichnung der Kletterfelsen gegeben hat und auch nicht der Wege und Pfade, die zu ihnen führen, ist somit – streng genommen – seit dem 01. Januar das Klettern im sachsen-anhaltinischen Teil des Nationalparks verboten, denn das Betreten ist laut § 6 (Betreten) „nur auf entsprechend kenntlich gemachten Wegen, Loipen und sonstigen Flächen erlaubt“. Ob dieses so vom Gesetzgeber beabsichtigt war oder nicht, konnten wir noch nicht in Erfahrung bringen.

    Nach den bislang bestehenden Absprachen konnte im Nationalpark „Hochharz“ – auch ohne der entsprechenden Kennzeichnung – jedenfalls an den Felsen der Feuersteingruppe und der Vogelherdklippe bei Schierke sowie an den Paternosterklippen bei Ilsenburg geklettert werden. Angesichts des neuen Gesetzes stellt sich nun die Frage, ob diese Felsen weiterhin beklettert werden dürfen oder ob es nun zu Anzeigen kommt, wenn dort jemand angetroffen wird. Nach einer ersten vorläufigen Auskunft der Nationalparkverwaltung, soll letzteres nicht der Fall sein und die bisherige Regelung bis auf weiteres wohl Bestand haben.

    Um die Rechtslage bezüglich des Kletterns im sachsen-anhaltinischen Teil zu klären, sind unsererseits nun nähere Gespräche mit der Nationalparkverwaltung vorgesehen. Zugleich wollen wir dabei in Erfahrung bringen, ob nun mit einem völligen Kletterverbot zu rechnen ist oder nicht. Sofern es kein Verbot geben soll, gilt es zu klären, ob das Klettern dort im bisherigen Umfang erfolgen darf und wie es zukünftig einen rechtlich abgesicherten Rahmen erhalten kann.

    Wer sich selber ein Bild von der neuen Rechtslage machen will: Die Gesetzestexte finden sich im Internet beim:

    Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS):

    NationalparkG Harz Niedersachsen (NPGHarzNI) (html)

     http://www.lexonline.info/lexonline2/live/voris/
     – kostenloser Bereich – Verwaltung – Umweltschutz – Naturschutz – NPGHarzNI

    oder auch hier bei uns in Form einer Abschrift (pdf, 82 kb)

    Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt:

    Gesetz über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ (html)

     http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2544
     – Service – Recht und Gesetz – Landesrecht – Volltextsuche – Suchbegriff: „Nationalpark“