19 Feb 2006 FFH und kein Ende: Niedersachsen hat weitere Gebiete nachgemeldet, u.a. am Thüster Berg und am Selter
Die Defizite bei den niedersächsischen FFH-Gebietsmeldungen beschäftigen nun schon seit Jahren die EU, die Bundesregierung, die niedersächsische Landesregierung nebst Landtag sowie die hiesigen Umwelt- und Naturschutzverbände. Die von der EU festgesetzte Meldefrist (1998) ist seit langem überschritten und wegen der zudem mangelhaften Meldungen läuft seit April 2003 ein Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland. Von daher droht eine Strafzahlung in zweistelliger Millionenhöhe und zusätzlich Buß- bzw. Zwangsgelder in sechsstelliger Größenordnung (bis zu 900.000 Euro pro Tag ! – was dem Sparkurs von Bund und Land nicht gerade entgegen kommen dürfte), sofern bis zum 19. Februar diesen Jahres keine ausreichende Nachmeldung erfolgt.
Wie die niedersächsischen Defizite bei den FFH-Gebietsmeldungen im einzelnen aussehen, darüber kann man sich im Internet beim BUND-Landesverband Niedersachsen informieren, der eine „Bewertung der niedersächsischen FFH-Meldung unter Einbezug der für die Kabinettssitzung am 24.01.2006 vorgesehenen Nachmeldevorschläge“ veröffentlicht hat. Im Rahmen dieser Kabinettssitzung wurde von der Landesregierung dann auch die Meldung weitere FFH-Gebiete beschlossen. Damit ist das Thema aber voraussichtlich immer noch nicht durch, denn Opposition und Naturschutzverbände bezweifeln stark, dass diese Nachmeldung von der EU als ausreichend beurteilt wird. Laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 24.01.2006, die im Anschluss an die Kabinettssitzung veröffentlicht wurden, sah es zunächst so aus, als wären keine weiteren Klettergebiete von den aktuellen Nachmeldungen betroffen. Ihnen war lediglich zu entnehmen, dass „Flächen am Kleinen Deister in der Region Hannover und am Thüster Berg im Landkreis Hildesheim als FFH-Gebiete gemeldet werden, um dortige Höhlen zu schützen“. Doch dann erschien am 02. Februar in der DeWeZet der nachfolgende Bericht: War das nun eine Ente oder gab es noch weitere Nachmeldungen nach dem 24. Januar? Ein Telefonat mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont brachte erste Klärung. Nicht im Landkreis Hildesheim sondern im Landkreis Hameln-Pyrmont hätte es heißen müssen und das FFH-Gebiet hat den Namen „Kanstein im Thüster Berg“. Die Gebietsgröße war leider nicht in Erfahrung zu bringen, auch nicht auf der Internetseite des Umweltministeriums, wo bis dato keine Informationen über die aktuellen Nachmeldungen eingestellt wurden. Auf der Homepage des BUND-Landesverbandes fand sich dann die o.g. Bewertung der niedersächsischen FFH-Gebietsmeldungen, in der auch der Gebietsvorschlag „Kanstein“ gelistet ist. Doch das war nicht das einzige, denn zum FFH-Gebiet „Klippenbereiche im Südlichen Selter“ steht dort: „Vorbehalt Grenzen (bei Meldung Defizite behoben)“. Gab es zudem am Selter irgendwelche Veränderungen? Ein weiteres Telefonat brachte Licht ins Dunkel und förderte die neuen Sachverhalte zu Tage. Unsere Klettergebiete betreffend sehen die aktuellen Nachmeldungen demnach wie folgt aus:
Unklar ist, wie das Ganze weitergeht, denn angesichts etwaiger noch vorhandener Defizite kann bei entsprechenden Nachmeldungen noch das ein oder andere Klettergebiet betroffen sein. Sofern es zugleich zu irgendwelchen Rücknahmen kommt, fällt womöglich auch das ein oder andere Gebiet wieder heraus. Allerdings ist laut aktueller BMU-Pressemitteilung vom 17. Februar unser Bundesumweltminister optimistisch, dass die EU-Kommission nach Prüfung der nun vorgelegten Nachmeldungen das Verfahren gegen Deutschland einstellt. Wir dürfen gespannt sein. Es ist wie mit diesem einen Waschmittel: „FFH, da weiss man was man hat“. Bleibt nur zu hoffen, dass das Ganze demnächst tatsächlich zum Abschluss kommt, damit alle Betroffenen endlich wissen wie sie dran sind. Unter dem folgenden Link findet Ihr den aktuellen Stand der FFH-Meldungen und sonstiger behördlicher Planungen, soweit diese unsere Klettergebiete betreffen: |