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Liebe Kletterer, wir berichteten schon mehrfach über das für uns inakzeptable Verhalten der Umweltbehörde im Landkreis Göttingen. Die Umweltbehörde weigert sich den aktuellen Erlass zum Betretensrecht vom 14.01.2016 anzuerkennen (siehe DOWNLOADS / Rechtlicher Rahmen) und beharrt im Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald auf die Sperrung aller Felsen auf Privatgrund.

Auf der Internetseite des Landkreises ist demonstrativ der alte, im Bezug auf das Betretensrecht korrigierte Erlass vom Januar 2013 dargestellt. Weiter sind auch die Anlagen der Kletterrouten (Anlage II) aktualisiert, aber nicht um die durch uns zugesandten neuen Routen und Topos erweitert:

https://sessionnet.krz.de/kreis_goettingen/bi/vo0050.asp?__kvonr=6217&search=1

Am 09.03.2013 findet im Dorfgemeinschaftshaus Reinhausen eine Infoveranstaltung des Landkreises zum LSG Reinhäuser Wald für die Bürger statt. Eine weitere Gelegenheit, unseren Unmut auszudrücken. Die Verteter der Umweltbehörde stehen hier Rede und Antwort.

Zur Vorbereitung des Termins veranstaltet der DAV und die IG Klettern in den Räumen der Sektion des DAV Göttingen am 08.03. um 20 Uhr eine Infoveranstaltung, wo der aktuelle Stand aus unserer Sicht dargestellt wird. Die Kletterverbände sind nun aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zum Entwurf zu nehmen.

Wir werden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium über das Vorgehen des Landkreises informieren. Wenn wir den Stop des Verordnungsgebungsverfahrens nicht erreichen können, wird der Kreistag am 22. Juni über die Verordnung und das Kletterverbot beschließen. Dann bleibt uns der Rechtsweg.

Der Zirkus an der Westseite des Thüster Berg steht seit letztem Herbst komplett frei und lädt zum entspannten Sonnencruisen wie in Südfrankreich ein. Die neue Zufahrt erfolgt von der L462 von Salzhemmenorf nach Süden Richtung Thüste. Nach ca. 1,5 Km zweigt links die geteerte Landstraße nach Levedagsen ab. Kurz darauf verlässt man die Straße in einer Rechtskurve und hält geradeaus auf den weithin sichtbaren Steinbruch zu, bis rechts der geschotterte Fahrweg zum Waldrand abzweigt. Dort parken und wenige 100m hinauf zum Zirkus.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für Klettern und Naturschutz? Was macht die Felsen zu wertvollen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere? Welche kommen vor Ort vor und wie können wir sie beim Klettern schützen? Als Antwort auf diese Fragen findet Ihr auf den Seiten der IG viele Basistexte von Gesetzen und Verordnungen über Felsgutachten und Vollzugshinweisen bis zu Gebietsinfos. Nach und nach werden weitere dazukommen. Als Einstieg bietet sich DER VEREIN / Klettern und Naturschutz an.

Seht Euch auf den Seiten mal um!

Eure IG Klettern

Der Umweltausschuss des Landkreises Göttingen hat am 03.02. beschlossen, den Entwurf für das LSG Reinhäuser Wald in das Beteiligungsverfahren zu geben. Inklusive Kletterverbot für die Felsen auf Privatgrund und trotz des Erlasses des Landwirtschaftsministeriums, das von den Landkreisen fordert, das Betretensrecht für das Klettern auch für Felsen auf Privatgrund so weit wie möglich auszulegen. Wie kam es dazu?

Die Vertreterin der Verwaltung Erste Kreisrätin Christel Wemheuer bezweifelte den Ausschussmitgliedern gegenüber sowohl die bindende Wirkung des Erlasses, den Sie zur Absichtserklärung herabstufte, als auch den Wirkungsbereich. Der Erlass spricht von „Klettern“, genauso wie alle anderen Gesetzes – und Verordnungstexte in Deutschland bisher auch, wenn Klettern mit Seil und Haken zur Sicherung gemeint ist. Genau das zweifelte Wemheuer an. Nach dem Göttinger Verordnungsentwurf ist verboten „Felsen (…) mit Hilfsmitteln (Haken, Seile) zu erklettern.“ Ob denn nun „Klettern“ im Erlass das gleiche wie „Klettern mit Seil und Haken“ im Verordnungstext ist, diese Frage hätte sie an das Landwirtschaftsministerium gestellt und würde nach erster mündlicher Auskunft eine für Sie günstige Stellungnahme erwarten. Mit diesem Winkelzug war die Aussagewirkung des Erlasses verpufft. Wenn ich mir ein Wort aussuchen sollte: Dreist!

Diese Argumentation, verbunden mit dem ausführlich dargestellten Zeitdruck unter dem die Verwaltung bei der Sicherung der FFH-Gebiete steht, führte trotz einiger Zweifel der Ausschussmitglieder und dem Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung mit den Kletterern inklusive Gutachten zum Votum für den jetzigen Entwurf.

Wie geht es jetzt weiter? Im Beteiligungsverfahren können die „Träger öffentlicher Belange“ eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben, die dann ggf. zu Änderungen führen, bevor die Verordnung am 22. Juni im Kreistag abgestimmt werden soll. An diesem Punkt standen wir schon einmal im Herbst 2012. Der Landessportbund ist im Beteiligungsverfahren eingebunden und unterstützt uns in unserem Kampf um das Recht zu Klettern auch an Felsen auf Privatgrund.

Am Rande der mit 70 Besuchern, davon 60 Kletternden sowie Grundbesitzern, Umweltschützern, Förstern, Journalisten außergewöhnlich gut besuchten Sitzung ergaben sich viele interessante Kontakte, die wir in Zukunft weiter vertiefen werden. Die Kreispolitiker zeigten sich sichtlich beeindruckt vom öffentlichen Interesse des Themas und der jungen, engagierten Kletterermenge, die in Göttingen auch eine erhebliche Wählerschaft darstellen. Der DAV Göttingen hat 3000 Mitglieder, dazu kommen eine große Anzahl kletternder Studenten. Am 11. September ist Kommunalwahl. Wir werde die Fraktionen im Kreistag bitten, ihre Haltung zum Verordnungsentwurf darzustelllen.

Eins ist klar. Das Ringen um den Reinhäuser Wald hat eben erst begonnen.

DAV und IG Klettern

Unser Schreiben an die Umweltausschussmitglieder findet ihr unter DOWNLOADS / POSITIONEN.

Liebe Kletterer,

hier gibt es weitere Fakten zum aktuellen Entwurf für das Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald. Im Göttinger Tageblatt erschien am 29.01. ein Artikel, der oben wiedergegeben ist. Es ist der dritte Versuch des Umweltamtes, das Klettern im FFH-Gebiet 110 ohne naturschutzfachliche Grundlage zu unterbinden. Eine Chronologie der Ereignisse:

  • 1957-59: Richard Goedeke klettert die ersten dokumentierten Routen im Reinhäuser Wald.
  • 80er Jahre: Aufschwung des Kletterns, „Entdeckung“ der großen Steinbrüche im Wendebachtal.
  • 1990: Erste Konflikte mit Grundeigentümern inklusive einer Unterlassungsverfügung der Gemeinde Gleichen und Hakenzerstörungen an verschiedenen Felsen.
  • 2000: Meldung der FFH Gebiete 110 Reinhäuser Wald und 138 Göttinger Wald nach Brüssel.
  • 2003: Die Kletterverbände erfahren von der geplanten Novellierung des LSG Leinetal. Bei einem Gesprächstermin im Umweltamt wird keine Einigung erzielt. Auf Nachfrage des Umweltamtes bei den Grundeigentümern verweigern diese mehrheitlich die Zustimmung zum Klettern an den Felsen auf Privatgrund.
  • 2004: Die Verordnung für das LSG Leinetal wird vom Kreistag beschlossen. Das Klettern steht jetzt unter Erlaubnisvorbehalt, d.h. geklettert darf nur nach vorherigem Antrag und Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde. Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Protestaktion der Kletterer bei der KT-Sitzung wird vereinbart, das nach naturschutzfachlicher Begutachtung und Abschluss einer Klettervereinbarung Felsen von der Behörde wieder freigegeben werden sollen.
  • 2006: Nach Begutachtung wird die Klettervereinbarung und Kletterkonzeption zwischen den Landesforsten Niedersachsen, IG Klettern, DAV, Naturschutzverbände im GUNZ und Landkreis Göttingen abgeschlossen. An 21 Felsen im Landeswald, 15 davon im Reinhäuser Wald, darf nun wieder geklettert werden. Die Konzeption besagt auf Seite 3: „Es ist vorgesehen, diese Konzeption sukzessive auf weitere Kletterfelsen und -Gebiete des Göttinger- und Reinhäuser Waldes auszudehnen, um für diese ebenfalls naturverträgliche Regelungen zu erarbeiten“. Dies findet jedoch nie statt.
  • Dezember 2009: Der Kreistag beschließt das FFH Sicherungskonzept Reinhäuser Wald des NLWKN. „Maßnahmenvorschläge: 4. Klettervereinbarung für die Felsbereiche außerhalb der Landesforsten abschließen.“
  • Mai 2012: Infoveranstaltung zur Umsetzung FFH im Reinhäuser Wald. IG und DAV wurden nicht eingeladen.
  • 2012: Der Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald beinhaltet ein pauschales Kletterverbot. Ein Bruch der oben genannten Klausel der Vereinbarung. Eine naturschutzfachliche Grundlage für das Verbot und damit dem Einschränken des Betretensrechts, zu dem Klettern gehört, wird nicht vorgelegt. Nach zahlreichen Protesten der Kletterverbände wird im Dezember 2012 die Verordnung dem Kreistag nicht wie vorgesehen zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Januar 2013: Der scheidende Landwirtschaftsminister Lindemann erlässt Ausführungsbestimmungen zum NWaldG. Danach hätten private Grundeigentümer ein Veto-Recht zum Klettern an ihren Felsen. 
  • Mai 2013: Treffen von Vertretern der Kletterverbände, des Umweltamtes und der privaten Grundeigentümer, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Erste Kreisrätin Frau Wemheuer merkt zum neuen Erlass an, das der Passus zum Betretensrecht einer rechtlichen Überprüfung vermutlich nicht standhalten würde, derzeit aber Grundlage des Verwaltungshandelns der Behörde sei. IG und DAV argumentieren, die naturschutzfachliche Begutachtung sei unabhängig von der Zustimmung der privaten Waldbesitzer zu treffen, gerade weil die Zustimmungspflichtigkeit des Kletterns durch Privatwaldbesitzer nicht der gängigen Rechtspraxis in Deutschland entsprechen würde und sich wieder ändern könnte. Als Ergebnis wird eine Begutachtung aller wichtigen Kletterfelsen vereinbart. In mehreren Abstimmungsrunden werden 37 Felsen bestimmt und Angebote für das Gutachten eingeholt.
  • Oktober 2014: Der DAV erklärt die Übernahme der Hälfte der Kosten für das Gutachen. Die Begutachtung könnte nun starten.
  • November 2014: Der Kreistag ändert die FFH-Sicherungskonzepte für den Landkreis. In den Maßnahmenvorschlägen für den Reinhauser Wald heißt es weiterhin „Klettervereinbarung für die Felsbereiche außerhalb der Landesforsten abschließen.“
  • Januar 2015: Überraschend setzt das Umweltamt die Begutachtung aus. Sie erklärt schriftlich, die Grundeigentümer hätten auf Anfrage mehrheitlich das Klettern abgelehnt. Da aus ihrer Sicht die naturschutzfachliche Klärung wegen des Veto-Rechts nicht zu einer Kletterregelung für die Felsen auf Privatgrund führen könne, sei die Beauftragung politisch nicht mehr zu vertreten. Das Umweltamt weiter: „Im Übrigen wäre es auch zukünftig möglich, bei veränderten Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen hinsichtlich der Zustimmung der Grundeigentümer, die Untersuchungen wieder aufzunehmen und mögliche Felsen durch Änderungen der Anlagen zur Verordnung in diese aufzunehmen.“
  • Mai 2015: Die Kletterverbände widersprechen dieser Entscheidung, fordern die Einhaltung der Absprache und bitten um ein Treffen mit Landrat Bernhard Reuter. Beide Schreiben bleiben unbeantwortet.
  • Oktober 2015: Herausgabe der „Walderlasse“ des Landes zur Sicherung der FFH-Gebiete. Voraussetzung für den Abschluss der Verordnungen für die FFH-Gebiete.
  • 14. Januar 2016: Das Landwirtschaftsministerium erklärt gegenüber den Landkreisen, das Klettern zum Betretensrecht gehört und Grundeigentümer kein grundsätzliches Veto-Recht gegen das Klettern haben.
  • 22. Januar 2016: Das Umweltamt legt den neuen Entwurf für das LSG „Reinhäuser Wald“ vor: Die 14 bereits in der Kletterkonzeption geregelten Felsen sollen nach Ergänzung der Neutouren als Zone 2 „staus quo, keine Neutouren“ in der Anlage II „Kletterrouten“ aufgeführt werden. An allen anderen Felsen soll Kletterverbot bestehen. Nur noch 14 Felsen von ehemals 80 wären bekletterbar. Keiner davon stehen auf Privatgrund.

Am 28.01. habe ich mit Herrn Schütte vom Umweltamt telefoniert. Der Verordnungsentwurf soll wie vorliegend ins Beteiligungsverfahren. Der Kreistag soll schon am 22. Juni darüber beschließen. Wegen zeitlicher, finanzieller und personeller Engpässe wäre trotz geänderter Rechtslage keine Änderung mehr möglich. Gegebenenfalls könnte man in einem zweiten Schritt weitere Felsen in die Anlage II „Kletterrouten“ aufnehmen.

Unser Vorschlag: Die Verordnungsgebung jetzt stoppen, die Begutachtung im ursprünglich beschlossenen Umfang unverzüglich starten, dann liegen am Ende des Jahres belastbare Daten vor, wo naturschutzfachlich verträglich geklettert werden kann. Ein Kletterverbot ohne naturschutzfachliche Begründung wäre unverhältnismäßig, ermessensfehlerhaft und nicht akzeptabel. Nach den „Walderlassen“ vom Oktober 2015 haben die Landkreise bis 2020 Zeit für die Sicherung der FFH-Gebiete. Es besteht kein Zeitdruck. Die Verzögerung hat allein das Umweltamt mit seiner Entscheidung vom Januar 2015 zu verantworten.

Die vage Aussicht auf eine Erweiterung der Anlage II „Kletterrouten“ nach Beschlussfassung hätte keinerlei Verbindlichkeit. Außerdem: Derzeit muss das Umweltamt begründen, das das Klettern die Natur so schädigt, das pauschal gesperrt werden darf. Ist Klettern erstmal verboten, müssen wir beweisen, das es nicht schädlich ist, vermutlich auf unsere eigenen Kosten. Das können wir nicht akzeptieren!

An diesem Punkt stehen wir: Das Umweltamt beabsichtigt entgegen der bestehenden Rechtslage und uns gemachter Zusagen das Klettern auf Privatgrund im Reinhäuser Wald verbieten. Der VO-Entwurf soll am 03.02. vom Umweltausschuss beschlossen und ins Beteiligungsverfahren gegeben werden. Wollen wir das Klettern an den Felsen auf Privatgrund im Reinhäuser Wald nicht endgültig verlieren, müssen wir dies verhindern!

Daher nochmal der Aufruf an alle: Kommt am 03.02. um 16 Uhr zur Umweltausschusssitzung ins Kreishaus in Göttingen!

 

DAV und IG Klettern Niedersachsen