Posted at 11:27h
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Allgemein
by Axel Hake
Liebe Kletterer, wieder einmal eine unerfreuliche Nachricht aus dem Landkreis Wolfenbüttel.
Der Landkreis hat unseren Widerspruch gegen das Kletterverbot und Antrag auf Entfernen der Verbotsschilder an den Bodensteiner Klippen im Besitz von Herrn Richert zurückgewiesen. Das Kletterverbot bleibt bestehen.
Der LK begründet dies mit der Abwehr bestimmter Gefahren, wozu der §31 „Verbote und Sperren“ des Niedersächsischen Waldgesetzes Grundeigentümern die Handhabe gibt.
Insbesondere die Sätze 1 Gefahr für Leib und Leben, 2 Brandverhütung, 3 Schutz des Waldbesitzenden vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei häufiger Benutzung, 5 Gewährleistung einer ordnungsgemäßen land- und fortswirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke, 6 Schutz besonders geschützter Arten werden angeführt.
Wir prüfen nun mit unseren Anwälten, ob wir Klage gegen die Entscheidung des Landkreises einlegen.
Solange das Kletterverbot besteht, raten wir dazu, den mit einem hitzigen Temperament gesegneten Grundeigentümer nicht durch Anwesenheit zu provozieren. Am 11.04. hat Richert auf einen unerlaubt im Wald umherfahrenden Motorradfahrer mit dem Revolver geschossen (Quelle: Pressemeldung der Polizei und lokale Medien).
Die Landkreisgrenze verläuft südlich der Kettenklippe Hauptturm-Ostturm. An den Felsen des Landkreises Goslar kann weiter im Rahmen der Kletterkonzeption geklettert werden!