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Anfang September wurden im Rahmen von Ortsbegehungen die zukünftigen Regelungen für die Klettergebiete im Wesergebirge und im Süntel einvernehmlich festgelegt. Vertreten waren die Bezirksregierung Hannover als Obere Naturschutzbehörde, die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg, das zuständige Forstamt Oldendorf, der NABU-Landesverband, die AZHN, die Projektgruppe Wanderfalkenschutz Niedersachsen und die Landesjägerschaft Niedersachsen. Den Klettersport vertraten Cornelia Mutzenbecher und Jo Fischer (IG Klettern) sowie Richard Goedeke (DAV). Am Hohenstein war zu dem Herr Dr. Leippert dabei, der mit der Ausarbeitung der in den 70er und 80er Jahren erstellten geobotanischen Gutachten beauftragt war.

Insbesondere mussten neuere Erkenntnisse über die Winterquartiere von Fledermäusen sowie potentielle und besiedelte Brutplätze des Uhus berücksichtigt werden. Grundlage hierfür waren die Untersuchungen der Arbeitsgemeinschaft Zoologische Heimatforschung Niedersachsen (AZHN, 1999) zur Bedeutung des Süntels als Winterquartier für Fledermäuse sowie eine von der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV, 2002) durchgeführte, landesweite Erfassung des Uhubestandes.

Bei bestem Wetter zogen am 04. und 05. September somit bis zu 15 Personen (!) durch die beiden Mittelgebirgszüge, um die Klettergebiete und deren Besonderheiten in Augenschein zu nehmen. Beide Termine waren von einer offenen, konstruktiven Atmosphäre geprägt. Es wurde fachgesimpelt und engagiert diskutiert, letztendlich waren sich alle Teilnehmer aber immer erstaunlich einig. Zum Schutz überwinternder Fledermäuse kristallisierte sich ein befristeter Kletterverzicht (01.10. bis 15.03.) auf die durch Kamine und entlang breiterer Spalten verlaufenden Routen heraus. Für den Greifvogelschutz (Wanderfalke, Uhu) wurde im Bedarfsfall eine auf die Brut- und Aufzuchtzeit befristete und in Abhängigkeit von der Topografie räumlich begrenzte Sperrung abgesprochen. Auf aktuelle Erkenntnisse soll flexibel reagiert und falls notwendig die noch auszuarbeitende Vereinbarung entsprechend modifiziert werden.

Darüber hinaus wurden insbesondere für den Hohenstein eine Reihe von noch durchzuführenden Maßnahmen abgesprochen. Zur Verringerung der Ausstiegsfrequenz sollen alle Routen mit Umlenkhaken ausgestattet und dementsprechend auch die Standplätze zum Abseilen nachgerüstet werden. Der Zaun des Banngebietes wird in einer gemeinsamen Aktion des Forstamtes und unserer IG Klettern im Frühjahr 2004 repariert, wobei dieser versetzt und der Felskopf der Eibenwand sich somit zukünftig ebenfalls im Banngebiet befinden wird. Im bekletterten Bereich werden die Standorte der besonders wertvollen Pflanzen zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde nachkartiert. Des weiteren wurde den Vertretern des Fledermausschutzes tatkräftige Unterstützung für die Erforschung und Kartierung der Kamine und Spalten angeboten.

Die zukünftigen Regelungen für die Klettergebiete im Wesergebirge und im Süntel haben wir bereits in unsere entsprechenden Webseiten eingearbeitet und können diesen im Detail entnommen werden. Sie sind wirksam, sobald die Naturschutzgebietsverordnung in Kraft tritt. Im Namen aller Teilnehmer bitten wir Euch aber die Regelung bereits jetzt einzuhalten, insbesondere zum Schutz der Fledermäuse. Sobald die Verordnung zum Naturschutzgebiet sowie die dazugehörige vertragliche Vereinbarung von der Bezirksregierung veröffentlicht und damit rechtswirksam werden, werden wir hier darüber informieren und diese als Download zur Verfügung stellen.

Nun seid auch Ihr Kletterer/innen gefragt, denn sowohl uns als auch die Fachbehörden interessiert Eure Meinung zu den Regelungen. In unserem  Forum  haben wir einen Thread dafür eingerichtet.

Nach den verschiedenen, mit den zuständigen Fachbehörden geführten Gesprächen, besteht nun grundlegend Einigkeit über ein gemeinsames, kooperatives Vorgehen zur Regelung des Klettersports in den aktuell zur Diskussion stehenden Natura2000-Gebieten Wesergebirge, Süntel und Ith sowie den Göttinger Wald.

Vorgesehen sind vertragliche Vereinbarungen, wobei die Regelungen für die verschiedenen Felsen und Felsgruppen im Rahmen von Ortsbegehungen festgelegt werden sollen. An den Ortsbegehungen und den damit verbundenen Abstimmungsgesprächen für Wesergebirge, Süntel und Ith werden neben der Oberen Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Hannover) auch die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Schaumburg und Hameln-Pyrmont sowie Vertreter der Landesfachbehörde für Naturschutz (NLÖ), des jeweils zuständigen Forstamtes und der Naturschutzverbände (u.a. BUND, NABU, PWN) beteiligt. Hierauf einigten sich heute die Vertreter aller Institutionen und Verbände im Rahmen eines vorbereitenden Gesprächs bei der Bezirksregierung in Hannover.

Grundlage der Ortsbegehungen wird die von DAV & IG Klettern ausgearbeitete Kletterkonzeption Niedersachsen sein. Zur Protokollierung der Ergebnisse werden die in der Konzeption enthaltenen Erfassungsbögen der Einzelfelsen um eine Bewertungsmatrix ergänzt und auf der Rückseite des Bogens ausführliche Angaben zu den spezifischen, differenzierten Regelungen festgehalten. Die Abzeichnung der Bewertungen und Regelungen durch die Beteiligten erfolgt in einem separaten Protokollband.

Die ersten gemeinsamen Ortsbegehungen wurden für Wesergebirge und Süntel auf Anfang September terminiert. Der Ith folgt erst später, wenn die derzeit laufenden Verhandlungen der Bezirksregierung mit den Grundstückseigentümern zumindest weitgehend abgeschlossen sind.

Auf ein weitgehend identisches Vorgehen zur Regelung des Klettersports an den Felsen im Göttinger Wald konnten wir uns auch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises und dem Forstamt Reinhausen verständigen, insbesondere auch deshalb, weil die seit langen Jahren im Hintergrund schwelenden Vorbehalte von beiden Seiten in offener und konstruktiver Atmosphäre wohl endgültig ausgeräumt werden konnten. Nicht nur die Vertreter der Naturschutzbehörde, sondern auch die des ehrenamtlichen Naturschutzes (PWN, BSG) sehen im Göttinger Wald kein wesentliches Konfliktpotential zwischen Klettersport und Naturschutz, dessen konkrete Beurteilung im Einzelfall aber noch den vorgesehenen Ortsbegehungen vorbehalten ist.

Der aktuelle Stand der uns bekannten behördlichen Planungen und Vorgehensweisen ist unserer Info vom 08.02.2003 zu entnehmen: Naturschutzfachliche Planungen (Update: 17.09.03)

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Die bisherige Beschränkung der Infektionsgefahr mit FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) auf Süddeutschland scheint nun der Vergangenheit anzugehören. Wir erhielten gerade per Weiterleitung (Danke Richard) folgendes eMail von Christian Waldeck, dem Obmann der Sportklettergruppe der TU Clausthal:

Liebe Leute,

ich möchte euch vor einer Infektionsgefahr mit FSME (Hirnhautentzündung) durch Zeckenbisse im Okertal und wohl auch restlichen Harz warnen. Leider gibt´s dafür einen traurigen Anlaß: Beim Klettern letzte Woche hat sich einer meiner Clausthaler Kletterkollegen im Okertal 2 Zecken eingefangen, die ihn mit der o.g. Erkrankung infiziert haben. Momentan liegt der arme Kerl im Krankenhaus auf der Intensivstation.

Also: Vorsicht ist angebracht!!!

Grüße
Christian

Im Gegensatz zur Borreliose werden FSME-Viren sofort beim Biß der Zecke übertragen, da sich die Viren im Speichel des Blutsaugers tummeln. Gegen FSME kann man sich allerdings impfen lassen; bei Borreliose helfen hingegen nur Antibiotika. Nähere Informationen über Zecken, Borreliose und FSME bietet die Fa. Baxter.

Update 06.08.2003: : Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, wurden die Zecken aus dem Okertal nicht untersucht, so dass keine konkrete Zuordnung möglich ist. Zu dem war der Betroffene zuvor, während der FSME-Inkubationszeit von 3-20 Tagen, einige Zeit in Bayern! Insofern kann diese Infektion also auch aus Bayern stammen, was durchaus sehr viel wahrscheinlicher ist! Eine Kurzinfo dazu findet sich auch auf der Internetseite der DAV-Sektion Goslar.

Sofern man die Zecke hat, welche einen gebissen hat, kann man sie an der Tierärztlichen Hochschule Hannover untersuchen lassen. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 40,00 Euro.

Auf Initiative unserer neuen niedersächsischen Landesregierung haben Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nun begonnen, die Zusammenlegung von „Nationalpark Harz“ und „Nationalpark Hochharz“ zu planen.

Wie Presseberichten zum Thema zu entnehmen ist, wird dabei die eventuelle Übernahme des niedersächsischen Nationalparkgesetzes in Erwägung gezogen. Dieses könnte gravierende Auswirkungen auf den Klettersport im Ostharz haben, da aufgrund des im Gesetz enthaltenen Wegegebotes – sofern die im Westharz praktizierte Auslegung beibehalten wird – weitreichende Kletterverbote zu befürchten sind. Die strikte Auslegung des Gebotes hatte im Westharz zur Sperrung sämtlicher im Nationalpark Harz liegender Felsen geführt (Ausnahme: Hausmanns- und Rabenklippen im Eckertal).

Andererseits birgt die mit der Zusammenlegung der Nationalparke verbundene Neuordnung aber auch eine Chance für eine Überprüfung von bisherigen Sperrungen und zwar dahingehend, ob nicht ein naturverträgliches Beklettern von einigen unmittelbar an den Wegen liegenden Felsen, insbesondere in Nähe der oberharzer DAV-Hütten, wieder ermöglicht werden kann. Nach der Gründung des Nationalparkes im Jahre 1994 hatten die Hütten ihre zuvor große Bedeutung für die klettersportliche Aus- und Weiterbildung weitgehend verloren. Gerade auch aufgrund der unmittelbaren Nähe der Hütten zum Nationalparkhaus Torfhaus, bestünden hier hinsichtlich der naturschutzfachlichen Themenbereiche der Ausbildung hervorragende Möglichkeiten für Kooperationen und Vermittlung von Fachinformationen, und zwar nicht nur im Nationalpark-Haus selbst, sondern direkt am Fels vor Ort.

Aufgrund der vermutlich im Widerspruch zum Landtagsbeschluß vom November letzten Jahres stehenden naturschutzfachlichen Planungen bezüglich der NSG-Ausweisungen von Hohenstein, Ith und Selter, fragte die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Anfang Mai die Landesregierung an:

1. Wie ist der Stand der NSG-Ausweisungen bzw. der Überarbeitung bestehender Schutzgebietsverordnungen in den oben genannten und weiteren Gebieten, wo derzeit Klettersport ausgeübt wird, im einzelnen?
2. Welchen Stellenwert und welches Potential für Tourismus, Naherholung und die Stärkung der Regionalentwicklung sieht die Landesregierung beim Klettersport in Niedersachsen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeiten für Niedersachsen, den Klettersport und andere Natursportarten über freiwillige Vereinbarungen mit den entsprechenden Verbänden naturverträglich zu regeln?

Heute Vormittag, im Zuge der dieswöchigen Plenarsitzung (TOP 39), war es soweit und der neue niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP / MdL) antwortete im Namen der Landesregierung.

Herr Sander schickte seinen Antworten auf die einzelnen Fragen folgendes voraus:

 „Die Kletterkonzeption für die Mittelgebirgsfelsen Niedersachsens ist wertvolles Material für die Naturschutzverwaltung. Sie ist eine geeignete Grundlage um daraus mit weiteren Überlegungen und Erkenntnissen eigenständige Lösungen zu entwickeln und diese dann mit den Betroffenen zu erörtern. Ziel ist es, zu tragfähigen kooperativen Lösungen zu kommen, die den verschiedenen Belangen Rechnung tragen. […]

 Aufgrund der im jeweiligen Einzelfall sehr unterschiedlichen fachlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse ist es nicht möglich, zu landesweit einheitlichen Vorgaben zu kommen. Es sind differenzierte Lösungen zu entwickeln. Die Bezirksregierungen sind gebeten, einen gemeinsam mit dem DAV (Anm.: und natürlich auch uns!) erarbeiteten Zeitplan zur Entwicklung von Lösungen bis Anfang Juni 2003 vorzulegen.“

Die vollständigen Texte von Anfrage und Antworten sind den nachstehenden Dateien zu entnehmen.

Mündliche Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (07.05.03) zu:
  Klettersportregelungen im Weserbergland
Landtagsdrucksache Drs. 15-0111, s. Nr. 13 (pdf: 72 kb)
Antwort und Position der Landesregierung (16.05.2003) zu:
  „Klettersportregelungen im Weserbergland“
(pdf: 7 kb)