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Im Streit um die geplante Deponie für leicht belastete Schadstoffe, die im ehemaligen Steinbruch bei Bisperode eingerichtet werden soll (wir berichteten darüber), hat die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Landtag den weiteren Genehmigungsprozess und die Entscheidungskriterien dargestellt:

Der Steinbruch liegt im Landschaftsschutzgebiet. Zur Genehmigungsfähigkeit des Deponoievorhabens müssen nach dem Naturschutzrecht insbesondere zwei Kriterien erfüllt sein:

  1. Das Vorhaben muss im „besonderen öffentlichen Interesse“ liegen. Dies muss vom Antragsteller/Vorhabenträger nachgewiesen werden.
  2. Die naturschutzfachlichen Aspekte, die in den Rekultivierungsauflagen zur Betriebsabwicklung des Steinbruchs bereits beschrieben sind, müssen erfüllt sein. Diese Auflagen sahen eine teilweise Wiederauffüllung des Steinbruchs vor. Nach Einschätzung der Landesregierung sollte aber die substratarme Steinbruchsohle erhalten werden, da die nährstoffarmen Kalkrohböden mit ihren besonderen Standortbedingungen die natürliche Ansiedlung gefährdeter Arten begünstigen würden. Da das Einrichten der Deponie das Auffüllen des Steinbruchs zur Folge haben würde, wird die naturschutzfachliche Rechtfertigung des Vorhabens nach dieser Festlegung der Landesregierung schwierig.

Die Entscheidung über die Erfüllung der Genehmigungsbedingungen liegt beim Gewerbeaufsichtsamt. Sollten diese vorliegen, wird der Steinbruch auf Antrag aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen.

Der Kreistag Hameln-Pyrmont hat hier kein Vetorecht, wovon viele Beteiligte bisher ausgegangen sind. Mit diesem Hebel hätte die Deponie verhindert werden können. Die Entscheidung liegt nun allein beim Gewerbeaufsichtsamt, das das Vorliegen der Genehmigungsbedingungen prüfen muss.

Mit den Naturschutzbedingungen sind allerdings hohe Hürden beschrieben, die der Antragsteller „Hannoversche Basaltwerke“ vielleicht nicht überspringen kann.

Liebe Leute,

wir wollen Euch nicht erschrecken, aber bald ist wieder Advent! Und dann soll ein neuer Klemmkeil bei Euch zuhause im Briefkasten liegen. Um Euch die Keksknabber- und Glühweinzeit mit Lesestoff zu versüßen, brauchen wir Eure Beiträge.

Alles ist möglich, lustig, provokativ, erstaunlich, erbaulich, besinnlich, besoffen … Was immer Euch einfällt, sendet es bitte an

klemmkeil@ig-klettern-niedersachsen.de

Wir freuen uns darauf!

Eure Reda-KK-tion

PS. Alle Ausgaben seit der Steinzeit findet Ihr im Archiv unter DER KLEMMKEIL / Ausgaben

Wo kommen eigentlich die Haken her?

Damit Ihr mal wisst, wo Eure Mitgliedsbeiträge (neben dem KLEMMKEIL :)) bleiben: Es wurde fleißig saniert und so erscheinen wieder eine ganze Reihe an Routen mit von der IG Klettern bezahltem Material in neuem Glanz.

Hier ein paar Beispiele aus diesem Jahr:

Patrick Schein und Johanna Mahlendorf haben sich Klein-Holzen vorgenommen und im Prinzip fast komplett saniert (Kletterführer Route 1-17) und mit frischen Umlenkern versehen.

Christoph Nave und Stephen Grage haben das schwere Bohrzeug hoch zum Kanstein getragen. Dort haben sie sich an der Fußwand an die Arbeit gemacht und ein paar 8er-Klassiker saniert.

Emma Herz und Falco Bartus haben an der Burgruine Scharzfeld und dem Bühberg flächendeckend altes durch neues Sicherungsmaterial ersetzt und dabei noch einige verborgene Routenperlen entdeckt.

Stefan Bernert hat quer durchs Okertal saniert und fehlende Gipfelhaken gesetzt, z.B. an der Dreiecksplatte, Rabowklippe, Tank, Mooswand, Schwarze Wand, Großer u. Kleiner Dülferklotz, Wasserfels usw..

Heiko Apel hat unter anderem an der Uhuklippe im Okertal Umlenker spendiert.

Axel Hake hat einige fast vergessene Routen im südlichen Hainberg saniert.

Wie gesagt, das sind nur Beispiele. Wer also auch in Zukunft gerne lieber an verlässlichem Hakenmaterial klettern möchte und noch kein IG-Mitglied ist, sollte diese Arbeit unterstützen und schnell beitreten!

Allen ein fettes Dankeschön für die geleistete tolle Arbeit!

Arne Grage, Kommission Sanierung und Sicherheit

DAV Nord und IG Klettern freuen sich mitteilen zu können, dass das Urteil im Prozess um das Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen / Landkreis Wolfenbüttel für uns sehr positiv ausgefallen ist.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hob in der Verhandlung am 31.7.2020 den Kletterverbotsbescheid aufgrund des §31 Waldrecht (NWaldLG) aus dem Jahr 2015 auf.

Die vom Landkreis zur Beschränkung des Betretensrechts angeführten Gründe seien nicht stichhaltig und nicht ausreichend bewiesen.
Der Landkreis hatte in seinem Verbotsbescheid Gründe des Brandschutzes, der Sicherheit für Leib und Leben (brüchiger Fels und Gefährdung von Wanderern unter den Felsen), Beeinträchtigung bei der Waldbewirtschaftung, Schutz des Waldbesitzers vor Belästigungen und Schutz besonders geschützter Arten angeführt.

Der einzige Grund, der für die Sperrung als maßgeblich angesehen wurde, ist der Schutz besonders geschützter Arten. Zum Zeitpunkt der Verhängung des Kletterverbots 2015 lagen dem Landkreis jedoch keine ausreichenden Sachgründe für die Sperrung vor.
Nach dem von DAV und IG 2018 durchgeführten Gutachten wurden an Braungelber Wand und Gersfelsen besonders geschützte Arten von Moosen und Flechten gefunden, weshalb die Sperrung hier bestehen bleiben soll.

Die Kläger hatten weiter beantragt, dass der Landkreis den Grundeigentümer anweisen solle, die Kletterverbotsschilder zu entfernen. Hier wies das Gericht den Landkreis an, über die Schilder erneut zu entscheiden.

Hintergrund ist, dass nach der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung die Felsen derzeit gesperrt sind, auf Antrag das Klettern jedoch wieder zugelassen werden kann. Die Kletterverbände haben den Antrag auf Aufhebung für die naturschutzfachlich unkritischen Felsen im Februar 2020 gestellt, derzeit befinden wir uns in der Klärung noch offener Fragen.

Wir sind zuversichtlich, dass wir im Laufe des Jahres zu einer Kletterregelung für die Klippenkette, die Sofaklippe, Geroldstein, Schornstein und Hüttensporn kommen werden.
Der erste und wichtigste Schritt ist mit dem Urteil getan.

Bis dahin besteht das Kletterverbot nach der LSG-Verordnung weiter.
Wir bitten Euch, dies zu respektieren!

Die Felsen im Goslarer Teil (siehe Karte) können weiter beklettert werden.

PS: Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, werden wir es hier veröffentlichen; dies ist eine Zusammenfassung der in der mündlichen Urteilsbegründung vorgetragenen Entscheidungsgründe.

Dieses Jahr blieben die meisten Brutfelsen länger gesperrt als sonst – Die Wanderfalken und Uhus ließen sich Zeit mit der Aufzucht ihrer Jungen. Doch nun sind auch die letzten Nachzügler ins Vogelleben davongeflattert und alle Felsen sind entsperrt.

Ab Samstag, den 01.08. können die temporär gesperrten Bereiche an den Marienauer Klippen, Bisperode, Lüerdissen, Holzen, Kanstein, Nördliche Fredener Klippen, Okertal, Hausmann, usw. wieder unter die Finger und Füße genommen werden.

Wir wünschen viel Spaß dabei!