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Der Messingberg ist schon seit längerem davon bedroht und nun ist es passiert. Am Samstag den 11. Dezember rutschte ein Großteil des Kamms in den Steinbruch auf der Nordseite ab. Vom Abrutsch betroffen ist die gesamte östliche Steinbruchhälfte.


Auf der Südseite des Berges sind parallel und senkrecht zum Kamm lange und tiefe Spalten entstanden. Das gesamte Areal ist nun mehr instabil und wurde vollständig abgesperrt.

    
Wie man auf dem nachfolgenden Foto unschwer erkennen kann, sind die Messingklippen unmittelbar von dem Vorgang betroffen.

  
Wir werden uns umgehend ein Bild von der Situation vor Ort machen und über die Auswirkungen auf unser Klettergebiet informieren.

Info & Fotos:  Aktionsgemeinschaft Weserbergland – Schaumburger Freunde für den Erhalt des Wesergebirges (Elke Reineking)

Weitere Informationen zum Gesteinsabbau im Wesergebirge und Süntel und dessen Folgen gibt es auf der Internetseite der Aktionsgemeinschaft: www.weserberge.de

  Pressemitteilung der Bezirksregierung Hannover vom heutigen Tage:

Klettern und Naturschutz müssen keine Widersprüche sein:

Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel unter Dach und Fach

Die Erarbeitung der Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel ist abgeschlossen und soll mit einer feierlichen Unterzeichnung am 06.12.2004 besiegelt werden. Daran werden neben der Bezirksregierung Hannover Vertreter der IG Klettern, des Deutschen Alpenvereins sowie der Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg teilnehmen.

Das Verhältnis zwischen Naturschutz und Klettern ist in den vergangenen Jahren durchaus konfliktbeladen gewesen. Denn auf der einen Seite haben sich an den Felsen der Mittelgebirge heute ursprüngliche naturnahe Lebensräume und eine sehr vielfältige Pflanzen- und Tierwelt halten können, die es in der Kulturlandschaft kaum noch gibt. Die hier lebenden Tier- und Pflanzenarten sind oftmals Spezialisten für Extremstandorte, von denen viele in ihrem Bestand gefährdet sind. Auf der anderen Seite sind die relativ wenigen Felsgebiete Norddeutschlands bei den Freunden des Klettersports auch aus benachbarten Bundesländern und sogar aus den Niederlanden äußerst beliebt. Sowohl der Schutz der Natur als auch die Förderung des Sports sind in Niedersachsen Verfassungsziele.

Mit klassischen Verordnungen zu Lösungen zu kommen, die beide Seiten akzeptieren können, schien wenig zielführend zu sein. Darum wurde nach neuen Wegen gesucht, Naturschützer und Kletterer gleichermaßen zufrieden zu stellen. So traf sich im Herbst 2003 eine Gruppe aus Vertretern der IG Klettern, des Deutschen Alpenvereins (DAV), der Naturschutzverbände, der unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und der Bezirksregierung Hannover. Sie nahmen direkt vor Ort gemeinsam alle Felsen im Wesergebirge und im Süntel, die sich im Landesbesitz befinden, hinsichtlich ihres Wertes für den Klettersport und für den Naturschutz in Augenschein. So gelang es eine Einigung zu erzielen und in einem Protokoll festzuhalten, welche Felsen in Zukunft beklettert werden können und welche gesperrt sein sollen. Dieses Protokoll ist jetzt Anlage der Kletterkonzeption.

In den anschließenden Wochen erarbeitete eine Redaktionskonferenz, bestehend aus je einem Vertreter des DAV, der IG Klettern und der Bezirksregierung Hannover, einen Vereinbarungsentwurf. Dieser wurde mit den Landkreisen Hameln Pyrmont und Schaumburg abgestimmt und ist inzwischen zustimmend durch die Gremien gelaufen.

„Mit den nun getroffenen freiwilligen Vereinbarungen, die den Naturschutzgebietsverordnungen angehängt werden, können alle gut leben“, betont Regierungsvizepräsident Karl-Heinz Mönkemeyer.


  Quelle:  Bezirksregierung Hannover

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    'Schaut mal, man macht gar nichts kaputt' sagte er und stapfte mitten durch die Botanik.
  Richard riskiert sein Leben für das Bröckelchen (Marienauer Klippen) – vergebens.
   

In den ersten beiden Septemberwochen wurden im Rahmen von Ortsbegehungen die zukünftigen Regelungen für die Klettergebiete im FFH-Gebiet Ith einvernehmlich festgelegt. Vertreten waren die Bezirksregierung Hannover als Obere Naturschutzbehörde, die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden sowie am nördlichen und mittleren Ith Vertreter der Forstbehörden. Von unserere Seite waren Jo Fischer und Cornelia Mutzenbecher sowie Richard Goedeke für den DAV dabei.

Ziel der Ortsbegehungen war es, die Belange des Naturschutzes und die des Klettersports gegeneinander abzugleichen und diesbezüglich einvernehmliche Regelungen zu finden. Im Ergebnis wurden großräumige Ruhezonen für die klettersportlich weniger interessanten Felsen und Gebiete vereinbart sowie differenzierte Regelungen für die Gebiete mit wichtigen Kletterfelsen. Zugleich wurden sämtliche tieferen Risse und Spalten erfasst, die potenziell als Winterquartier für Fledermäuse in Betracht kommen.

Bewertung und Zonierung eines Bisperoder Felsen    
Sechs Tage Arbeit: Regelungen für 13 Felsgebiete mit insgesamt mehr als 260 Klippen.  

Damit Ihr Euch ein Bild von den zukünftigen Regelungen machen könnt, haben wir diese in die Klettergebietsseiten für den  Ith  in erster Übersicht eingearbeitet. Die Zonierungen für die einzelnen Kletterfelsen befinden sich im Detail derzeit noch in genauem Abgleich, damit diese in der nun noch auszuarbeitende Vereinbarung entsprechend präzise und korrekt dargestellt werden.

Die Fotos wurden uns freundlicher Weise von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Hameln-Pyrmont zur Verfügung gestellt.

Die Ortsbegehungen zur Festlegung der Regelungen für die Felsen am Selter sollten Ende August stattfinden. Über die Vorbesprechung auf dem Parkplatz vor dem Pumpspeicherbecken kam das Ganze jedoch nicht hinaus. Die Forstgenossen und sonstigen Grundeigentümer waren in großer Zahl erschienen und hatten auch gleich ihren Anwalt mitgebracht. Diese sehen in der geplanten Vereinbarung eine offizielle Freigabe des Kletterns im Selter durch das Land Niedersachsen und waren von dieser Ansicht auch nicht abzubringen. Angesichts des massiven Widerstandes wurde daraufhin von den Ortsbegehungen abgesehen. Der Termin endete mit einer Besichtigung der Ultradächer, wobei wir erfuhren, dass sich die Forstgenossen eine gerichtliche Klärung auf die Fahne geschrieben haben. Eine solche hoffen sie durch amtsgerichtliche Untersagungsverfügungen zu erreichen, die denjenigen Kletterern ins Haus flattern sollen, die dort angetroffen werden.

Die in der Windenergie-Branche tätige Firma ‚BS Rotor Technic‘ sucht aktuell 2-4 weitere Mitarbeiter (Vollzeit) für Wartung, Reparatur und Reinigung von Windkraftanlagen. Gefragt sind daher schwindelfreie Leute, die mit Seilsicherungen vertraut sind, also insbesondere Kletterer. Für die notwendige Aus- und Weiterbildung neuer Mitarbeiter sorgt die Firma. Das Unternehmen hat derzeit 8 Mitarbeiter und ist auf Expansionskurs.

Wer Interesse hat melde sich einfach bei Herrn Sheppard (Geschäftsführer), der Euch für alle Informationen zur Firma und zum Job zur Verfügung steht:

BS Rotor Technic

Ringstr. 14
37154 Northeim

Tel.: 05551 / 914 11 90 (Hr. Jeremy Sheppard)
Fax: 05551 / 914 11 919

Mail: in**@bs******.de

Internet: www.bs-rotor.de

Seit Mitte April liegt er uns vor, der neue Verordnungsentwurf zu den Naturdenkmalen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Bislang gab es für jedes Naturdenkmal (ND) eigene Verordnungen, die zum größten Teil aus dem Jahre 1964 datieren. Das soll sich jetzt ändern. Vorgesehen ist daher eine Zusammenführung der Altverordnungen in eine neue Sammelverordnung.

Zukünftig wird es also nur noch eine Verordnung geben, in der die Schutzbestimmungen für alle NDs enthalten sind und der eine Liste mit sämtlichen Naturdenkmalen angefügt ist. Wie dieser Liste zu entnehmen ist, sind auch eine Reihe von Felsklippen darunter, von denen zwei seit vielen Jahrzehnten beklettert werden (Mönchstein im Ith, Mittagsfels im Kanstein).

Nachfolgend die für uns relevanten Passagen des Verordnungsentwurfes:

Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Hameln-Pyrmont

§ 4
Verbote

(1)   Alle Handlungen, die die Naturdenkmale oder ihre geschützte Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern, sind gemäß § 27 Abs. 2 NNatG verboten. Insbesondere
        a)   das Abgraben, Aufschütten oder Verdichten von Boden sowie die Veränderung der natürlichen Bodengestalt,
    b)   Veränderungen des Wasserhaushalts,
      c)   Zerstören, Beschädigen, Entnehmen oder Einbringen von Pflanzen und Pflanzenteilen,
      d)   das Anbringen von Plakaten, Bild- und Schrifttafeln soweit es sich nicht um die amtliche Kennzeichnung der Naturdenkmale handelt.

(2)   Zusätzlich sind für die nachfolgend bezeichneten Naturdenkmalkategorien gemäß Anlage 1 […] dieser Verordnung die weiteren aufgeführten Handlungen verboten:
            […]
     3.   Bei Felsklippen:
        a) das Beklettern,
        b) die Beschädigung oder Verunreinigung der Oberfläche,
        c) das Anbringen von Haken oder Steighilfen sonstiger Art.

Im Rahmen der Anhörung haben wir natürlich eine ausführliche Stellungnahme (pdf, 17 kb) an den Landkreis eingereicht.

Am Montag, den 27.09.2004, sollen nun die vorliegenden Einwendungen im Umweltausschuss des Kreises beraten und eine Beschlussempfehlung an den Kreistag erarbeitet werden. Tagesordnung und Zeitpunkt der Sitzung sind derzeit noch nicht bekannt und auch nicht, ob die Sitzung öffentlich stattfindet. Diese Informationen werden aber vorab in der Deister-Weser-Zeitung (Amtliche Mitteilungen) veröffentlicht, wie uns auf Nachfrage vom Landkreis mitgeteilt wurde.