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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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EINLADUNG zur Mitgliederversammlung

Es ist mal wieder soweit. Unsere alljährliche Mitgliederversammlung, zu der wir Euch hiermit herzlich einladen, findet statt am:

  21. Mai 2005, um 19:00 Uhr
  im Café Ithblick, Nelkenstr. 12, 37632 Eschershausen, Tel.: 05534 / 41 19

Insbesondere steht die Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes an, da Stephan Gerschütz sein Amt niederlegen wird. Damit Euch zukünftig der Formalismus etwaiger Anträge zur Tagesordnung erspart bleibt, haben wir einen neuen Tagesordnungspunkt eingeführt, der Euch die formlose Möglichkeit bietet, Fragen, Anregungen und Kritik direkt an den Vorstand und die Aktiven zu richten.

  Tagesordnung
  1.  Begrüßung
  2.  Tätigkeitsbericht / Sachstand in den Gebieten
  3.  Finanzen (Kassenbericht, Kassenprüfung)
  4.  Fragen, Anregungen und Kritik
  5.  Wahl eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden
  6.  Sonstiges

Wir würden uns – wie immer – sehr freuen, Euch zahlreich begrüßen zu können.

Euer Vorstand

  Interessierte sind als Gäste gerne willkommen.

Aus Vogelschutzgründen sind auch in diesem Jahr wieder einige Felsen und Steinbrüche im Harz, Solling und Göttinger Wald ab dem 01. Februar für das Beklettern ganz oder teilweise gesperrt.

Sperrungen von Brutfelsen
ab 01. Februar 2005
im Harz (Innerstetal, Okertal, Eckertal, Wurmberg), Solling (Hardegsen) und Göttinger Wald (Ebergötzener Gebiet, Gartetal).

Bitte Ausschilderung beachten !

Nicht bebrütete Felsen werden vorausichtlich im April wieder freigegeben, die übrigen nach dem Ausfliegen der Jungvögel (Ende Juni bis Ende Juli).

 

LANDKREIS GÖTTINGEN
Göttingen, 27.01.2005
Der Landrat
P R E S S E M I T T E I L U N G
Nr. 06/05

Info- und Freizeitbörse „Galerie Göttinger Land“ geht online

Schermann: Schubkraft für Standortentwicklung durch Leader+ – Investitionsvolumen in Höhe von ca. 4 Mio. Euro bis 2007 zu erwarten – Region erhält Kontur

„Ab sofort bietet die „Galerie Göttinger Land“ unter der Adresse www.goettingerland.de im Internet umfassende Informationen zu Naherholung, Tourismus und Freizeit in unserer Region an – zum Null-Tarif. Ein gemeinsamer Auftritt aller Landkreise in Südniedersachsen und Nordthüringen wird mittelfristig angestrebt.“ Dies gab Landrat Reinhard Schermann anlässlich der Präsentation der Info- und Freizeitbörse vor der Presse in der Handweberei in Besenhausen bekannt.

Die „Galerie Göttinger Land“ ist ein Projekt des Landkreises Göttingen im Rahmen des EU-Programms LEADER+. Ziel des EU-Gesamtkonzeptes ist es, Entwicklungschancen im Bereich der sog. weichen Standortfaktoren zu unterstützen. „Mit Leader+ erfährt die Standortentwicklung eine beachtliche Schubkraft, die dazu beiträgt, unserer Region eine klare Kontur zu geben“, betonte Schermann. Schwerpunkte sind die Themen Tourismus, Bioenergie und Landschaftsentwicklung.

Insgesamt werden von der EU knapp 2 Mio. Euro für den Zeitraum 2003 bis 2007 zur Förderung von mehr als 30 Einzelprojekten erwartet. Damit wird ein Investitionsvolumen im Umfang von ca. 4 Mio. Euro bewirkt. Der Landkreisanteil wird sich auf etwa 440.000,– Euro belaufen. Die Entwicklung von „Galerie Göttinger Land“ wird von der EU mit ca. 30.000,– Euro bezuschusst.

„Mit dem neuen Internetportal wird eine wichtige Voraussetzung zur Stärkung des Tourismus im Landkreis Göttingen geschaffen und zugleich den Einwohnern umfangreiche und schnelle Informationen über Möglichkeiten der Naherholung und Freizeitgestaltung geboten“, ergänzte Kreisrätin Christel Wemheuer, Vorsitzende der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) LEADER+.

Wie der Landrat im einzelnen weiter ausführte, ist unter insgesamt zehn Kategorien ein vielfältiges und attraktives Angebot zu finden. Es reicht vom Reisemobilstellplatz bis zum Hotel, vom Hofladen bis zum Dorfgemeinschaftshaus, aber auch Naturdenkmale und archäologische Fundstätten, sportliche Freizeitangebote und Schwimmbäder sind ausgewiesen. „Darüber hinaus bietet die „Galerie Göttinger Land“ einen täglich aktualisierten Veranstaltungskalender sowie erprobte Routenvorschläge für Radtouren und Wanderungen, demnächst auch für Kanu- und Klettertouren„, erklärte Schermann. Auf einen Blick können zu bestimmten Routen, die z.B. entlang der drei niedersächsischen Radfernwege oder am Europäischen Fernwanderweg E6 liegen, Übernachtungsquartiere und Sehenswürdigkeiten abgerufen werden. „Die Tourenplanung wird auf diese Weise zum Kinderspiel“, meinte der Landrat. Serviceangebote wie Verleihstationen, Touristeninformationen, Fahrpläne sind bereits verknüpft und können durch die Anbieter laufend ergänzt werden. Außerdem werden zahlreiche Freizeittouren dargestellt, die von verschiedenen Punkten im Landkreis gestartet werden können.

Nach den weitergehenden Angaben von Schermann sind bereits knapp 1.000 Einträge aus der Datenbank abrufbar. Der besondere Ansatz der Internetpräsentation bestehe allerdings darin, dass alle Anbieter einen direkten Zugriff auf ihre Offerten haben und die Einträge selbstständig aktualisieren oder ergänzen können. Ob Hotelier, Kulturschaffender oder Wanderer: alle interessierten Akteure sind nun aufgefordert, ihr Wissen und ihre Kompetenz einzubringen und ihre Highlights und Tipps in die Datenbank einzutragen. Die dazu erforderliche Registrierung erfolgt online innerhalb weniger Minuten.

Für die Planung und Umsetzung des Projektes sind Dr. Hartmut Berndt vom Regionalmanagement Leader+ und Sissi Karnehm-Wolf verantwortlich. Sie sind unter der Rufnummer 0551 / 531 37 08 für Fragen zu den Internetseiten erreichbar.

Weitere Informationen:  Landkreis Göttingen  und  Galerie Göttinger Land

In der Galerie Göttinger Land sind derzeit noch keine Eintragungen zu den verschiedenen Klettergebieten zu finden und solche wird es auch erst nach und nach geben, wenn für bekletterte Felsen Einvernehmen zwischen allen Beteiligten besteht. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind am vergangenen Dienstag, im Rahmen eines ersten Gesprächstermines im Kreishaus angelaufen. Da eine Vielzahl von Interessen und Belangen zu berücksichtigen sind (Vogelschutz, Pflanzenschutz, archäologischer Denkmalschutz, forstwirtschaftliche, jagdliche, eigentumsrechtliche Aspekte und einiges mehr), werden die Verhandlungen voraussichtlich eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Als erste Zielsetzung sollen zunächst die Klettergebiete und -felsen herausgearbeitet werden, für die das geringste Konfliktpotential besteht und die sich zugleich dafür eignen bzw. sich dahingehend entwickeln lassen, sie für Kletterer attraktiver zu machen, um eine Verlagerung von den konfliktbeladeneren hin zu den problemfreieren Felsen zu bewirken.

© IG Klettern Niedersachsen e.V.  Sobald Einvernehmen für einzelne Gebiete oder Felsen und deren Aufnahme in die „Galerie Göttinger Land“ besteht, werden diese dort mit dem vorstehenden Icon dargestellt.

Bereits vor der NSG-Verordnung „Kamm des Wesergebirges“ (siehe unser Info vom 22.12.2004) sind Ende letzten Jahres noch zwei weitere Verordnungen in Kraft getreten, die eine ganze Reihe von Kletterfelsen im Südlichen Ith sowie die Gebiete im Mittleren und Nördlichen Selter betreffen.

Nachfolgend stellen wir Euch die Verordnungen zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Berücksichtigung als Download zur Verfügung:

    Landkreis Hildesheim:
      Landschaftsschutzgebietsverordnung „Selter“  (pdf: 53 kb)
      Anlage zur Verordnung: Schutzgebietskarte“  (pdf: 534 kb)
      Im Schutzgebiet befinden sich die Gebiete Esbecker, Südliche Fredener, Nördliche Fredener,
Imsener und Ziegenrücken-Klippen.
      Die Verordnung wurde am 06. Oktober 2004 im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und ist
somit seit dem 07. Oktober rechtskräftig.
      In Ergänzung dazu nachfolgend auch die Naturdenkmalsverordnung „Höhlen im Selter-Steinbruch“,
vom Sommer 1993, die in der Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgeführt ist:
      Verordnung über das Naturdenkmal „Höhlen im Selter-Steinbruch“  (pdf: 199 kb)
      (Quelle: Landkreis Hildesheim).
    Landkreis Holzminden:
      Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Holzminden  (pdf: 24 kb)
      Anlage zur Verordnung: Liste der Naturdenkmale  (pdf: 76 kb)
      Als Naturdenkmäler sind die Felsklippen Pfaffenstein, Harderturm, Wilhelm-Raabe-Klippe, Pilzstein,
Teufelstrichter, Kamelskopf, Krokodil, Twägerstein, Steinbruchriff-Massiv (Umgestülpter Pferdehuf),
Teufelsküche und Kelchstein ausgewiesen.
      Die Verordnung wurde am 31. Oktober 2004 im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und ist somit
seit dem 01. November rechtskräftig (Quelle: Landkreis Holzminden).

  Pressemitteilung der Bezirksregierung Hannover vom heutigen Tage:

Kamm des Wesergebirges:

Bezirksregierung Hannover weist ihr letztes Naturschutzgebiet aus

Die Bezirksregierung Hannover hat heute das Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“ ausgewiesen. Es ist die letzte Naturschutzgebietsausweisung, die noch unter der Regie der Bezirksregierung abgeschlossen werden konnte. Denn zum Endes dieses Jahres werden die Pforten der vier Niedersächsischen Bezirksregierungen geschlossen. Naturschutzgebiete werden künftig von den Landkreisen ausgewiesen werden. Das 452 Hektar große Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilen. Der westliche Teil, oberhalb der Stadt Rinteln, erstreckt sich über die Höhenzüge Hainholz und Luhdener Klippen. Oberhalb von Westendorf beginnt der östliche Teil. Dieser zieht sich über die Höhenzüge Westendorfer Egge und Ostendorfer Egge, unterhalb der Paschenburg, einschließlich des Höhenzuges Möncheberg.

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist vor allem die Erhaltung und Wiederherstellung der Waldgesellschaften. Es handelt sich hierbei ausschließlich um historisch alte Waldstandorte, die vielen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum bieten. Das Gebiet umfasst ausschließlich Landeswald. Der teilweise hoch sensible Kammbereich soll als Naturwald nicht mehr bewirtschaftet werden. Dort wird das Naturschutzgebiet durch herausragende Jurakalkfelsen des Wesergebirges geprägt. Die übrigen Bereiche werden von der Landesforstverwaltung nach den Richtlinien der „langfristigen ökologischen Waldentwicklung“ (LÖWE) bewirtschaftet. Die überwiegend naturnahen Waldbestände und die landschaftliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit verleihen dem Naturschutzgebiet große Bedeutung für die Erholung in der Natur. Daher bleibt das Betreten für Wanderer und Spaziergänger auf den Wegen im Naturschutzgebiet weiterhin erlaubt. Für das naturverträgliche Klettern wurde eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Kletterverbänden sowie dem Landkreis Schaumburg getroffen.

Die Verordnung zum „Kamm des Wesergebirges“ wird am 22.12.2004 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover veröffentlicht und tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des europäischen Netzes „NATURA 2000“ und Teil des FFH-Gebietes „Süntel, Wesergebirge, Deister“.

Naturschutzgebietsverordnung „Kamm des Wesergebirges“

(pdf: 26 kb, Abschrift)


  Quelle:  Bezirksregierung Hannover

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