Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

„Hallo liebe Freunde der IG Klettern Halle,

am 23.06.2018 findet wieder unsere Sommersonnenwende für die Kletterer Mitteldeutschlands und der Welt, im Aktienbruch Löbejün statt.

Es erwartet Euch ein rauschendes Fest und wenn alles läuft wie geplant, gibt es eine Ausnahmegenehmigung für das DWS am Kautzenberg. Details auf dem Plakat.

Bitte werbt ein wenig dafür auf Eurer Homepage, via Facebook, hängt ein Plakat auf, erzählt es herum usw.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im Aktienbruch!

Es grüßen Peter Zuber und die Chris (Hupe)“

 

Bitte gerne 🙂

PS: Für die analog natives: Die ganze Grafik sieht man, wenn man im Kontextmenü (rechte Maustaste) auf Grafik anzeigen geht. Da steht nämlich noch mehr.

Wenn es voll wird braucht es Rücksicht …

Turbulent ging es zu am Himmelfahrtstag im Ith – Der Ith-Zeltplatz, der Parkplatz und die Klippen waren sehr gut besucht.

Leider kam es mittags zu einem Kletterunfall, in dessen Folge die Rettungskräfte den Verunfallten vom Fels bergen wollten – was glücklicherweise schnell gelang, denn die noch am Vormittag trotz der Absperrungen zugeparkte Einfahrt vom Parkplatz zum Kammweg war von den Falschparkern geräumt worden – allerdings erst nach Androhung von Polizei und Platzverbot.

Wir alle wollen im Falle eines Unfalles vermutlich gerne schnell in den Genuss professioneller Hilfe kommen wollen – das ist leider nicht möglich, wenn Fahrzeuge den Rettungsweg blockieren.

Daher der Appell an alle: Haltet die Zufahrt zum Kammweg frei!

Was gibt es sonst zu beachten?

Der Zeltplatz wird von den der Arbeitsgemeinschaft Ith betreut – zum Selbstkostenpreis. Der Platz verdient kein Geld, nur die Unkosten werden mit den Übernachtungsgebühren gedeckt. Die Freiwilligen der AG mähen den Rasen, räumen auf und putzen die Klos für Euch – dafür haben sie allen Respekt verdient, den sie leider nicht immer bekommen.

Bitte seid nett zu den Menschen, die kassieren und Euch auch mal auf die Regeln hinweisen.

Welche Regeln gibt es? – hier die Zeltplatzordnung:

Liebe Kletterinnen und Kletterer, liebe Gäste,

die zunehmende Popularität des Klettergartens Ith hat zu einem enormen Anstieg der Übernachtungszahlen geführt. Der selbstverwaltete Jugendzeltplatz Ith ist durch diesen Ansturm am Rande seiner Kapazitäten angelangt. Vorrangig soll der Platz Mitgliedern der JDAV zur Verfügung stehen.

Besuchergruppen sowie alle Gruppen mit mehr als 5 Personen sind verpflichtet, sich mindestens 4 Wochen vorher schriftlich anzumelden. Die Anmeldebestätigung, die Gebührenberechnung sowie der Einzahlungsbeleg sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

An langen Wochenenden – wie Ostern, 1. Mai, Himmelfahrt und Pfingsten, sowie an Aktionswochenenden der IG Klettern Niedersachsen bzw. AG Ith können Nichtmitglieder und Gruppen nur eingeschränkt aufgenommen werden.

Bitte unbedingt beachten!

  • Wohnwagen und Wohnmobile sind auf Zeltplatz und Parkplatz nicht zugelassen (behördliche Auflage). Auf den Parkplätzen darf nicht gezeltet werden.
  • Von Tagesgästen, die mit dem PKW anreisen, wird eine Parkgebühr von 2,50 EUR erhoben.
  • Hauszelte sind nicht erwünscht. Im Zweifelsfall können sie nur als Großgruppenzelte akzeptiert werden, ansonsten müssen sie abgebaut werden.
  • Die Waldwiese hinter dem Zeltplatz ist für angemeldete Gruppen reserviert.
  • Hunde werden zwar geduldet, müssen aber stets angeleint sein. Ihre Notdurft müssen sie selbstverständlich außerhalb des Zeltplatzes verrichten.
  • Lagerfeuer sind verboten (Ausnahme: an der Lagerfeuerstelle)
  • Es ist verboten, Altglas in die Müllcontainer zu werfen. Glascontainer stehen vor der Zivildienstschule (500 m entfernt) und in Eschershausen.
  • Lasst weder auf dem Zeltplatz noch im Wald Müll liegen. Vermeidet Abfälle soweit wie möglich und nehmt sie am besten mit nach Hause zurück.
  • Wasser ist äußerst sparsam zu verwenden. Kein Abwasch in den Waschräumen.
  • Die Frage der Nachtruhe ist mit den Anwesenden zu klären. Im hinteren Teil sollte es etwas ruhiger bleiben.
  • Keine Stromabnahme zum Kochen oder Heizen!
  • Jeder Zeltplatzbenutzer verpflichtet sich automatisch, die für den Ith geltenden Kletterregeln einzuhalten! Kommerzielle Kletterkurse sind nicht erwünscht!
  • Achtet auf die Schautafeln ! Bei Missachtung erfolgt Platzverbot!

Die AG Ith

Quelle: JDAV Nord-Zeltplatzordnung (auch in Englisch und Niederländisch)

2018 ist ein schlechtes Jahr für die Bruten des Uhu. Wegen der feuchten Wetterereignisse diesen Winter und Frühling gibt es wenig Mäuse, und daher verzichten viele Uhupaare dieses Jahr auf die Bruten und die Aufzucht von Jungen. Niedersachsenweit gibt es daher nur etwa 30 % der üblichen Bruten.
Hoffen wir, das diese erfolgreich sind und viele der Jungvögel auch das Erwachsenenalter erreichen.

Die bisher gesperrten Felsen in Lüerdissen, Bisperode, Kanstein und im nördlicher Selter (Fredener Klippen) können ab sofort wieder beklettert werden.

Heute hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig überraschend die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 25.4. abgesagt bzw. verschoben.

In der schriftlichen Begründung hat sie dafür zwei Gründe genannt:

  1. Die Klageberechtigung der Kletterverbände wird bezweifelt. Privatpersonen, die durch das Kletterverbot in ihren Rechten beeinträchtigt sind, wären hingegen klageberechtigt. Die Kammer empfiehlt daher einen Klägerwechsel.
  1.  Die Kammer hat erhebliche Zweifel, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, um ein Kletterverbot nach §31 NWaldLG zu verhängen. In der Sache gibt uns die Kammer also Recht. Sie empfiehlt, die Frage des Kletterns an den Felsen des Hainberg im Rahmen des anstehenden FFH-Verfahrens zu regeln und die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Gutachtens abzuwarten.

Das wäre ganz in unserem Sinne. Wir rechnen damit, das im Herbst, wenn die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen, ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wird.

Bis dahin klären wir die Frage des Klageberechtigung und tauschen ggf. den Kläger aus. Es ist doch überraschend, was in der Welt der Juristerei so alles passiert…

Euer Vorstand