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„Liederliches“ – heißt Eberhard „Erbse“ Köpfs aktuelles Einmann-Kabarettprogramm über allerlei Skurriles und Singenswertes aus der absurden Kletterwelt.

Erbse vertauscht den Zeichenstift mit der Gitarre und trägt geballte Wortakrobatik virtuos beklampfend dem geneigten Vertikalpublikum vor:

Am 20.01. in Braunschweig, am 21.01. in Hannover und am 26. in Kiel.

Wer über Erbses Comics lacht, der wird bei „Liederliches“  umso lauter lachen.

Viel Spaß dabei!

 

Peter ist ein ordentlicher Mensch – man sieht´s am ordentlich gerade gerückten Bücherstapel und dem fusselfrei gesaugten schwarzen Tischtuch.

Am 13.1. ab 20:00 Uhr wird er uns sprachlich wieder ordentlich einheizen mit lustigen und neuerdings auch dramatischen Texten aus seinem jüngst erschienenen Buch über die sächsische Kletterlegende Bernd Arnold.

Schöner kann man einen kalten Winterabend nicht verbringen – jedenfalls nicht allein.

Kommt alle und lacht mit!

 

Dier Einnahmen der Lesung spendet Peter wieder an die IG zum Erhalt unserer Klettergebiete – vielen Dank im voraus!

Der Weihnachtsmann ist mal eben in die Wälder in Lüerdissen und hat angefangen das Kamel freizustellen – danke schön, alter Rotkittel 🙂

Die IG wünscht Euch ein schönes Weihnachtsfest

und dankt allen, die 2017 mit Wort, Tat und Geld die gute Sache von Klettern und Naturschutz unterstützt haben.

Wir sehen uns 2018 am Fels …

 

Patrick, vielen Dank für das Bild und die Anregung 🙂

Moment – 2017 ist schon fast rum?

Jaja, im Harz liegt Schnee und in 14 Tagen kommt der rote Coca-Cola-Mann. Der Klemmkeil ist wie immer schneller, drum gibt es ihn hier zum Download:

Klemmkeil 31 – 2017

Menschen mit IG-Mitgliedschaft wird das Heft als 64-seitige Prachtausgabe per Post zugestellt. Vielen Dank an die fleißigen Schreiber, deren Texte den Klemmkeil auch diesmal wieder gut gefüllt haben!

Und allen anderen: viel Spaß beim Lesen!

 

 

Am 8.11.2017 hat der Kreistag Göttingen die seit 7 Jahren diskutierte Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald (FFH-Gebiet 110) verabschiedet. Einige Tage zuvor war die Vorlage nach kontroverser Diskussion im Umweltausschuss mit 6 zu 3 Stimmen durch SPD und GRÜNE gegen die CDU beschlossen worden. Damit sind 8 der wichtigsten Kletterfelsen der Region gesperrt, das Bouldern verboten und die bundesweit akzeptierte und erfolgreich umgesetzte Zonierung pauschal verworfen. Im Vorfeld wurden 37 Felsen begutachtet, von denen wegen der sehr restriktiven Auslegung des Naturschutzes nur 9 weniger bedeutende zum Klettern freigegeben wurden.

Die Kletterregelungen im Überblick:

  • Bouldern ist verboten (ohne vorherige Begutachtung der Boulderfelsen).
  • 8 klettersportlich bedeutende Felsen, die seit der Klettervereinbarung 2006 freigegeben waren, fallen aus Denkmalschutzgründen (Fundstätten unter den Felsen) weg: Nachbarkanzel, Kavernenwand, Wellenwand, Gnom, Eisenwand, Koloss, Wampe, Knubbelwand.
  • Bedeutende Felsen außerhalb der Kletterregelung von 2006, die gesperrt wurden: Freie Klippe (wegen Denkmalschutz), Versteckte Wand, Campingfels, Zyklopenwand, Scholle, weitere.
  • Einige der schönsten Türme im Saugrund fallen weg: Teufelsturm, Engelsturm, Lettenwand, Kasten.
  • 9 Felsen kommen hinzu: 5 Türme: Weihnachtsturm, Grüner Klapptisch, Statist, Zufallsscheibe, Champion. Diese werden aus kletterethischen Gründen nur mit mobilen Sicherungen ohne Haken beklettert. 4 Massivfelsen: Rechte Schwarze Wand, Freie Klippe Steinbruch, Zeltplatzwand und Erster Hintermann. Klettersportlich von untergeordneter Bedeutung.
  • Durch die wegfallende Zonierung werden Neutouren an bisher zonierten Felsen möglich, z.B. an den Zwergen, Echsenwand, Quacken.
  • Felsen mit Brutplätzen von Wanderfalke oder Uhu werden von 01.02. bis 30.09. gesperrt.

Die gesamte Verordnung findet ihr hier: Veröffentlichungsblatt des Landkreises.

Insgesamt halten wir die Regelungen der Verordnung für unangemessen hart. Die Abwägung der Interessen des Naturschutzes und der Erholung, zu der Klettern gehört, ist unseres Erachtens unangemessen verlaufen. Die Untere Naturschutzbehörde ist den Empfehlungen des Gutachters zu 100% gefolgt, ohne selbst eine Kompromisslösung in Erwägung zu ziehen, was der gesetzmäßige Auftrag der Behörde gewesen wäre. Sie hat damit ihren Planungsspielraum und ihr Ermessen überdehnt bzw. komplett an den Gutachter delegiert. Weiter kritisieren wir, dass die verabschiedete Verordnung in Teilen deutlich von der im Beteiligungsverfahren diskutierten Version abweicht.

Warum manche Felsen mit Kulturdenkmalfunden gesperrt wurden, während andere frei bleiben, wurde nicht begründet.

Ebenso wie andere betroffene Grundeigentümer prüfen wir rechtliche Schritte gegen die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald.

Weitere Infos zum Thema auf der Seite des DAV Göttingen: VO LSG Reinhäuser Wald und des DAV Landesverbandes: DAV Landesverband Nord

Axel Hake