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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass im Göttinger Wald an den noch nicht verhandelten Felsen auf Landesfläche bis auf weiteres nicht geklettert werden darf. Gemäß der Vereinbarung mit dem Landkreis (Abschnitt 2.1) gelten alle diese Felsen als Zone 1 (Kletterverzicht bzw. -verbot). Wie uns das Forstamt Reinhausen mitteilte, sollen an einem dieser Felsen neue Haken aufgetaucht sein.

Es handelt sich um folgende Felsen und Steinbrüche:

Gebiet Ischenrode
  • Mönchebergwand, Nonne
  • Gebiet Wendebachtal
  • Bürgertal: Bürgerkanzel
  • Wolfstal: Rotkäppchen, Wolfsdach, Großmutter, Krähennest, Helle Wand
  • Biertal: Einsame Klippen
  • Teichtal: Turm und Wand am Teich
  • Schloßtal: Hurkutstein, Weißer Buckel, Lange Wand
  • Gebiet Gartetal
  • Pattentalwand, Weinkorb, Bolzen, Wächter, Helletalwand
  • Gebiet Ebergötzen
  • Papierbergwand, Papierbergkanzel
  • Weißwassertal: Drilling, Grüner Block, Runder Sporn, Wasserstein, Quellwand, Hördelbrunnenwand, Dornhauwand
  • Klappenhauwand
  • Gebiet Nörten-Hardenberg
  • Mariaspring: Triumvirat, Feiner Riß (Submarine)
  • Mit den Verhandlungen um die genannten Felsen wird voraussichtlich in diesem Sommer begonnen werden. Da zunächst gutachterliche Untersuchungen durchgeführt werden sollen, ist mit den Ergebnissen und Regelungen erst im kommenden Jahr zu rechnen.

    Wie wir heute in Erfahrung bringen konnten, hat der Landkreis Osterode in 2003 und 2005 die Verordnungen zu seinen Naturdenkmalen überarbeitet und neugefasst. Darunter befinden sich Verordnungen für eine ganze Reihe von bekletterten Felsen, für die seit dem ein Kletterverbot gilt. Betroffen sind folgende Felsen:

  • Hübichenstein (Bad Grund)
  • Schulbergklippen (Herbergswände, Südharz)
  • Einhornhöhle/Kastell (Brandköpfe, Südharz)
  • Westersteine, Westliche und Östliche (Südharz)
  • Römerstein (Südharz)
  • Die Verordnungsverfahren wurden ohne Beteiligung und Information der Kletterverbände durchgeführt, obwohl Kontakt zwischen Behörde und uns bestand. Hätte nicht zufällig das Forstamt Clausthal Richard Goedeke auf das Kletterverbot am Hübichenstein aufmerksam gemacht, wären uns die Verbote auch weiterhin nicht bekannt. Die Verordnungen bzw. Informationen darüber wurden (außer wohl im Amtsblatt des Kreises) nicht weiter veröffentlicht und die Verbote zudem vor Ort an den Felsen nicht kenntlich gemacht. Von daher laufen die Kletterer seit nun mehr 2 bzw. 4 Jahren an den vorgenannten Felsen Gefahr ahnungslos mit einem Bußgeld bestraft zu werden.

    Erst heute, auf direkte Nachfrage bei der Naturschutzbehörde des Landkreises, wurde uns mitgeteilt, dass das Klettern an allen ND-Felsen verboten ist. Bei den mittlerweile recht vielen telefonischen Kontakten, insbesondere im Zuge der Sperrung der Burgruine aus Vogelschutzgründen in diesem Frühjahr, war die ganze Zeit kein Wort darüber verloren worden. Fragt sich nur, warum man erst verordnungsrechtliche Fakten ohne Beteiligung gegen die Betroffenen schafft und das vor diesen dann auch noch geheim hält. In was für einem Land leben wir eigentlich?

    Geklärt ist damit auch, was es mit der seltsamen Verfügung auf sich hat, die Kletterern am Einhornhöhlefels in diesem Frühjahr unter die Nase gehalten wurde und die es angesichts der Drohung ‚Man würde die Polizei hohlen‘ vorzogen lieber zum Römerstein zu wechseln (siehe Forum bei KletternImNorden.de -> ‚Umwelt‘ -> ‚Kletterregelungen Südharz‘). Und wie sich heute herausstellte, ist die Behörde über diesen Vorgang von demjenigen welchen informiert worden, denn sie bestätigte uns, dass es sich bei dem besagten Papier um die entsprechende ND-Verordnung gehandelt hat. Bemerkenswert ist auch, dass der gute Mann diese Verordnung offenbar sofort griffbereit zur Hand hatte.

    Sobald es Neues gibt werden wir hier darüber informieren. Zunächst sind für die kommenden Wochen Gespräche und Ortsbegehungen mit Behördenvertretern des Landkreises avisiert.

    Seit 15 Jahren setzen wir uns für eine naturverträgliche Ausübung des Kletterns ein. Mit großem Aufwand wurden dafür gerade im Südlichen Ith umfangreiche Lenkungsmaßnahmen realisiert. Dennoch mussten wir bis zum Sommer 2003 darum kämpfen, in diesem Gebiet weiterhin Klettern zu können, da von Seiten der Behörden immer wieder ein Kletterverbot beabsichtigt war. Zudem ist der gesamte Ith als FFH-Gebiet gemeldet und steht unmittelbar vor der Ausweisung zum Naturschutzgebiet.

    Und nun das: Die auf dem Truppenübungsplatz bei Holzminden stationierten niederländischen Truppen (Koninklijke Landmacht) haben im Februar diesen Jahres bei den Behörden einen Antrag eingereicht, um die Erlaubnis für mehrere 2-tägige Übungen an den Felsen zu erhalten. Dem Antrag wurde mit Einschränkungen stattgegeben. Die für den 1./2. April vorgesehene Übung wurde aufgrund des brütenden Uhus untersagt und geklettert werden darf nur mit sauberem Schuhwerk.

    Die Details der militärischen Übungen:
  • Termine: 1./2. Juli und 7./8. Oktober
  • Personenzahl:  jeweils +/- 40 Soldaten, zzgl. Stationsbetreuer
  • Übungsfelsen:  Teufelstrichter, Kamel, Hexenkanzel
  • Programm:  Klettern in Parallelrouten, große Seilrutsche, Strickleiterklettern, Abseilen, Riesenleiterklettern

    Unter Riesenleiter ist nicht eine Leiter, sondern ein diverse Meter breites Maschennetz zu verstehen, welches komplett von oben nach unten über die gesamte Felswand gespannt wird. Die Seilrutsche wird bergseitig von der Hexenkanzel bis zum Teufelstrichter verlaufen. Allein zum Aufbau dieser Rutsche ist es notwendig die Wege zu verlassen, so dass Schäden an der Vegetation verursacht werden. Mit sauberem Schuhwerk ist ernsthaft auch nicht zu rechnen, da die Jungs mit Sicherheit kein zweites Paar Schuhe zum Wechseln dabei haben. Aufgrund des Umfanges und der Anordnung der Übungen werden alle 3 Felsen mehr oder weniger komplett blockiert sein, so dass niemand anders dort klettern kann.

    Obwohl den Niederländern alternative Übungsorte bekannt sind und diese bereits von ihnen genutzt wurden (Steinbruch Meisterstein im Sauerland, stillgelegte Eisenbahnbrücke bei Boffzen) sollen unsere Felsen auch noch dafür herhalten. Das Ganze zieht sogar schon Kreise, denn die Bundeswehr hat nun ebenfalls Interesse an solchen Übungen bekundet. Wenn das auch noch gestattet wird haben wir nächstes Jahr mehr Soldaten als Kletterer im Gebiet.

    Wehret den Anfängen!

    Es kann und darf nicht sein, dass hier kurz vor der NSG-Ausweisung
    noch eine Sondernutzung etabliert wird.

    Wir treffen uns am Samstag den 30. Juni, abends vor der Hütte auf dem Ith-Zeltplatz.

    EINLADUNG zur Mitgliederversammlung

    Liebe Mitglieder und Interessierte,

    es ist mal wieder soweit. Unsere alljährliche Mitgliederversammlung, zu der wir Euch hiermit herzlich einladen, findet statt am:

      02. Juni 2007, um 19:00 Uhr
      Café Ithblick (am Sportplatz)

    Nelkenstr. 12, 37632 Eschershausen, Tel.: 05534 / 41 19
      Tagesordnung
      1. Begrüßung
      2. Tätigkeitsbericht
      3. Finanzen (Kassenbericht)
      4. Stand der Dinge in den Gebieten
    – Ith (Ausweisung zum Naturschutzgebiet)
    – Bodensteiner Klippen (neue Landschaftsschutzgebietsverordnung)
    – Probleme mit Eigentümern
    – Greifvogelschutz in Südniedersachsen
      5. Sonstiges

    Mit den besten Wünschen für Euch alle und ein schönes Kletterjahr.

    Euer Vorstand

    Joachim Fischer, Axel Hake, Rainer Oebike

    Anm.: Vorstand und Gebietsbetreuer treffen sich am gleichen Ort bereits um 17:00 Uhr zur Vorstandssitzung.