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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Liebe Leute,

aus Vogelschutzgründen kommt es auch in diesem Jahr zu temporären Sperrungen in unseren Klettergebieten. Haltet euch bitte an die Sperrungen und werbt bei anderen Kletterern/-innen für deren Einhaltung!

Alle temporären Sperrungen findet Ihr unter Vogelschutz.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Sperrungen in Lüerdissen, Holzen und dem Kanstein:

In Lüerdissen sind gesperrt: Grüner Turm Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11)

In Holzen sind gesperrt: Baumschulenwand(2) bis Däumlingswand (5)

Im Kanstein sind gesperrt: Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22)

Die Zahlen in Klammern gleichen der Nummerierung im akuellen Kletterführer von Brunnert/Grage/Grage.

Generell bestehen die Sperrungen vom 01.02. bis 31.07. Sobald es naturschutzfachlich möglich ist, werden die Felsen wieder freigegeben.

Viel Spaß und Erfolg am norddeutschen Fels!

Eure IG Klettern Niedersachsen

 

Wie schon im letzten Jahr hat Peter Brunnert am 11.Januar eine Benefiz-Lesung zugunsten der IG im Escaladrome gehalten.
Etwa 100 Besucher konnten sich für den guten Zweck über seine neuen Geschichten amüsieren. Diese stammten zumeist aus seinem demnächst erscheinenden neuen Buch „Klettern ist säxy“. Die Geschichten aus der sächsischen Schweiz ließen einen manchmal zwischen Schaudern und Lachen blitzschnell hin und her wechseln.
Scheinbar hat es allen gut gefallen, denn die Spendenbereitschaft war hoch, so dass fast 600€ zusammenkamen.
Damit war aber noch nicht Schluss, denn die Betreiber des Escaladromes packten flugs noch 250€ obendrauf.

Ein fettes Dankschön an alle Beteiligten! Das Geld wird bei der IG natürlich gut für die Arbeit zur Erhaltung der niedersächsischen Klettergebiete angelegt. Damit auch in Zukunft gilt: Klettern ist auch niedersäxy!

Autor: Arne Grage

Liebe Wegebaufreiwillige,

leider wurde uns vom Forstamt Grünenplan kurzfristig untersagt, am Samstag den Wegebau in Lüerdissen durchzuführen.

Die Forst haftet aus Ihrer Sicht für die Wege zu den Felsen. Sie hat als Vertreter des Grundeigentümers das Recht uns die Verkehrssicherung der Wege zu untersagen, muss nun aber damit rechnen, für Unfälle auf den Wegen zu den Felsen selbst in die Haftung genommen zu werden.

Vergleichbar wäre der Fall, wo ein Hauseigentümer Mietern untersagt, im Winter den Fußweg vor dem Haus zu streuen und sich daraufhin jemand auf dem eisglatten Weg verletzt.

Hintergrund ist der noch immer nicht ausgehandelte Vertrag zwischen der Forst und den Kletterverbänden für die Haftung der Wege zu den Felsen auf dem Ith und den Umgang mit Habitatbaumgruppen und Totholz im besonderen. Die Kletterverbände hatten am 13.05.2013 der Forst einen Vertragsentwurf vorgelegt, auf den diese, zumindest der IG Klettern gegenüber, nicht reagiert hatte.

Das Vorgehen der Forst stellt aus unserer Sicht eine unnötige Eskalation dar dar, zeigt aber auch, dass der Abstimmungsbedarf mit allen Beteiligten in unseren Klettergebieten stetig wächst.

Eure IG Klettern Niedersachsen