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Die Gefahr, das der Ith in näherer Zukunft untertunnelt wird, um die Fahrzeit auf der B240 zwischen Eschershausen und Fölziehausen um eine satte Minute zu verkürzen, scheint vorläufig vom Tisch. Der Tunnel ist zwar im Verkehrswegeplan der Bundesregierung enthalten, der aktuell im Kabinett abgestimmt wird, aber als „weiterer Bedarf ohne Planungsrecht“. Das macht die Umsetzung bis 2030 (Laufzeit der Verkehrwegeplans) sehr unwahrscheinlich.

Sobald es Neuigkeiten zu den Ith-gefährdenden Großprojekten Starkstromtrasse und Bauschuttdeponie im Steinbruch Bisperode gibt, informieren wir Euch.

 

Auf der Informationsveranstaltung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet hat das Umweltamt des Landkreises das geplante Vorgehen bestätigt: Keine weiteren Felsen außer der 15 aus der Vereinbarung werden für das Klettern freigegeben, das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 30.04. 2016, Beschlussfassung über das LSG im Kreistag am 22. Juni 2016.

Inzwischen hat auch die Denkmalpflege ihre Interessen an den Felsen angemeldet. 7 der wichtigsten Kletterfelsen, z.B. die Wampe und Knubbelwand, sind Bodendenkmale, da unter den Felsdächern über einen Zeitraum von 50.000 Jahren immer wieder Menschen lagerten und ihre Spuren hinterließen. Es besteht daher die Gefahr, dass derzeit offene Felsen für das Klettern gesperrt werden.

Erste Kreisrätin Frau Wemheuer hatte im Vorfeld eine Anfrage an des Landwirtschftsministerium gestellt, ob der neue „Klettererlass“ auch die Verwendung von Seil und Haken einschließen würde, was vom Umweltamt Göttingen bezeifelt wird. Sie räumte ein, keine ihre Auffasssung stützende Auskunft erhalten zu haben. Dennoch bleibt der LK beim Verbot des Kletterns mit Seil und Haken im LSG. Das Bouldern bliebe weiterhin möglich.

Erfreut haben die anwesenden Kletterer zur Kenntnis genommen, das der Landkreis nun doch die 2014 mit uns abgesprochenen 37 Felsen begutachten lassen will, was wir seit Beginn des LSG-Verfahrens 2013 gefordert haben. Allerdings könnten die Ergebnisse erst in eine Novellierung des LSG nach 2018 einfließen, die Felsen würden also erstmal gesperrt und einen Rechtsanspruch auf Wiedereröffnung nach dann vorhandener Guachtenlage hätten wir nicht.

Einige Kreispolitiker bekräftigten, dass Ihnen ein Ausgleich der Interessen von Naturschutz, Denkmalschutz und Klettersport wichtig sei und der Auftrag zur Überarbeitung des LSG von der Politik kommen müsse.

Nach Aussage des FFH-Basiskartierung aus dem Jahr 2011, die die vorhandenen Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustand erfasst, verursacht der Klettersport, der überwiegend nur unbewachsene, glatte Felsbereiche nutzt, nur geringe Schäden an den Felsen. Die weitaus schwerwiegendsten Beeinträchtigungen gehen von nicht ordnungsgemäßer Waldwirtschaft mit der Bestockung von ortsuntypischen Fichten aus.

 

Liebe Kletterer, wir berichteten schon mehrfach über das für uns inakzeptable Verhalten der Umweltbehörde im Landkreis Göttingen. Die Umweltbehörde weigert sich den aktuellen Erlass zum Betretensrecht vom 14.01.2016 anzuerkennen (siehe DOWNLOADS / Rechtlicher Rahmen) und beharrt im Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald auf die Sperrung aller Felsen auf Privatgrund.

Auf der Internetseite des Landkreises ist demonstrativ der alte, im Bezug auf das Betretensrecht korrigierte Erlass vom Januar 2013 dargestellt. Weiter sind auch die Anlagen der Kletterrouten (Anlage II) aktualisiert, aber nicht um die durch uns zugesandten neuen Routen und Topos erweitert:

https://sessionnet.krz.de/kreis_goettingen/bi/vo0050.asp?__kvonr=6217&search=1

Am 09.03.2013 findet im Dorfgemeinschaftshaus Reinhausen eine Infoveranstaltung des Landkreises zum LSG Reinhäuser Wald für die Bürger statt. Eine weitere Gelegenheit, unseren Unmut auszudrücken. Die Verteter der Umweltbehörde stehen hier Rede und Antwort.

Zur Vorbereitung des Termins veranstaltet der DAV und die IG Klettern in den Räumen der Sektion des DAV Göttingen am 08.03. um 20 Uhr eine Infoveranstaltung, wo der aktuelle Stand aus unserer Sicht dargestellt wird. Die Kletterverbände sind nun aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zum Entwurf zu nehmen.

Wir werden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium über das Vorgehen des Landkreises informieren. Wenn wir den Stop des Verordnungsgebungsverfahrens nicht erreichen können, wird der Kreistag am 22. Juni über die Verordnung und das Kletterverbot beschließen. Dann bleibt uns der Rechtsweg.

Der Zirkus an der Westseite des Thüster Berg steht seit letztem Herbst komplett frei und lädt zum entspannten Sonnencruisen wie in Südfrankreich ein. Die neue Zufahrt erfolgt von der L462 von Salzhemmenorf nach Süden Richtung Thüste. Nach ca. 1,5 Km zweigt links die geteerte Landstraße nach Levedagsen ab. Kurz darauf verlässt man die Straße in einer Rechtskurve und hält geradeaus auf den weithin sichtbaren Steinbruch zu, bis rechts der geschotterte Fahrweg zum Waldrand abzweigt. Dort parken und wenige 100m hinauf zum Zirkus.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für Klettern und Naturschutz? Was macht die Felsen zu wertvollen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere? Welche kommen vor Ort vor und wie können wir sie beim Klettern schützen? Als Antwort auf diese Fragen findet Ihr auf den Seiten der IG viele Basistexte von Gesetzen und Verordnungen über Felsgutachten und Vollzugshinweisen bis zu Gebietsinfos. Nach und nach werden weitere dazukommen. Als Einstieg bietet sich DER VEREIN / Klettern und Naturschutz an.

Seht Euch auf den Seiten mal um!

Eure IG Klettern