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2016 ist ein schlechtes Jahr für Uhus Norddeutschland. Es gibt wenig Mäuse und deshalb nur wenig Brutversuche.

In Lüerdissen hat das Uhupaar seinen angestammten Horst nicht bezogen, daher wurde ab 10.04 in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde und Vogelschutz der abgesperrte Teil wieder  freigegeben. Im Okertal ist der Horst am Teppenstein nicht besetzt, dort kann ab sofort wieder am gesamten Fels inklusive Nordwand geklettert werden.

Alle anderen Bereich bleiben vorerst gesperrt, Ihr findet sie unter SPERRUNGEN / TEMPORÄR.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Klettern!

Liebe Mitglieder und KletterfreundInnen,

wer voller Tatendrang aus den Osterferien zurück ist oder sich zuhause erholt hat oder auch im Stress geblieben ist und das mit gut dosierter Bewegung an frischer Luft kompensieren will, kann zusammen mit dem Arbeitskreis Klettern und Naturschutz am Samstag, den 9. April 2016 zum Wegebau kommen. Äh, die anderen eigentlich auch … Jede Hand ist willkommen.

Dieses Jahr geht es an die Knubbelwand im Wendebachtal.

Wir treffen uns um 11:00 Uhr dort. Wer Werkzeug oder Transportkapazität zur Verfügung stellen kann oder Fragen hat, bitte (felsinfo@davgoettingen.de). Hinterher gibt es einen Imbiss und Klettern bis zum Abend…

Viele Grüße

Eure Klettergebietsbetreuer von DAV und IG Klettern

Die Gefahr, das der Ith in näherer Zukunft untertunnelt wird, um die Fahrzeit auf der B240 zwischen Eschershausen und Fölziehausen um eine satte Minute zu verkürzen, scheint vorläufig vom Tisch. Der Tunnel ist zwar im Verkehrswegeplan der Bundesregierung enthalten, der aktuell im Kabinett abgestimmt wird, aber als „weiterer Bedarf ohne Planungsrecht“. Das macht die Umsetzung bis 2030 (Laufzeit der Verkehrwegeplans) sehr unwahrscheinlich.

Sobald es Neuigkeiten zu den Ith-gefährdenden Großprojekten Starkstromtrasse und Bauschuttdeponie im Steinbruch Bisperode gibt, informieren wir Euch.

 

Auf der Informationsveranstaltung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet hat das Umweltamt des Landkreises das geplante Vorgehen bestätigt: Keine weiteren Felsen außer der 15 aus der Vereinbarung werden für das Klettern freigegeben, das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 30.04. 2016, Beschlussfassung über das LSG im Kreistag am 22. Juni 2016.

Inzwischen hat auch die Denkmalpflege ihre Interessen an den Felsen angemeldet. 7 der wichtigsten Kletterfelsen, z.B. die Wampe und Knubbelwand, sind Bodendenkmale, da unter den Felsdächern über einen Zeitraum von 50.000 Jahren immer wieder Menschen lagerten und ihre Spuren hinterließen. Es besteht daher die Gefahr, dass derzeit offene Felsen für das Klettern gesperrt werden.

Erste Kreisrätin Frau Wemheuer hatte im Vorfeld eine Anfrage an des Landwirtschftsministerium gestellt, ob der neue „Klettererlass“ auch die Verwendung von Seil und Haken einschließen würde, was vom Umweltamt Göttingen bezeifelt wird. Sie räumte ein, keine ihre Auffasssung stützende Auskunft erhalten zu haben. Dennoch bleibt der LK beim Verbot des Kletterns mit Seil und Haken im LSG. Das Bouldern bliebe weiterhin möglich.

Erfreut haben die anwesenden Kletterer zur Kenntnis genommen, das der Landkreis nun doch die 2014 mit uns abgesprochenen 37 Felsen begutachten lassen will, was wir seit Beginn des LSG-Verfahrens 2013 gefordert haben. Allerdings könnten die Ergebnisse erst in eine Novellierung des LSG nach 2018 einfließen, die Felsen würden also erstmal gesperrt und einen Rechtsanspruch auf Wiedereröffnung nach dann vorhandener Guachtenlage hätten wir nicht.

Einige Kreispolitiker bekräftigten, dass Ihnen ein Ausgleich der Interessen von Naturschutz, Denkmalschutz und Klettersport wichtig sei und der Auftrag zur Überarbeitung des LSG von der Politik kommen müsse.

Nach Aussage des FFH-Basiskartierung aus dem Jahr 2011, die die vorhandenen Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustand erfasst, verursacht der Klettersport, der überwiegend nur unbewachsene, glatte Felsbereiche nutzt, nur geringe Schäden an den Felsen. Die weitaus schwerwiegendsten Beeinträchtigungen gehen von nicht ordnungsgemäßer Waldwirtschaft mit der Bestockung von ortsuntypischen Fichten aus.

 

Liebe Kletterer, wir berichteten schon mehrfach über das für uns inakzeptable Verhalten der Umweltbehörde im Landkreis Göttingen. Die Umweltbehörde weigert sich den aktuellen Erlass zum Betretensrecht vom 14.01.2016 anzuerkennen (siehe DOWNLOADS / Rechtlicher Rahmen) und beharrt im Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald auf die Sperrung aller Felsen auf Privatgrund.

Auf der Internetseite des Landkreises ist demonstrativ der alte, im Bezug auf das Betretensrecht korrigierte Erlass vom Januar 2013 dargestellt. Weiter sind auch die Anlagen der Kletterrouten (Anlage II) aktualisiert, aber nicht um die durch uns zugesandten neuen Routen und Topos erweitert:

https://sessionnet.krz.de/kreis_goettingen/bi/vo0050.asp?__kvonr=6217&search=1

Am 09.03.2013 findet im Dorfgemeinschaftshaus Reinhausen eine Infoveranstaltung des Landkreises zum LSG Reinhäuser Wald für die Bürger statt. Eine weitere Gelegenheit, unseren Unmut auszudrücken. Die Verteter der Umweltbehörde stehen hier Rede und Antwort.

Zur Vorbereitung des Termins veranstaltet der DAV und die IG Klettern in den Räumen der Sektion des DAV Göttingen am 08.03. um 20 Uhr eine Infoveranstaltung, wo der aktuelle Stand aus unserer Sicht dargestellt wird. Die Kletterverbände sind nun aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zum Entwurf zu nehmen.

Wir werden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium über das Vorgehen des Landkreises informieren. Wenn wir den Stop des Verordnungsgebungsverfahrens nicht erreichen können, wird der Kreistag am 22. Juni über die Verordnung und das Kletterverbot beschließen. Dann bleibt uns der Rechtsweg.