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Liebe Kletterer,

hier gibt es weitere Fakten zum aktuellen Entwurf für das Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald. Im Göttinger Tageblatt erschien am 29.01. ein Artikel, der oben wiedergegeben ist. Es ist der dritte Versuch des Umweltamtes, das Klettern im FFH-Gebiet 110 ohne naturschutzfachliche Grundlage zu unterbinden. Eine Chronologie der Ereignisse:

  • 1957-59: Richard Goedeke klettert die ersten dokumentierten Routen im Reinhäuser Wald.
  • 80er Jahre: Aufschwung des Kletterns, „Entdeckung“ der großen Steinbrüche im Wendebachtal.
  • 1990: Erste Konflikte mit Grundeigentümern inklusive einer Unterlassungsverfügung der Gemeinde Gleichen und Hakenzerstörungen an verschiedenen Felsen.
  • 2000: Meldung der FFH Gebiete 110 Reinhäuser Wald und 138 Göttinger Wald nach Brüssel.
  • 2003: Die Kletterverbände erfahren von der geplanten Novellierung des LSG Leinetal. Bei einem Gesprächstermin im Umweltamt wird keine Einigung erzielt. Auf Nachfrage des Umweltamtes bei den Grundeigentümern verweigern diese mehrheitlich die Zustimmung zum Klettern an den Felsen auf Privatgrund.
  • 2004: Die Verordnung für das LSG Leinetal wird vom Kreistag beschlossen. Das Klettern steht jetzt unter Erlaubnisvorbehalt, d.h. geklettert darf nur nach vorherigem Antrag und Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde. Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Protestaktion der Kletterer bei der KT-Sitzung wird vereinbart, das nach naturschutzfachlicher Begutachtung und Abschluss einer Klettervereinbarung Felsen von der Behörde wieder freigegeben werden sollen.
  • 2006: Nach Begutachtung wird die Klettervereinbarung und Kletterkonzeption zwischen den Landesforsten Niedersachsen, IG Klettern, DAV, Naturschutzverbände im GUNZ und Landkreis Göttingen abgeschlossen. An 21 Felsen im Landeswald, 15 davon im Reinhäuser Wald, darf nun wieder geklettert werden. Die Konzeption besagt auf Seite 3: „Es ist vorgesehen, diese Konzeption sukzessive auf weitere Kletterfelsen und -Gebiete des Göttinger- und Reinhäuser Waldes auszudehnen, um für diese ebenfalls naturverträgliche Regelungen zu erarbeiten“. Dies findet jedoch nie statt.
  • Dezember 2009: Der Kreistag beschließt das FFH Sicherungskonzept Reinhäuser Wald des NLWKN. „Maßnahmenvorschläge: 4. Klettervereinbarung für die Felsbereiche außerhalb der Landesforsten abschließen.“
  • Mai 2012: Infoveranstaltung zur Umsetzung FFH im Reinhäuser Wald. IG und DAV wurden nicht eingeladen.
  • 2012: Der Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald beinhaltet ein pauschales Kletterverbot. Ein Bruch der oben genannten Klausel der Vereinbarung. Eine naturschutzfachliche Grundlage für das Verbot und damit dem Einschränken des Betretensrechts, zu dem Klettern gehört, wird nicht vorgelegt. Nach zahlreichen Protesten der Kletterverbände wird im Dezember 2012 die Verordnung dem Kreistag nicht wie vorgesehen zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Januar 2013: Der scheidende Landwirtschaftsminister Lindemann erlässt Ausführungsbestimmungen zum NWaldG. Danach hätten private Grundeigentümer ein Veto-Recht zum Klettern an ihren Felsen. 
  • Mai 2013: Treffen von Vertretern der Kletterverbände, des Umweltamtes und der privaten Grundeigentümer, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Erste Kreisrätin Frau Wemheuer merkt zum neuen Erlass an, das der Passus zum Betretensrecht einer rechtlichen Überprüfung vermutlich nicht standhalten würde, derzeit aber Grundlage des Verwaltungshandelns der Behörde sei. IG und DAV argumentieren, die naturschutzfachliche Begutachtung sei unabhängig von der Zustimmung der privaten Waldbesitzer zu treffen, gerade weil die Zustimmungspflichtigkeit des Kletterns durch Privatwaldbesitzer nicht der gängigen Rechtspraxis in Deutschland entsprechen würde und sich wieder ändern könnte. Als Ergebnis wird eine Begutachtung aller wichtigen Kletterfelsen vereinbart. In mehreren Abstimmungsrunden werden 37 Felsen bestimmt und Angebote für das Gutachten eingeholt.
  • Oktober 2014: Der DAV erklärt die Übernahme der Hälfte der Kosten für das Gutachen. Die Begutachtung könnte nun starten.
  • November 2014: Der Kreistag ändert die FFH-Sicherungskonzepte für den Landkreis. In den Maßnahmenvorschlägen für den Reinhauser Wald heißt es weiterhin „Klettervereinbarung für die Felsbereiche außerhalb der Landesforsten abschließen.“
  • Januar 2015: Überraschend setzt das Umweltamt die Begutachtung aus. Sie erklärt schriftlich, die Grundeigentümer hätten auf Anfrage mehrheitlich das Klettern abgelehnt. Da aus ihrer Sicht die naturschutzfachliche Klärung wegen des Veto-Rechts nicht zu einer Kletterregelung für die Felsen auf Privatgrund führen könne, sei die Beauftragung politisch nicht mehr zu vertreten. Das Umweltamt weiter: „Im Übrigen wäre es auch zukünftig möglich, bei veränderten Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen hinsichtlich der Zustimmung der Grundeigentümer, die Untersuchungen wieder aufzunehmen und mögliche Felsen durch Änderungen der Anlagen zur Verordnung in diese aufzunehmen.“
  • Mai 2015: Die Kletterverbände widersprechen dieser Entscheidung, fordern die Einhaltung der Absprache und bitten um ein Treffen mit Landrat Bernhard Reuter. Beide Schreiben bleiben unbeantwortet.
  • Oktober 2015: Herausgabe der „Walderlasse“ des Landes zur Sicherung der FFH-Gebiete. Voraussetzung für den Abschluss der Verordnungen für die FFH-Gebiete.
  • 14. Januar 2016: Das Landwirtschaftsministerium erklärt gegenüber den Landkreisen, das Klettern zum Betretensrecht gehört und Grundeigentümer kein grundsätzliches Veto-Recht gegen das Klettern haben.
  • 22. Januar 2016: Das Umweltamt legt den neuen Entwurf für das LSG „Reinhäuser Wald“ vor: Die 14 bereits in der Kletterkonzeption geregelten Felsen sollen nach Ergänzung der Neutouren als Zone 2 „staus quo, keine Neutouren“ in der Anlage II „Kletterrouten“ aufgeführt werden. An allen anderen Felsen soll Kletterverbot bestehen. Nur noch 14 Felsen von ehemals 80 wären bekletterbar. Keiner davon stehen auf Privatgrund.

Am 28.01. habe ich mit Herrn Schütte vom Umweltamt telefoniert. Der Verordnungsentwurf soll wie vorliegend ins Beteiligungsverfahren. Der Kreistag soll schon am 22. Juni darüber beschließen. Wegen zeitlicher, finanzieller und personeller Engpässe wäre trotz geänderter Rechtslage keine Änderung mehr möglich. Gegebenenfalls könnte man in einem zweiten Schritt weitere Felsen in die Anlage II „Kletterrouten“ aufnehmen.

Unser Vorschlag: Die Verordnungsgebung jetzt stoppen, die Begutachtung im ursprünglich beschlossenen Umfang unverzüglich starten, dann liegen am Ende des Jahres belastbare Daten vor, wo naturschutzfachlich verträglich geklettert werden kann. Ein Kletterverbot ohne naturschutzfachliche Begründung wäre unverhältnismäßig, ermessensfehlerhaft und nicht akzeptabel. Nach den „Walderlassen“ vom Oktober 2015 haben die Landkreise bis 2020 Zeit für die Sicherung der FFH-Gebiete. Es besteht kein Zeitdruck. Die Verzögerung hat allein das Umweltamt mit seiner Entscheidung vom Januar 2015 zu verantworten.

Die vage Aussicht auf eine Erweiterung der Anlage II „Kletterrouten“ nach Beschlussfassung hätte keinerlei Verbindlichkeit. Außerdem: Derzeit muss das Umweltamt begründen, das das Klettern die Natur so schädigt, das pauschal gesperrt werden darf. Ist Klettern erstmal verboten, müssen wir beweisen, das es nicht schädlich ist, vermutlich auf unsere eigenen Kosten. Das können wir nicht akzeptieren!

An diesem Punkt stehen wir: Das Umweltamt beabsichtigt entgegen der bestehenden Rechtslage und uns gemachter Zusagen das Klettern auf Privatgrund im Reinhäuser Wald verbieten. Der VO-Entwurf soll am 03.02. vom Umweltausschuss beschlossen und ins Beteiligungsverfahren gegeben werden. Wollen wir das Klettern an den Felsen auf Privatgrund im Reinhäuser Wald nicht endgültig verlieren, müssen wir dies verhindern!

Daher nochmal der Aufruf an alle: Kommt am 03.02. um 16 Uhr zur Umweltausschusssitzung ins Kreishaus in Göttingen!

 

DAV und IG Klettern Niedersachsen

Das Frühjahr naht und auch in diesem Jahr sind wieder Felsbereiche zum Schutz von Uhu- und Wanderfalkenbruten temporär gesperrt.

Sperrungen in den meistbesuchten Gebieten ab 01.02.2016:

Ith/ Lüerdissen: Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11),

Ith/ Holzen : Baumschulenwand (2) bis Däumlingswand (5),

Kanstein: Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22),

Nördl. Fredener Klippen: Aschestein (1) bis Gelbes Dach (7),

Harz/ Okertal: Großer Treppenstein Ost- und Nordwand, Uhuklippe, Rabowklippe,

Harz/ Eckertal: Hausmannsklippen.

Die Ziffern hinter den Felsnamen entsprechen der Nummerierung im aktuellen Kletterführer von Grage/ Grage/ Brunnert.

Da die Sperrungen temporär und variabel sind, wir teilweise vorzeitig entsperren können, aber auch kurzfrisitig Sperrungen hinzukommen können, informiert Euch bitte vor dem Klettern auf der Internetseite der IG-Klettern-Niedersachsen („Sperrungen / temporär“).

Mittlerer Ith (Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen):

Auch hier wird es 2016 wieder mehrere Uhubruten geben!

Der mittlere Ith steht jetzt zur Verhandlung an, gilt aber bis zum Ergebnis immer noch als gesperrt! Deshalb verzichten wir zunächst darauf, die Brutfelsen einzeln zu benennen und/oder vor Ort abzusperren.

Bitte gefährdet nicht die Uhubruten und die Verhandlungsergebnisse dort und beachtet unbedingt die bestehende Sperrungssituation im mittleren Ith!!!

Wir bitten Euch, die gesperrten und genannten Bereiche nicht zu betreten und alles zu unterlassen, was die Brut und Aufzucht der streng geschützten Tiere stören kann. Informiert auch andere über die bestehenden Sperrungen und habt keine Scheu, Leute vor Ort darauf anzusprechen!

Generell bestehen die Sperrungen wegen Vogelbrut vom 01.02. bis 31.07. Können die Bereiche bereits vorher zum Klettern freigegeben werden, erfolgt durch die IG die Entsperrung und die Info an Euch.

Viel Spaß am Fels und ein erfolgreiches, schönes Frühjahr!

Eure IG Klettern Niedersachsen

Die Landkreise Northeim, Hildesheim und Holzminden beabsichtigen das FFH-Gebiet „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald (DE-4024-332)“ als Naturschutzgebiet unter Schutz zu stellen. Das FFH-Gebiet umfasst große Waldbereiche in den genannten Kreisen. Das bestehende NSG „Selterklippen“ wird in das neue NSG einbezogen. In Zusammenhang mit der Verordnungsgebung, die vom LK Northeim durchgeführt wird, soll das derzeitige Kletterverbot im südlichen Selter auf den Prüfstand gestellt werden. Das heißt konkret:

Mit dem neuen Erlass zum Betretensrecht besteht eine große Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder im Selter Klettern zu können.

Zur Erinnerung: Die naturschutzfachliche Abklärung der Kletterbereiche hatte in der Verordnung vom März 2009 bereits stattgefunden, allerdings verweigerten die Grundeigentümer die Ausschilderung der Bereiche vor Ort. Damit war faktisch ein Kletterverbot entstanden. Nach der neuen Rechtslage sind die Grundeigentümer dazu nicht berechtigt.

Da alle Regelungen neu verhandelt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für das Naturschutzrecht Gültigkeit hat, werden wir beim Landkreis Northeim anregen, das 2009 nicht berücksichtigte naturschutzfachliche Gutachten über die Erzhausener, Esbecker und Südlichen Fredener Klippen als Datengrundlage in den Prozess einfließen zu lassen.

Nach dem Grundsatz: „So viel Sperrung wie nötig, so wenig wie möglich“ hat das Klettern im Selter wieder eine Chance!

Wir freuen uns auf die weiteren Entwicklungen!

 

 

 

Liebe Klettergemeinde,

das Landwirtschaftsministerium hat in einem Erlass an die Landkreise eine sehr wichtige Positionierung zum Klettern herausgegeben. Darin wird klargestellt:

Klettern gehört zum Betretensrecht. Private Grundeigentümer haben nicht das Recht, Klettern einfach zu verbieten.

Weiter heißt es sinngemäß: Klettern auf Privatgrund darf nur eingeschränkt werden, wenn die Interessen der Grundeigentümer unzumutbar beeinträchtigt werden. Dies ist im Einzelfall nachzuweisen. Eine allgemeine Besorgnis etwaiger Beeinträchtigungen reicht als Grund für Sperrungen nicht aus. Vor einem gänzlichen Nutzungsverbot sollten die möglichen und angemessenen Minimierungsmaßnahmen ergriffen werden.

Damit wird eine präzise Rahmensetzung für die Auslegung vorgenommen, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt. Den gesamten Erlass findet ihr unter unter Downloads / Gesetze, Verordnungen, Vereinarungen.

Mit diesem Schreiben haben wir eine neue Verhandlungsbasis für die Felsen auf Privatgrund in den Landkreisen Wolfenbüttel, Osterode, Göttingen, Holzminden, Hameln-Pyrmont. Bitte haltet die derzeit bestehenden Sperrungen ein trotzdem ein!

Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen in den Landkreisen!

Der DAV und die IG Klettern

 

FFH Gebiet 110 – zukünftiges LSG Reinhäuser Wald: Seit der Weigerung des Landkreises Göttingen, die Felsen auf Privatgrund entgegen der Absprache mit den Kletterverbänden naturschutzfachlich begutachten zu lassen, war es einige Zeit ruhig. Nun geht es wieder los:

Der Landkreis hat vor, den „alten“ kletterfeindlichen Verordnungsentwurf von 2012 mit kleinen Änderungen bis zum Sommer 2016 durch den Kreistag zu bringen. Damit wäre der größte Teil der Felsen für uns verloren!

Nur an wenigen, in der Kletterkonzeption von 2006 enthaltenen Felsen im Staatsforst könnte im zukünftigen LSG Reinhäuser Wald geklettert werden. Alle Felsen sollen zu Zone 2 werden,  zukünftig wären keine Neutouren mehr möglich. Weder die Felsen im Privatwald noch weitere Felsen auf Landesfläche sollen freigegeben werden. Das ist ein klarer Bruch der Klettervereinbarung von 2006. Dort hatte der Landkreis zugesagt, weitere Felsen in die Kletterkonzeption aufzunehmen. Derzeit steht das Klettern an den nicht in der Konzeption enthaltenen Felsen unter Erlaubnisvorbehalt der Unteren Naturschutzbehörde.

Da die Sperrungsliste sehr lang ist, hier die Positivliste noch bekletterbarer Felsen im FFH-Gebiet: Nachbarkanzel, Quacken, Kavernenwand, Wampe, Knubbelwand, 2. bis 5. Zwerg, Wegelagerer, Wellenwand, Echsenwand, Kolosss, Leichte Wand, Eisenwand, Gnom.

Felsen auf der Nordseite des Wendebachtal (Reinhäuser Tal) auf Privatgrund, die von der LSG VO nicht betroffen sind: Hauwand, Appenroder Wand, Rote Wand, Schaukelwand, Schlageterstein, zwei weitere.

Am 03. Februar um 16 Uhr stellt die UNB den „neuen alten“ Entwurf im Umweltausschuss im Kreishaus Göttingen vor.

Wir wollen zeigen, dass wir mit dem Vorgehen des Landkreises nicht einverstanden sind. Wir fordern die bereits zugesagte naturschutzfachliche Begutachtung der Felsen. Nur so gibt es eine belastbare Faktengrundlage um zu beurteilen, wo Klettern naturverträglich möglich ist!

Kommt alle! Wir sehen uns am 03. Februar um 16 Uhr im Kreishaus Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, Kleiner Sitzungssaal 019, 37083 Göttingen!

Die IG und DAV Gebietsbetreuer für den Göttinger Wald und der Vorstand der IG