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Allgemein
by Axel Hake
Auf der Informationsveranstaltung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet hat das Umweltamt des Landkreises das geplante Vorgehen bestätigt: Keine weiteren Felsen außer der 15 aus der Vereinbarung werden für das Klettern freigegeben, das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 30.04. 2016, Beschlussfassung über das LSG im Kreistag am 22. Juni 2016.
Inzwischen hat auch die Denkmalpflege ihre Interessen an den Felsen angemeldet. 7 der wichtigsten Kletterfelsen, z.B. die Wampe und Knubbelwand, sind Bodendenkmale, da unter den Felsdächern über einen Zeitraum von 50.000 Jahren immer wieder Menschen lagerten und ihre Spuren hinterließen. Es besteht daher die Gefahr, dass derzeit offene Felsen für das Klettern gesperrt werden.
Erste Kreisrätin Frau Wemheuer hatte im Vorfeld eine Anfrage an des Landwirtschftsministerium gestellt, ob der neue „Klettererlass“ auch die Verwendung von Seil und Haken einschließen würde, was vom Umweltamt Göttingen bezeifelt wird. Sie räumte ein, keine ihre Auffasssung stützende Auskunft erhalten zu haben. Dennoch bleibt der LK beim Verbot des Kletterns mit Seil und Haken im LSG. Das Bouldern bliebe weiterhin möglich.
Erfreut haben die anwesenden Kletterer zur Kenntnis genommen, das der Landkreis nun doch die 2014 mit uns abgesprochenen 37 Felsen begutachten lassen will, was wir seit Beginn des LSG-Verfahrens 2013 gefordert haben. Allerdings könnten die Ergebnisse erst in eine Novellierung des LSG nach 2018 einfließen, die Felsen würden also erstmal gesperrt und einen Rechtsanspruch auf Wiedereröffnung nach dann vorhandener Guachtenlage hätten wir nicht.
Einige Kreispolitiker bekräftigten, dass Ihnen ein Ausgleich der Interessen von Naturschutz, Denkmalschutz und Klettersport wichtig sei und der Auftrag zur Überarbeitung des LSG von der Politik kommen müsse.
Nach Aussage des FFH-Basiskartierung aus dem Jahr 2011, die die vorhandenen Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustand erfasst, verursacht der Klettersport, der überwiegend nur unbewachsene, glatte Felsbereiche nutzt, nur geringe Schäden an den Felsen. Die weitaus schwerwiegendsten Beeinträchtigungen gehen von nicht ordnungsgemäßer Waldwirtschaft mit der Bestockung von ortsuntypischen Fichten aus.