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Die Stürme der letzten Tage haben den Wald in unseren Gebieten arg zerzaust.

Die Revierförstein im Ith hat mich gebeten, Euch auf die Gefahren durch abgebrochene Kronen, die in den Bäumen hängen, angeschobene (schiefe) Bäume, die spontan umfallen könnten usw. zu warnen. Besonders in den Kammbereichen lauern Gefahren.

Schaut also mal nach oben in die Bäume, gerade wenn ihr längere Zeit beim Sichern am Felsen steht.

Im Okertal hat der Sturm ebenfalls einige Wege versperrt. Die Landesforsten werden die breiten Forstwege (Alte Harzchausseee, Bergmannscher Weg, Kästestraße), die auch für die Rettung wichtig sind, wieder freischneiden.

Einige Pfade zu den Felsen bleiben aber dauerhaft von Totholz versperrt. Die Arbeiten im Totholzbestand sind zu gefährlich und Wegenutzer könnten zu Schaden kommen:

    • Der Eselsgrat zwischen Alter Harzchaussee und Bergmannschem Weg bleibt dauerhaft zu. Um das Lamm oder den Großen Kurfürst zu erreichen, geht man dem „Umweg“ über die Treppensteingruppe.
    • Der Zugang zur Hauskante erfolgt von rechts (südlich), dort geht ein Pfad von der Harzchaussee in den noch bestehenden Wald und zur Südwand.
    • Der Schleichweg oberhalb von Nachbar und Hauskante in Richtung Ziegenrücken bleibt zwischen Hauskante und Pagodenstein versperrt. Alternativ kann man am Kuhschietenbach südlich vom Schiffsbug zum Pagodenstein aufsteigen und weiter den ab hier offenen Schleichweg zum Ziegenrücken benutzen.
    • Der Pfad von den Wehrfelsen zum Zipf ist kurz vor dem Zipf mit Totholz versperrt.  Der Zugang vom Großen Dülferklotz bleibt begehbar.

Alle anderen Wege sind weiter offen.

Wenn Euch besondere Gefahrenstellen in den norddeutschen Klettergebieten auffallen, schreibt uns bitte eine kurze Info an mail@ig-klettern-nds.de oder naturschutz@dav-nord.org

Der Februar naht, Uhu und Wanderfalke suchen bald ihre Brutplätze auf, um ungestört zu brüten und ihre Jungen aufzuziehen.

 

Darum sind in folgenden Gebieten Felsen oder Felsbereiche ab 1. Februar gesperrt:
Die Ziffern hinter den Felsnamen entsprechen der Nummerierung im Kletterführer „Hoch Im Norden“.

 

Nördlicher Ith / Marienau:
Lauensteiner Kanzel (1), Große Philipsklippe (2), Kleine Philipsklippe (3), Mäuerchen (4) Routen 1 bis 14. Als Zugang zu den offenen Felsen vom Forstweg zum Hohestein aufsteigen.
Nördlicher Ith / Bisperode:
Koboldwändchen (15) bis Nördl. Bisperoder Kanzel (19b).
Mittlerer Ith / Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen:
Der mittlere Ith ist immer noch gesperrt! Auch hier kann es wieder mehrere Uhubruten geben. Wir verzichten darauf, die Brutfelsen einzeln zu benennen und/oder vor Ort abzusperren.
Südlicher Ith / Lüerdissen:
Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11).
Südlicher Ith / Holzen: 
Baumschulenwand (2) bis Däumlingswand (5).

 

Thüster Berg / Kanstein:
Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22).
Thüster Berg / Marienhagen: 
Oberer Steinbruch Weiße Wand (1), unterer Steinbruch (3).

 

Selter / Nördl. Fredener Klippen:
Aschestein (1) bis Gelbes Dach (7).
Selter / Imsener Klippen:
Die Felsen sind derzeit gesperrt, die Absperrung des Brutplatzes erfolgt durch die Naturschutzbehörde Hildesheim.

 

Harz / Okertal: 
Großer Treppenstein Ost- und Nordwand, Uhuklippe, Rabowklippe.
Harz / Eckertal: 
Hausmannsklippen.
Harz / Oberharz:
Wurmbergsteinbruch.
Harz / Westharz:
Lautenthal-Steinbruch.

 

Die Sperrungen bestehen vom 1.2. bis 31.7.

 

Teilweise können wir vorzeitig entsperren, es können aber auch kurzfristig Sperrungen hinzukommen.

Informiert Euch bitte vor dem Klettern auf den einschlägigen Internetseiten von DAV und IG Klettern über den aktuellen Sperrungsstatus.

Wir bitten Euch, die gesperrten und genannten Bereiche nicht zu betreten und alles zu unterlassen, was die Brut und Aufzucht der geschützten Tiere stören kann. Informiert auch andere über die bestehenden Sperrungen und habt keine Scheu, Leute vor Ort darauf anzusprechen!

Viel Spaß am Fels und ein gesundes, schönes Frühjahr mit viel Felskontakt!

 

Eure IG Klettern!

Der vergrößerte Parkplatz

DAV und IG schließen Vertrag zur Parkplatzbewirtschaftung für den Kletterparkplatz.

Der Parkplatz in Holzen auf dem Randstreifen zur Parkplatzwand platzte letztes Jahr zu Coronazeiten, als die Kletterhallen gesperrt waren, aus allen Nähten. Anwohner beschwerten sich bei der Ortsbürgermeisterin, dass die Naturliebhabenden durch „ihre“ Straßen rasen, vor ihren Haustüren parken, im Camper auf dem Parkplatz übernachten und ihre Fäkalien sichtbar im Wald nahe dem Parkplatz hinterlassen.

Kurz, es bestand akuter Handlungsbedarf. Bei einem Ortstermin mit der Ortsbürgermeisterin, Michael Buschmann und Heike Jandt von der Naturschutzubehörde, Forstamstleiterin Christine Knust, Revierförsterin Jessica Damast, Axel Hake und Karsten Graf für DAV und IG wurden Lösungen überlegt.
Der Parkstreifen ist Landesfläche und im Naturschutzgebiet und wird überwiegend von Kletterer:innen genutzt.
Wie kann man da eine Win-Win-Situation konstruieren?

Die Lösung:
Die Parkfläche wird vergrößert und reicht nun bis an die kleine Brücke des Ruthebaches gegenüber der Parkplatzwand. Der Landkreis „opfert“ dafür ein kleines Stück Natur, dass als Parkplatz genutzt werden kann. Wer aber übernimmt die Haftung für eventuelle Schäden, falls ein Baum auf ein parkendes Auto fällt? Wer stellt sicher, dass schadhafte Bäume gar nicht erst auf die Autos fallen? Wer übernimmt die Haftung für Umweltschäden, falls Altöl aus einem Auto läuft? Wer sorgt für Ordnung? Das wollte geregelt werden!

Und so haben DAV und IG einen Vertrag mit den Landesforsten abgeschlossen, mit Billigung des Landkreises und der Gemeinde:

  • Wir übernehmen die Haftung für die Bäume. Das bedeutet jährliche Baumschau zusammen mit der Försterin und Beseitigung von eventuellen Gefahrenbäumen, falls nötig auf unsere Kosten. Damit ist die Sorgfaltspflicht aus der Haftung erfüllt. Die Untere Naturschutzbehörde und die Landesforsten stimmen zu, dass dafür Bäume auch auf der NWE-10-Fläche (Naturwaldentwicklungsfläche) gegenüber der Forststraße gefällt werden dürfen, obwohl das eigentlich tabu ist.
  • Die Landesforsten übernehmen Umweltschäden, wir übernehmen im Schadensfall den Selbstbehalt der Versicherung von 1.000 Euro. Niedersachsenweit sind auf allen Waldparkplätzen in vielen Jahren nur zwei Schadensfälle bekannt geworden, das Risiko ist also gering.
  • Wir dürfen die Bankette freischneiden, damit auf der Fläche geparkt werden kann. Wir beseitigen regelmäßig Müll, wenn welcher da liegt.
  • Wir stellen Schilder mit den Parkplatzregeln und Kletteregeln auf.
  • Der Landkreis versetzt das Durchfahrt-verboten-Schild nach hinten vor die Brücke.

Alle Schritte bis auf den letzten sind bereits erledigt.

Fazit: Alle sind zufrieden mit der Lösung. Und so parken sie glücklich bis an Ihr Lebensende 😀

PS: Beim Müllsammeln und Fäkalien vermeiden könnt ihr alle mithelfen. Die Anwohner finden das echt nicht sehr toll. Und übernachtet da nicht im Camper.

Axel Hake

 

Lange hat es gedauert, nun ist es offiziell:

Nach 6 Jahren Sperrung können die Felsen der Hauptgruppe, Sofaklippe und ein par andere im Landkreis Wolfenbüttel wieder beklettert werden. Jedes Jahr gilt eine temporäre Sperrung wegen Fledermausschutz vom 1.10. bis 15.3.

Eine große Freude erfüllt uns! Nach dem Römerstein 2020 erhalten wir 2022 ein weiteres, seit Jahren gesperrtes Klettergebiet zurück.

Was lernen wir aus der langen Geschichte, die uns viel Arbeit und Kosten verursacht hat?

Es geht nicht schnell. Es wird lange dauern. Es wird Mühe machen. Aber: Beharrlichkeit zahlt sich aus.
Wenn man fachlich und rechtlich auf Augenhöhe ist, kann man ein fachlich nicht begründetes Kletterverbot kippen. Voraussetzung ist die Kooperations- Und Kompromissbereitschaft auf Grundlage von Zahlen, Daten, Fakten, in diesem Fall ein naturschutzfachliches Gutachten, das von beiden Konfliktpartnern akzeptiert wird.

Wann immer möglich, sollten wir Konflikte vor der Eskalation lösen. Dazu müssen wir mit allen Beteiligten dauerhaft im Gespräch bleiben und deren Perspektive respektieren. Wir hoffen, dass sich auch das Verhältnis zum Grundeigentümer zukünftig entspannen wird.

Und jetzt freuen wir uns, im Frühjahr 2022 wieder am Hauptturm der Bodensteiner Klippen zu klettern!

 

Die genauen Kletterregeln veröffentlichen wir in einem weiteren Post.

Die lange Geschichte des Kletterverbots in dürren Stichworten:

  • 2003 kauft der jetzige Grundeigentümer die Felsen.
  • 2006 schreibt er die IG Klettern mit dem Hinweis an, dass er das Klettern verbietet. Der Vorbesitzer hatte das Klettern geduldet.
  • 2008 legt der Landkreis auf Anfrage des Grundeigentümers dar, dass er dessen Gründe für ein Kletterverbot für gegeben ansieht.Gründe seien der Schutz von Leib und Leben von Wanderern unter den Felsen, Abwendung von Brandgefahren, Beunruhigung von Wild, unzumutbare Belästigungen des Grundeigentümers, Behinderung der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks.
  • Ein von der IG vorgeschlagener Ortstermin zur Konfliktklärung wird vom Grundeigentümer abgelehnt.
  • 2014 informiert der Landkreis den Grundeigentümer auf Anfrage, dass die Felsen unter Biotopschutz stehen und damit Klettervebot besteht. Der Grundeigentümer stellt Kletterverbotsschilder auf.
  • 2014 werden Kletternde am Ostturm angezeigt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nach längeren Gesprächen wird das Verfahren eingestellt.
  • 2015 bestätigt der Landkreis formell das Kletterverbot und die Rechtmäßigkeit der Verbotsschilder. IG und DAV legen Widerspruch ein und fordern den Abbau der Schilder. Die meisten Haken der Hauptgruppe werden abgesägt.
  • Der Landkreis lehnt den Widerspruch ab.
  • 2016 bestätigt das Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von DAV und IG, dass Klettern zum „Allgemeinen Betretensrecht“ gehört und nicht der Zustimmung des Grundeigentümers bedarf. Ein entsprechender Erlass zum Waldgesetz wird herausgegeben. Ein wichtiger Schritt zur Lösung des Konflikts.
  • 2016 klagen Richard Goedeke und Axel Hake mit Unterstützung von DAV und IG vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen das Kletterverbot. Die Verbände können nicht klagen, da kein Verbandsklagerecht besteht.
  • Ein Mediationsangebot des Gerichts wird von der Gegenseite 2017 abgeleht.
  • Währenddessen laufen die Vorbereitungen der Novellierung der Landschaftsschutzgebietsverordnung zur Anpassung an die FFH-rechtlichen Anforderungen der EU.
  • IG und DAV schlagen 2017 zur naturschutzfachlichen Klärung vor auf eigene Kosten ein Felsgutachten anfertigen zu lassenDer Landkreis stimmt zu, eine erste Kooperation. Der Lösungsweg zeichnet sich ab.
  • 2018 liegt das Gutachten vor, dass sowohl Sperrungen als auch Freigaben von Kletterfelsen vorschlägt.
  • 2019 wird die neue LSG-Verordnung vom Kreistag verabschiedet, die eine Freigabe von gesperrten Felsen nach naturschutzfachlicher Prüfung vorsieht.
  • Im Juni 2020 wird das Klettervebot von 2015 durch das Verwaltungsgericht Braunschweig aufgehoben. Durch die LSG Verordnung bleiben die Felsen gesperrt. DAV und IG beantragen die Freigabe der naturschutzfachlich unbedenklichen Felsen.
  • 2021 nach weiteren Gesprächen wird nach Gutachtenlage die Klettererlaubnis für Haupgruppe, Sofaklippe Geroldstein usw. mit Auflagen erteilt.
  • Der Grundeigentümer legt Widerspruch gegen die Kletterelaubnis ein.
  • Der Landkreis lehnt den Widerspruch ab, die Klagefrist gegen die Ablehnung besteht bis zum 31.12.2021.
  • Der Grundeigentümer zieht den Widerspruch zurück. Das ist überraschend, denn durch eine Klage hätte er sich weitere Jahre der Ruhe an den Felsen erkaufen können. Wir würdigen das als positiven Schritt.
  • Die Klettererlaubnis wird am 1.1.2022 rechtskräftig.

Anfang des Jahres machte die Revierförsterin vom Ith Bekanntschaft mit einem Boulderer, der an einem Block am Waldrand unweit von Holzen gerade dabei war, die Landezone für sein Crashpad mit zusammengetragenen Ästen ebener zu gestalten.
Auf den Hinweis, dass an dem gesetzlich geschützten Biotop (gemeint ist der drei Meter hohe Felsblock) das Bouldern verboten sei, reagierte er mit Unverständnis. Hier die Rechtslage:

Bouldern ist im NSG Ith nur im Wandfußbereich der für das Klettern ausgewiesenen Felsen erlaubt.

Vor der Ausweisung des Naturschutzgebietes wurden die Kletterfelsen begangen, nach Naturschutz- beziehungsweise Kletterwertigkeit beurteilt und zoniert. Kleine Blöcke wurden damals nicht betrachtet, da Bouldern noch kein Thema war. Alles, was nicht betrachtet wurde, ist automatisch gesperrt.
Da die Blöcke meist nicht direkt neben dem Weg liegen, ist allein schon durch das Wegegebot im NSG das Anlaufen der Blöcke verboten.

Das ist zwar doof, aber nicht zu ändern. Die kleinen Blöcke sind tabu.

Bouldern an den kleinen Blöcken im NSG Ith ist eine Ordnungswidrigkeit.

Bitte geht an die erlaubten Spots. Danke schön im voraus!