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Auf Einladung der nun nicht mehr amtierenden Regierungspräsidentin Frau Kruse gab es Ende Februar einen Gesprächstermin bei der Bezirksregierung Hannover. Diskutiert wurde insbesondere das weitere Vorgehen bezüglich des Klettersports in den FFH-Gebieten „Wesergebirge/Süntel“ und „Ith“. Resultat: Zumindest will man mehr Felsen zum Klettern freilassen als ursprünglich geplant – wie auch immer das gemeint sein mag. Auf Vorschlag der Behörde soll das Ganze bei gemeinsamen Ortsbegehungen im Mai diesen Jahres diskutiert und geprüft werden. Der Selter wurde nur am Rande andiskutiert. Zu einer Besprechung des dortigen Vorgehens kam es dabei nicht.

Nach Telefonaten Mitte dieser Woche zwischen Richard Goedeke und dem Dezernatsleiter für Naturschutz wurde der Beginn der Ortsbegehungen auf Mitte Mai konkretisiert. Zugleich wurde vereinbart, dass hierzu die Kletterkonzeption Niedersachsen als Grundlage herangezogen wird.

Anfang der 90er Jahre war es der Biotopschutz, mit dem wir uns auseinander setzen mussten, heute ist es der Schutz der FFH- und Vogelschutzgebiete. Hierbei handelt es sich um Gebiete, die aufgrund ihrer schützenswerten Tier- und Pflanzenarten (s. Anhänge der FFH-Richtlinie) sowie Lebensräumen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind und von den Mitgliedsstaaten zur EU nach Brüssel gemeldet werden müssen. Bislang wurden zwei Meldelisten (Tranche 1 und Tranche 2) bei der EU eingereicht. Da mit den darin enthaltenen Gebieten der vorgesehene, prozentuale Anteil dieser Gebiete an der Landesfläche (10 %) bislang noch nicht erreicht wurde, wird in den Bundesländern derzeit an einer 3. Tranche gearbeitet.

Nach den Vorgaben der EU, ist der Schutz der FFH-Gebiete bis Mitte 2004 umzusetzen. Umsetzung heisst, dass die Schutzziele zum Erhalt der Arten und Lebensräume in die bestehenden Verordnungen aufzunehmen ist. Dies wiederum bedeutet, dass die Verordnungen der entsprechenden Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) novelliert werden müssen. Bei Gebieten mit besonderem Wert für den Naturschutz können darüber hinaus Neuausweisungen zu Naturschutzgebieten erfolgen.

Bei unseren diesbezüglichen Recherchen im letzten Jahr, stellte sich heraus, dass die allermeisten und bedeutendsten unserer Klettergebiete sich in FFH- und z.T. auch Vogelschutzgebieten (VSG: GÖ-Wald, Nationalpark Harz) befinden. Daraufhin haben wir uns mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt, um die verordnungsrechtlichen und zeitlichen Planungen in Erfahrung zu bringen. Nach dem aktuellen Sachstand der Verhandlungen sehen diese wie folgt aus:

FFH/VSG betroffenes Klettergebiet derzeitiger
Schutzstatus
Planung der Behörden
FFH „Süntel, Wesergebirge, Deister“ Luhdener Klippe,
Westendorfer Klippen,
Schaumburger Klippen
LSG NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
FFH „Süntel, Wesergebirge, Deister“ Hohenstein NSG NSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
FFH „Ith“ Ith (gesamt) LSG NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Mitte 2004)
FFH „Südlicher Selter“ Selter (gesamt: Delligsen bis Bruchhof) NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Mitte 2004)
Bockshorn NSG-Ausweisung mit Kletterregelung (Abschluss: nach Mitte 2004)
FFH „Hainberg“ Bodensteiner Klippen (gesamt) LSG LSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: ?)
FFH und VSG „Nationalpark Harz“ Hausmanns- und Rabenklippen Nationalpark eventuell Novellierung Nationalparkgesetz (?)
(Abschluss: ?)
FFH „Gipskarst bei Bad Sachsa“ Römerstein LSG, direkt an ein NSG grenzend NSG-Erweiterungen bzw. LSG-Novellierung
(Abschluss: ?)
FFH „Göttinger Wald“
FFH „Reinhäuser Wald“
VSG „Unteres Eichsfeld“
Göttinger Wald (gesamt: Burg Hardenberg bis Reiffenhausen) LSG LSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
Wir werden diese Übersicht fortlaufend aktualisieren. (Stand: 03.07.2003)

Wie leicht nachvollziehbar ist, haben wir in den nächsten 2 Jahren alle Hände voll zu tun. Gespräche mit den zuständigen Behörden finden zur Zeit statt oder sind in Planung. Unserer Kletterkonzeption hat mittlerweile allgemeine Anerkennung gefunden und dient somit als Grundlage für die Regelung des Klettersports in Niedersachsen.

Auf unserer nächsten Mitgliederversammlung am 24. April 2004 werden wir Euch ausführlich über den Stand der Dinge und unsere Aktivitäten informieren.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links findet Ihr die Verordnungen, Karten und Erläuterungen der Fachbehörden zu den bestehenden und geplanten Schutzgebieten – zumindest soweit diese online sind.

Info-Links: 
Bezirksregierung Hannover=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Hannover=http:>
  • FFH- und Vogelschutzgebiete im Reg.Bez. Hannover (Natura 2000-Gebiete)=http:>
  •  
    Bezirksregierung Braunschweig=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Seit ca. Mitte 2002 keine Informationen zu den Schutzgebieten mehr verfügbar
  •  
  • FFH-Richtlinie der EU (dt., html)
  • Vogelschutz-Richtlinie der EU (dt., pdf: 267 kb)
  • Mit seinem neuen Roman ist Malte weiterhin auf literarischem Erfolgskurs. Wir wollen auch gar nicht viel zum Inhalt verraten, denn eine Buchbesprechung gibt es im nächsten „Klemmkeil“ (No.6). Nachfolgend daher nur die Rezension der „Deutschen Welle“:

    … Malte Roeper hat einen modernen Bergroman zu Papier gebracht – fernab der Luis-Trenker-Romantik. Seine Helden sind abgebrannt: gähnende Leere im Portemonnaie, aber das Handy funktioniert. Der Rotwein schmeckt nur, wenn man für die Flasche nicht bezahlt hat und – die Handschuhe sollte man nicht vergessen, wenn man auf Grillhähnchen-Jagd geht.

    Roeper schreibt erfrischend offen, ohne Schnörkel, auf den Punkt, ohne sich darum zu scheren, ob er gegen die political correctness verstößt oder nicht. „Westwand“ hat das Zeug zum Kultbuch – zumindest bei den jungen Kletterern, vielleicht aber auch bei all denen, die in sich noch eine gute Portion Verrücktheit und Abenteuerlust verspüren.

    Lesestoff

    „Westwand“ ist im November 2002 im Knaur Verlag als Taschenbuch (304 Seiten) erschienen. (Leseprobe)

    Aus Vogelschutzgründen sind auch in diesem Jahr wieder einige Felsen im Harz ab dem 01. Februar 2003 für das Beklettern ganz oder teilweise gesperrt.

    Sperrungen von Brutfelsen
    ab 01. Februar 2003
    im Innerstetal, Okertal, Eckertal
    und am Wurmberg.

    Bitte Ausschilderung beachten !

    Nicht bebrütete Felsen werden nach Abstimmung mit dem zuständigen Beauftragten für Naturschutz vorausichtlich im April wieder freigegeben, die übrigen nach dem Ausfliegen der Jungvögel (Ende Juni bis Ende Juli).

     

    Am vergangenen Wochenende (19.01.2003) bot sich in Holzen mal wieder kein schöner Anblick, denn die Infotafel wurde massiv beschädigt.

    Die Plexiglasscheibe ist völlig zerlegt und eine Stütze (vorne im Bild) wurde mit brutaler Gewalt zerstört. Der Sachschaden dürfte sich auf mindestens 150,00 Euro belaufen, den Arbeitsaufwand für die Reparaturen nicht eingerechnet.

    Dies ist bereits die dritte Zerstörungsaktion in Holzen. Unser Vorsitzender hat daher Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und Strafantrag gestellt, womit diese Geschichte jetzt auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt.

    Um den Tatzeitraum eingrenzen zu können bitten wir Euch uns mitzuteilen, wann Ihr das letzte mal dort wart und die Infotafel noch intakt war. Die Polizei in Stadtoldendorf benötigt diese Information für ihre Ermittlungsarbeit.

    Tatzeitraum nach bisherigen Rückmeldungen:
    12.10. bis 05.11.2002  (Stand 22.01.03)  

       Die zerstörte Infotafel in Holzen, Foto: Jörg Müller

    Dank an unser Mitglied Peter Brunnert sowie Jörg Müller für Info und Foto, siehe auch: www.liebesnadler.de