26 Jan. 2016 Kletter-Lichtstreif am Horizont: Neues NSG „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald“
Die Landkreise Northeim, Hildesheim und Holzminden beabsichtigen das FFH-Gebiet „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald (DE-4024-332)“ als Naturschutzgebiet unter Schutz zu stellen. Das FFH-Gebiet umfasst große Waldbereiche in den genannten Kreisen. Das bestehende NSG „Selterklippen“ wird in das neue NSG einbezogen. In Zusammenhang mit der Verordnungsgebung, die vom LK Northeim durchgeführt wird, soll das derzeitige Kletterverbot im südlichen Selter auf den Prüfstand gestellt werden. Das heißt konkret:
Mit dem neuen Erlass zum Betretensrecht besteht eine große Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder im Selter Klettern zu können.
Zur Erinnerung: Die naturschutzfachliche Abklärung der Kletterbereiche hatte in der Verordnung vom März 2009 bereits stattgefunden, allerdings verweigerten die Grundeigentümer die Ausschilderung der Bereiche vor Ort. Damit war faktisch ein Kletterverbot entstanden. Nach der neuen Rechtslage sind die Grundeigentümer dazu nicht berechtigt.
Da alle Regelungen neu verhandelt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für das Naturschutzrecht Gültigkeit hat, werden wir beim Landkreis Northeim anregen, das 2009 nicht berücksichtigte naturschutzfachliche Gutachten über die Erzhausener, Esbecker und Südlichen Fredener Klippen als Datengrundlage in den Prozess einfließen zu lassen.
Nach dem Grundsatz: „So viel Sperrung wie nötig, so wenig wie möglich“ hat das Klettern im Selter wieder eine Chance!
Wir freuen uns auf die weiteren Entwicklungen!