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Seit dem 31. Januar ist es amtlich, der gesamte Ith ist nun Naturschutzgebiet (NSG HA 214). Nachfolgend der Text der Pressemitteilung der Landesfachbehörde (NLWKN) sowie einige weiterführende Links.

Der Ith wird zum Naturschutzgebiet erklärt 12. Februar 2008
Genau 60 Jahre nach dem ersten Naturschutzantrag / Ungewöhnliche Entwicklung
Die hundertjährige Geschichte der Auseinandersetzungen um den Naturschutz am Ith ist jetzt zu einem guten Ende gekommen: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat die bewaldeten Hang- und Kuppenbereiche des Ith jetzt zum Naturschutzgebiet erklärt. Das ca. 2.715 ha große Gebiet erstreckt sich auf einer Länge von rund 20 Kilometern in den Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont) sowie den Samtgemeinden Bodenwerder und Eschershausen (Landkreis Holzminden). Das Naturschutzgebiet „Ith“ ist Teil eines der größten Kalkbuchen- und Schluchtwaldgebiete in Niedersachsen überhaupt.

„Professor Ernst Rudorff, der als einer der geistigen Begründer des Naturschutzes in Deutschland gilt, hatte mit Naturschutz-Initiativen für Teile des Nordith bereits 1905 bei kommunalen und staatlichen Stellen für Aufregung gesorgt und seine Tochter Elisabeth Rudorff hat vor genau 60 Jahren einen Naturschutzgebietsantrag gestellt“, erinnert Theo Stracke vom NLWKN in Hannover an die lange Entwicklung dieses Naturschutzgebietes.

Der an der Königlichen Hochschule für Musik in Berlin lehrende Professor Ernst Rudorff (1840 – 1916) verbrachte seine Ferien stets in Lauenstein am Ith. Seine Tochter Elisabeth Rudorff (1879 – 1983) setzte die Naturschutzarbeit ihres Vaters fort und stellte 1948 beim Landkreis Hameln-Pyrmont den Antrag, Teile des Ith als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Trotz Befürwortung des Antrags u.a. durch den Regierungspräsidenten in Hannover und der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege in Bonn gelang es in den frühen Jahren der Bundesrepublik nicht, dort ein Naturschutzgebiet auszuweisen.

In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Naturschutz am Ith wiederum zum Thema der niedersächsischen Öffentlichkeit und auch der damaligen Landesregierung. Mit einer klaren Entscheidung für den Schutz des Gebirges begrenzte sie damals den weiteren Gesteinsabbau im Nordith, sodass der befürchtete Durchbruch durch den Kamm zwischen den Orten Lauenstein und Harderode verhindert wurde.

Einen erneuten Anlauf auf Ausweisung des Ith als Naturschutzgebiet unternahm zu Beginn der 80er Jahre die Bezirksregierung Hannover, musste aber 20 Jahre später das Projekt wieder zu den Akten legen, weil kontroverse Nutzungsansprüche die Einigung auf ein Naturschutzgebiet unmöglich machten. „Geänderte Rahmenbedingungen wie z.B. europarechtliche Verpflichtungen durch die Meldung des Ith als FFH-Gebiet und eine erhöhte Kompromissbereitschaft auf allen Seiten förderten jetzt die Sicherung als Naturschutzgebiet“, betonte Theo Stracke.

„Anders als die benachbarten Gebirgszüge in Südniedersachsen ist der Ith ständig bewaldet gewesen – dadurch hat sich dort eine einzigartige Flora und Fauna erhalten können“, schwärmt Jens Fahning vom NLWKN in Hannover. Die ausgedehnten, vornehmlich naturnahen Wälder beherbergen weitere Lebensräume wie Felsen, Klippen und Höhlen, Quellen und Bachläufe. Zahlreiche schutzwürdige und schutzbedürftige Pflanzen wie seltene Orchideen und Tiere wie Uhu, Rotmilan, Grauspecht fühlen sich hier zuhause. „Die typischen Lebensräume und der Charakter der Landschaft sollen durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes erhalten und entwickelt werden“, heißt es beim NLWKN.

Eine besondere Verantwortung im Naturschutzgebiet übernimmt das Land Niedersachsen selbst, indem die Flächen der Niedersächsischen Landesforsten, die im Ith mehr als ein Drittel ausmachen, als Naturwirtschaftswald naturnah bewirtschaftet werden. Im Genossenschafts- und Privatwald will das Land Niedersachsen auch künftig freiwilligen Vertragsnaturschutz zur Entwicklung der für den Naturschutz wertvollen Flächen anbieten und damit vorrangig Altholzbestände und strukturreichen Wald sichern.

Auch zukünftig werden die Menschen die Natur des Ith auf vielfältige Weise erleben können: Sämtliche Wandermöglichkeiten bleiben erhalten, Radfahren ist auf gekennzeichneten Radwegen und auf Fahrwegen zulässig. Ebenso wird die Ausübung des Klettersports an speziell vor Ort gekennzeichneten Felsen möglich sein. Weitere Freistellungen von den Verboten der Verordnung stellen sicher, dass naturverträgliche Erholungsnutzungen nicht zurückstehen müssen.

  Quelle: NLWKN

Unter www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de gibt es weitere Informationen zum Naturschutzgebiet Ith (Übersicht, Steckbrief, Natur erleben, Verordnungstext, Verordnungskarte) nebst einigen schönen Fotos aus dem Gebiet.

Verordnungstext und -karte stellen wir Euch auch hier zum Download zur Verfügung:

  Naturschutzgebiet Ith – Verordnungstext (pdf: 2.007 kb)

Naturschutzgebiet Ith – Verordnungskarte (jpg: 161 kb)

Im Rahmen unserer Kooperation mit der PWN (Projektgruppe Wanderfalkenschutz Niedersachsen) fand das diesjährige Projekt Ende November im Solling statt. In einem stillgelegten Steinbruch sollte der dort vor Jahren installierte und inzwischen marode Brutkasten abgebaut und dafür zumindest eine Brutnische hergerichtet werden.

Nach Vorerkundung von unten, bei der die potentiell geeigneten Brutnischen diskutiert wurden, ging es gemeinsam ans Werk. Abseilenderweise begaben sich 4 Leute in die Wand. Die Felswände erwiesen sich als relativ wenig brüchig, gefährlich waren allein die losen Steine oben an der Abbruchkante.

Der alte Brutkasten gab bereits nach wenigen Fußtritten seinen Widerstand auf und verabschiedete sich – der Schwerkraft folgend – hinab gen Steinbruchsohle. Nachfolgend wurde an den geeigneten Stellen das Gestein ausgeräumt und es entstanden mehrere Brutnischen, die von der PWN als sehr gut geeignet und attraktiv bewertet wurden.

Nach insgesamt 4 Stunden war die Aktion beendet und die PWN-Vertreter sehr zuversichtlich, dass sich hier bereits im kommenden Jahr ein Falkenpaar blicken lassen wird.

Anschließend fuhren alle zum Ith-Zeltplatz. Dank Claas und Stephan war der Grill schon angeheizt und der Kaminraum mollig warm. Der Abend wurde noch lang.

   
Ulli Ahrens (PWN), Jens Roll und Jo Fischer bei den Vorbereitungen.
Jo Fischer und Gunnar Jacobs (PWN) beim Abseilen.
Bei der Arbeit in der Steinbruchwand.

 
Karsten Graf zeigt sich nach getaner Arbeit zufrieden.   Gemütlicher Ausklang in der Hütte auf dem JDAV-Zeltplatz.
Alle Fotos: Archiv Gunnar Jacobs
 

Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung, mittels der die Schutzanforderungen für das FFH-Gebiet „Hainberg“ umgesetzt werden sollen, befindet sich bis auf weiteres noch in der Warteschleife. Unabhängig davon wurde mit der Fachbehörde vereinbart, dass zukünftig der aktuelle Status Quo gilt, entsprechend der im Mai diesen Jahres aktualisierten Kletterkonzeption. Status Quo heisst, dass an den bislang zum Klettern und Bouldern genutzten Felsen und Felsbereichen, dieses weiterhin getan werden kann und darf (siehe Karte). Für die rot dargestellten Felsen und Felsbereiche gilt Kletterverzicht.

Diese Regelung betrifft allein die Felsen im Landkreis Goslar, also die in der Karte farbig dargestellten Felsen südlich der Kreisgrenze (gepunktete Linie). Die grau eingefärbten Felsen liegen im Landkreis Wolfenbüttel und harren noch der Verhandlung. Die nachfolgende Karte wird auch Bestandteil der Landschaftsschutzgebietsverordnung sein. Die Verordnung nebst Karte wird zu gegebener Zeit beim Landkreis (www.landkreis-goslar.de) veröffentlicht.

Am 2. September feierte der Landkreis Holzminden sein 175-jähriges Jubiläum am und im Weserrenaissance-Schloß Bevern.

Gerne sagten wir unsere Teilnahme zu. Reinhard „Error“ Arndt kümmerte sich um Organisation und Transport der Kletterwand, die wir uns beim Kultur- und Kommunikationszentrum „Regenbogen“ in Hameln ausleihen konnten. Für die Slackline sorgte unser Südharz-Betreuer Manuel Wedler aus Osterode.

Der Andrang auf Kletterwand und Slackline war riesengroß. In langen Schlangen warteten die Kinder darauf endlich dran zu kommen und ließen den Sichernden fast keine Pause.

Unsere Vorsitzenden kümmerten sich zwischendurch um die Vorstandsgeschäfte, knüpften Kontakte und führten Gespräche mit Steinbruchbetreibern, dem Naturpark Solling-Vogler und nicht zuletzt dem Chef des Kreises, Landrat Walter Waske.

Herzlichen Dank an alle, die bei der Aktion geholfen haben und dabei waren, insbesondere: Reinhard Arndt, Andreas Hantscho, Manuel Wedler und Inge Oebike sowie Engelbert Sommer vom ‚Regenbogen‘.

   
Manuel und Androsch beim Aufbau der Kletterwand.
Unser Vorstand (Jo Fischer, Rainer Oebike) im Gespräch.
Hochbetrieb an der Kletterwand.

   
Unsere Vorsitzenden im Gespräch mit Landrat Walter Waske. Selbstredend ging es dabei auch um die bevorstehenden Ausweisung des Ith zum Naturschutzgebiet und die damit verbundenen Probleme.

Alle Fotos: Reinhard Arndt

 

Das Verfahren zur Ausweisung des Ith als Naturschutzgebiet nähert sich seinem Abschluss. Vor kurzem wurden der Verordnungsentwurf nebst den dazugehörigen Karten an die Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme verschickt. Zugleich veröffentlichte die zuständige Fachbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Unterlagen im Internet.

Stellungnahmen zum geplanten Erlass der Verordnung sind bis spätestens zum 28. September 2007 einzureichen. Nähere Informationen und Downloads zu den Planungen:

NLWKN

(-> Naturschutz -> Schutzgebiete -> Ausweisung von Naturschutzgebieten)

Verordnungsentwurf (pdf: 78 kb)
Übersichtskarte (pdf: 1.254 kb)
Verordnungskarte Nord (pdf: 6.206 kb)
Verordnungskarte Mitte (pdf: 3.677 kb)
Verordnungskarte Süd (pdf: 7.598 kb)

Zur Regelung des Kletterns wurden im September 2004 sämtliche Felsen per Ortsbegehung begutachtet und jeder einzelne insgesamt oder differenziert den bekannten 3 Zonierungen zugeordnet (siehe Meldung vom 09.11.2004) und die Ergebnisse in unsere Klettergebietsseiten für den Ith in erster Übersicht eingearbeitet. Hier nun das Protokoll der Ortsbegehung (pdf: 133 kb), mit den zukünftigen Regelungen im Detail.

Wer evtl. noch Anmerkungen, Anregungen oder Kritik hat, wende sich bitte an unseren Vorstand.