Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

Update Landkreis Osterode:

Derzeit ist an allen Naturdenkmalen und am Geschützen Landschaftsbestandteil Einhornfels das Klettern verboten. Klettern erlaubt ist an der Burgruine Scharzfeld und am Bühberg. Um eine einvernehmliche Klettererregelung vorzubereiten, wurden alle Kletterfelsen, auch die „offenen“, 2015 begutachtet. Das Gutachten inklusive der Zonierungsvorschläge des Gutachterteams findet Ihr auf unserer Downloadseite:

2015 Landkreis Osterode Felsgutachten (PDF)

Wie man dem Gutachten entnehmen kann, werden an einigen Felsen größere Sperrungen nötig sein, um den Anforderungen des Naturschutzes Rechnung zu tragen.

Die Hübichenstein Nordwestwand und der ganz rechte Wandbereich der Burgruine Scharzfeld werden voraussichtlich im Oktober 2016 nachbegutachtet werden, um zu prüfen, ob eine Regelung möglich ist, die ohne Totalsperrung auskommt.

Am großen Teilen des Römerstein ist das Klettern naturschutzfachlich unbedenklich und auch der Grundeigentümer Realgemeide Steina hat sich dafür ausgesprochen. Wir haben daher beim Landkreis einen Antrag nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz bzw. §41 Abs. 1 der Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zum BNatSchG gestellt, das Klettern dort im Rahmen der Gutachtervorschläge vom Verbot zu befreien.

Derzeit ist der Antrag in Prüfung, wir hoffen auf ein positives Ergebnis.

Eine Überarbeitung der Naturdenkmalsverordnungen mit Umsetzung der Kletterregelungen wird erst nach der Fusion der Landkreise Osterode und Göttingen im November 2016 möglich sein.

Bitte beachtet das derzeit geltende Kletterverbot an allen Felsen außer Burgruine Scharzfeld und Bühberg!

 

 

Sind das die Schildbürger Klippen? Nein, es sind die Bodensteiner!

Das kleine, aber feine Klettergebiet hat bald eine bundesweite Einzigartigkeit zu bieten, wenn es nach den Planungen des Landkreis Wolfenbüttel geht: Ein Felsgebiet – zwei völlig unterschiedliche Kletterregelungen: Im Landkreis Goslar darf im Rahmen der Kletterkonzeption geklettert werden, im Landkreis Wolfenbüttel wenige Meter weiter besteht ab Anfang 2017 totales Kletterverbot.

Diese Planung wurde heute auf der Infoveranstaltung des Landkreises zur Novellierung des Landschaftsschutzgebietes „Hainberg, Sennebach“ vorgestellt. UNB-Amtsleiterin Wronski “ Wir geben das jetzt erstmal so ins Verfahren“. Alles andere wäre auch eine Überraschung gewesen.

Im Landkreis Göttingen hat man jüngst ähnliches versucht. Die Pläne zum Kletterverbot auf Privatgrund im Reinhäuser Wald sind dort gescheitert – nun lässt der Landkreis die Felsen doch begutachten.

Mal sehen, ob die Pläne zum Kletterverbot in Wolfenbüttel Bestand haben. Ob die Umsetzung des FFH-Schutzes so gedacht war? Ich bezweifle es.

 

 

Hallo  Interessierte am Klettern an den Bodensteiner Klippen,

der Landkreis Wolfenbüttel hat uns soeben per mail informiert, dass die Infoveranstaltung am 04.07. nicht öffentlich ist.

Zitat: „Wir möchten gezielt einen ausgewählten Kreis vorab über unsere Planungen informieren.“

Wir werden die Interessen des Klettersports dort vertreten und bitten Euch, von der Teilnahme abzusehen.

Über die Ergebniss informieren wir selbstverständlich.

Da das Wetter tagsüber nicht gerade zum Klettern einlud, fanden am 18.06. nur 22 Kletterer den Weg zur Mitgliederversammlung der IG auf dem Ith-Zeltplatz. Die Stimmung war trotzdem gut und es wurden viele aktuelle Themen rund um Klettern und Naturschutz besprochen. Bei den Klettergebieten ging es am ausführlichsten um die Bodensteiner Klippen, wo inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Vorgehen des Landkreises Wolfenbüttel eingereicht wurde.

Auf Antrag von Axel Hake wurde beschlossen, dass die IG außerordentliches Mitglied des Landessportbundes werden soll, um diesen sehr nützlichen Kontakt zu pflegen.

Daniel Dammeier bereitet die Jubiläumsfeierlichkeiten „25 Jahre IG Klettern Niedersachsen“ am 6. August im EPZI in der Nähe des Ith-Zeltplatzes vor und freut sich, wenn sich noch UnterstützerInnen melden.

Der Vorstand inklusive Kassenwart wurden entlastet und wiedergewählt. Neu gewählt wurde Ansgar Weingarten aus Göttingen als weiterer stellvertretender Vorsitzender.

Karsten Graf wird Hans Weninger für das kommende Jahr als Ansprechpartner der Hakenkommission vertreten.

Ansgar Weingarten

Anmerkung zum Bild: Konzentriertes Zuhören. Ansgar in der Mitte mit aufgestütztem Kinn weiß noch nichts von der kommenden Aufgabe… Herzlich Willkommen im IG-Team!

Während der Konflikt um das Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden werden muss, trifft der Landkreis Wolfenbüttel Vorbereitungen, den Flora-Fauna-Habitat-Schutz durch Novellierung der bestehenden Landschaftschutzgebietsverordnung von 1975 umzusetzen.

Der Landkreis hat private Flächeneigentümer, Forstgenossenschaften, Feldmarksinteressenschaften, Gemeinden, DAV und IG Klettern zu einer Infoveranstaltung eingeladen, auf der die Untere Naturschutzbehörde das Vorhaben darstellen wird.

Unter anderem werden beabsichtigte Verbote und eine Änderung der Grenze des Schutzgebiets erläutert: Die beiden Jagdhütten westlich der Sofaklippe lagen vollständig im LSG und waren bei der FFH-Meldung 1999 im FFH-Gebiet enthalten. Nach der aktualisierten Karte wurde das Privathaus von Herrn Richert nach Abriss der Jagdhütte und erheblich vergrößertem Neubau aus dem FFH-Gebiet herausgenommen. Nach Aussage des NLWKN sei es ein übliches Vorgehen, Flächen, auf denen bestehende Nutzungen nicht im Einklang mit den Schutzzielen von FFH stehen, aus dem Schutzgebiet herauszunehmen. Interessant ist, das das Grundstück zum Zeitpunkt des Neubaus 2008 noch im FFH-Gebiet lag. Sachen gibt´s…

In der Grafik seht Ihr links eine Karte aus der FFH-Basiskartierung von 2011 (FFH-Gebietsgrenze violett) und rechts die aktuelle Karte des NLWKN vom Mai 2015 (FFH rot schraffiert).

Die Infoveranstaltung findet am Montag, den 04.07. um 18 Uhr im Gasthaus Woltmann in Baddeckenstedt statt.

Vermutlich wird der Abend für viele, die am Klettern in den Bodensteiner Klippen interessiert sind, sehr spannend werden.

Übrigens: Durch die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die Wirkung des Kletterverbots bis zur endgültigen Entscheidung aufgehoben:

„Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO)“.