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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Wie mit Grundeigentümer von Uslar-Gleichen abgesprochen wurden am 01. April die Wege an und zur Hauwand instand gesetzt. 12 Erwachsene und vier Kinder verwendeten ihre Zeit und Energie für die gute Sache. Als weitere Folge des Gesprächs am 03. März ist gerade eine Alarmübung mit der Feuerewehr in Vorbereitung. Vielen Dank nach Göttingen!

Am 3. März fand ein sehr angenehmes und konstruktives Gespräch mit Alfons von Uslar-Gleichen statt, auf dessen Gelände auf der Nordseite des Wendebachtals die Steinbrüche Hauwand, Faulenseewand und Schaukelwand liegen. Die Naturfelsen Versteckter Turm, Pockenwand, Schlageterstein und Klotz stehen ebenfalls auf dem Grundbesitz, von diesen wird der Schlageterstein gerade im Rahmen der LSG-Überarbeitung naturschutzfachlich begutachtet. Neben Ingo Simon und Ansgar Weingarten vom Göttinger Arbeitskreis Klettern und Naturschutz war auch der Bürgemeister der Gemeinde Gleichen, Manfred Kuhlmann am Gespräch beteiligt.

Vorrangig wurden rechtliche Fragen des Zugangs, Haftung für Haken und Pfade zu den Felsen sowie Rettungswege besprochen.

Das Niedersächsische Waldgesetz regelt, das die Erholung in der Natur, zu der auch Klettern gehört, auf eigene Gefahr geschieht. Auch für die Haken ist weder der Eigentümer der Felsen noch der Hakensetzer haftbar. Die Benutzung der Haken geschieht auf eigene Gefahr. Die Kommission Sanierung und Sicherheit saniert unsichere Haken natürlich umgehend, wenn sie z.B. über das Internetformular darauf angesprochen wird.

Um im Fall der Fälle eine schnelle Rettung zu ermöglichen, hat der Göttinger AKN inzwischen Kontakt zur örtlichen Feuerwehr aufgenommen.

Für die Pfade zu den Felsen , die teilweise mit Stufen ausgebaut sind, haben sowohl DAV als auch IG eine Vereinshaftpflichversicherung. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten werden einmal jährlich die Pfade kontrolliert und wenn nötig repariert. Im Anschluss an das Gespräch wurde gemeinsam die Hauwand besichtigt, um die Auswirkungen des Kletterns vor Ort zu betrachten und den Wegebau am 01. April zu besprechen.

Die Rote Wand und Appenroder Wand gehören ebenfalls der Familie von Uslar-Gleichen, auch hier gibt es erfreulicherweise keine Probleme mit der Kletternutzung.

Da alle genannten Felsen auf Privatgrund liegen, bitten wir Euch beim Klettern Rücksicht auf die Interessen des Grundeigentümers zu nehmen. Hinterlasst keinen Müll, malt die Felsen nicht an, verursacht keine übermäßige Lautstärke. Und seid freundlich zu jedem, der euch am Fels anspricht. Es könnte der Besitzer der Felsen sein.

Liebe Leute,

ich leite euch hier einen Aufruf von Mountain Wilderness weiter, gegen die Baupläne einer Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu Stellung zu nehmen.

Der 1987 gegründete Verein Mountain Wilderness wendet sich gegen die weitere Erschließung des Alpenraumes und setzt sich für den Erhalt der letzten Wildniszonen, auch für den Bergsport ein. Richard Goedeke, Sir Edmund Hillary und Reinhold Messner sind Gründungsmitglieder.

Die geplante Erschließung geht quer durch eine Schutzzone für Birkühner und würde die Verbindlichkeit der Alpenkonvention und des bayrischen Alpenplanes aushebeln.

Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen zwischen den Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen.

Deutschland wäre meines Wissens das erste Land, das einen vereinbarten Inhalt der Konvention brechen würde. Damit würden sich auch die anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr an die Konvention gebunden fühlen.

Es  besteht bis zum 22.3. für jeden die Möglichkeit sich gegenüber dem bayrischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf dem Postweg  (E-Mail: lep-beteiligung@stmflh.bayern.de) bezüglich des Riedberger Horns zu äußern.

Der DAV hat einen Mustertext erstellt, mit dem man  gegen die Erschließungspläne am Riedberger Horn Stellung nehmen kann: http://www.alpenverein.de/natur-umwelt/riedberger-horn-jetzt-sind-sie-gefragt_aid_29140.html

Es wäre toll, wenn viele von euch hierzu ihren Protest äußern.

Herzliche Grüße

Euer Mountain Wilderness Vorstand

Weitere Infos zum Zankapfel Riedberger Horn findet ihr z.B. hier: https://www.davplus.de/riedberger_horn?gclid=CODB1bjH1dICFc8y0wodwtELqw&

Pünktlich wie jedes Jahr beginnt am 01.03. die gesetzliche Frist, in der im Wald besondere Brandschutzbestimmungen gelten, und zwar bis zum 31. Oktober.

In Niedersachsen stehen diese im Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002:

§ 35 Schutz vor Brandgefahren

(1) 1 In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. 2 Dies gilt nicht für Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende und Personen, die zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und für diese auf den Grundstücken Dienste oder Arbeiten verrichten, sowie für die dort zur Jagd Befugten.

(2) Das Grillen ist nur auf Grillplätzen gestattet, die die waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat.

(3) 1 Wer in Wald, Moor, Heide oder in gefährlicher Nähe davon ein Feuer angezündet hat, hat es zu überwachen. 2 Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.

Was sollten wir an den Felsen beachten?

Die Felsen gehören definitionsgemäß zum Wald, dort gelten also dieselben Regeln. Kocher zählen ebenso wie Rauchen oder Grillen zu offenem Feuer. Katalysatoren sind eine weitere Gefahrenquelle, auch wenn der Gesetzestext sie nicht extra erwähnt. Schaut also beim Parken, das ihr das Auto nicht über trockenem Gras abstellt.

Auf dem Ithzeltplatz ist Rauchen, Grillen und das offene Feuer an der Feuerstelle bei entsprechender Vorsicht erlaubt.

Weitere Infos: http://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldbrandschutz/

Viel Spaß im Wald und einen guten Start in die Saison,

Axel