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Auf der Informationsveranstaltung zum geplanten Landschaftsschutzgebiet hat das Umweltamt des Landkreises das geplante Vorgehen bestätigt: Keine weiteren Felsen außer der 15 aus der Vereinbarung werden für das Klettern freigegeben, das Beteiligungsverfahren läuft bis zum 30.04. 2016, Beschlussfassung über das LSG im Kreistag am 22. Juni 2016.

Inzwischen hat auch die Denkmalpflege ihre Interessen an den Felsen angemeldet. 7 der wichtigsten Kletterfelsen, z.B. die Wampe und Knubbelwand, sind Bodendenkmale, da unter den Felsdächern über einen Zeitraum von 50.000 Jahren immer wieder Menschen lagerten und ihre Spuren hinterließen. Es besteht daher die Gefahr, dass derzeit offene Felsen für das Klettern gesperrt werden.

Erste Kreisrätin Frau Wemheuer hatte im Vorfeld eine Anfrage an des Landwirtschftsministerium gestellt, ob der neue „Klettererlass“ auch die Verwendung von Seil und Haken einschließen würde, was vom Umweltamt Göttingen bezeifelt wird. Sie räumte ein, keine ihre Auffasssung stützende Auskunft erhalten zu haben. Dennoch bleibt der LK beim Verbot des Kletterns mit Seil und Haken im LSG. Das Bouldern bliebe weiterhin möglich.

Erfreut haben die anwesenden Kletterer zur Kenntnis genommen, das der Landkreis nun doch die 2014 mit uns abgesprochenen 37 Felsen begutachten lassen will, was wir seit Beginn des LSG-Verfahrens 2013 gefordert haben. Allerdings könnten die Ergebnisse erst in eine Novellierung des LSG nach 2018 einfließen, die Felsen würden also erstmal gesperrt und einen Rechtsanspruch auf Wiedereröffnung nach dann vorhandener Guachtenlage hätten wir nicht.

Einige Kreispolitiker bekräftigten, dass Ihnen ein Ausgleich der Interessen von Naturschutz, Denkmalschutz und Klettersport wichtig sei und der Auftrag zur Überarbeitung des LSG von der Politik kommen müsse.

Nach Aussage des FFH-Basiskartierung aus dem Jahr 2011, die die vorhandenen Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustand erfasst, verursacht der Klettersport, der überwiegend nur unbewachsene, glatte Felsbereiche nutzt, nur geringe Schäden an den Felsen. Die weitaus schwerwiegendsten Beeinträchtigungen gehen von nicht ordnungsgemäßer Waldwirtschaft mit der Bestockung von ortsuntypischen Fichten aus.

 

Liebe Kletterer, wir berichteten schon mehrfach über das für uns inakzeptable Verhalten der Umweltbehörde im Landkreis Göttingen. Die Umweltbehörde weigert sich den aktuellen Erlass zum Betretensrecht vom 14.01.2016 anzuerkennen (siehe DOWNLOADS / Rechtlicher Rahmen) und beharrt im Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald auf die Sperrung aller Felsen auf Privatgrund.

Auf der Internetseite des Landkreises ist demonstrativ der alte, im Bezug auf das Betretensrecht korrigierte Erlass vom Januar 2013 dargestellt. Weiter sind auch die Anlagen der Kletterrouten (Anlage II) aktualisiert, aber nicht um die durch uns zugesandten neuen Routen und Topos erweitert:

https://sessionnet.krz.de/kreis_goettingen/bi/vo0050.asp?__kvonr=6217&search=1

Am 09.03.2013 findet im Dorfgemeinschaftshaus Reinhausen eine Infoveranstaltung des Landkreises zum LSG Reinhäuser Wald für die Bürger statt. Eine weitere Gelegenheit, unseren Unmut auszudrücken. Die Verteter der Umweltbehörde stehen hier Rede und Antwort.

Zur Vorbereitung des Termins veranstaltet der DAV und die IG Klettern in den Räumen der Sektion des DAV Göttingen am 08.03. um 20 Uhr eine Infoveranstaltung, wo der aktuelle Stand aus unserer Sicht dargestellt wird. Die Kletterverbände sind nun aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zum Entwurf zu nehmen.

Wir werden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium über das Vorgehen des Landkreises informieren. Wenn wir den Stop des Verordnungsgebungsverfahrens nicht erreichen können, wird der Kreistag am 22. Juni über die Verordnung und das Kletterverbot beschließen. Dann bleibt uns der Rechtsweg.

Der Zirkus an der Westseite des Thüster Berg steht seit letztem Herbst komplett frei und lädt zum entspannten Sonnencruisen wie in Südfrankreich ein. Die neue Zufahrt erfolgt von der L462 von Salzhemmenorf nach Süden Richtung Thüste. Nach ca. 1,5 Km zweigt links die geteerte Landstraße nach Levedagsen ab. Kurz darauf verlässt man die Straße in einer Rechtskurve und hält geradeaus auf den weithin sichtbaren Steinbruch zu, bis rechts der geschotterte Fahrweg zum Waldrand abzweigt. Dort parken und wenige 100m hinauf zum Zirkus.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für Klettern und Naturschutz? Was macht die Felsen zu wertvollen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere? Welche kommen vor Ort vor und wie können wir sie beim Klettern schützen? Als Antwort auf diese Fragen findet Ihr auf den Seiten der IG viele Basistexte von Gesetzen und Verordnungen über Felsgutachten und Vollzugshinweisen bis zu Gebietsinfos. Nach und nach werden weitere dazukommen. Als Einstieg bietet sich DER VEREIN / Klettern und Naturschutz an.

Seht Euch auf den Seiten mal um!

Eure IG Klettern

Der Umweltausschuss des Landkreises Göttingen hat am 03.02. beschlossen, den Entwurf für das LSG Reinhäuser Wald in das Beteiligungsverfahren zu geben. Inklusive Kletterverbot für die Felsen auf Privatgrund und trotz des Erlasses des Landwirtschaftsministeriums, das von den Landkreisen fordert, das Betretensrecht für das Klettern auch für Felsen auf Privatgrund so weit wie möglich auszulegen. Wie kam es dazu?

Die Vertreterin der Verwaltung Erste Kreisrätin Christel Wemheuer bezweifelte den Ausschussmitgliedern gegenüber sowohl die bindende Wirkung des Erlasses, den Sie zur Absichtserklärung herabstufte, als auch den Wirkungsbereich. Der Erlass spricht von „Klettern“, genauso wie alle anderen Gesetzes – und Verordnungstexte in Deutschland bisher auch, wenn Klettern mit Seil und Haken zur Sicherung gemeint ist. Genau das zweifelte Wemheuer an. Nach dem Göttinger Verordnungsentwurf ist verboten „Felsen (…) mit Hilfsmitteln (Haken, Seile) zu erklettern.“ Ob denn nun „Klettern“ im Erlass das gleiche wie „Klettern mit Seil und Haken“ im Verordnungstext ist, diese Frage hätte sie an das Landwirtschaftsministerium gestellt und würde nach erster mündlicher Auskunft eine für Sie günstige Stellungnahme erwarten. Mit diesem Winkelzug war die Aussagewirkung des Erlasses verpufft. Wenn ich mir ein Wort aussuchen sollte: Dreist!

Diese Argumentation, verbunden mit dem ausführlich dargestellten Zeitdruck unter dem die Verwaltung bei der Sicherung der FFH-Gebiete steht, führte trotz einiger Zweifel der Ausschussmitglieder und dem Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung mit den Kletterern inklusive Gutachten zum Votum für den jetzigen Entwurf.

Wie geht es jetzt weiter? Im Beteiligungsverfahren können die „Träger öffentlicher Belange“ eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben, die dann ggf. zu Änderungen führen, bevor die Verordnung am 22. Juni im Kreistag abgestimmt werden soll. An diesem Punkt standen wir schon einmal im Herbst 2012. Der Landessportbund ist im Beteiligungsverfahren eingebunden und unterstützt uns in unserem Kampf um das Recht zu Klettern auch an Felsen auf Privatgrund.

Am Rande der mit 70 Besuchern, davon 60 Kletternden sowie Grundbesitzern, Umweltschützern, Förstern, Journalisten außergewöhnlich gut besuchten Sitzung ergaben sich viele interessante Kontakte, die wir in Zukunft weiter vertiefen werden. Die Kreispolitiker zeigten sich sichtlich beeindruckt vom öffentlichen Interesse des Themas und der jungen, engagierten Kletterermenge, die in Göttingen auch eine erhebliche Wählerschaft darstellen. Der DAV Göttingen hat 3000 Mitglieder, dazu kommen eine große Anzahl kletternder Studenten. Am 11. September ist Kommunalwahl. Wir werde die Fraktionen im Kreistag bitten, ihre Haltung zum Verordnungsentwurf darzustelllen.

Eins ist klar. Das Ringen um den Reinhäuser Wald hat eben erst begonnen.

DAV und IG Klettern

Unser Schreiben an die Umweltausschussmitglieder findet ihr unter DOWNLOADS / POSITIONEN.