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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Das Frühjahr naht und auch in diesem Jahr sind wieder Felsbereiche zum Schutz von Uhu- und Wanderfalkenbruten temporär gesperrt.

Sperrungen in den meistbesuchten Gebieten ab 01.02.2016:

Ith/ Lüerdissen: Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11),

Ith/ Holzen : Baumschulenwand (2) bis Däumlingswand (5),

Kanstein: Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22),

Nördl. Fredener Klippen: Aschestein (1) bis Gelbes Dach (7),

Harz/ Okertal: Großer Treppenstein Ost- und Nordwand, Uhuklippe, Rabowklippe,

Harz/ Eckertal: Hausmannsklippen.

Die Ziffern hinter den Felsnamen entsprechen der Nummerierung im aktuellen Kletterführer von Grage/ Grage/ Brunnert.

Da die Sperrungen temporär und variabel sind, wir teilweise vorzeitig entsperren können, aber auch kurzfrisitig Sperrungen hinzukommen können, informiert Euch bitte vor dem Klettern auf der Internetseite der IG-Klettern-Niedersachsen („Sperrungen / temporär“).

Mittlerer Ith (Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen):

Auch hier wird es 2016 wieder mehrere Uhubruten geben!

Der mittlere Ith steht jetzt zur Verhandlung an, gilt aber bis zum Ergebnis immer noch als gesperrt! Deshalb verzichten wir zunächst darauf, die Brutfelsen einzeln zu benennen und/oder vor Ort abzusperren.

Bitte gefährdet nicht die Uhubruten und die Verhandlungsergebnisse dort und beachtet unbedingt die bestehende Sperrungssituation im mittleren Ith!!!

Wir bitten Euch, die gesperrten und genannten Bereiche nicht zu betreten und alles zu unterlassen, was die Brut und Aufzucht der streng geschützten Tiere stören kann. Informiert auch andere über die bestehenden Sperrungen und habt keine Scheu, Leute vor Ort darauf anzusprechen!

Generell bestehen die Sperrungen wegen Vogelbrut vom 01.02. bis 31.07. Können die Bereiche bereits vorher zum Klettern freigegeben werden, erfolgt durch die IG die Entsperrung und die Info an Euch.

Viel Spaß am Fels und ein erfolgreiches, schönes Frühjahr!

Eure IG Klettern Niedersachsen

Die Landkreise Northeim, Hildesheim und Holzminden beabsichtigen das FFH-Gebiet „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald (DE-4024-332)“ als Naturschutzgebiet unter Schutz zu stellen. Das FFH-Gebiet umfasst große Waldbereiche in den genannten Kreisen. Das bestehende NSG „Selterklippen“ wird in das neue NSG einbezogen. In Zusammenhang mit der Verordnungsgebung, die vom LK Northeim durchgeführt wird, soll das derzeitige Kletterverbot im südlichen Selter auf den Prüfstand gestellt werden. Das heißt konkret:

Mit dem neuen Erlass zum Betretensrecht besteht eine große Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder im Selter Klettern zu können.

Zur Erinnerung: Die naturschutzfachliche Abklärung der Kletterbereiche hatte in der Verordnung vom März 2009 bereits stattgefunden, allerdings verweigerten die Grundeigentümer die Ausschilderung der Bereiche vor Ort. Damit war faktisch ein Kletterverbot entstanden. Nach der neuen Rechtslage sind die Grundeigentümer dazu nicht berechtigt.

Da alle Regelungen neu verhandelt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für das Naturschutzrecht Gültigkeit hat, werden wir beim Landkreis Northeim anregen, das 2009 nicht berücksichtigte naturschutzfachliche Gutachten über die Erzhausener, Esbecker und Südlichen Fredener Klippen als Datengrundlage in den Prozess einfließen zu lassen.

Nach dem Grundsatz: „So viel Sperrung wie nötig, so wenig wie möglich“ hat das Klettern im Selter wieder eine Chance!

Wir freuen uns auf die weiteren Entwicklungen!

 

 

 

Liebe Klettergemeinde,

das Landwirtschaftsministerium hat in einem Erlass an die Landkreise eine sehr wichtige Positionierung zum Klettern herausgegeben. Darin wird klargestellt:

Klettern gehört zum Betretensrecht. Private Grundeigentümer haben nicht das Recht, Klettern einfach zu verbieten.

Weiter heißt es sinngemäß: Klettern auf Privatgrund darf nur eingeschränkt werden, wenn die Interessen der Grundeigentümer unzumutbar beeinträchtigt werden. Dies ist im Einzelfall nachzuweisen. Eine allgemeine Besorgnis etwaiger Beeinträchtigungen reicht als Grund für Sperrungen nicht aus. Vor einem gänzlichen Nutzungsverbot sollten die möglichen und angemessenen Minimierungsmaßnahmen ergriffen werden.

Damit wird eine präzise Rahmensetzung für die Auslegung vorgenommen, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt. Den gesamten Erlass findet ihr unter unter Downloads / Gesetze, Verordnungen, Vereinarungen.

Mit diesem Schreiben haben wir eine neue Verhandlungsbasis für die Felsen auf Privatgrund in den Landkreisen Wolfenbüttel, Osterode, Göttingen, Holzminden, Hameln-Pyrmont. Bitte haltet die derzeit bestehenden Sperrungen ein trotzdem ein!

Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen in den Landkreisen!

Der DAV und die IG Klettern

 

FFH Gebiet 110 – zukünftiges LSG Reinhäuser Wald: Seit der Weigerung des Landkreises Göttingen, die Felsen auf Privatgrund entgegen der Absprache mit den Kletterverbänden naturschutzfachlich begutachten zu lassen, war es einige Zeit ruhig. Nun geht es wieder los:

Der Landkreis hat vor, den „alten“ kletterfeindlichen Verordnungsentwurf von 2012 mit kleinen Änderungen bis zum Sommer 2016 durch den Kreistag zu bringen. Damit wäre der größte Teil der Felsen für uns verloren!

Nur an wenigen, in der Kletterkonzeption von 2006 enthaltenen Felsen im Staatsforst könnte im zukünftigen LSG Reinhäuser Wald geklettert werden. Alle Felsen sollen zu Zone 2 werden,  zukünftig wären keine Neutouren mehr möglich. Weder die Felsen im Privatwald noch weitere Felsen auf Landesfläche sollen freigegeben werden. Das ist ein klarer Bruch der Klettervereinbarung von 2006. Dort hatte der Landkreis zugesagt, weitere Felsen in die Kletterkonzeption aufzunehmen. Derzeit steht das Klettern an den nicht in der Konzeption enthaltenen Felsen unter Erlaubnisvorbehalt der Unteren Naturschutzbehörde.

Da die Sperrungsliste sehr lang ist, hier die Positivliste noch bekletterbarer Felsen im FFH-Gebiet: Nachbarkanzel, Quacken, Kavernenwand, Wampe, Knubbelwand, 2. bis 5. Zwerg, Wegelagerer, Wellenwand, Echsenwand, Kolosss, Leichte Wand, Eisenwand, Gnom.

Felsen auf der Nordseite des Wendebachtal (Reinhäuser Tal) auf Privatgrund, die von der LSG VO nicht betroffen sind: Hauwand, Appenroder Wand, Rote Wand, Schaukelwand, Schlageterstein, zwei weitere.

Am 03. Februar um 16 Uhr stellt die UNB den „neuen alten“ Entwurf im Umweltausschuss im Kreishaus Göttingen vor.

Wir wollen zeigen, dass wir mit dem Vorgehen des Landkreises nicht einverstanden sind. Wir fordern die bereits zugesagte naturschutzfachliche Begutachtung der Felsen. Nur so gibt es eine belastbare Faktengrundlage um zu beurteilen, wo Klettern naturverträglich möglich ist!

Kommt alle! Wir sehen uns am 03. Februar um 16 Uhr im Kreishaus Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, Kleiner Sitzungssaal 019, 37083 Göttingen!

Die IG und DAV Gebietsbetreuer für den Göttinger Wald und der Vorstand der IG

„Auf neuen Wegen an kleinen und großen Bergen Europas – Abenteuer nebenan“

Richard Goedeke zeigt heute Abend in der Universität Braunschweig Bilder über Spielformen sportlich fairer Erstbegehungen von den Felsen Norddeutschlands über Norwegen bis in die Alpen.

Als Gründungsmitglied von MOUNTAIN WILDERNESS und DEN GRÜNEN ist dem nimmermüden Aktivisten für das Verbinden von Naturschutz und Klettersport der Schutz der Umwelt und der Berge im besonderen ein zentrales, lebensbestimmendes Anliegen. Dabei geht es immer auch darum, die Natur als Spielort für die Menschen zu erhalten, ganz im Sinne des Clean Climbing: Klettern, ohne Spuren zu hinterlassen.

TU Braunschweig – Hörsaal PK 4.3
Pockelsstr. 4 – Einlass ab 19.00 Uhr – Beginn 19.30 Uhr
Eintritt: DAV-Mitglieder 3 Euro – Nichtmitglieder 5 Euro