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Die in der Windenergie-Branche tätige Firma ‚BS Rotor Technic‘ sucht aktuell 2-4 weitere Mitarbeiter (Vollzeit) für Wartung, Reparatur und Reinigung von Windkraftanlagen. Gefragt sind daher schwindelfreie Leute, die mit Seilsicherungen vertraut sind, also insbesondere Kletterer. Für die notwendige Aus- und Weiterbildung neuer Mitarbeiter sorgt die Firma. Das Unternehmen hat derzeit 8 Mitarbeiter und ist auf Expansionskurs.

Wer Interesse hat melde sich einfach bei Herrn Sheppard (Geschäftsführer), der Euch für alle Informationen zur Firma und zum Job zur Verfügung steht:

BS Rotor Technic

Ringstr. 14
37154 Northeim

Tel.: 05551 / 914 11 90 (Hr. Jeremy Sheppard)
Fax: 05551 / 914 11 919

Mail: info@bs-rotor.de

Internet: www.bs-rotor.de

Seit Mitte April liegt er uns vor, der neue Verordnungsentwurf zu den Naturdenkmalen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Bislang gab es für jedes Naturdenkmal (ND) eigene Verordnungen, die zum größten Teil aus dem Jahre 1964 datieren. Das soll sich jetzt ändern. Vorgesehen ist daher eine Zusammenführung der Altverordnungen in eine neue Sammelverordnung.

Zukünftig wird es also nur noch eine Verordnung geben, in der die Schutzbestimmungen für alle NDs enthalten sind und der eine Liste mit sämtlichen Naturdenkmalen angefügt ist. Wie dieser Liste zu entnehmen ist, sind auch eine Reihe von Felsklippen darunter, von denen zwei seit vielen Jahrzehnten beklettert werden (Mönchstein im Ith, Mittagsfels im Kanstein).

Nachfolgend die für uns relevanten Passagen des Verordnungsentwurfes:

Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Hameln-Pyrmont

§ 4
Verbote

(1)   Alle Handlungen, die die Naturdenkmale oder ihre geschützte Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern, sind gemäß § 27 Abs. 2 NNatG verboten. Insbesondere
        a)   das Abgraben, Aufschütten oder Verdichten von Boden sowie die Veränderung der natürlichen Bodengestalt,
    b)   Veränderungen des Wasserhaushalts,
      c)   Zerstören, Beschädigen, Entnehmen oder Einbringen von Pflanzen und Pflanzenteilen,
      d)   das Anbringen von Plakaten, Bild- und Schrifttafeln soweit es sich nicht um die amtliche Kennzeichnung der Naturdenkmale handelt.

(2)   Zusätzlich sind für die nachfolgend bezeichneten Naturdenkmalkategorien gemäß Anlage 1 […] dieser Verordnung die weiteren aufgeführten Handlungen verboten:
            […]
     3.   Bei Felsklippen:
        a) das Beklettern,
        b) die Beschädigung oder Verunreinigung der Oberfläche,
        c) das Anbringen von Haken oder Steighilfen sonstiger Art.

Im Rahmen der Anhörung haben wir natürlich eine ausführliche Stellungnahme (pdf, 17 kb) an den Landkreis eingereicht.

Am Montag, den 27.09.2004, sollen nun die vorliegenden Einwendungen im Umweltausschuss des Kreises beraten und eine Beschlussempfehlung an den Kreistag erarbeitet werden. Tagesordnung und Zeitpunkt der Sitzung sind derzeit noch nicht bekannt und auch nicht, ob die Sitzung öffentlich stattfindet. Diese Informationen werden aber vorab in der Deister-Weser-Zeitung (Amtliche Mitteilungen) veröffentlicht, wie uns auf Nachfrage vom Landkreis mitgeteilt wurde.

Na, fast hatten wir schon selbst nicht mehr damit gerechnet. Doch die Vorbereitungen laufen jetzt auf Hochtouren. Und darum wird es rund gehen, am Samstag, den 11. September auf dem Ith-Zeltplatz. Gefeiert wird das 25-jährige Jubiläum unseres „Klemmkeil“ – und nicht nur das, denn zwei namhafte Recken des norddeutschen Kletterns feiern zugleich ihre Geburtstage dort.

Was wird geboten: Eine Lesung von und mit Peter Brunnert, ein DiaVortrag von und mit Malte Roeper sowie jede Menge Konserven-Mukke aus einer gut getunten Anlage. Als Beilage gibt es diverse Getränke gegen geringes Entgeld. Verpflegung fester Konsistenz ist bitte selbst mitzubringen und kann auf gut geheizten Grills nach Wunsch temperiert werden.

An unserem IG-InfoStand wird für alle die Möglichkeit bestehen, in den historischen Klemmkeil-Ausgaben zu schmökern und das eigene Archiv bezüglich der neueren Hefte zu ergänzen. Des weiteren könnt Ihr Euch dort über die aktuellen Entwicklungen im Göttinger Wald, Selter und Ith informieren.

Also, wir sehen uns,

auf der KK-Jubiläumsfeier,

am Samstag, den 11. September,

abends auf dem Ith.

Endlich ist es zu haben, das neue Kompendium über die Kletterfelsen des Weserberglandes. Auf 470 Seiten (!) sind nahezu alle unsere Kleinode mit Topo und Routenliste dokumentiert, wie es sich für ein „modernes“ Werk gehört. Die Autoren hatten sich die Erfassung und Darstellung aller vorhandenen Kletterrouten auf die Fahne geschrieben. Das dürfte ihnen gelungen sein.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auf Basis eines Gutachtens für den Südlichen Ith bereits vor etwa 10 Jahren freiwillige Übergangsregelungen vereinbart wurden. Diese beinhalten insbesondere die im Kletterführer dargestellten Betretungsverzichte von diversen Felsköpfen. Des weiteren wurde damals aber auch auf einige Wandbereiche und einzelne Kletterrouten vorläufig verzichtet, die im Kletterführer nicht explizit dargestellt sind, zumal noch nicht klar ist, ob diese Regelungen Bestand haben werden oder nicht.

Von daher möchten wir hier nochmal kurz über diese Übergangsregelungen insgesamt informieren, da wir davon ausgehen, dass es voraussichtlich bei diesen bleiben wird und weil diese bereits umgesetzt, etabliert und akzeptiert sind. Die Ortsbegehungen mit Fachbehörden, Vertretern der Naturschutzverbände und den Eigentümern stehen kurz bevor. Von Ende August bis etwa Mitte September werden für den gesamten Ith sowie auch den Selter die zukünftigen Regelungen vor Ort festgelegt.


Übergangsregelungen Südlicher Ith

Generell gilt, dass nur die Routen beklettert werden sollen, die über die ausgebauten Wege und Pfade direkt zugänglich sind.

Von daher soll – bis zur Umsetzung der demnächst vereinbarten Regelungen – auf das Beklettern und Betreten folgender Felsen und Felsbereiche weiterhin verzichtet werden:

Lüerdissener Klippen
1.   Grüner Turm
    Verzicht: Routen links der Route „Nordwestwand“ (Routen 1 bis 5), Felskopf gesperrt
3.   Nordwestlicher Buchenschluchtfels
    Verzicht: Routen links der Route „Die Handfeste“ (Routen 1 bis 8) sowie die Route „Südwestwand“ (15), Felskopf gesperrt
4.   Südöstlicher Buchenschluchtfels
    Verzicht: Routen links von „Zarte Versuchung“ (Routen 1 bis 9) sowie die Route „Rechter Riss“ (20), Felskopf gesperrt
5.   Mittagsfels
    Verzicht: Felskopf des Massivs gesperrt
6.   Mauselochturm
    Verzicht: Routen links der „Linken Talseite“ (Routen 1 bis 3), Felskopf gesperrt
7.   Mauerhakenturm
    Verzicht: alle Routen am Massiv, Felskopf des Turms teilweise gesperrt
8.   Kästchen
    Verzicht: Route „Bergseite“ (1), Felskopf gesperrt
9.   Pfaffenstein
    Verzicht: Routen links der „Talseite“ (Routen 1 bis 8)
10.   Haderturm
    Verzicht: Route „Vorderer Kamin“ (1), bergseitiger Bereich des Felskopfs gesperrt
11.   Kullerkopf
    Verzicht: Routen links der Route „Sledgehammer“ (Routen 1 bis 3), Felskopf gesperrt
12.   Wechselstein
    Verzicht: Felskopf gesperrt
13.   Breite Wand
    Verzicht: Felskopf gesperrt
14.   Mickrige Wand
    Verzicht: alle Routen, Felskopf gesperrt
16.   Kleiner Pilz
    Verzicht: Felskopf gesperrt
17.   Pilzstein
    Verzicht: Routen „Blockkamin“ (15), „Ruff“ (16), „Platte“ (17) und „Dachl direkt“ (18) am Sockel, Felskopf des Gipfelblocks gesperrt
18.   Teufelstrichter
    Verzicht: Routen links von „Reifeprüfung“ (Routen 2 bis 7), Felskopf teilweise gesperrt
19.   Kamel
    Verzicht: Routen links von „Ohne Filter“ (Routen 2 und 3), Felskopf des Massivs gesperrt
20.   Hexenkanzel
    Verzicht: Routen rechts von „Nachlese 1“ (Routen 15 und 16)
21.   Krokodil
    Verzicht: Routen links von „Lügenbaron“ und „See you later“ (Routen 1 bis 3), Felskopf gesperrt
22.   Twägerstein
    Verzicht: Routen rechts der „Südostkante“ (Routen 18 bis 20), Felskopf gesperrt
24.   Lüerdissener Kanzel
    Verzicht: Route „Normalweg“ (1), Felskopf gesperrt
25.   Steinbruchriffe
    Verzicht: Felskopf des Gipfelblocks gesperrt
26.   Biwakdach
    Verzicht: Felskopf gesperrt
27.   Märzwand
    Verzicht: alle Routen, Felskopf gesperrt

Holzener Klippen
1a.   Rotesteineck
    Verzicht: Felskopf gesperrt
1b.   Rotesteinhöhlenwand
    Verzicht: Felskopf gesperrt
2.   Baumschulenwand
    Verzicht: Routen rechts von „Schuppe“ (Routen 59 bis 66), Felskopf gesperrt
3.   Verschneidungswand
    Verzicht: Felskopf gesperrt
4.   Drachenwand
    Verzicht: Routen „Linker Schluchtriss“ (1), „Südostkamin“ (26) und „Massivweg“ (27), Felskopf gesperrt
5.   Däumlingswand
    Verzicht: Routen „Blockgrat“ (4) bis „Mooskante“ (19), Felskopf gesperrt
6.   Schalenwand
    Verzicht: Route „Wie konntet ihr …“ (13), Felskopf gesperrt
7.   Rampenwand
    Verzicht: Felskopf gesperrt
8.   Himmelsleiterwand
    Verzicht: Felskopf gesperrt
9.   Steinbruchwand
    Verzicht: Felskopf gesperrt

Insgesamt 52 KlettererInnen fanden sich am 7. Juli vor dem Neuen Rathaus in Göttingen ein, um auf der öffentlichen Kreistagssitzung den Abgeordneten ihr Interesse am Klettern im Göttinger Wald zu verdeutlichen. Allerdings konnte dies nichts daran ändern, dass die LSG-Verordnung in der uns vorliegenden Fassung vom 23.06.2004 vom Kreistag verabschiedet wurde.

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt „Landschaftsschutzgebiet Leinebergland“ ergab sich die Gelegenheit mit Abgeordneten der Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Frau von Cramon, und CDU, Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Noack, über die Verordnung zu sprechen. Beide Abgeordnete beteuerten einhellig, dass der Passus zum Klettern nicht als Kletterverbot zu verstehen ist; das Klettern auf den bestehenden Routen sei vollumfänglich weiterhin erlaubt, es soll nur das Setzen weiterer „Haken und Ösen“ einer Erlaubnis vorbehalten sein.

In einem Bericht über die Kreistagssitzung, war der sinngemäß gleiche Wortlaut am darauf folgenden Tag auch im Göttinger Tageblatt nachzulesen. Und bei dem im Vorfeld vereinbarten Gesprächstermin mit Frau Kreisrätin Christel Wemheuer und Herrn Volkmar Kießling von der Unteren Naturschutzbehörde, am 8. Juli im Kreishaus, wurde uns gegenüber ebenfalls erklärt: „Der Grundgedanke, der zu der Formulierung im Entwurf geführt hat, hat zum Ziel, das Hakensetzen zu reglementieren, nicht aber das Klettern von bestehenden Routen zu verbieten“.

Dennoch ist und bleibt der Passus zum Klettern in der beschlossenen Verordnung unseres Erachtens mehrdeutig und widersprüchlich, denn in erster Linie gilt der Text der Verordnung und erst in zweiter Linie das, was eigentlich damit gemeint ist. Wie auch immer, beim Gespräch am 8. Juli wurde von beiden Seiten der feste Wille zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bekräftigt, die in möglichst naher Zukunft zu einer Vereinbarung zum Klettern im Göttinger Wald führen soll. In der Vereinbarung sollen nicht nur die naturschutzfachlichen Belange berücksichtigt werden, sondern auch die des Denkmalschutzes und die der privaten Grundstückseigentümer.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Dezember verabschiedet und dann im Amtsblatt des Kreises im Januar/Februar veröffentlicht, wodurch sie Wirksamkeit erlangt. Darüber hinaus bat uns die UNB: „Im Hinblick auf die anstehende Vereinbarung zum Klettern und im eigenen Interesse unserer Glaubwürdigkeit, das Einbohren neuer Felsen bis dahin zu unterlassen und in diesem Sinne auf die Kletterer einzuwirken“. Was wir u.a. hiermit tun.

Im übrigen soll die zu erteilende Erlaubnis für das Setzen weiterer Haken und damit für das Einrichten von Neutouren einmalig erfolgen und zugleich für alle Felsen gelten, die in der Vereinbarung ganz oder teilweise der Zone III zugeordnet werden. Wie die Vereinbarung letztendlich aussehen wird ist selbstredend noch völlig offen. Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Verhandlungen einfach sein werden, und das nicht wegen der zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange, sondern aufgrund der bislang insgesamt leider ablehnenden Haltung der privaten Grundstückseigentümer.

Wir werden Euch auf dem laufenden halten und gegebenenfalls zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen, sofern es auf eine Regelung hinauslaufen sollte, die voraussichtlich von Euch und der Allgemeinheit der Kletterer nicht mitgetragen werden kann.