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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Die Nachricht ist zwar nicht mehr ganz neu aber immer noch aktuell. Nach der Ausarbeitung des Konzeptionsentwurfs wurde dieser zur Abstimmung an die beteiligten Landkreise verschickt, wo er jetzt den Gang durch die Ausschüsse angetreten hat. Und gleich in der ersten Beratung des Umweltausschusses des Landkreises Hameln-Pyrmont wurde die Entscheidung darüber ausgebremst, wie dem nachfolgenden Bericht in der DeWeZet vom 25. März zu entnehmen ist.

Anmerkungen:

1. Es fallen keine Kletterer aus anderen Regionen busladungsweise in die Klettergebiete dort ein.

2. Die Belange zwischen Klettern und Naturschutz wurden vor Ort genau abgewogen. Zudem sieht die Konzeption vor, dass aufgrund neuer Erkenntnisse die Regelungen jederzeit nachgebessert werden können.

3. Der Eigentümer der FFH-Flächen, nämlich das Land Niedersachsen, wurde nicht übergangen. Zudem regelt die Konzeption nur das naturschutzfachliche, nicht das privatrechtliche.

4. Und was den Begriff „wilde Kletterer“ betrifft: Welche sollen das sein? Mit Lendenschurz, Kriegsbemalung und steinzeitlicher Bewaffnung ausgestattete Individuen, die meuchlings über die Felsen herfallen?

  Leserbrief in der DeWeZet vom 06. April:

Leider wird von vielen immer noch das alte Lied gesungen, mit dem sich der Naturschutz in der Vergangenheit selber viel kaputt gemacht hat, nämlich „Konfrontation und Aussperrung anstatt Kooperation“.

EINLADUNG zur Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder, es ist mal wieder soweit. Unsere alljährliche Mitgliederversammlung, zu der wir Euch hiermit herzlich einladen, findet statt am:

15. Mai 2004, um 19:00 Uhr

im Café Ithblick, Nelkenstr. 12, 37632 Eschershausen, Tel.: 05534 / 4119
(das Café befindet sich am Sportplatz in Eschershausen)

Tagesordnung
1.  Begrüßung
2.  Tätigkeitsbericht des Vorstands
3.  Finanzen (Kassenbericht, Kassenprüfung, Budgetplanung)
4.  Entlastungen und Vorstandswahlen
5.  Felspolitik (Stand der Dinge in den Gebieten und weiteres Vorgehen)

  • Landesverwaltungsreform Niedersachsen
  • Novellierung Landesnaturschutzgesetz
  • Vereinbarung Wesergebirge/Süntel
  • Vereinbarungen und NSG-Ausweisungen Ith und Selter
  • Novellierung Naturdenkmalsverordnungen für Felsen im Ith und Kanstein
  • FFH-Gebiete Bodensteiner Klippen und Harz
  • Zusammenlegung der Nationalparke Harz und Hochharz
  • FFH-Gebiete, Archäologie und Klettern im Göttinger Wald
  • Kletterkursgebiete
  • 6.  Sonstiges

  • Zukunft: Biotopverbund, Novellierung Bundeswaldgesetz
  • Unsere Projekte (u.a. Umsetzung der vereinbarten Regelungen)
  • Die aktuelle InfoPost nebst dem neuen Klemmkeil (Jubiläumsausgabe) wird ca. am 1. Mai bei Euch im Briefkasten liegen.

    Mit den besten Wünschen für Euch alle und einen sonnigen Start in die Saison,

    Euer Vorstand

    Jo Fischer, Stephan Gerschütz, Stefan Bernert

    Gäste und Interessierte sind herzlich willkommen.

    Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Liste der zur Nachmeldung vorgesehenen FFH-Gebiete bekannt gegeben, die spätestens im Januar 2005 zur EU nach Brüssel gemeldet werden müssen. Die neuen Flächen betreffen auch weitere Klettergebiete und -felsen:

    • FFH 214 „Felsen im Okertal“
    • FFH 260 „Bielstein bei Lautenthal“
    • FFH 424 „Sandsteinfelsen bei Reiffenhausen und Ischenrode“

    Damit hat sich der Umfang der zur Regelung anstehenden Klettergebiete nun um einiges vergrößert. Allerdings soll nach Auskunft der Naturschutzbehörden das FFH-Gebiet „Felsen im Okertal“ nur den westlichen Talhang beinhalten, nicht den östlichen. Sobald uns konkrete Informationen über die Ausdehnung des Gebietes vorliegen, werden wir Euch informieren.

    Nach dem aktuellen Stand der Dinge bescherrt uns die FFH-Richtlinie somit einen umfangreichen Verhandlungsmarathon, der nachfolgend aufgeführte Klettergebiete umfasst:

    FFH/VSG betroffenes Klettergebiet derzeitiger
    Schutzstatus
    Planung der Behörden
    FFH „Süntel, Wesergebirge, Deister“ Luhdener Klippe, Westendorfer Klippen, Schaumburger Klippen LSG Ausweisung zum Naturschutzgebiet
    (Abschluss: ca. Mitte 2004)
    Hohenstein NSG Novellierung der NSG-Verordnung
    Abschluss: ca. Mitte 2004)
    FFH „Ith“ Ith (gesamt: Marienau bis Holzen) LSG Ausweisung zum Naturschutzgebiet
    (Abschluss: ca. Ende 2004)
    FFH „Südlicher Selter“ Erzhausener Klippen Ausweisung des gesamten Selter (bis Delligsen) zum Naturschutzgebiet
    (Abschluss: voraussichtlich in 2005)
    Bockshorn Ausweisung zum Naturschutzgebiet
    (Abschluss: ???)
    FFH „Hainberg“ Bodensteiner Klippen (gesamt) LSG Novellierung der LSG-Verordnung
    (Abschluss: voraussichtlich in 2005)
    FFH „Bielstein bei Lautenthal“ Bielsteinklippe LSG noch nicht bekannt
    (Abschluss: voraussichtlich in 2005)
    FFH „Felsen im Okertal“ Okertal (Westseite) LSG noch nicht bekannt
    (Abschluss: voraussichtlich in 2005)
    FFH und VSG „Nationalpark Harz“ Hausmanns- und Rabenklippen Nationalpark Novellierung Nationalparkgesetz
    (Abschluss: ca. Ende 2005)
    FFH „Gipskarst bei Bad Sachsa“ Römerstein LSG NSG-Ausweisung oder LSG-Novellierung
    (Abschluss: voraussichtlich in 2005)
    FFH „Göttinger Wald“
    FFH „Reinhäuser Wald“
    FFH „Sandsteinfelsen bei Reiffenhausen und Ischenrode“
    VSG „Unteres Eichsfeld“
    Göttinger Wald (gesamt: Reyershausen bis Reiffenhausen) LSG Novellierung der LSG-Verordnung
    (Abschluss: ca. Ende 2004)
    Erläuterungen:     FFH =  Schutzgebiete gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie     NSG =  Naturschutzgebiet
          VSG =  Vogelschutzgebiet     LSG =  Landschaftsschutzgebiet

    Unter den nachfolgend aufgeführten Links findet Ihr die Verordnungen, Karten und Erläuterungen der Fachbehörden zu den bestehenden und geplanten Schutzgebieten – zumindest soweit diese online sind.

    Info-Links: 
    Bezirksregierung Hannover=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Hannover =http:>
  • FFH- und Vogelschutzgebiete im Reg.Bez. Hannover (Natura 2000-Gebiete)=http:>
  •  
    Bezirksregierung Braunschweig=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Seit ca. Mitte 2002 keine Informationen zu den Schutzgebieten mehr verfügbar
  •  
  • FFH-Richtlinie der EU (dt., html)
  • Vogelschutz-Richtlinie der EU (dt., pdf: 267 kb)
  • In den letzten Jahren wurden wiederholt Diskussionen über zusätzlich gesetzte Haken in bestehenden Kletterrouten und die Beeinträchtigungen des Charakters bestehender Routen durch Neutouren oder neue Kombinationen aus bestehenden Kletterrouten geführten. Seitens vieler Kletterer bestand bzw. besteht daher der Wunsch, die in Niedersachsen gewachsene Tradition und Ethik in schriftlicher Form transparenter zu machen und damit zugleich eine geeignete Kommunikationsgrundlage zu schaffen.

    Von daher sind alle Erschließer und Sanierer zu einer Diskussionsrunde am 24. April 2004 herzlich eingeladen. Ort des Treffens ist die Hütte (Kaminraum) auf dem JDAV-Zeltplatz Ith. Beginn der Veranstaltung ist 19:00 Uhr. Für Getränke und einen angeheizten Grill wird gesorgt sein. Die Teilnahme am Treffen steht selbstverständlich auch allen anderen Interessierten offen.

    Diskutiert werden soll der Entwurf eines „Niedersächsischen Neutouren- und Sanierungsappells“. Des weiteren soll über das Vorgehen bezüglich einer Reihe von Kletterrouten Einvernehmen erzielt werden, in denen nachträglich neue Haken gesetzt wurden sowie über einige Neutouren, durch welche bestehende Routen beeinträchtigt werden. Auch das Thema Bouldern wird bei dem Treffen nicht außen vor bleiben.

    Eine entsprechende News-Meldung findet Ihr bei www.kletternimnorden.de und wir bitten alle Interessierten das Thema dort und nicht hier im IG-Forum zu diskutieren, da es ansonsten unübersichtlich wird.

    Entwurf  „Neutouren- und Sanierungsappell“  (pdf: 10 kb, inkl. Routenliste)

      Zeltplatz Hohenbüchen
      Freibad Hohenbüchen

    Am nördlichen Ortsrand von Hohenbüchen (Hinweisschild), am Südwesthang des Reuberges, befindet sich der Jugendzeltplatz der Gemeinde Delligsen. Hohenbüchen ist vom Bahnhof in Alfeld per Bus erreichbar, mit dem man auch nach Delligsen gelangt (Einkaufsmöglichkeiten).

    Ursprünglich war die Nutzung ausschließlich anerkannten Jugendgruppen gestattet. Ab 2004 steht der Zeltplatz aufgrund freier Nutzungszeiten (in 2004: im Monat Juni und dann wieder ab 06. August) nun auch anderen Gästen (z.B. Klettergruppen und -kursen) offen. Dabei sind jetzt auch Tages- und Wochenendbuchungen möglich. Allerdings haben Jugendgruppen bei der Buchung generell Vorrang.

    Zu den nahe gelegenen Brunkenser Klippen gelangt man von dem am Waldrand gelegenen Zeltplatz in nördlicher Richtung bequem über Forstwege, wo man dann nach gut 1.500 m auf das Höhlenmassiv mit der Lippoldshöhle trifft.

    Informationen über Nutzungszeiten, Gebühren und Zeltplatzausstattung sowie nahe gelegene Bademöglichkeiten (u.a Freibad Hohenbüchen) gibt es auf der Webpage der Gemeinde: www.delligsen.de bzw. direkt auf der Unterseite: www.delligsen.de/freizeit/mainf3.htm.

    Anmeldung und weitere Informationen bei:

    Herrn Thomas Moelln (Tel.: 05187 / 941 542) im Rathaus Delligsen, Schulstr. 2, 31073 Delligsen