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Das FFH-Gebiet mit seinen beliebten Kletterfelsen wurde vom Landkreis Hameln-Pyrmont am 18.12.2018 im Rahmen der Novellierung des seit 1972 bestehenden LSG „Kanstein-Thüster Berg“ gesichert.
Auf der Fläche des LSG befinden sich auch die Felsen des Zirkus, der Bastion und die beiden Pilzfelsen, die oben im Bild zu sehen sind.
Erfreulicherweise kann das Klettern unter Einhaltung der naturschutzfachlich gebotenen Verhaltensweisen (Im Zustieg auf den Wegen bleiben, keine Vegetation beseitigen, Sperrungen wegen Vogelbrut beachten) weiter betrieben werden.
In §5 Freistellungen des Verordnungstextes heißt es:

„(6) Freigestellt ist das Klettern an Felsen soweit
1. das Klettern nur an den vor Ort durch die Naturschutzbehörde gekennzeichneten Felsen ausgeübt
wird, als Zugänge nur die gekennzeichneten Wege oder Pfade genutzt und keine neuen
Wege oder Pfade eingerichtet werden,
2. temporäre Sperrungen der Naturschutzbehörde zum Schutz von Tierarten strikt befolgt werden
und rechtzeitig in geeigneter Form, mindestens aber auf der Internet-Seite des Kletterverbandes
und an den Informationstafeln, soweit vorhanden, bekannt gegeben werden,
3. bewachsene Felsspalten, Felsbänder und Felsköpfe nicht betreten werden,
4. keinerlei Felsvegetation beseitigt wird,
5. in der Zeit vom 01.10. bis 15.03. von der Naturschutzbehörde entsprechend gekennzeichnete
Kletterrouten mit Felsspalten zum Schutz von überwinternden Fledermäusen nicht genutzt
werden,
6. festgestellte Vorkommen von an Felsen brütenden Eulen und Greifvögeln außerhalb der gesperrten
Bereiche unverzüglich bei der zuständigen Naturschutzbehörde angezeigt werden,
7. eine Sicherung der Wege oder Pfade durch bauliche Maßnahmen nur mit vorheriger Zustimmung
der zuständigen Naturschutzbehörde stattfindet,
8. die Verbote des § 4 Abs. 2 Nr. 4, 11, 13, 14 und 16 dieser Verordnung eingehalten werden.“

Die genannten Verbote sind:

„(2) Insbesondere werden im LSG folgende Handlungen untersagt:
4. das Bodenrelief zu verändern, insbesondere durch Aufschüttungen, Abgrabungen, Ablagerungen
umzubrechen oder auf andere Art zu verändern,
11. Wald zu beseitigen, zu schädigen oder auf andere Art zu verändern; sofern keine Freistellung
der forstwirtschaftlichen Nutzung nach § 5 Abs. 3 dieser Verordnung vorliegt,
13. das Lagern, Zelten oder Campen sowie das Entzünden oder Unterhalten von Feuer,
14. auf außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen oder Plätzen mit
Kraftfahrzeugen zu fahren oder Kraftfahrzeuge, Wohnwagen oder Anhänger dort abzustellen,
16. die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören.“
 

Wir freuen uns über die Kletterreglung im Landschaftsschutzgebiet, die die Belange des Naturschutzes und des Kletterns gleichermaßen berücksichtigt!

Der Steinbruch am Bockshorn oberhalb von Salzhemmendorf liegt außerhalb des LSG.

Auch in diesem Jahr sind wieder Felsbereiche zum Schutz von Uhu- und Wanderfalkenbruten temporär gesperrt.

Sperrungen in den meistbesuchten Gebieten ab 01.02.2019 (die Ziffern hinter den Felsnamen entsprechen der Nummerierung im Kletterführer „Hoch Im Norden“):

 

Ith/ Bisperode: Koboldwändchen (15) bis Nördl. Bisperoder Kanzel (19b)

Ith/ Lüerdissen: Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11)

Ith/ Holzen : Baumschulenwand (2) bis Däumlingswand (5)

Kanstein: Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22)

Nördl. Fredener Klippen: Aschestein (1) bis Gelbes Dach (7)

Mittlerer Ith (Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen): Der mittlere Ith ist immer noch gesperrt! 

Auch hier kann es 2019 wieder mehrere Uhubruten geben. Wir verzichten darauf, die Brutfelsen einzeln zu benennen und/oder vor Ort abzusperren.

Harz/ Okertal: Großer Treppenstein Ost- und Nordwand, Uhuklippe, Rabowklippe

Harz/ Eckertal: Hausmannsklippen

Harz/ Oberharz: Wurmbergsteinbruch

 

Generell bestehen die Sperrungen wegen Vogelbrut vom 01.02. bis 31.07., teilweise können wir vorzeitig entsperren, es können aber auch kurzfrisitig Sperrungen hinzukommen.

Informiert Euch bitte vor dem Klettern auf unserer Internetseite unter Sperrungen / temporär.

 

Wir bitten Euch, die gesperrten und genannten Bereiche nicht zu betreten und alles zu unterlassen, was die Brut und Aufzucht der streng geschützten Tiere stören kann.

Informiert auch andere über die bestehenden Sperrungen und habt keine Scheu, Leute vor Ort darauf anzusprechen!

 

Viel Spaß am Fels und ein erfolgreiches, schönes Frühjahr!

Eure IG Klettern

Ja ist denn schon Weihnachten? Ja, ist es! Und auch wir haben ein Geschenk für Euch. Es ist quasi „Altpapier“. Och nö mag jetzt manch einer sagen. Ein anderer wird sich hingegen die Finger lecken. Denn es ist historisches Altpapier. Denn den Klemmkeil gibt es schon deutlich länger als die IG Klettern. Er ging hervor aus dem Heft „Der Haken“, der auch eine Zeitschrift und ein Sprachrohr der Jugendgruppen der Sektion Hannover des DAV war. Aber irgendwann, nach dem die Welle des „Clean Climbing“ auch nach Norddeutschland schwappte, fanden einige diese Bezeichnung nicht mehr Zeitgemäß und aus dem HAKEN wurde DER KLEMMKEIL.

Diese alten Ausgaben haben wir für Euch zusammen gesammelt, eingescannt und nun auf die Webseite gestellt. Ideal, um jetzt an den Feiertagen mal in alter Kletterhistorie zu schwelgen. Da kann man von Geschichten lesen, bei denen die Protagonisten dem Sensenmann so gerade noch von der Schippe gesprungen sind (2 mal 50m von Hans Weninger, Heft 1 von 1980) oder wie sie sich  im Hakenkrieg fast gegenseitig verprügelt hätten.

Wer selber noch Hefte hat, die wir hier noch nicht in der Sammlung haben, würde sicher nicht nur uns, sondern auch allen anderen eine Freude machen, wenn er diese zur Verfügung stellen könnte. Wir übernehmen natürlich gerne das Einscannen und senden Euch die Hefte im Anschluss unbeschädigt zurück.

Und nun frohe Weihnachten und viel Spaß beim lesen, alle Hefte findet Ihr wie gewohnt hier.

Eure Klemmkeil Redaktion

DER KLEMMKEIL 2018 ist online!

Liebe Freunde des ultimativen, weil einzigen norddeutschen Klettermagazins, es ist soweit:
Pünktlich zum ersten Advent kommt DER KLEMMKEIL 2018 zu Euch.
Heute digital zum download, in zwei Wochen für unsere IG-Klettern-Niedersachsen Mitglieder als bedrucktes Papier.
Ein pralles Heft mit schönen Texten und noch schöneren Bildern.
Die Redaktion dankt allen, die Beiträge aus Buchstaben und Pixeln dazu beigetragen haben.

Zum ersten Mal erscheint DER KLEMMKEIL durchgängig in Farbe.
Und noch etwas ist neu: Unsere Kleinredaktion hat Zuwachs bekommen.
Neben den alten Grantlern Stefan und Axel sorgen Tweet Orlanes-Weck und Mathias Weck zukünftig dafür, dass der Klemmkeil weiterhin so schön bleibt oder vielleicht sogar noch viel schöner wird.

Und nun lasst Euch das Heft bei Glühwein und Keksen gut schmecken!

 

Eure KK-Redaktion Tweet, Mathias, Axel und Stefan

Am 25.9. bringt das NDR-Regionalmagazin „Hallo Niedersachen“ um 19:30 einen Beitrag über das Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen im Landkreis Wolfenbüttel.

Das Filmteram um Redakteur Peter Jagla filmte und befragte unter anderem den Naturschutzreferenten des DAV und IG Vorsitzenden Axel Hake und den Grundeigentümer der Felsen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Rechte Kletterer an den Felsen haben und auf welchem Stand das Gerichtsverfahren derzeit ist.

Der Konflikt um das Klettern in den Bodensteiner Klippen geht inzwischen ins fünfzehnte Jahr:

2003 wurde der Wald mit den Felsen an den jetzigen Grundeigentümer verkauft, der Kletterverbotsschilder im Wald aufstellte. Die Schilder hatten jedoch keine bindende Wirkung, da Klettern zum Betretensrecht gehört und nur von der zuständigen Wald- oder Naturschutzbehörde untersagt werden kann.
2015 hat der Landkreis Wolfenbüttel auf Antrag des Grundeigentümers das Klettern an den Bodensteiner Klippen verboten.
Der DAV und die IG Klettern haben dagegen geklagt.
Der Verhandlungstermin am 25.4.18 wurde vom Verwaltungsgericht Braunschweig aufgehoben. Das Gericht wies in der Begründung unter anderem darauf hin, das es erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kletterverbots nach dem Waldrecht (Betretensrecht) hat.

Stattdessen solle das Klettern nach dem Naturschutzrecht im Rahmen der FFH-Sicherung des Gebiets im Herbst 2018 geklärt werden.
Daraufhin einigten wir uns mit dem Landkreis auf ein neues Gutachten, in dem auch die Naturverträglichkeit des Kletterns an den Felsen geklärt wird. Wir rechnen fest damit, das auf Grundlage des Gutachtens eine Kletterrregelung für die Bodensteiner Klippen vereinbart wird. Ergebnisse werden Winter 2018/19 vorliegen.

Währenddessen kann an den Sandsteinfelsen durch die aufschiebende Wirkung der Klage weiter geklettert werden. Viele Routen sind trotz der Hakenzerstörung in der Folge des Kletterverbots 2015 gut absicherbar und lohnen einen Besuch der Sandsteinfelsen.

An den Felsen im Landkreis Goslar nur wenige Meter weiter südlich, deren FFH-Schutz bereits 2008 umgesetzt wurde, kann weiter wie bisher geklettert werden.

Wir sind gespannt auf den Beitrag, der auch in der Mediathek des NDR zu finden sein wird:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Hallo-Niedersachsen,sendung818694.html