Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

Am 3. März fand ein sehr angenehmes und konstruktives Gespräch mit Alfons von Uslar-Gleichen statt, auf dessen Gelände auf der Nordseite des Wendebachtals die Steinbrüche Hauwand, Faulenseewand und Schaukelwand liegen. Die Naturfelsen Versteckter Turm, Pockenwand, Schlageterstein und Klotz stehen ebenfalls auf dem Grundbesitz, von diesen wird der Schlageterstein gerade im Rahmen der LSG-Überarbeitung naturschutzfachlich begutachtet. Neben Ingo Simon und Ansgar Weingarten vom Göttinger Arbeitskreis Klettern und Naturschutz war auch der Bürgemeister der Gemeinde Gleichen, Manfred Kuhlmann am Gespräch beteiligt.

Vorrangig wurden rechtliche Fragen des Zugangs, Haftung für Haken und Pfade zu den Felsen sowie Rettungswege besprochen.

Das Niedersächsische Waldgesetz regelt, das die Erholung in der Natur, zu der auch Klettern gehört, auf eigene Gefahr geschieht. Auch für die Haken ist weder der Eigentümer der Felsen noch der Hakensetzer haftbar. Die Benutzung der Haken geschieht auf eigene Gefahr. Die Kommission Sanierung und Sicherheit saniert unsichere Haken natürlich umgehend, wenn sie z.B. über das Internetformular darauf angesprochen wird.

Um im Fall der Fälle eine schnelle Rettung zu ermöglichen, hat der Göttinger AKN inzwischen Kontakt zur örtlichen Feuerwehr aufgenommen.

Für die Pfade zu den Felsen , die teilweise mit Stufen ausgebaut sind, haben sowohl DAV als auch IG eine Vereinshaftpflichversicherung. Im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten werden einmal jährlich die Pfade kontrolliert und wenn nötig repariert. Im Anschluss an das Gespräch wurde gemeinsam die Hauwand besichtigt, um die Auswirkungen des Kletterns vor Ort zu betrachten und den Wegebau am 01. April zu besprechen.

Die Rote Wand und Appenroder Wand gehören ebenfalls der Familie von Uslar-Gleichen, auch hier gibt es erfreulicherweise keine Probleme mit der Kletternutzung.

Da alle genannten Felsen auf Privatgrund liegen, bitten wir Euch beim Klettern Rücksicht auf die Interessen des Grundeigentümers zu nehmen. Hinterlasst keinen Müll, malt die Felsen nicht an, verursacht keine übermäßige Lautstärke. Und seid freundlich zu jedem, der euch am Fels anspricht. Es könnte der Besitzer der Felsen sein.

Liebe Leute,

ich leite euch hier einen Aufruf von Mountain Wilderness weiter, gegen die Baupläne einer Skischaukel am Riedberger Horn im Allgäu Stellung zu nehmen.

Der 1987 gegründete Verein Mountain Wilderness wendet sich gegen die weitere Erschließung des Alpenraumes und setzt sich für den Erhalt der letzten Wildniszonen, auch für den Bergsport ein. Richard Goedeke, Sir Edmund Hillary und Reinhold Messner sind Gründungsmitglieder.

Die geplante Erschließung geht quer durch eine Schutzzone für Birkühner und würde die Verbindlichkeit der Alpenkonvention und des bayrischen Alpenplanes aushebeln.

Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen zwischen den Alpenländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie der EU für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz der Alpen.

Deutschland wäre meines Wissens das erste Land, das einen vereinbarten Inhalt der Konvention brechen würde. Damit würden sich auch die anderen Mitgliedsstaaten nicht mehr an die Konvention gebunden fühlen.

Es  besteht bis zum 22.3. für jeden die Möglichkeit sich gegenüber dem bayrischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf dem Postweg  (E-Mail: le*************@st****.de‚; return false;“>le*************@st****.de) bezüglich des Riedberger Horns zu äußern.

Der DAV hat einen Mustertext erstellt, mit dem man  gegen die Erschließungspläne am Riedberger Horn Stellung nehmen kann: http://www.alpenverein.de/natur-umwelt/riedberger-horn-jetzt-sind-sie-gefragt_aid_29140.html

Es wäre toll, wenn viele von euch hierzu ihren Protest äußern.

Herzliche Grüße

Euer Mountain Wilderness Vorstand

Weitere Infos zum Zankapfel Riedberger Horn findet ihr z.B. hier: https://www.davplus.de/riedberger_horn?gclid=CODB1bjH1dICFc8y0wodwtELqw&

Pünktlich wie jedes Jahr beginnt am 01.03. die gesetzliche Frist, in der im Wald besondere Brandschutzbestimmungen gelten, und zwar bis zum 31. Oktober.

In Niedersachsen stehen diese im Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002:

§ 35 Schutz vor Brandgefahren

(1) 1 In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. 2 Dies gilt nicht für Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende und Personen, die zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und für diese auf den Grundstücken Dienste oder Arbeiten verrichten, sowie für die dort zur Jagd Befugten.

(2) Das Grillen ist nur auf Grillplätzen gestattet, die die waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat.

(3) 1 Wer in Wald, Moor, Heide oder in gefährlicher Nähe davon ein Feuer angezündet hat, hat es zu überwachen. 2 Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.

Was sollten wir an den Felsen beachten?

Die Felsen gehören definitionsgemäß zum Wald, dort gelten also dieselben Regeln. Kocher zählen ebenso wie Rauchen oder Grillen zu offenem Feuer. Katalysatoren sind eine weitere Gefahrenquelle, auch wenn der Gesetzestext sie nicht extra erwähnt. Schaut also beim Parken, das ihr das Auto nicht über trockenem Gras abstellt.

Auf dem Ithzeltplatz ist Rauchen, Grillen und das offene Feuer an der Feuerstelle bei entsprechender Vorsicht erlaubt.

Weitere Infos: http://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldbrandschutz/

Viel Spaß im Wald und einen guten Start in die Saison,

Axel

Wanderfalken und Uhus sind beeindruckende Vögel. Während der etwa 40-50 cm große Falke tagsüber am Ith und im Okertal über den Baumkronen und Felsköpfen auf Beutejagd geht, verschläft der mit bis zu 180 cm Flügelspannweite größte Eulenvogel Europas den Tag tief im Wald verborgen. Dass beide wieder an den Felsen von Harz, Weser- und Leinebergland brüten, kann uns freuen, denn sie waren in Niedersachsen zur Mitte des vorigen Jahrhunderts ausgestorben. Ursache war der Einsatz von Pestiziden, vor allem DDT in der Landwirtschaft, das sich über die Nahrungskette in den großen Greifvögeln anreicherte. 1972 wurde das Ausbringen von DDT in der Bundesrepublik verboten und der Bestand erholte sich durch Einwanderung und gezielte Auswilderungsaktionen. Die heute in Niedersachsen vorkommenden Uhus und Wanderfalken haben also einen Migrationshintergrund.

Der Uhu gilt in Niedersachsen mit 130 Brutpaaren inzwischen nicht mehr als gefährdete Art. Der Wanderfalke mit etwa 90 Brutpaaren ist in der aktuellen Roten Liste der Brutvögel noch als gefährdet eingestuft. Während in der übrigen Jahreszeit Uhu und Wanderfalke gut mit Menschen an den Felsen auskommen, reagieren die Vögel im Frühjahr sehr empfindlich auf Störungen des Brutplatzes und des Umfeldes. Schon geringe Irritationen können zum Aufgabe der Gelege führen. Daher ist der Schutz der Brutplätze besonders wichtig, damit der Bestand stabil bleibt. Weitere Faktoren für den Bruterfolg sind neben Störungen durch Menschen, Marder oder Waschbären die Verdrängung der Falken durch den größeren Uhu, das Nahrungsangebot und die Witterung.

Uhu und Wanderfalke sind durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Europäische Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. In Niedersachsen sind die Landkreise für die Umsetzung des Naturschutzes zuständig. Die Unteren Naturschutzbehörden legen die Schutzmaßnahmen fest. Unterstützt werden sie von ehrenamtlichen Vogelschützern der Staatlichen Vogelschutzwarte, die dem Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angegliedert ist.

In unseren Klettergebieten haben Kletterer von IG Klettern und DAV auch Aufgaben im Vogelschutz übernommen. Er ist neben Wegeinstandhaltung, Hakensanierung und Biotoppflege ein wichtiger Teil unserer Gebietsbetreuung. Die Vogelschützer verbessern potenzielle Brutplätze, errichten Absperrungen und überwachen den Bruterfolg. Das bedeutet eine Menge Arbeit, viele Vor-Ort-Termine und Kommunikationsaufwand. Lohn der Arbeit ist eine vertrauensvolle Kooperation von Naturschutzbehörden, Naturschutzverbänden und Kletterern. Dies ermöglicht, dass nach Beendigung der Brut die Felsen noch vor Ende der halbjährlichen Sperrfrist am 31.07. jeden Jahres wieder für das Klettern frei gegeben werden können.

Daher haben wir alle ein Interesse daran, dass die Sperrungen eingehalten werden und Uhu und Wanderfalke sich an den Felsen zahlreich vermehren! Wir sind zu Gast an den Felsen. Pflanzen und Tiere leben dort aber das ganze Jahr und sind auf unsere Einsicht und Rücksicht angewiesen. Und es macht die Felsen auch für uns um eine Dimension reizvoller, wenn nebenan seltene Pflanzen und Tiere gedeihen.

Falls Du Interesse an der aktiven Naturschutzarbeit zum Erhalt unserer Klettergebiete hast, wende Dich an den Naturschutzreferenten deiner DAV-Sektion oder die IG Klettern.

Wir freuen uns auf Dich!

Axel Hake

 

Weitere Infos

Wanderfalke:

Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz §44 Abs. 1. Nr. 1-4. bzw. §7 Abs. 2 Nr. 13, 14, nach den entsprechenden Anhängen der EWG Vogelschutzrichtlinie.

Bis zu 40-50cm groß und etwas über 1kg schwer, ernährt sich überwiegend von Vögeln (Tauben, Drosseln, Stare usw.). Brütet hauptsächlich in Felsnischen und -Höhlen, an und auf Gebäuden. In anderen Bundesländern kommen auch Braumbruten vor. Der Bestand hat sich nach zeitweiligem Aussterben in Niedersachsen seit den 1970er Jahren mit inzwischen etwa. 90 Brutpaaren soweit erholt, das der Erhaltungszustand der Art als günstig eingestuft wird. Er ist in der aktuellen roten Liste in Niedersachsen (Stand 2015) als 3 =gefährdet geführt, in der vorhergehenden Liste von 2007 noch 2 = stark gefährdet (weitere Kategorien: 0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, R = extrem selten, G = Gefährdung anzunehmen).

Uhu:

Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz §44 Abs. 1. Nr. 1-4. bzw. §7 Abs. 2 Nr. 13, 14, nach den entsprechenden Anhängen der EWG Vogelschutzrichtlinie.

Maximal 70cm groß, 180cm Flügelspannweite, nachtaktiv. Nahrungsopportunist (Mäuse, Igel, Vögel usw.). In Niedersachsen vor allem Felsbrüter, wo Felsen fehlen, kommen auch Baum- und Bodenbruten vor. Der Uhu war in Niedersachsen zeitweilig ausgestorben, der heutige Bestand ist weitgehend stabil mit leichter Erholung, so dass er in der aktuellen roten Liste in Niedersachsen (Stand 2015) nicht mehr geführt ist, 2007 war er noch als 3 – gefährdet – eingestuft.

Veröffentlichungen: