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Bei einem Routine-Telefongespräch wurde der IG Mitte Dezember mitgeteilt, dass die UNB Göttingen plane, das NSG Reinhäuser Wald (FFH-Gebiet 110) mit Kletterverbot für die Felsen auf Privatgrund durch den Kreistag zu bringen. Nur an Felsen auf Landesfläche soll klettern erlaubt sein. Das ist ein Bruch aller Absprachen mit den Kletterverbänden!

Zur Erinnerung: 2006 wurde nach konfliktreichem Start inklusive einer Kletterer-Demo vor dem Kreistag die „Vereinbarung zum Klettern im Göttinger und Reinhäuser Wald“ für die Felsen auf Landesgrund von Behörden und Kletterverbänden unterzeichnet. Diese sieht eine Ausweitung der Kletterregeln auf weitere Felsen (auch auf Privatgrund) vor. Trotzdem brachte die UNB 2012 einen NSG Voerordnungsentwurf auf den Weg, der Klettern nur an den Felsen der Vereinbarung von 2006 erlauben sollte – ein Bruch der Absprachen und des 2009 im Kreistag beschlossenen Sicherungskonzepts für das FFH Gebiet 110 Reinhäuser Wald, das ebenfalls eine Kletterergelung für die Felsen auf Privatgrund vorsieht. Durch massiven Widerstand der Kletterverbände konnte erreicht werden, das die Verordnung nicht im Kreistag Ende 2012 beschlossen wurde.

Anfang 2013 saßen Behördenvertreter, Grundeigentümer und Kletterverbände am runden Tisch, um das weiterere Vorgehen zu besprechen. Die Grundeigentümer standen dem Klettern mehrheitlich negativ gegenüber. Die UNB beschloss, 38 klettersportlich bedeutende Felsen auch ohne Zustimmung der Eigentümer naturschutzfachlich begutachten zu lassen, um eine Datengrundlage für eine Kletterregelung zu schaffen. Die Kosten sollten von Landkreis und Kletterverbänden gemeinsam getragen werden. Gleichzeitig versuchten die Göttinger Kletterer eine Zustimmung der Eigentümer zum Klettern zu erreichen, was leider nur teilweise gelang. Die Begutachtung sollte Anfang 2015 beginnen, damit schien alles auf einem guten Weg zu sein.

Das abgesprochene Vorgehen wurde nun durch die Behörde ohne Rücksprache mit uns gekippt! Hintergrund ist der massiver Zeitverzug bei der Umsetzung von FFH in Deutschland. Niedersachsen hat die Landkreise Mitte 2014 angewiesen bis 2018 alle FFH-Gebiete unter Schutz zu stellen. Da geht es natürlich am schnellsten und am billigsten, einfach die fertige Verordnung von 2012 durch den Kreistag zu bringen…

Die UNB Göttingen versucht nun schon zum dritten Mal eine kletterfeindliche Verordnung durchzupeitschen und bricht vorhandene Absprachen! Wir werden auf allen Ebenen,  lokal, im Land und im Bund das skandalöse Vorgehen der Behörde thematisieren und Widerstand entwickeln. Wir rufen Euch auf, mitzuhelfen, das Klettern im Reinhäuser Wald wie besprochen bei der Sicherung des FFH Gebiets 110 zu erhalten. Wir forden die Berücksichtigung unseres Betretensrechts. Dies ist in der Begründung zum Bundesnaturschutzgesetz 2002 und 2009 garantiert. Klettern zählt zum Betreten, das Betretensrecht ist ein abweichungsfestes Recht, das nicht durch landes- oder kommunales Recht geändert werden kann. Das Betretensrecht kann grundsätzlich nur aufgrund naturschutzfachlicher Notwendigkeiten aus Biotopschutz und FFH eingeschränkt werden, und dazu braucht es eine Grundlage, ein Gutachten. Wir fordern die Umsetzung dieser eindeutig formulierten Gesetzesinhalte bei der Sicherung des FFH Gebiets 110 Rheinhäuser Wald!

Wir werden Euch an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informieren und falls nötig, auch zu massenwirksamen Aktionsformen wie Demos, Mailaktionen, online-Petitionen, aufrufen. Wir sind selbst gespannt!

 

Nein, aber der neue Klemmkeil ist da!

48 Seiten rund um Bergschpocht weltweit und Klettern und Naturschutz daheim.

Und zwar genau hier: 2014-1 KK28

Wer es lieber auf Papier mag: IG-Mitglied werden, die gute Sache unterstützen und den Klemmkeil im Briefkasten finden…

Und jetzt viel Spaß beim Lesen!

Eure Reda-KK-tion

Vermutlich wissen nicht viele, wo der Pötzener Steinbruch zu finden ist: Nördlich von Hameln am Ende des Süntelkammes. An der etwa 50 Meter hohen, südwestlich exponierten Steinbruchwand gibt es einige alpine Routen im 4. und 5. Grad, die zukünftig leider nicht mehr beklettert werden können.

Die Forstgenossenschaft Bensen, in dessen Eigentum der Steinbruch ist, hat begonnen Verbotsschilder und einen Zaun aufzustellen, der das Betreten verhindern soll. Hintergrund ist die Frage, wer bei Unfällen haftet. Anders als bei Naturfelsen, wo brüchiges oder loses Gestein analog zu waldtypischen Gefahren als naturtypische Gefahr angesehen wird, für die niemand haftet, hat der Steinbruchbetreiber durch den Abbau die potenzielle Gefahr verursacht und muss für entstehende Schäden aufkommen.

Leider konnte bislang keine Lösung im Konflikt erreicht werden. Das Angebot für eine vertragliche Haftungsübernahme für die Kletterbereiche wurde mit dem Hinweis auf zahlreiche andere Besucher abgelehnt, für die die Haftung weiter bestehen würde. Auch Wanderer, Geologen, Mountainbiker verlieren mit dem Pötzener Steinbruch ein attraktives Ausfugsziel.

Das Eisklettern am wichtigsten Hotspot in Niedersachsen, dem Wurmbergsteinbruch bei Braunlage im Harz, ist in Gefahr. Nach Plänen der zuständigen Forst und Naturschutzbehörde soll der Ende 2014 auslaufende Vertrag von 2008, der das Fels- und Eisklettern im Steinbruch gestattet, nicht verlängert werden. Am 20.11.2014 trafen sich Behördenvertreter, Richard Goedeke und Axel Hake am Steinbruch, um die Kuh vom Eis zu holen.

Dies scheint gelungen. Es soll einen neuen Zugang zum Wandfuß durch Abseilen geben, um das Betreten der sensiblen Feuchtflächen mit geschützter Vegetation auf der Steinbruchsohle auszuschließen. Hilfreich bei der Kompromissfindung war die langjährige konstruktive Zusammenarbeit mit Forst, Falkenschützern und Naturschutzbehörden im Harz. Auch die Felsfreistellungen im Okertal wären ohne das bestehende Vertrauen nicht möglich gewesen.

Sobald die neuen Regelung in Kraft ist, werden wir Euch an dieser Stelle daüber informieren.

Und nun: Eisgeräte schärfen und auf einen kalten Dezember hoffen!

Eure IG Klettern

Im Oktober hat IG-Vize Daniel Dammeier den Kammweg in Lüerdissen mit Säge und Astschere wieder für die Fahrzeuge der Rettungskräfte aus Escherhausen befahrbar gemacht. Haltet bitte die Einfahrt zum Kammweg auf dem Parkplatz immer frei, damit die Fahrzeuge bis zum Unfallort vorfahren können.

Im Falle des Falles: Infos zum Felsen (Namen, Nummer, schnellster Aufstieg zum Kammweg) findet Ihr auf den Metallschildchen an den Felsen. Die Retter sind mit genauen Positionsangaben der Felsen und Kletterbereiche am Ith ausgestattet und holen Euch dann oben am Weg ab. Für den reibungslosen Ablauf der Rettungskette ist also gesorgt.

Damit Ihr sicher an den Felsen unterwegs seid und die Retter zuhause bleiben können, feilen wir gerade am neuen IG Kursprogramm für 2015.

Mehr Infos dazu demnächst hier auf der Seite unter Ausbildung!