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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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  Neue Schilder braucht das Land! Das Verbot entbehrt jedoch der rechtlichen Grundlage, denn das (naturverträgliche) Klettern unterliegt dem freien Betretungsrecht und muss daher von Grundstückseigentümern geduldet werden.
   

Im Juli diesen Jahres wurden am Parkplatz beim Camping Reiffenhausen 2 Schilder aufgestellt, denen zu entnehmen ist, dass das Klettern in den Felsen (richtig wäre und das ist wohl auch gemeint: „an den Felsen“) dort verboten sein soll. Da sich die Reiffenhäuser Felsen alle auf dem Grund und Boden der Realgemeinde Reiffenhausen befinden, dürfte diese auch als Urheber für die Schilder anzusehen sein.

In der Folge wurden vor Ort mehrfach Kletterer angesprochen, als diese aus ihren PKWs ausstiegen. Insbesondere wurden diese gefragt, was sie denn vorhätten und nachfolgend – sofern sie sich als Kletterer zu erkennen gaben – darauf hingewiesen, dass das Klettern dort verboten wäre.

Am 4. August kam es zu einem weiteren Aufeinandertreffen. Ein Kletterer aus Kassel hatte sich als solcher zu erkennen gegeben und liess sich auch nach entsprechender Diskussion nicht davon abhalten zum Klettern zu gehen. Auf der Rückfahrt bemerkte er dann, dass sein einer Reifen kaum noch Luft hatte. Beim nachfolgenden Stopp an der nächsten Tankstelle war an diesem Reifen jedoch kein Defekt festzustellen, ergo hatte ihm offenbar jemand die Luft abgelassen. Dann wollte er die Gelegenheit auch gleich nutzen um nachzutanken und musste beim Öffnen der Tankklappe feststellen, dass der Einfüllstutzen mit Hundekot zugeschmiert worden war.

Nach Rüchsprache mit uns wurde der Vorfall letzte Woche zur Anzeige gebracht. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln jetzt.

Von daher unser Aufruf an alle Kletterer:  Bitte teilt unserem Vorstand umgehend alle irgendwie gearteten Vorfälle und Kontakte mit Leuten vor Ort mit. Merkt Euch das Aussehen und notiert gegebenenfalls die Autonummer Eures „Gesprächspartners“, sofern ihr diesem eine zuordnen könnt. Und schaut Euch Euer Fahrzeug genau an, bevor Ihr den Parkplatz wieder verlasst. Sofern Ihr irgendwelche Veränderungen feststellt, wendet Euch sofort an die Polizei – zuständig ist das Polizeirevier in Groß Schneen.

Aufgrund vieler direkter Anfragen bei uns sowie in verschiedenen Internetforen bieten wir im September ein Kennenlernwochenende für alle Interessierten (Einzelpersonen, Paare, Familien mit Kindern) an. Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

  Termin: 10./11. September 2005
  Ort: Ith-Campingplatz
  Treff: Samstag, 11:00 Uhr vor der Hütte
  Programm:   gemeinsames Klettern, Samstagabend Grillen
  Kontakt: Angie Faust, Jo Fischer

Mitzubringen ist die persönliche Kletterausrüstung, Grillgut und natürlich gute Laune. Für Grillkohle und Getränke sorgen wir.

Wegen Einkauf ausreichender Getränkemengen ist eine Anmeldung erwünscht. Wer spontan kommt, sollte sich für Samstagabend selber damit eindecken.

Am Sonntag, den 12. Juni wurde an einem Felsen im Südlichen Ith eine erstaunliche Entdeckung gemacht. Auf einem stark frequentierten Kletterfelsen im Hauptklettergebiet Niedersachsens wurde ein Uhu-Brutplatz angetroffen. Bemerkbar machte sich der Vogel, als ihm ein Kletterer zu nahe kam und unvermittelt angefaucht wurde.

Unser Junguhu Hermann in seinem Versteck.

Bis dato unbemerkt hat in diesem Jahr ein Uhupaar seinen Nachwuchs ausgebrütet und aufgezogen. Der Junguhu wurde liegend zwischen 2 Felsblöcken auf einem Felskopf angetroffen und ist ca. 40 cm lang. Die Altvögel wurden nicht gesichtet. In unmittelbarer Nähe des Brutplatzes befinden sich am gleichen Felsen 2 Rupfplätze. Diese sind ordentlich bekotet und es liegen dort jede Menge Federn (Waldkauz, Krähen), einige Gewölle und ein Igelbalg.

Der Junguhu wurde natürlich sofort von uns adoptiert und – unabhängig vom Geschlecht – auf den Namen ‚Hermann‘ getauft. Er sieht übrigens nicht so aus und verhält sich auch nicht so, als wenn gut Kirschenessen mit ihm wäre.

Der Felsen wurde mit Flatterband rundum abgesperrt und Schildchen mit dem Hinweis „Vogelbrut – Nicht Klettern“ angebracht. Die zuständigen Naturschutzbehörden und Vertreter des Greifvogelschutzes wurden von uns bereits informiert und eine Ortsbegehung vereinbart, insbesondere um die notwendigen Absperrungs- und sonstigen Maßnahmen sowie das weitere zukünftige Vorgehen zu besprechen.

Die Absperrung dient übrigens auch dem Schutz der Kletterer, denn die Altvögel verteidigen ihren Nachwuchs vehement und scheuen sich nicht davor Menschen anzugreifen, die ihrem Brutplatz bzw. dem Nachwuchs zu nahe kommen. Es sind derbe Kopfverletzungen dokumentiert.

Wir bitten Euch alle, den Felsen auf keinen Fall zu betreten und die Absperrungen zu akzeptieren (Änderungen im Umfang vorbehalten). Pfeift alle Leute mit Nachdruck zurück, die dieses nicht tun. ! Der Brutplatz ist hier übrigens mit Absicht nicht näher benannt !

Dies ist bis dato ein bundesweit einmaliger Fall, dass sich ein Uhu mitten in einem stark besuchten Klettergebiet seinen Brutplatz gewählt hat. Lasst Hermann und seine Eltern in Ruhe; anschauen könnt Ihr Euch den Vogel auf den Fotos hier. Sobald der Fels wieder freigegeben ist – voraussichtlich Ende August – werden wir Euch informieren.

Wenn Blicke töten könnten – Hermann zeigt sich nicht sehr angetan von Portraitfotografie.
Alle Fotos: Jannek Wolf (der bei den Aufnahmen übrigens einen Helm trug)

Info:  Der Uhu galt von 1937 bis 1972 in Niedersachsen als ausgestorben. Erst durch gezielte Wiederansiedlungs- und Schutzmaßnahmen breitete er sich ab 1973 langsam wieder aus. Auch heute noch zählt der Uhu deutschlandweit zu den ganz seltenen und besonders geschützten Vogelarten.

Im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsens wurde 2002 eine landesweite Erfassung zu Verbreitung, Bestand und Habitatwahl des Uhus in Niedersachsen durchgeführt. Nach den vorliegenden Ergebnissen wird zum Zeitpunkt der Erhebung von einem Gesamtbestand zwischen 75 und 85 Brutpaaren ausgegangen. Der Vorkommensschwerpunkt liegt dabei im südniedersächsischen Bergland, vor allem in der Region Weser-Leine-Bergland (ca. 2/3 der Landespopulation).

Die Ergebnisse der landesweiten Erfassung sind in den Vogelkundlichen Berichten aus Niedersachsen, die von der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung e.V. (NOV) herausgegeben werden, ausführlich beschrieben (Jahrgang 35 – 2003 – Heft 1). Das Heft kann bei der NOV für wenige Euro bestellt werden. Auch der Konflikt zwischen Uhu und Klettersport wird darin andiskutiert, allerdings werden dabei im wesentlichen die Empfehlungen der Uhuschützer in der Nordeifel nüchtern zitiert – ohne jede Polemik. Wer sich über den Uhu in Niedersachsen schlau machen will, hat damit die ideale Lektüre (Brutplätze werden darin aber nicht verraten – verständlicher Weise).

Weitere Informationen über den Jäger der Nacht und Vogel des Jahres 2005 findet Ihr zudem unter den nachfolgenden Links:

www.nabu.de
www.lbv.de
www.eulen.de
dievoegeleuropas.de

Die Niedersächsische Staatskanzlei und das Umweltministerium haben am 07. Juni folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Niedersächsische Staatskanzlei
Niedersächsisches Umweltministerium

Pressemitteilung, 07. Juni 2005

Landesregierung hat Gesetzentwurf zum Nationalpark Harz beschlossen

Zusammenführung Nationalparke Harz

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Gesetz-Entwurf zum niedersächsischen Teil des „Nationalparks Harz“ beschlossen und für das Beteiligungsverfahren freigegeben. Kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände sowie Behörden, der Nationalparkbeirat, Naturschutzverbände, Wirtschafts- und Tourismusverbände werden an dem Verfahren beteiligt. „Ziel ist es dass sich alle, deren Belange durch die Zusammenlegung berührt sind, beteiligen“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander in der Kabinettssitzung. „Rechtzeitig vor Einbringung des Gesetzes in den Landtag wollen wir die Änderungswünsche erfahren, um diese in Abstimmung mit Sachsen-Anhalt einarbeiten zu können.“ Die Beteiligungsfrist beträgt fünf Wochen.

Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Nationalparke „Harz“ (Niedersachsen) und „Hochharz“ (Sachsen-Anhalt) werden in den weitestgehend gleich lautenden Gesetz-Entwürfen u. a. folgende neue Festlegungen getroffen:

Verankerung der Zielsetzung für die Zusammenführung der Nationalparke;
Einheitliches Kartenwerk mit Übersichtskarte für das Gesamtgebiet sowie Gebietskarten in einheitlicher Darstellung;
Einheitliche Gebietsgliederung in Naturdynamikbereiche, Naturentwicklungsbereiche und Nutzungsbereiche;
Einheitlicher Schutzzweck;
Berücksichtigung regionaler Belange;
Möglichst weitgehend übereinstimmende Regelungen zu zulässigen Handlungen, die örtliche Besonderheiten in beiden Ländern berücksichtigen;
Erstellung eines Nationalparkplanes nach gleichen Grundsätzen für das Gesamtgebiet anstelle von bisher zwei unterschiedlichen Plänen;
Erstellung eines Wegeplanes nach gleichen Grundsätzen für das Gesamtgebiet anstelle von bisher zwei unterschiedlichen Plänen;
Einheitliche Informations- und Bildungsarbeit;
Übertragung der Verwaltung des Gebietes auf die „Nationalparkverwaltung Harz“ als gemeinsame Dienststelle beider Länder mit Sitz in Wernigerode und einer Außenstelle in Sankt Andreasberg;
Nationalparkbeirat für das Gesamtgebiet anstelle von bisher zwei Beiräten;
Stärkung der Stellung des schon bestehenden gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirats und Präzisierung seiner Aufgaben;
Einheitliche Nationalparkbetreung.

„Heute haben wir einen weiteren wichtigen, maßgeblich von Niedersachsen vorbereiteten Schritt hin zum gemeinsamen Nationalpark Harz getan“, betonte Sander. Im Anschluss an die Verbandsbeteiligung sei geplant, den Gesetz-Entwurf Ende August in den Landtag einzubringen.

HINWEIS: Den Gesetz-Entwurf über den Nationalpark Harz finden Sie unter dem Punkt „Aktuelles“ auf der Internet-Seite www.mu.niedersachsen.de

Gesetzentwurf Nationalpark Harz  (07.06.2005, pdf: 138 kb)
Die für uns bedeutendste Änderung gegenüber dem bisherigen Nationalparkgesetz ist, dass in Zukunft die Regelungen zum Betreten und damit auch das Klettern im Nationalpark nicht mehr im Gesetz festgeschrieben sein werden, sondern im dazugehörigen Wegeplan. Und gemäß § 12 „Wegeplan“ ist der Wegeplan erstmalig innerhalb von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten des neuen Nationalparkgesetzes von der Nationalparkverwaltung aufzustellen.

Ob, und wenn ja in welchem Umfang das Klettern im zukünftigen Wegeplan berücksichtigt sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Wie dem Gesetzentwurf in § 24 „Übergangsregelungen“ zu entnehmen ist, kann jedoch bis zur vorgesehenen Neuaufstellung des Wegeplans für den Nationalpark Harz zunächst weiterhin an den Hausmanns- und den Rabenklippen im Eckertal auf naturverträgliche Weise geklettert werden.

Achtung Baustellen:

Ith-Ostseite:

Wer von Norden und Osten kommend über Marienhagen zum Südlichen Ith fährt muss bis mindestens Ende Oktober eine kleine Umleitung in Kauf nehmen. Seit März diesen Jahres wird die Bundesstrasse zwischen Weenzen und Fölziehausen um- und ausgebaut. Die Umleitung erfolgt von Weenzen bzw. Fölziehausen aus über Duingen und ist ausgeschildert.

Ith-Westseite:

Ab dem 28. April wird die Bundesstraße zwischen Scharfoldendorf und Capellenhagen auf einer Länge von 1,5 Kilometern saniert (neue Fahrbahndecke). Die Maßnahme wird wechselseitig, in Teilabschnitten von 300 Metern, für beide Fahrbahnhäften durchgeführt. Der Verkehr wird mittels Ampelregelung am jeweiligen Bauabschnitt vorbeigeleitet. Die Bauarbeiten sollen etwa Ende August abgeschlossen sein.