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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Liebe IG Mitglieder,

Ihr erhaltet unter Vorlage Eures IG ? Ausweises bei diversen Bergsportläden, Kletterhallen und auf dem Ith Zeltplatz folgende Vergünstigungen:

Bergsportläden:

BERGWELT, Göttingen: 5% Rabatt
EXTRA TOUR, Hamburg: 10% Rabatt
QUO VADIS, Bremen: 10% Rabatt
SFU, Braunschweig: 10% Rabatt
SFU, Hannover: 10% Rabatt

Kletterhallen:

  • ALOHA BOULDERPARADIES, Braunschweig: beim Kauf einer Jahreskarte Rabatt in Höhe des IG Mitgliedsbeitrag (20 Euro).
  • ESCALADROME, Hannover: beim Kauf einer Jahreskarte Rabatt in Höhe des IG Mitgliedsbeitrag (20 Euro).
  • VERTICAL WORLD, Kassel: hier gelten dieselben Konditionen wie für DAV Mitglieder (mindestens 10% pro Eintritt)

Ith Zeltplatz:

  • Die AG Ith gewährt einen Erlass von einem Euro pro Übernachtung, Mindestpreis ist 2 Euro pro Übernachtung.

Es lohnt sich, Mitglied in der IG Klettern zu sein! Für den Erhalt der Klettergebiete und für den Geldbeutel!

Liebe Leute,

der Frühling naht und die Vögel kehren in unsere Klettergebiete zurück. Uhu und Wanderfalke suchen sich wieder einen Platz für ihre Kinderstube. Dies führt wie schon in der Vergangenheit zu temporären Einschränkungen der Klettermöglichkeiten. Wir möchten euch alle nochmals daran erinnern, dass wir zur Einhaltung dieser Reglungen laut Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet sind. Zuwiderhandlungen können nicht nur zu persönlichen Strafen laut Gesetz führen, sondern gefährden auch das Klettern im Allgemeinen. Darum haltet euch wie schon in der Vergangenheit an die Sperrungen und werbt bei anderen Kletterern/-innen für die Einhaltung der Regelungen.

Beachtet die Sperrungen vor Ort. Nähre Informationen zu den Sperrungen unter:

https://www.ig-klettern-niedersachsen.de/vogelschutz.htm

oder bei Reinhard Arndt: arndt66(at)gmx.de

Besonders Hinweisen möchten wir nochmals auf die Sperrungen in

Lüerdissen: Grüner Turm (1) bis Kullerkopf (11),
Holzen: Baumschulenwand(2) bis Däumlingswand (5) und
Kanstein: Gran Odla (16) bis Mittagsfels (22).

Generell bestehen diese Sperrungen vom 01.02. bis 31.07., sobald es aber naturschutzfachlich möglich ist, werden die Felsen wieder freigegeben. Wir bleiben am Ball! Trotz aller Einschränkungen einen guten Start in die neue Saison. Und nutzt die Zeit zum Entdecken anderer Felsen und Gebiete. Es gibt reichlich bei uns im Norden!

Eure

IG Klettern Niedersachsen

Okertal – News:

Am 22. November 2010 hat der Kreistag des Landkreises Goslar die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Harz beschlossen. Im ersten Entwurf der Verordnung stand noch ein halbjährliches Kletterverbot für das halbe Tal, dies konnte durch konstruktive Gespräche und Verhandlungen der IG und des DAV mit der Unteren Naturschutzbehörde in Goslar verhindert werden. Die Verordnung, die voraussichtlich am 01.02.2011 in Kraft tritt, enthält folgende fürs Klettern und den Naturschutz gleichermaßen zufriedenstellende Regelungen: Die Ostseite des Okertal liegt in der Zone H (Hauptzone), die Westseite des Okertal und die Treppensteingruppe liegen in der besonders geschützten Zone N (Natura 2000) des LSG. Klettern frei: In der Zone H ist das Klettern wie bisher ganzjährig frei, dazu gehören: Die Okertal Ostseite bis auf die Treppensteingruppe.

Weiter ganzjährig kann in Zone N geklettert werden an: Marienwandgruppe (Forellenkanzel bis Teufelskanzel), Dülferklötze (mit Sockeln, Wasser- und Wehrfelsen, Zipf), Schlafender Löwe, Überhanggrat (Überhangfels bis Warzenwand), Adlerklippen (mit Rastplatzwand), Treppensteinklippen (Savage Pillar bis Kleiner und Großer Treppenstein).

Damit kann an allen für das Klettern wichtigen Felsgruppen wie bisher ganzjährig geklettert werden!

Befristetes Kletterverbot Zone N: In der Zone N besteht ein Kletterverbot vom 01.02. bis 31.07. jeden Jahres, allerdings sind die oben stehenden Felsgruppen von diesem Verbot ausgenommen. Verzichten müssen wir zwischen 01.02. und 31.07. auf die Scheckenköpfe und die Scheckengrate. Befristete Sperrungen wegen Vogelbrut: Die bisherigen Regelungen gelten weiter: Gesperrt sind ab 01.02. bis 31.07. die Rabowklippe, die Uhuklippe und der Große Treppenstein Nord- und Ostseite. Wenn es zu keiner Brut kommt bzw. nach Brutende werden die Felsen wieder freigegeben. Unbefristetes Kletterverbot Zone N: Kletterverbot besteht für die Felsgruppen, die schon bisher gesperrt waren, also Zmuttgrat, Kahbergsgrate, Kleiner Scheckengrat, Moosgrate, Buckel, Tränkefels usw. Neutouren: Neutouren bedürfen im gesamten LSG der Erlaubnis. Wo genau weitere Neutouren gemacht werden können, soll im Laufe des nächsten Jahres mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Goslar geregelt werden. Näheres findet Ihr in Kürze in der Klettergebietsinformation auf der IG Klettern Internetseite.

Axel Hake

IG Klettern Niedersachsen

Liebe Freunde,

wie Ihr sicher wahrgenommen habt, hat die Entscheidung des Gerichts im Selter-Verfahren Kowalski, Grage, Kroupa vs. Landkreis Northeim am 02. November 2010 einiges an Aufregung verursacht. Sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werden wir an dieser Stelle eine juristige Einschätzung und die sich daraus ergebenen Perspektiven für das Klettern im NSG Selterklippen veröffentlichen. Bitte geduldet Euch noch einige Tage!

Arne, Error und Axel

Wegebau in Lüerdissen voller Erfolg!

Schaffe, schaffe, Wege baue! Das Wetter war schlecht, doch die Laune war gut! Über 30 Leute haben sich am 06. November beim Wegebau in Lüerdissen warmgearbeitet und schadhafte Stufen und Wegbegrenzungen mit Spaten, Hacken, Vorschlaghämmern und Kettensägen ausgebessert. Sogar aus Rheinland-Pfalz und Schweden waren einige extra angereist, um die Wege im Ith wieder sicher zu machen! Im Anschluss wurden wie immer Biere und Würstchen bearbeitet.

Vielen Dank an alle, die Ihre Kraft und Zeit investiert haben!

Error, Arne und Axel
IG Klettern