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Bereits vor der NSG-Verordnung „Kamm des Wesergebirges“ (siehe unser Info vom 22.12.2004) sind Ende letzten Jahres noch zwei weitere Verordnungen in Kraft getreten, die eine ganze Reihe von Kletterfelsen im Südlichen Ith sowie die Gebiete im Mittleren und Nördlichen Selter betreffen.

Nachfolgend stellen wir Euch die Verordnungen zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um Berücksichtigung als Download zur Verfügung:

    Landkreis Hildesheim:
      Landschaftsschutzgebietsverordnung „Selter“  (pdf: 53 kb)
      Anlage zur Verordnung: Schutzgebietskarte“  (pdf: 534 kb)
      Im Schutzgebiet befinden sich die Gebiete Esbecker, Südliche Fredener, Nördliche Fredener,
Imsener und Ziegenrücken-Klippen.
      Die Verordnung wurde am 06. Oktober 2004 im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und ist
somit seit dem 07. Oktober rechtskräftig.
      In Ergänzung dazu nachfolgend auch die Naturdenkmalsverordnung „Höhlen im Selter-Steinbruch“,
vom Sommer 1993, die in der Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgeführt ist:
      Verordnung über das Naturdenkmal „Höhlen im Selter-Steinbruch“  (pdf: 199 kb)
      (Quelle: Landkreis Hildesheim).
    Landkreis Holzminden:
      Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Holzminden  (pdf: 24 kb)
      Anlage zur Verordnung: Liste der Naturdenkmale  (pdf: 76 kb)
      Als Naturdenkmäler sind die Felsklippen Pfaffenstein, Harderturm, Wilhelm-Raabe-Klippe, Pilzstein,
Teufelstrichter, Kamelskopf, Krokodil, Twägerstein, Steinbruchriff-Massiv (Umgestülpter Pferdehuf),
Teufelsküche und Kelchstein ausgewiesen.
      Die Verordnung wurde am 31. Oktober 2004 im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und ist somit
seit dem 01. November rechtskräftig (Quelle: Landkreis Holzminden).

  Pressemitteilung der Bezirksregierung Hannover vom heutigen Tage:

Kamm des Wesergebirges:

Bezirksregierung Hannover weist ihr letztes Naturschutzgebiet aus

Die Bezirksregierung Hannover hat heute das Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“ ausgewiesen. Es ist die letzte Naturschutzgebietsausweisung, die noch unter der Regie der Bezirksregierung abgeschlossen werden konnte. Denn zum Endes dieses Jahres werden die Pforten der vier Niedersächsischen Bezirksregierungen geschlossen. Naturschutzgebiete werden künftig von den Landkreisen ausgewiesen werden. Das 452 Hektar große Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilen. Der westliche Teil, oberhalb der Stadt Rinteln, erstreckt sich über die Höhenzüge Hainholz und Luhdener Klippen. Oberhalb von Westendorf beginnt der östliche Teil. Dieser zieht sich über die Höhenzüge Westendorfer Egge und Ostendorfer Egge, unterhalb der Paschenburg, einschließlich des Höhenzuges Möncheberg.

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist vor allem die Erhaltung und Wiederherstellung der Waldgesellschaften. Es handelt sich hierbei ausschließlich um historisch alte Waldstandorte, die vielen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum bieten. Das Gebiet umfasst ausschließlich Landeswald. Der teilweise hoch sensible Kammbereich soll als Naturwald nicht mehr bewirtschaftet werden. Dort wird das Naturschutzgebiet durch herausragende Jurakalkfelsen des Wesergebirges geprägt. Die übrigen Bereiche werden von der Landesforstverwaltung nach den Richtlinien der „langfristigen ökologischen Waldentwicklung“ (LÖWE) bewirtschaftet. Die überwiegend naturnahen Waldbestände und die landschaftliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit verleihen dem Naturschutzgebiet große Bedeutung für die Erholung in der Natur. Daher bleibt das Betreten für Wanderer und Spaziergänger auf den Wegen im Naturschutzgebiet weiterhin erlaubt. Für das naturverträgliche Klettern wurde eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Kletterverbänden sowie dem Landkreis Schaumburg getroffen.

Die Verordnung zum „Kamm des Wesergebirges“ wird am 22.12.2004 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover veröffentlicht und tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des europäischen Netzes „NATURA 2000“ und Teil des FFH-Gebietes „Süntel, Wesergebirge, Deister“.

Naturschutzgebietsverordnung „Kamm des Wesergebirges“

(pdf: 26 kb, Abschrift)


  Quelle:  Bezirksregierung Hannover

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Auf der Paschenburg wurde am Montag den 06. Dezember die Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg, dem Deutschen Alpenverein und unserer IG Klettern unterzeichnet.

Die Konzeption regelt nicht nur das Klettern im FFH-Gebiet 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister“ sowie am Roten Stein, sondern auch das zukünftige Procedere hinsichtlich etwaiger zukünftiger Änderungen der beschriebenen Regelungen. Solche Änderungen und Anpassungen können z.B. aufgrund neuer naturschutzfachlicher Erkenntnisse erforderlich sein. Genauso ist es aber möglich von Seiten des Klettersports Neutouren an Felsen zu beantragen, für welche nun die Regelungen der Zone II (Status Quo) gelten. Das gleiche gilt für eine Erschließung neu entdeckter Kletter- und Boulderfelsen, also für solche Felsen, die in der Konzeption zur Zeit nicht enthalten sind. Die beantragten Änderungen sind dann von den Beteiligten gemeinsam zu prüfen und einvernehmlich zu bescheiden. Insofern ist die Konzeption also kein festes Konstrukt, sondern kann flexibel den Belangen des Naturschutzes und des Klettersports angepasst werden.

Nach den Ortsbegehungen aller Felsen im September 2003, bei denen der Abgleich der Belange des Naturschutzes und des Klettersports erfolgte, wurde im Oktober mit der Ausarbeitung der Vereinbarung begonnen. Als Grundlage für diese diente der Leitfaden „Freiwillige Vereinbarungen“ des Bundesamt für Naturschutz (BfN). Dieser Leitfaden befand sich damals noch im Entwurfs- bzw. Abstimmungsverfahren und wurde dann im Sommer 2004 veröffentlicht. Insofern ist die Vereinbarung zum Klettern im Wesergebirge und Süntel bundesweit die erste Konzeption, die auf Basis des BfN-Leitfadens entwickelt wurde. Das BfN hat daher auch den ganzen Prozess mit großem Interesse verfolgt und die Beteiligten hinsichtlich des eingeschlagenen, einvernehmlich-konstruktiven Weges bestärkt.

Der im Winter 2003/2004 von der Bezirksregierung und unserer IG Klettern ausgearbeitete Vereinbarungsentwurf wurde dann im Januar diesen Jahres an alle anderen Beteiligten zur Stellungnahme und Abstimmung verschickt. Darüber hinaus wurde die Landesforstverwaltung bezüglich der Klarstellung haftungs- und betretungsrechtlicher Fragen eingebunden. Die Einarbeitung der Änderungswünsche und Ergänzungen erfolgte ebenfalls im Einvernehmen mit allen Beteiligten. Mit der Zustimmung durch den Kreisausschuss des Landkreises Hameln-Pyrmont am 23. November war die Konzeption dann unter Dach und Fach.

Nach der Unterzeichnung der „Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel“ steht nun nicht nur die Umsetzung der Regelungen vor Ort an, sondern insbesondere auch die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, zu der sich die Unterzeichner verpflichtet haben. Diesen Verpflichtung können wir in puncto Internetpräsenzen bereits nachkommen und die Konzeption der breiten Öffentlichkeit zur Einsicht und zum Download zugänglich machen:

Kletterkonzeption Wesergebirge und Süntel  (pdf: 4.870 kb)
  Anm.: Die enthaltenen Karten lassen sich mittels Lupenfunktion vergrößern
(bessere Auflösung).

Wir bitten alle KlettererInnen sich mit der Konzeption und den in ihr beschriebenen Regelungen vertraut zu machen und vor Ort zu berücksichtigen. Die Umsetzung mittels Kennzeichnung und Darstellung der Regelungen in den Klettergebieten ist für 2005 vorgesehen.

Wie uns von der Bezirksregierung Hannover kürzlich mitgeteilt wurde, steht die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Kamm des Wesergebirges“ unmittelbar bevor. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr rechtskräftig werden. Voraussichtlich wird auch die geänderte Verordnung für das NSG Hohenstein im Süntel nicht mehr all zu lange auf sich warten lassen.

Des weiteren möchten wir Euch nicht vorenthalten, dass die Unterzeichnung der Vereinbarung nicht von allen in den Abstimmungsprozess involvierten Personen ausdrücklich begrüßt wird, wie der DeWeZet am 07. Dezember zu entnehmen war. Um Mißverständnissen vorzubeugen, haben wir dem Pressebericht einige Anmerkungen und Korrekturen angefügt:

Deister-Weser-Zeitung (07.12.2004)
Bosse: Auch mit Vertrag ist die Problematik nicht gelöst  (jpg: 104 kb)

Für den Naturschutzobmann des Kreises bleibt am Hohenstein der Widerspruch zwischen Klettern und Natur

    Kammabbruch am Messingsberg
  Holterdipolter, in den Abgrund rollt er – der Messingsberg.
    Kammabbruch am Messingsberg
  Rechts im Bild die Messingklippen, darunter im Südhang die sich vergrößernde Spalte. Fotos: www.weserberge.de
 
Zwischenzeitlich hat der Steinbruchbetreiber, die Norddeutsche Naturstein GmbH (NNG), eine eigene Internetseite dazu eingerichtet:

www.bergrutsch-steinbergen.de

Das Klettern an den Messingklippen (Steinbergener Klippen) im Wesergebirge gehört seit Samstag, den 11. Dezember 2004 (21:14 Uhr) nun definitiv der Vergangenheit an. Da der gesamte Berg weiterhin in Bewegung ist, wurde er gestern (13.12.) vom Steinbruchbetrieb, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Landkreis Schaumburg zum Sperrgebiet erklärt.

Das Betreten des Areals ist lebensgefährlich. Ständig rutschen Gesteinsmassen nach, oben auf dem Kamm knackt und knirscht es überall. Die Spalten im Kammbereich und auf der Südseite werden immer größer und sind mittlerweile zum Teil schon 3-4 Meter breit. Der südliche Hang soll jetzt mit einem Zaun abgeriegelt und von einem privaten Sicherheitsdienst kontrolliert werden.

Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die Messingklippen in den Steinbruch verabschieden – auf dem Weg dahin sind sie schon.

Hier der Pressearikel in der DeWeZet vom heutigen Tage: Berg rutscht noch immer: „Irrwitziges Tempo“.

Erste Infos und einige Fotos vom Ort des Geschehens findet Ihr auch in unserem Info vom 13.12.2004.

Der Messingberg ist schon seit längerem davon bedroht und nun ist es passiert. Am Samstag den 11. Dezember rutschte ein Großteil des Kamms in den Steinbruch auf der Nordseite ab. Vom Abrutsch betroffen ist die gesamte östliche Steinbruchhälfte.


Auf der Südseite des Berges sind parallel und senkrecht zum Kamm lange und tiefe Spalten entstanden. Das gesamte Areal ist nun mehr instabil und wurde vollständig abgesperrt.

    
Wie man auf dem nachfolgenden Foto unschwer erkennen kann, sind die Messingklippen unmittelbar von dem Vorgang betroffen.

  
Wir werden uns umgehend ein Bild von der Situation vor Ort machen und über die Auswirkungen auf unser Klettergebiet informieren.

Info & Fotos:  Aktionsgemeinschaft Weserbergland – Schaumburger Freunde für den Erhalt des Wesergebirges (Elke Reineking)

Weitere Informationen zum Gesteinsabbau im Wesergebirge und Süntel und dessen Folgen gibt es auf der Internetseite der Aktionsgemeinschaft: www.weserberge.de