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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Liebe Kletterer,

pünktlich zum schönen Wochenende hat unser Vogelschutzbeauftragter Meik Wick in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde in Holzminden die Drachenwand von den Hinterlassenschaften der Vogelbrut gesäubert und die Zugangswege wieder gangbar gemacht.

Die kleinen Falken sind auf und davon in ihr Vogelleben – ab sofort kann Holzen wieder komplett beklettert werden!

Eure IG Klettern Niedersachsen

 

Am 25.06 fand ein Treffen im der Unteren Naturschutzbehörde des LK Wolfenbüttel statt, um über die verfahrene Situation an den Felsen der Bodensteiner Klippen zu beraten. Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem Kletterern von der Polizei am Ostturm nach Feststellung der Personalien das Klettern untersagt wurde. Die Polizei legte ein Schriftstück der UNB an den Besitzer der Klippen Bernward Richert vom Januar 2014 vor, das das Kletterverbot bestätigt.

Gegen die Kletterer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Die Behörde legt bei Ihrer Entscheidung den §30 des Bundesnaturschutzgesetzes zugrunde: „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten: 1. Offenen Felsbildungen […]“

Sie führt an, dass eine Überblickskartierung im Auftrag des NLWKN ergeben hätte, dass Klettern an den Silikatfelsen im Hainberg eine solche erhebliche Beeinträchtigung belegen würde und der besondere Schutz des Gesetzes generell ohne ein besonderes Verfahren wirksam wird.

Diese pauschale und restriktive Auslegung des §30 BNatSchG ist in Niedersachsen ohne Beispiel und kann von uns nicht akzeptiert werden!

Die Kletterverbände wurden in den Prozess nicht eingebunden, das Gutachten wurde uns nicht zugängig gemacht und das aktuelle Schreiben über das Kletterverbot war uns nicht bekannt. Damit stellt die Behörde den vielfach von verschiedenen Seiten bekundeten Willen zum einvernehmlichen Ausgleich divergierender Interessen von Naturschutz und Natursport in Frage.

Nach der Niedersächsischen Verfassung sind die Förderung des Sport und der Schutz der Umwelt gleichrangige Verfassungsziele. Auch das Bundesnaturschutzgesetz erklärt in § 1 den Schutz des „Erholungswerts von Natur und Landschaft“ zu einem der Ziele des Gesetzes.

In Niedersachsen hat sich deshalb nach Vorlage der Felskonzeption durch die Kletterverbände im Jahr 2000 und dem einstimmigen Beschluss des Landtages von 2002, diese zur Grundlage von Unterschutzstellungen von Klettergebieten zu machen, das Verfahren etabliert, die Felsen naturschutzfachlich begutachten zu lassen, um auf einer unabhängigen Datengrundlage entscheiden zu können, wo naturverträglich geklettert werden kann, um so den Anforderungen von FFH und BNatSchG zu entsprechen.

Der Konsens über dieses Verfahren wurde von der Unteren Naturschutzbehörde des LK Wolfenbüttel einseitig aufgekündigt!

Zur Erinnerung: Durch das Gebiet verläuft die Landkreisgrenze Goslar/ Wolfenbüttel. An den wenige Meter südlich befindlichen Felsen im Landkreis Goslar kann auf Grundlage der Landschaftsschutzgebietsverordnung von 2008 im Rahmen der Kletterkonzeption geklettert werden. Bei gleicher Grundlage durch FFH und BNatSchG ist Klettern hier erlaubt, aber 100 Meter weiter verboten. Wie soll ein Bürger das verstehen?

Weiter hat die Behörde bereits 2008 dem Nachsuchen von Herrn Richert stattgegeben, den Zugang zu den Felsen zu beschränken. Damit wird das Allgemeine Betretensrecht nach §23 des Niedersächsischen Waldgesetzes ausgehebelt. Herr Richert macht Gründe aus §31des NwaldG geltend, wonach Grundeigentümer 1. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, 2. zur Brandverhütung, 3. zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung, 4. zur Vermeidung von erheblichen verbotswidrigen Abfallablagerungen an Badeteichen und Grillplätzen, 5. zur ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke„ das Betreten verhindern können.

Hier macht sich die Behörde zum Erfüllungsgehilfen der Privatinteressen eines Grundbesitzers, das Gemeininteresse des Betretens der freien Landschaft zum Nutzen der Erholung wird völlig außer acht gelassen.

Diese Auslegung der Rechtslage können die Kletterverbände nicht akzeptieren!

Während des Treffens wurden die Positionen ausgetauscht und wir machten klar, dass wir die derzeitige Lage nicht hinnehmen werden. Falls die Behörde nicht bereit ist, die getroffenen Entscheidungen zu revidieren, werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um zur Aufhebung des Kletterverbots und zu einem geregelten Verfahren nach Beispiel des vielfach angewendeten zu kommen.

IG Klettern Niedersachsen / DAV Landesverband Bergsteigen

Axel Hake / Richard Goedeke

 

Vielleicht ist es Euch schon einmal passiert: Voller Vorfreude, mit Seil, Exen, Klemmkeilen und einer reichen Auswahl an Bandschlingen nähert man sich dem Ort der Begierde, dem Fels. In Gedanken an das aktuelle Projekt versunken passt man kurz nicht auf, zack, Fuß umgeknickt, Schmerz, Schwellung, Fuß passt nicht mehr in den Kletterschuh, ärger, leise weinend tritt man den Rückzug an.

Damit das an unseren wundervollen Felsen in Niedersachsen nicht passiert, stand die IG Klettern am Wochenende, augestattet mit Vorschlaghammer, Kettensäge, Spaten und jeder Menge Holz am Kammweg des Ith. Ziel: Zustiegswege pflegen. Und so buddelten, sägten und hämmerten sie, die Knappen und Knappinnen des Vertikalsports.

Ergebnis: die gröbsten Verwitterungs- und Erosionserscheinungen an unseren Zustiegswegen in Luerdissen sind behoben. Fertig sind wir noch nicht ganz. Im Herbst wird es einen zweiten Einsatz geben, dann sind die Wege dran über denen gerade der Uhu brütet. Und im nächsten Jahr kümmern wir uns um Holzen oder all die anderen Gebiete in denen wir uns so gerne beim Klettern erholen. Stolz blicken wir auf die Schwielen an unseren Händen, auch wenn die dieses Wochenende nicht vom Klettern kommen…

Du willst mitmachen? Gern! Wir informieren auf dieser Seite über die Termine. Jede helfende Hand ist willkommen! Keine Lust immer hier nachzuschauen? Aktive Information zu unseren Aktionen (neben Wegebau auch zu Hakensanierung, Felssperrungen und -öffnungen) gibts für alle Mitglieder per E-Mail – und das für schlappe 20,- EUR pro Jahr (dafür bekommt man sonst gerade mal den Eintritt in die Kletterhalle und vielleicht noch nen Milchkaffee). Hier Mitglied werden und die Arbeit der IG Klettern Niedersachsen aktiv unterstützen.

Steffen Riediger

Die Sperrungen der Bereiche um die Brutfelsen im Kanstein und im Okertal wurden aufgehoben. Alle Felsen im Kanstein können wieder beklettert werden. Im Okertal bleibt die Scheckenkopfgruppe auf der westlichen Talseite aus allgemeinen Naturschutzgründen bis 31.07. gesperrt. Die Sperrungen in Holzen und Lüerdissen haben weiterhin bestand. Sobald eine Freigabe erfolgt, werden wir euch informieren.

Viel Spaß und ein erfolgreiche Saison am Fels!

 

Vor 25 Jahren wurde im Frankenjura mit der IG Klettern Frankenjura die erste IG Klettern gegründet. Das soll gefeiert werden!

Am 5. Juli 2014 ab 18 Uhr an der Harnbacher Mühle im Pegnitztal.

Mit Bühlerhakenwettbohren, Livemusik und dem großartigen Comic- , Spach- und Gitarrenvirtuosen Erbse Köpf. Und noch vielen anderen festen und flüssigen Köstlichkeiten, die ein Kletterfest feiernswert machen!

Alle IGler und natürlich auch Noch-nicht-IGler sind herzlich eingeladen!

Weitere infos findet ihr unter www.muehlenkraft.de